Protokoll der Sitzung vom 13.05.2020

Werte Kolleginnen und Kollegen, einige Änderungen, die auch wir im zurückliegenden parlamentarischen Verfahren wollten, um im Jagdrecht Wissenschaftlichkeit und Praxisgerechtigkeit zu wahren, hat der Gesetzentwurf der AfD zwar aufgegriffen. Das betrifft das Verbot, Totfangfallen zu verwenden, die Einschränkung der Liste der jagdbaren Arten und die Aufhebung der Fütterungspflicht in der Notzeit. Dennoch, werte Kolleginnen und Kolle

(Abg. Bergner)

gen – auch da wiederhole ich mich – kommt der jetzige Gesetzentwurf absolut zur Unzeit. Mit dem am Ende der sechsten Legislatur abgeschlossenen rotrot-grünen Gesetzgebungsvorhaben war – ungeachtet unserer Ablehnung – gleichwohl Ruhe eingekehrt. Der Landesjagdverband hat das Ergebnis zwar kritisiert, aber als vertretbaren Kompromiss bezeichnet, der hätte schlimmer kommen können, so wörtlich.

Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist und bleibt schlicht nicht angezeigt, die Diskussion um das Jagdgesetz jetzt und heute erneut zu eröffnen. Die neuen Regelungen – egal, wie man zu ihnen steht – sollten deshalb ein Jagdjahr Bestand haben. Wir wollen erfahren, inwieweit die Jagdpraxis überhaupt unter den Regelungen leidet. Letzte Wiederholung aus der ersten Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Jägerschaft wünscht sich Rechtsfrieden.

Will man ideologisch motivierte Änderungen des Jagdgesetzes wieder wissensbasiert zurücknehmen, müssen wir uns die Praxis nun erst mal anschauen und dann die Diskussion mit der Jägerschaft suchen. Es hilft nicht, sich als Jägerversteher aufzuführen, einen unausgereiften Gesetzentwurf hinzuknallen und billig politischen Erfolg zu suchen.

(Beifall CDU)

Gerade wegen letzterem Gesagten lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Die Landesregierung habe ich auch nicht gesehen.

Damit rufe ich auf zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und die Stimmen der CDU. Wer enthält sich? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 2 und rufe auf Tagesordnungspunkt 3

Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/645 - Neufassung - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Bergner, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Bürokratieabbau ist leider oft Gegenstand vieler Sonntagsreden. Bestandteil von Bürokratieabbau muss ganz klar und deutlich die Vereinfachung und manchmal sogar der Abbau von Standards sein, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Dabei erweist sich aber oft der Bürokratieabbau von oben als schwierig. Er weckt zuweilen den Eindruck, als würde das Gegenteil angestrebt und oft kommt auch das Gegenteil von Bürokratieabbau heraus. Was der vorgelegte Gesetzentwurf erreichen will, meine Damen und Herren, ist Bürokratieabbau, Standardabbau von unten, meine Damen und Herren, und darauf kommt es an. Wir wollen die Erfahrungen und die Ideen von Praktikern vor Ort erschließen. Und wir wollen die Erprobung von Abweichungen von landesrechtlichen Standards durch die Kommunen, durch die kommunalen Zweckverbände, durch die Landkreise ermöglichen. Wir wollen eruieren, ob die erprobte Abweichung für eine landesweite Umsetzung geeignet sein kann, um so neue Potenziale zu erschließen. Die Kommunen können eigenverantwortlich Ideen und Vorschläge einbringen und in Kooperation mit dem Land erproben und umsetzen. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf Impulse zu einer Stärkung der Subsidiarität freisetzen, damit unten entschieden werden darf, was auch unten entschieden werden kann, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Dabei haben wir uns an erfolgreichen Erfahrungen aus anderen Bundesländern orientiert, darunter Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Deswegen, meine Damen und Herren, finden wir es auch überparteilich interessant. Denken wir an den Bericht der Brandenburger Regierung vom 20.12.2018, worin man lesen kann, dass seit 2006 62 Kommunen ein vergleichbares Brandenburger Gesetz genutzt haben. Es wurden 126 Anträge gestellt und 52 davon landesweit umgesetzt. Das ist ein Erfolg, meine Damen und Herren, den wir uns genau anschauen sollten. Dabei geht es ausdrück

(Abg. Malsch)

lich nicht um Kahlschlag sozialer Standards, es geht darum, die Erfahrungen der Praktiker zu nutzen, um zu einfacheren und praktischeren Regeln zu kommen. Deswegen, meine Damen und Herren, freue ich mich jetzt auf eine hoffentlich fachliche und sachliche Debatte hier und auch in den Ausschüssen. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Frau Abgeordnete Henfling.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, das Gesetz der FDP zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards ist kein neues Gesetz, das hat die FDP 2012 schon in den Thüringer Landtag eingebracht. Wir haben das mal im Änderungsmodus verglichen und das ist eigentlich das, was schade daran ist: Bis auf ein paar minimale Änderungen sind die Kolleginnen und Kollegen der FDP leider nicht auf die damalige Debatte eingegangen und haben sozusagen das, was viele andere Fraktionen bei dem Gesetz angemahnt haben, nicht noch einmal in ein erneutes Gesetz reingeschrieben. Das ist schade, weil das eigentlich ganz gute Anmerkungen waren und man leider sagen muss, dass das Gesetz auch jetzt an ganz bestimmten Sachen krankt. Das ist vor allen Dingen die globale Haltung dieses Gesetzes. Da fällt es einem wirklich schwer, sich dazu zu verhalten. Also ich glaube, Sie werden im Thüringer Landtag sicherlich keine Fraktion finden, die sagt, sinnlose Bürokratie ist eine Supersache.

Das Problem ist aber auch, dass Bürokratie auch einen grundsätzlichen Zweck hat, nämlich durchaus den Schutz von einzelnen Interessen und vor allen Dingen auch, um Standards umzusetzen. Jetzt hat Herr Bergner zwar die sozialen Standards schon vorweg rausgenommen, dass es ihm nicht darum geht. Das erschließt sich aus Ihrem Gesetzentwurf aber schlicht und ergreifend nicht. Das ist eines der Probleme. Auf die Frage von Umweltstandards beispielsweise sind Sie auch gar nicht eingegangen. Von daher finde ich es tatsächlich etwas schwierig heute, in der Tiefe über dieses Gesetz zu diskutieren, weil genau das schon alles einmal gemacht wurde und es leider Gottes keinen Niederschlag in dieser neuerlichen Form gefunden hat. Ganz grundsätzlich stimme ich Ihnen natürlich in dem Ansinnen zu, was Sie haben. Aber ich finde es tatsächlich schwierig, von Bürokratieabbau zu spre

chen, wenn man gleichzeitig quasi eine Instanz einführt, die dann Anträge von Kommunen und Gemeinden prüft, ob sie sozusagen abweichen können von einem Standard in einem wahrscheinlich rechtlich etwas schwierigen Verfahren. Vielleicht verschieben wir an dieser Stelle auch nur für eine gewisse Zeit bestimmte bürokratische Hürden und das, glaube ich, dient jetzt nicht unbedingt der Sache. Deswegen finde ich grundsätzlich das Ziel, was Sie formulieren, richtig; das Instrument, das Sie dafür anlegen, finde ich aber falsch. Von daher kann ich diesem Gesetzentwurf nicht wahnsinnig viel abgewinnen. Ich würde mir durchaus wünschen, dass man einmal grundsätzlich über so etwas diskutiert, wie man auch zu dem Ziel kommt, nämlich einen Bürokratieabbau zu machen, dafür zu sorgen, dass Verwaltung in die Lage versetzt wird, andere Verfahren einzuführen, bestimmte Dinge anders zu handhaben, Probleme anders zu lösen. Da bin ich komplett bei Ihnen, aber ich glaube, dass das das falsche Instrument ist. Von daher sind wir nicht so ganz von diesem Gesetzentwurf begeistert, würden die Debatte aber grundsätzlich gern führen, aber vielleicht an einem anderen Vorschlag in dieser Form. Dieser Gesetzentwurf taugt aus meiner Sicht für die tiefer gehende Debatte an dieser Stelle nicht. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Sesselmann für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Henfling, es ist ganz interessant, Ihnen zuzuhören, allerdings vermisse ich einen Gegenvorschlag. Die FDP hat hier einen Vorschlag eingebracht in Form eines Gesetzes und Sie kritisieren das nur und das ist, glaube ich, nicht das, was uns weiterführt. Denn, meine Damen und Herren, es ist höchste Zeit, unsere Kommunen von belastenden landesrechtlichen Regelungen zu befreien.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist witzig, dass Sie als AfD das sagen!)

Wenn Sie ernst genommen werden wollen, Frau Henfling, können Sie mich gern danach fragen. Dann stehe ich zur Verfügung.

(Beifall AfD)

(Abg. Bergner)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich muss nicht fragen, ich nehme mein Recht auf Zwischenrufe wahr!)

Gerade bei einer externen Einschränkung der Verwaltungstätigkeit wie in den vergangenen 2,5 Monaten muss es möglich sein, dass unsere Kommunen auch mit alternativen Ideen vor Ort

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nehmen Sie mal die Hände aus der Tasche!)

landesrechtliche Vorgaben umsetzen können. Effizienz der Verwaltung bei Bürokratieabbau ist ein großer Wunsch von Bürgern und auch Unternehmen.

Verehrte Kollegen der FDP – Frau Henfling hat es erwähnt –, auch wenn Sie heute hier den aufgewärmten Gesetzentwurf vom 23. Februar 2020 wiederum in das Plenum einbringen, ist dessen Notwendigkeit aktueller denn je. Allerdings vermissen wir die Anpassung seiner Regelungen an die Erfahrungen aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, denn diese Bundesländer verfügen bereits seit Jahren über ähnliche Gesetze mit leider nur mäßigem Erfolg, wie die „Süddeutsche Zeitung“ bereits am 30. August 2018 zu berichten wusste. Wir haben vielmehr die Attraktivität eines solchen Gesetzes für unsere Kommunen zu erhöhen. Beispielsweise sollten hier Ausnahmen, auch von starren kommunalverfassungsrechtlichen Regelungsvorgaben, in den örtlichen kommunalen Gremien möglich sein. Beispiel: der kleine Laternenumzug zum Martinstag in der Gemeinde. Hier ist bislang auch eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises zu beantragen. Dies sollte vom Ordnungsamt der Gemeinde selbst übernommen werden können. Man sollte auch als Ausnahme von den kommunalverfassungsrechtlichen Vorgaben die neuen Medien zur Herstellung der Öffentlichkeit bei Gemeinde-, Stadtrats- oder Kreistagssitzungen nutzen können. Aus den Erfahrungen daraus kann dann eine Änderung des Landesrechts erfolgen.

Wir sollten uns im Gesetzgebungsverfahren von solchen Erfahrungen leiten lassen. Galoppänderungen an der Thüringer Kommunalordnung wie von CDU und FDP bereits vorgeschlagen sind hier fehl am Platz. Denn wie sagte es schon Konrad Adenauer: „Die Erfahrungen sind wie die Samenkörner, aus denen die Klugheit emporwächst.“

Wir müssen uns im Gesetzgebungsverfahren kommunale Erfahrungen zu eigen machen. Da, Frau Henfling, sind wir eben anderer Ansicht als die Grünen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gott sei Dank!)

Gott sei Dank, sagen Sie. Aber wir setzen darauf, dass die Erfahrungen aus den Kommunen hier verwertet und auch beachtet werden sollen. Das ist wichtig.

(Beifall AfD)

Warum ist das so? Weil vor Ort Entscheidungen nun mal oftmals schneller fallen und sich stärker an den Interessen der Menschen orientieren. Daher werden wir einer Überweisung des Gesetzentwurfs der FDP an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen und ihn dort mit Änderungsvorschlägen im Interesse der Kommunen begleiten.

Wenn es uns dann gelingt, den Gesetzentwurf für unsere Bürger attraktiv zu gestalten, sind Bürokratieabbau und bürgernahe Verwaltung keine hehren Ziele mehr.

Wir können auch anfangen – Frau Henfling, Sie haben es angesprochen – und endlich mal Butter bei die Fische geben. Das geht doch schon bei der Digitalisierung der Zulassungsstellen los. Wir haben 60 Prozent Zulassungsdefizit im Monat April. Das heißt, wir könnten hier mal Nägel mit Köpfen machen. Das heißt, wir könnten dafür sorgen, dass durch Online-Zulassungen letzten Endes die Unternehmen, wie Kollege Kemmerich es letztens auch zutreffend gesagt hatte,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch schon längst auf dem Weg!)

reden Sie mir doch nicht dazwischen – nicht auf Almosen durch Zuschüsse und sonstige Sachen in dieser Pandemiekrise angewiesen sind, sondern die Unternehmen Umsätze machen können. Wenn wir mit Autohäusern reden, mit Autohäusern in Kontakt treten, dann stellen wir nämlich fest, dass die Zulassungszahlen erheblich zurückgegangen sind und hier erhebliche Hemmnisse vorliegen. Es wäre gut, wenn Sie auch mitmachen und uns dabei helfen würden, die Effizienz und den Bürokratieabbau zu unterstützen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Sehr geehrten Damen und Herren, ich muss noch mal darauf aufmerksam machen: Das Servicepersonal gibt sich hier wirklich die größte Mühe, uns zu schützen. Ich bitte die Rednerinnen und Redner, das zu akzeptieren und zu respektieren und das Podest erst zu betreten, wenn die beiden Damen

(Abg. Sesselmann)