Dann rufe ich auf die Abstimmung über die Überweisung des Thüringer Gesetzes zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP, der Fraktion der CDU und der Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Das ist eine gute Frage, ob wir das jetzt auszählen. Ja, ich denke wir müssen das auszählen, das heißt also, ich bitte um Nachzählen. Wer ist für die Ausschussüberweisung? Bitte noch einmal die Hände. Entschuldigen Sie, aber das ist wirklich schwierig von hier vorn zu sehen, deshalb ist es etwas kompliziert, bis wir alle gezählt haben.
43 gezählt. Wer ist gegen Ausschussüberweisung? 41 Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist der Ausschussüberweisung stattgegeben.
Ich rufe auf zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Jetzt bin ich mal ganz kühn und sage: 43. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? 41. Wer enthält sich? Damit ist die Ausschussüberweisung bestimmt an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wir stimmen ab über die Federführung.
Federführung ist beantragt für den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dafür ist, die Federführung an den Innen- und Kommunalausschuss zu übergeben, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind 43. Wer ist gegen die Federführung des Innenund Kommunalausschusses? Das sind einige Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Wer enthält sich der Stimme? Das sind einige Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Damit ist die Federführung an den Innenund Kommunalausschuss übertragen. Damit darf ich den Tagesordnungspunkt 3 abschließen.
Wir gehen jetzt in die Pause von 15 Minuten zur Durchlüftung und wir sehen uns hier um 16.20 Uhr wieder. Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist 16.20 Uhr und wir würden die Sitzung gern vereinbarungsgemäß fortsetzen. Es wäre schön, wenn Sie sich alle wieder ihre Plätze suchen und wir entsprechend fortfahren können.
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/651 - ERSTE BERATUNG
Ich habe schon gehört, dass mein Kollege Bergner das Wort zur Begründung wünscht. Herr Bergner, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die derzeitige Pandemie hat uns alle, glaube ich, vor Erfahrungen gestellt, die wohl keiner in seinem Leben so bis jetzt sammeln konnte oder musste. Es wird Sie nicht wundern, wenn ich hier auch mit dem Erfahrungshintergrund eines ehrenamtlichen Bürgermeisters stehe und berichte, dass wir dann ganz schnell an Punkte gekommen sind, wo wir gar nicht so recht wussten, wie wir mit der ganzen Situation umgehen sollen. Wie wir das machen sollen, wenn jetzt Gremiensitzungen nicht so ohne Weiteres möglich sind. Wie wir das lösen sollen, wenn eine Öffentlichkeitsbeteiligung unter den Bedingungen – zumindest, wie es bis jetzt war –, nicht möglich ist.
Das, meine Damen und Herren, ist der Grund, warum wir uns hingesetzt haben und die Auffassung vertreten, dass wir miteinander ins Gespräch einsteigen müssen, wie wir auch dauerhaft Lösungen schaffen können, die, wenn ein ähnliches Problem – sei es durch eine Pandemie, sei es durch eine Katastrophe – wieder auftritt, schnelle Lösungen, schnelle Entscheidungen ermöglichen, ohne dazu jedes Mal erst wieder eine Änderung der Rechtslage herbeizuführen und ohne erst einmal zum Anfang auch eine gewissen Unsicherheit dabei zu verspüren. Deswegen, meine Damen und Herren, wohlweislich in dem Bewusstsein, dass es da auch weitere Ideen geben kann, andere Ideen geben kann, würden wir sehr gern dazu mit Ihnen in eine
Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Wir kommen jetzt zur Aussprache, es liegen auch Wortmeldungen aus allen Fraktionen vor und als Erster kann sich Abgeordneter Mühlmann für die AfD-Fraktion vorbereiten.
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Der Antrag der FDP geht in die richtige Richtung und schießt dann aber leider über das Ziel hinaus. Es wäre wahrscheinlich hilfreich gewesen, wenn die FDP in dem Falle einfach auch einmal auf uns zugegangen wäre. Wir hätten gemeinsam mit Sicherheit auch einen besseren, sachlich fundierteren Gesetzentwurf erstellen können.
Beispielsweise hätte Herr Kemmerich schon nach dem 12. März direkt auf uns zukommen können, denn als Fraktionsvorsitzender im Landtag und auch im Stadtrat hat er in der Sitzung des Stadtrats Erfurt unmittelbar vorher sehr plakativ vor Augen geführt bekommen, woran es bei der Thüringer Kommunalordnung hakt und dass sie nicht für Krisenzeiten gemacht ist. Denn da wurde die FDP von künftigen Entscheidungen des Stadtrats durch die Übertragung dieser auf den Hauptausschuss ausgeschlossen. Damals haben unter anderem auch wir dagegen gesprochen. Dass die Richtung des Antrags stimmt, ist daher in Bezug auf den § 26 auch völlig klar erkennbar. Allerdings – ich hatte es angedeutet – inhaltlich schlecht gemacht, denn die Verordnung hat mehr als nur die §§ 26 oder 54, die in dem Gesetzentwurf genannt werden. Was wir nämlich nicht brauchen, ist eine Vielzahl von Gesetzentwürfen zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung. Vielmehr brauchen die Kommunen eine nachhaltige und ausgewogene Änderung, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen orientiert, in den Krisenzeiten beispielsweise.
Die übrigen Regelungen Ihres Gesetzentwurfs, so ein Eilentscheidungsrecht in Sonderfällen, das Abhalten von Sitzungen in elektronischen Konferenzen oder gar die Beschränkung des Öffentlichkeitsgrundsatzes als hohes Gut unserer Kommunalverfassung, halten wir in der vorgestellten Form trotz
Krisenzeit nicht für zielführend, denn wir wollen nicht, dass Thüringen zur Bürgermeister- und Landräterepublik verkommt. Dies trägt aus unserer Sicht dem Wählerwillen nicht Rechnung. Wir brauchen vielmehr eine Stärkung der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage.
Unsere Fraktion kann Ihrem Gesetzentwurf daher zumindest in der Schlussabstimmung momentan nicht zustimmen und bringt einen eigenen Antrag, und zwar für ein Thüringer Gesetz zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, ein. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bergner, was Sie uns jetzt hier vorgelegt haben – da wiederhole ich mich –, ist auch nicht wirklich etwas Neues, weil das, was Sie aufgeschrieben haben, landauf, landab überall diskutiert wird. Ich will gestehen, auch innerhalb der Koalitionsfraktionen haben wir darüber diskutiert, die eine oder andere Fragestellung im Gesetz neu zu regeln. Aber dass wir heute hier im Landtag darüber reden, der ja nach einer kurzen Unterbrechung wieder tagt, und auch die kommunalen Gremien seit einiger Zeit wieder tagen, zeigt, dass es akut gar keinen Regelungsbedarf in dieser Tiefe gibt, wie Sie das hier vorgeschlagen haben. Insofern ist Ihr Vorschlag einfach für die akute Problemlösung untauglich.
Es ist nicht so, dass man mit einem Federstrich das eine oder andere mit dem Grund regelt, dass gerade Krisenzeiten sind, Infektionsschutz usw. Was Sie hier vorschlagen, greift massiv in das ein, was wir in den Grundfesten der Kommunalverfassung seit über 30 Jahren entwickelt haben. Sie wollen nämlich demokratische Transparenz und Kontrolle de facto einfach abschaffen. Sie wollen das Eilentscheidungsrecht der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte ausbauen. Sie wollen Zuständigkeiten von Gremien auf andere …
und das auch noch zu einer Zeit – wie eben gerade gesagt –, wo das überhaupt nicht mehr ansteht. Solche demokratischen Einschränkungen werden wir nicht mit Ihnen gemeinsam aus der Hüfte schießen und mal irgendwie beschließen. Sie haben selbst gesagt, dass Sie dauerhafte Lösungen haben wollen. Wir sind der Überzeugung, dass diese dauerhaften Lösungen auch gut abgewogen und diskutiert werden müssen. Im Übrigen springen Sie da auch viel zu kurz, weil die Kommunalordnung und die Kommunalverfassung aus unserer Sicht in wesentlichen weiteren Punkten deutlich einen Modernisierungsbedarf aufweisen. Auch das wäre dann zu gegebener Zeit zu diskutieren.
Insofern kann ich Ihnen nur empfehlen, es wäre hilfreich, diesen Gesetzentwurf heute zurückzuziehen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach 98 Tagen hat gestern erstmals wieder der Stadtrat in Eisenach getagt.
Die letzte Sitzung war am 4. Februar und die Tagesordnung war sehr sportlich. Insgesamt 27 Tagesordnungspunkte standen auf der Tagesordnung. Keine Frage, die Corona-Pandemie zeigt, dass es in der Thüringer Kommunalordnung für Ausnahmesituationen wie diese an hinreichenden und klaren Regelungen fehlt, wie die demokratische Beteiligung der Gemeinde- und Stadträte und der Kreistage außerhalb des Eilentscheidungsrechts des Bürgermeisters nach § 30 ThürKO – das wollen wir auch unangetastet lassen – sichergestellt werden kann. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion Änderungen vorgeschlagen, um diese Regelungslücke, und zwar auf Dauer, mit einer Pandemie-Klausel zu schließen. Das Ganze haben wir in den Entwurf zur Änderung des Mantelgesetzes eingebracht. Ich freue mich heute schon auf die Beratung in diesem Zusammenhang.
Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP setzt aus unserer Sicht deshalb, Kollege Bergner, an der richtigen Stelle an, führt aber zum Teil nicht in die richti
ge Richtung und bleibt auch deutlich hinter unseren Vorschlägen zurück. Ich will in aller gebotenen Kürze auf die drei wesentlichen Punkte eingehen.
Erstens: Das Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters und der Landräte soll durch die Aufnahme eines künftigen § 30a ergänzt werden – ergänzt, de facto aber eingeengt werden, so sehen wir es. Im Konkreten soll das Entscheidungsrecht in Eilfällen für die Ausnahmefälle durch die Übertragung von Entscheidungen auf den Hauptausschuss allerdings beschnitten werden. Ich will es deutlich sagen: Das lehnen wir ab. Wir wollen das Eilentscheidungsrecht der kommunalen Spitzen eben gerade nicht antasten. Und die Stärkung der Hauptausschüsse – ich glaube, das haben Sie im Sinn – wollen wir auch regeln, aber an anderer Stelle. Dazu komme ich später.
Zweiter Punkt Ihres Vorschlags, die Änderung des § 35 Abs. 7 Satz 1, da geht es um die Einberufung der Tagesordnung: Diese Regelung ist aus unserer Sicht entbehrlich, weil auch jetzt schon Gemeinderäte in elektronischer Form eingeladen werden können, nämlich dann, wenn die Mitglieder des Gemeinderats einverstanden sind.
Punkt 3: Die FDP-Fraktion beabsichtigt, in § 36 – es geht um die Beschlussfähigkeit – einen zusätzlichen Absatz 4 einzuführen, um die Beschlussfassung per Telefon- oder Videokonferenz bzw. – zweite Alternative – per Umlaufverfahren zu ermöglichen. Da will ich zunächst etwas zum Regelungsstandort sagen. Aus unserer Sicht, wenn man diese Tatbestände anfassen möchte, ist der Regelungstatbestand im Bereich § 39, nämlich bei der Beschlussfassung, besser aufgehoben. Hinsichtlich des Umlaufverfahrens will ich aber schon sagen, dass hier erhebliche rechtliche Bedenken bestehen. Das kennen Sie auch. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich hier eindeutig positioniert und teilen unsere Auffassung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Thema ist uns wichtig, deswegen haben wir in den letzten Wochen intensiv mit unseren Mandatsträgern auch darüber diskutiert, welche Möglichkeiten es denn generell gibt, diese Dinge aufzulösen. Die Varianten, die wir geprüft haben, sind die Telefon- oder Videokonferenzen, das Pairing-Verfahren, was hier im Landtag ja nicht geklappt hat, wie wir wissen, die Übertragung auf Hauptausschuss- und Kreisausschusssitzungen mit Beschlussermächtigung oder – wie heute hier – die Durchführung von Sitzungen unter Wahrung der vorgegebenen Abstandsregeln, Vereinzelung – also das, was wir heute hier machen – oder die Frage, wie man mit Umlaufbeschlüssen im sogenannten vereinfachten schriftlichen Verfahren umgeht.