Das Thema „Umlaufverfahren“ – da haben wir nicht zwingend ein digitales Umlaufverfahren verlangt – gibt es in allen möglichen anderen Gremien außerhalb des Geltungsbereichs der Kommunalordnung schon. Abgesehen davon, wenn elektronisch, ich sage mal, das Thema „digitale Signatur“ ist nun heute kein Hexenwerk mehr, das kann man sicherlich hinkriegen. Wenn Leute ihre Unterlagen auf dem Schreibtisch liegenlassen, die andere nicht zu lesen haben, dann haben die irgendwo im Umgang mit ihrem Mandat etwas nicht verstanden.
Die Frage, warum nicht nur Corona: Ja, es geht ausdrücklich um einen Ausnahmezustand und das haben wir auch so formuliert. Es kann auch – man sitzt ja dann da und überlegt sich das eine oder andere – mal eine andere Katastrophe eintreten, die es, auch für eine gewisse Zeit, unterbindet, ohne Gefahr für Leib und Leben an einer solchen Sitzung teilnehmen zu können.
Noch ein kurzes Wort – ich sehe die Uhr davonlaufen – zu dem Thema „Telefonkonferenzen“, meine Damen und Herren. Erinnern wir uns: Wir alle, wie wir hier sitzen, haben jetzt – ich glaube, mit Ausnahme des Wirtschaftsausschusses – reihenweise Ausschusssitzungen des Thüringer Landtags per Telefonkonferenz gemacht. Das ist in Ordnung, aber die Gemeinderatssitzung von Kühdorf, wo sechs Leute drinsitzen und jeder den anderen an der Stimme erkennt, die soll nicht in Ordnung sein? Das ist in meinen Augen unlogisch, meine Damen und Herren.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben keine offiziellen Ausschusssitzungen gemacht, das stimmt nicht!)
Ich komme zum Ende. Ich glaube, da gibt es genügend Stoff, warum man das jetzt nicht einfach beiseite wischen sollte. Deswegen mein Antrag. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Danke auch Ihnen. Ich schaue mal. Gibt es weitere Wortmeldungen? Für die Landesregierung hat sich der Innenminister zu Wort gemeldet. Einen kleinen Moment, Sie sind gleich dran.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es klebt jetzt hier alles. Entschuldigung.
Noch mal ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen, die sich hier darum kümmern, dass wir hygienische Bedingungen haben, auch für den Innenminister.
Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt die FDP-Fraktion, alternative Beratungs- und Beschlussformen der Gemeinderäte sowie erweiterte Möglichkeiten zur Aufnahme von Kassenkrediten in Ausnahmesituationen wie der derzeitigen Pandemie zu schaffen. Zur Begründung ihres Gesetzentwurfs verweist die FDP-Fraktion auf die Zweite Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vom 7. April 2020. Danach waren Gemeinderatssitzungen nur in Angelegenheiten möglich, die nicht ohne Nachteil für die Gemeinde, den Landkreis oder den Verband aufgeschoben werden konnten. Ich möchte daran erinnern, dass diese Einschränkungen ja bereits mit der Dritten Verordnung, die am 20. April 2020 in Kraft getreten ist, entfallen ist. Sitzungen der Gemeinderäte und Landkreise sowie deren Verbände können damit wieder ohne Einschränkung stattfinden, wenn die allgemeinen Hygienevorschriften und die besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes eingehalten werden. Soweit der Gesetzentwurf das Anliegen verfolgt, dass die Gemeinderäte und Kreistage als unmittelbar demokratisch legitimierte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger auch in Krisenzeiten und Ausnahmesituationen, wie der Corona-Pandemie, ihre verfassungs- und kommunalrechtlich zugewiesenen Entscheidungsbefugnisse ausüben können, ist das natürlich zu begrüßen. Ich weise an dieser Stelle jedoch auch darauf hin, dass die Handlungsfähigkeit der Gemeinden und Landkreise als wichtige Entscheidungsträger vor Ort auf der Grundlage der bestehenden Regelungen der
Thüringer Kommunalordnung stets gewährleistet war. Wenn Angelegenheiten der Gemeinde bzw. des Landkreises nicht ohne Nachteil für die Kommune aufgeschoben werden können, stellt das in § 30 bzw. § 108 der Thüringer Kommunalordnung geregelte Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin bzw. der Landrätin/des Landrats sicher, dass diese Angelegenheiten auch entschieden werden können. Das wurde ja auch jetzt in der Pandemie so gehandhabt. Wenn aufgrund einer Ausnahmesituation, wie der derzeitigen Pandemie, längerfristig keine Präsenzsitzungen der kommunalen Vertretungen durchgeführt werden können, ist es vor dem Hintergrund der Verwirklichung des Demokratieprinzips auf kommunaler Ebene sicherlich angebracht, alternative Möglichkeiten der Durchführung von Sitzungen und der Beschlussfassung zu diskutieren.
Der von der FDP-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf ist aus Sicht der Landesregierung aber nur bedingt dafür geeignet. Soweit die von der FDP-Fraktion vorgeschlagenen Regelungen generell sind, das heißt nicht nur auf Ausnahmesituationen wie eine Pandemie begrenzt, sollten diese unabhängig von Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geprüft und beraten werden. Das betrifft eben so weitreichende Regelungen wie die generelle Streichung der Obergrenze der Anzahl der Hauptausschussmitglieder in § 26 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung und die Abschaffung des Einverständnisses aller Mitglieder des Gemeinderats für die Ladung in elektronischer Form in § 35 Abs. 7 Satz 1 der Kommunalordnung.
Grundsätzlich kritikwürdig ist aus Sicht der Landesregierung, dass der Gesetzentwurf nur Regelungen für die Gemeindeebene vorsieht. Diese gelten aufgrund der Verweisungen in den §§ 112 und 114 der Thüringer Kommunalordnung für die Landkreisebene nur zum Teil entsprechend. So würde das in § 30a des Gesetzentwurfs vorgesehene Eilentscheidungsrecht des Hauptausschusses und Bürgermeisters nur für die Gemeindeebene und eben nicht für die Landkreisebene gelten.
Offen sind darüber hinaus die Voraussetzungen für die Anwendung der in dem Gesetzentwurf der FDPFraktion vorgesehenen Regelungen. So enthält der Gesetzentwurf mehrfach die Begriffe „Ausnahmefall, wie eine Katastrophe“ und „Gefahr für Gesundheit oder Leben der Teilnehmer“. Diese Begriffe lassen nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit erkennen, ob die Regelungen nur im Katastrophenfall im Sinne von § 25 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes oder auch in anderen Krisensituationen und wenn ja, in welchen Krisensituationen anzuwenden sind. Der Begriff „unverhältnismä
ßiger Aufwand“ als Voraussetzung für die Beschlussfassung in dem von dem Gesetzentwurf vorgesehenen Umlaufverfahren ist konturenlos. Er lässt nicht erkennen, ob sich der unverhältnismäßige Aufwand auf die technischen Voraussetzungen für Telefon- und Videokonferenzen oder die Durchführung von Sitzungen allgemein bezieht.
Insgesamt kann ich feststellen, dass der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion eine Reihe von Regelungen aufweist, über die wir noch einmal vertieft diskutieren sollten. Hierfür würde sich aus Sicht der Landesregierung eine Ausschussüberweisung anbieten. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Innenminister. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar sowohl an den Innen- und Kommunalausschuss als auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Ich nehme an, in letzteren mitberatend.
Wir stimmen zunächst über den Antrag auf Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss ab. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Es enthält sich die AfD-Fraktion. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen zum Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen der FDP-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der AfD, der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen, aus der SPD und aus der Fraktion Die Linke. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/678 -
Ich frage: Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Dann kann sich jetzt Abgeordneter Knut Korschewsky für die Einbringung vorbereiten.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, die gerade den Platz verlässt! Wie zumindest den Kolleginnen und Kollegen, die schon in der vergangenen Legislaturperiode Mitglied in diesem Hohen Haus waren, noch im Gedächtnis ist, haben wir über mehrere Jahre die Diskussion zu dem jetzt vorliegenden Sportfördergesetz des Landes Thüringen geführt. Ziel war es und Ziel ist es, auch mit dem jetzt gültigen Sportfördergesetz das Land Thüringen als Sportland weiter im Gefüge der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland zu positionieren.
Ein wichtiges Ziel des Sportfördergesetzes ist es, unter anderem Klarheit über Regelungsbedürfnisse in den Kommunen und Kreisen zu schaffen. Ich sage es ganz deutlich: Dort, wo gehobelt wird, fallen auch einmal Späne. So ist es uns erst in der Durchführung des Sportfördergesetzes durch die Kommunen und Kreise bewusst gemacht worden, dass wir gerade bei der Durchführung des Sportunterrichts in den allgemeinbildenden Schulen das gleiche Problem haben, wie wir es schon bei der ersten Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes bei den Sportgymnasien in Bezug auf die Landesträgerschaft hatten. Sie werden sich erinnern.
Der § 15 des Thüringer Sportfördergesetzes schreibt die weitestgehend unentgeltliche Nutzung von Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger durch den organisierten Sport sowie durch Schulen und Hochschulen fest. Diese seit dem 01.01.2020 nun geltende gesetzliche Regelung führt aber auf der kommunalen Ebene zu rechtlichen Unsicherheiten bei der Organisation des Schulsports. Während das Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen die Landkreise als Schulträger verpflichtet, den Sachaufwand für die Sportstätten zur Gewährleistung des Schulsports zu tragen, verpflichtet das Thüringer Sportfördergesetz die Gemeinden seit dem 01.01.2020 gleichzeitig zu unentgeltlicher Nutzungsgewährung ihrer Sportanlagen für den Schulsport. Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, existieren nicht nur zwei sich widersprechende gesetzliche Regelungen des gleichen Sachverhalts, sondern nach § 15 des Thüringer Sportfördergesetzes sind nun auch vor dem 01.01.2020 ohne Weiteres mögliche vertragliche
Vereinbarungen zwischen den Landkreisen und den Kommunen zur entgeltlichen Nutzung gemeindeeigener Sportanlagen für den Schulsport ausgeschlossen. Hier gilt es entgegenzuwirken. Diese widersprüchliche landesrechtliche Situation muss durch eine Neuregelung aufgelöst werden, und zwar so, dass es Landkreisen und Gemeinden wieder ermöglicht wird, vertragliche Vereinbarungen über eine entgeltliche Nutzung der gemeindeeigenen Sportanlagen für den Schulsport zu schließen. Damit würden wir natürlich auch dafür sorgen, dass die bisher bestehenden Unsicherheiten – wir haben dies in unseren Fraktionen sicherlich alle erlebt – aufseiten der Gemeinden als Eigentümer der Sportanlagen für den Schulsport und der Kreise als Schulträger aufgelöst werden.
Ich hoffe deshalb auf eine möglichst zügige Behandlung hier im Plenum. Wir haben diesen vorliegenden Gesetzentwurf auch mit dem Gemeindeund Städtebund sowie mit dem Landkreistag und mit dem Landessportbund diskutiert und ich hoffe auf eine zügige Behandlung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, um diese vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Kreisen und Kommunen möglichst zügig und schnell vor der Sommerpause wirksam werden zu lassen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Korschewsky. Das Wort hat jetzt für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Dr. Klisch.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, die Thüringer SPD versteht sich traditionell – und da kann ich sagen, wir haben diesbezüglich eine sehr, sehr alte Tradition – als verlässlicher Partner des Sports und natürlich auch der Thüringer Kommunen.
Deswegen war es uns in der letzten Legislaturperiode zusammen mit unseren Koalitionspartnern Bündnis 90/Die Grünen und den Linken natürlich ein Herzensanliegen, dieses neue Sportfördergesetz endlich auf den Weg zu bringen, das jetzt, seit Januar – Knut Korschewsky hat es gerade angesprochen – endlich die unentgeltliche Bereitstellung der kommunalen Spiel- und Sportanlagen für die Zwecke des organisierten Sports ermöglicht. Was man auch erwähnen muss: Es ging nicht darum,
einfach alles unentgeltlich zu machen. Die Kommunen erhalten pauschal die Ausfälle – jährlich in Höhe von 5 Millionen Euro – zurückerstattet.
Warum die Novelle: Knut Korschewsky von den Linken hat es gerade schon erwähnt. Es ist immer so eine Sache mit den Herzensanliegen, es ist nicht immer alles gleich perfekt. Die Urheber dieses Sportfördergesetzes – ich war in der letzten Legislatur nicht dabei – hatten das Ziel, eine faire Balance zwischen den Interessen der Kommunen und des organisierten Sports zu finden. Dabei sind aber leider bestimmte landesrechtliche Finanzierungsbestimmungen ein bisschen aus dem Blick geraten. Das war ja gerade der Inhalt der Einführung. Die sind wirklich recht komplex. Ich möchte sie jetzt nicht noch mal wiederholen. Es ging darum, dass das Thüringer Schulfinanzierungsgesetz im Widerspruch zu dem neuen Sportfördergesetz steht und sich da bestimmte Dinge widersprechen, wo es dann wirklich um die entgeltliche Nutzung geht. Ich wiederhole das jetzt nicht noch einmal, damit wir einfach auch ein Stück vorwärtskommen. In jedem Fall ist es so, dass es hier um punktuelle Änderungen, Korrekturen im Sportfördergesetz mittels dieser Novelle geht. Deshalb plädiere auch ich im Namen meiner Fraktion für eine zügige Weiterberatung in den zuständigen Gremien, im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie für Justiz.
Ich hoffe auch, dass es im Rahmen einer vielleicht schriftlichen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und des Landessportbunds zu einer schnellen Weiterleitung dieses Gesetzentwurfs wieder zurück zu uns ins Plenum kommt, damit wir es schaffen, diesen schnellstmöglich, vielleicht sogar noch vor der Sommerpause – ich weiß gar nicht, ob das gelingt; ich kriege ein Kopfnicken –, abschließend zu beraten und uns damit zu befassen. Vielen Dank. Das war es. Sport frei!
Vielen Dank, Frau Kollegin. Es bereitet sich vor und hat dann das Wort Frau Abgeordnete Baum von der FDP-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich grüße vor allem am Livestream die Vertreterinnen und Vertreter in den Kommunen. Die Regierungskoalition nimmt mit dem Gesetzentwurf eine Korrektur vor, die längst überfällig ist, und löst ein Problem, das sie selbst geschaffen hat, indem sie die Bedürfnisse der Kom
munen im Gesetzgebungsprozess vorher nicht so richtig berücksichtigt hat. Ich nehme hier zur Kenntnis, dass es selbstkritisch festgestellt wurde und fühle mich an der Stelle ein bisschen an das Gedicht von Wilhelm Busch erinnert. Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen in den letzten Monaten mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern über das Thema „Schulsport und Sportstätten“ gesprochen haben, dann werden Sie wahrscheinlich die gleiche berechtigte Wut und Ratlosigkeit gespürt haben wie ich. Durch die Verpflichtung, Sportstätten auch für Schul- und Hochschulsport entgeltfrei zur Verfügung zu stellen, mussten besonders die kleinen Kommunen erhebliche Einbußen hinnehmen. Das hat für ebenso erheblichen Frust gesorgt. Und das – das soll an der Stelle schon auch gesagt werden –, obwohl dieses Problem bereits im vorangegangenen Gesetzgebungsprozess bekannt war. Umso wichtiger ist es, dass wir dieses Thema jetzt auch in der Sonderausschusssitzung morgen möglichst schnell auf den Weg bringen, dass wir in einer Anhörung alle noch mal genauer hinhören können und somit ermöglichen, dass mit der vorliegenden Gesetzesänderung die Kommunen wieder Verträge abschließen können mit den Schulträgern, den Landkreisen zum Beispiel, und die Landkreise somit auch ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen können, die Kosten für die Sportstätten im Schulsport zu tragen.
Der Gesetzentwurf löst damit also für die Kommunen ein Problem und schafft Klarheit. Damit erhält er grundsätzlich auf jeden Fall unsere Zustimmung.
Einen Punkt aber – das sei mir gestattet – verstehe ich nicht. Sie schlagen vor, dass die Kommunen für diese Verträge die Einwilligung des Ministeriums einzuholen haben. Ich frage Sie jetzt: Warum? Gerade in der aktuellen Situation gibt die Landesregierung sehr bereitwillig den Kommunen relativ viel Entscheidungsverantwortung. Warum nicht auch an dieser Stelle? Die Nutzungsverträge, von denen wir hier reden, gab es schon vorher und die werden zwischen Partnern geschlossen, die sich eigentlich ziemlich gut kennen. Insofern halte ich da ein Kontrollgremium für einen unnötigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Die Ressourcen im Ministerium können wir sicher an anderen Stellen sinnvoller verwenden. Aber das können wir gern im Bildungsausschuss besprechen und aus meiner Sicht vielleicht auch im Innenausschuss und dann zu einer Einigung kommen, die für die Kommunen von Vorteil ist. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Baum. Wenn dann der Arbeitsplatz hier vorn wieder vorbereitet ist, hat als Nächster der Kollege Rudy von der AfD-Fraktion das Wort. Ich höre gerade, es wird der Kollege Frosch angemeldet. Dann ist das hier auf der Liste falsch.