Protokoll der Sitzung vom 13.05.2020

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Baum. Wenn dann der Arbeitsplatz hier vorn wieder vorbereitet ist, hat als Nächster der Kollege Rudy von der AfD-Fraktion das Wort. Ich höre gerade, es wird der Kollege Frosch angemeldet. Dann ist das hier auf der Liste falsch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Wir beraten heute zum wiederholten Mal über das Thüringer Sportfördergesetz. Immer wieder geht es um den § 15. Warum beraten wir erneut über diesen Paragrafen? Weil Rot-Rot-Grün nicht auf die kommunalen Sachverständigen hören wollte. Über viele Jahre wurde über verschiedene Entwürfe des Sportfördergesetzes diskutiert. Im Dezember 2018 wurde schließlich das rot-rot-grüne Gesetz beschlossen. Wir haben bereits damals auf die grundsätzlichen Probleme und handwerklichen Mängel des Gesetzes hingewiesen. Im letzten Sommer wurde dann bereits die erste Änderung nötig und trat im Oktober in Kraft – gerade mal vor einem halben Jahr. Jetzt also die nächste Flickschusterei. Wie oft wollen Sie das noch machen, alle halbe Jahre die stümperhafte Nachbesserung eines misslungenen Gesetzes? Ich nehme es freudig zur Kenntnis, dass die Verursacher des Problems jetzt auf die Idee kommen, den nächsten Murks auszubessern. Das hätten Sie jedoch schon letztes Jahr tun können. Im August 2019 wies der Thüringische Landkreistag auf dieses Problem hin. Die Zuschrift an den Ausschuss wurde aber von der Regierung nicht weiter beachtet. Eine Änderung des Gesetzes ist dringend nötig. Dem stimmen wir auch zu. Wir fordern aber auch, dass die Bedenken der Kommunen dieses Mal ernst genommen werden und ihre Lösungsvorschläge ins Gesetz einfließen. Warum ist das bisher nicht geschehen? Wenn Rot-RotGrün behauptet, für die soziale Gerechtigkeit zu kämpfen, so ist das nur ein Vorwand. Tatsächlich haben sie bei dem Sportfördergesetz wie Lobbyisten gehandelt.

(Beifall AfD)

Was sagte ein Abgeordneter der Linken im März 2017 im Plenum? Dass sie sehr intensive Gespräche mit Sportfachverbänden, Kreissportbünden und den betroffenen Ministerien geführt haben. Ja, und mit wem haben Sie nicht geredet?

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein! Das ist ja der Ham- mer!)

(Abg. Baum)

Ja, Frau Henfling, der Hammer sind Sie, glauben Sie mir das! – Mit den Kommunen natürlich!

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Endlich sehen Sie es ein!)

In jeder Hinsicht. Das ist doch klar.

Diese durften im Nachhinein als Sachverständige ihre Meinung in der Anhörung äußern. Was haben Sie dann mit der Meinung der Kommunen gemacht? Sie ignoriert. Ja, ja, bestreiten Sie das ruhig. Sowohl der Thüringische Landkreistag als auch der Gemeinde- und Städtebund haben den Gesetzentwurf mehrfach, mit ausgesprochen deutlichen Worten vehement abgelehnt und ausführlich die Folgeprobleme dargelegt. Wir von der AfD wollen, dass die Sportverbände, Kreissportbünde und der Landessportbund an den Gesprächen teilnehmen und ihre Fachkenntnisse berücksichtigt werden. Bei solchen Entscheidungen müssen alle mit ins Boot. Die Kommunen werden finanziell und rechtlich als Erste betroffen sein und dürfen nicht stiefmütterlich behandelt werden. Was in diesem Änderungsentwurf fehlt, ist das Hauptproblem. Natürlich packen es Rot-Rot-Grün nicht an, es ist das Herzstück Ihres Gesetzes. Es geht um die vermeintlichen Vergünstigungen der unentgeltlichen Nutzung der Sportstätten. Diese unentgeltliche Nutzung wird den Thüringer Sport aber noch teuer zu stehen kommen. Sinnvoller wäre es, die Vereine direkt finanziell zu unterstützen, wie es Baden-Württemberg und Bayern vormachen. Ja, die unentgeltliche Nutzung klingt sehr sozial, doch das ist wieder nur der Schein. Vereine, die finanziell gut dastehen, müssen nichts mehr für die Nutzung der Sportstätten bezahlen. Früher stand im Gesetz, dass die Nutzung in der Regel entgeltfrei ist. Die Kommunen konnten sozialverträglich entscheiden, welche Vereine zahlen. Zudem werden Gebäude und Geräte genutzt, dies führt zu Betriebskosten und Verschleiß. Das soll wieder einmal die Allgemeinheit bezahlen. Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt!“ wurde vor wenigen Jahren bei der Maklerprovision eingeführt. Doch für die Nutzung von Sportstätten soll das in Thüringen nicht gelten. Die von der Regierung angesetzten 5 Millionen Euro für die Kommunen, welche den Ausfall der bisherigen Nutzungsentgelte ausgleichen sollen, reichen vorne und hinten nicht aus.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Die Kommunen haben mehrfach gewarnt, dass Geld fehlen wird. Geld für Instandhaltung und Investitionen. Wer soll denn in sanierungsbedürftigen Hallen trainieren? Richtig, die Vereine, denen Sie angeblich etwas Gutes tun wollen. Wenn Sie diese Probleme wieder ausblenden, empfehle ich Ihnen

nachzulesen, was los ist, zum Beispiel in Lucka oder in anderen Gemeinden und Kommunen. Was machen denn Kommunen, wenn sie für Instandhaltungen nicht genug Geld haben? Sie versuchen, anderswo mehr Geld einzunehmen, ist doch logisch, zum Beispiel erhöhte Eintrittspreise in Schwimmbädern. Wenn das nicht hilft, dann versucht man, Sportstätten zu verkaufen. Private Träger müssen die Sportstätten dann natürlich nicht entgeltfrei zur Verfügung stellen. Und wenn gar nichts hilft, werden Sportstätten einfach geschlossen.

Abschließend gebe ich der Hoffnung Ausdruck, dass Realitäten anerkannt und vor Ideologien gestellt werden. Glauben kann ich das nicht. Sie wären nicht die Linken, wenn Sie nicht das tun würden, was Sie klassisch am liebsten tun: anderer Leute Geld verschenken.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Frosch. Das Wort hat dann als Nächster nach der kurzen Pause zur Reinigung des Pults der Abgeordnete König von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Sportfreunde! Heute beraten wir erneut über das Thüringer Sportfördergesetz, durch dessen Novellierung zum 01.01.2019 die unentgeltliche Nutzung öffentlicher Sport- und Spielanlagen durch anerkannte Sportorganisationen, aber auch durch Schulen und Hochschulen geregelt wurde.

Ich betone bewusst das Wort „erneut“, was auch meine Vorredner aufgegriffen hatten, denn bereits im vergangenen Jahr – knapp ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes – waren Korrekturen des § 15 nötig. Damals ging es vorrangig um die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikanlage durch die Friedrich-Schiller-Universität Jena und die Spezialgymnasien in Trägerschaft des Landes und den Übungsbetrieb im Nachwuchsleistungssport in Verantwortung der Sportfachverbände am Sitz der Spezialgymnasien.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit bereits die zweite Korrektur des § 15 seit der Neufassung des Gesetzes im Dezember 2018.

Für uns als CDU-Fraktion bestätigt der erneute Korrekturbedarf die Auffassung, dass die aktuellen Regelungen zur unentgeltlichen Nutzung in der Praxis zu erheblichen Umsetzungsproblemen führen. Ich

(Abg. Frosch)

sage an dieser Stelle bereits heute voraus: Es wird nicht die letzte Korrektur sein, denn mit dieser Novelle bleiben einige Probleme ungelöst, aber dazu später mehr.

Ich möchte außerdem daran erinnern, dass die CDU-Fraktion bei der Novellierung des Sportfördergesetzes die damalige rot-rot-grüne Landesregierung vor der Streichung des Zusatzes „in der Regel“ hinsichtlich der unentgeltlichen Nutzung von Sportstätten eindringlich gewarnt hatte. Hier lag sogar die Hauptkonfliktlinie in der inhaltlichen Diskussion, wobei man sich bei anderen Sachen einig war. Aber hier war der Konflikt.

Wir – in Person unseres damaligen sportpolitischen Sprechers Manfred Grob – waren für die Entgeltfreiheit, hatten aber darauf hingewiesen, dass mit der Streichung des Zusatzes „in der Regel“ nur neue rechtliche Probleme geschaffen werden, gerade im Zusammenwirken mit Kommunen und im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs.

Genau vor diesen neuen Problemen stehen wir heute. Grob hatte damals übrigens auch gesagt: Wir dürfen nicht zu viel hobeln, zu viel Späne produzieren. In diesem Zusammenhang möchte ich aus einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände – also des Thüringischen Landkreistags und des Gemeinde- und Städtebundes – an unsere Fraktion zitieren: Wir haben im Gesetzgebungsverfahren immer wieder nachdrücklich darauf hingewiesen, dass eine solche Regelung das gute Miteinander von Gemeinden und Landkreisen bei der Sportstättennutzung massiv beeinträchtigt. Ohne Not wurde dennoch durch die Neufassung des § 15 Thüringer Sportgesetz viel Porzellan zerschlagen. Landkreise und Gemeinden haben bisher bei der Sportstättenfinanzierung gut zusammengearbeitet. Nur durch eine sehr zügige rechtliche Klarstellung und Neuregelung kann erreicht werden, dass insbesondere der Schulsport wieder in geordnete Bahnen gebracht werden kann.

Es besteht somit dringender Handlungsbedarf, darüber sind wir uns hier im Hohen Hause alle einig, um rechtliche Klarheit für Landkreise und Gemeinden herzustellen. Denn die Regelungen des Sportfördergesetzes widersprechen – das haben auch schon meine Vorredner gesagt – dem Schulfinanzierungsgesetz, das die Landkreise als Schulträger dazu verpflichtet, den Sachaufwand für die Sportstätten zur Gewährleistung des Schulsports zu tragen.

Auch wenn die Landkreise weiterhin für den Schulsport an die Gemeinden zahlen wollen, dürfen sie es aktuell nicht. Und das ist die Problematik, die wir alle in den Landkreisen haben. In meinem Heimat

landkreis – im Landkreis Eichsfeld – war die Nutzung der Sportstätten immer entgeltfrei. Jetzt bekommen wir aber die Situation, dass die Gemeinden mit gemeindeeigenen Turnhallen nichts finanziert bekommen. Deswegen ist es ganz, ganz wichtig, dass die Regelung kommt.

Es ist somit aus unserer Sicht höchste Zeit, die aufgezeigten Änderungen des § 15 schnellstmöglich anzugehen, denn ohne finanzielle Beteiligung der Landkreise für die Nutzung der Sportanlagen für den Schulsport werden viele Gemeinden den Betrieb ihrer Sportstätten nicht mehr finanzieren können. Das wäre nicht nur schlecht für den Schulsport, sondern auch für den Vereinssport, der uns sicher allen am Herzen liegt.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Sinne der finanziellen Ausstattung unserer Gemeinden und Städte, des Schulsports und des Sports insgesamt begrüßen wir den vorliegenden Gesetzentwurf und stimmen der Überweisung an die Ausschüsse zu, gern von unserer Seite auch an den Innenausschuss. Nichtsdestotrotz wird dies, wie ich es bereits am Anfang gesagt habe, nicht die letzte Korrektur des § 15 des Sportfördergesetzes bleiben. Schon bald werden wir zum Beispiel über Nebenkosten für das Duschen in einzelnen Sportstätten oder die Klarheit auch für die Kosten bei Wettkämpfen reden müssen. Außerdem werden wir über die in § 15 Abs. 3 genannte Summe von insgesamt 5 Millionen Euro für die jährliche Erstattung der Einnahmeausfälle für die Kommunen sprechen müssen, die aus unserer Sicht – das haben wir auch schon bei der Erstellung der Novellierung angemahnt – nicht ausreichen. Darüber werden wir auch in Zukunft sprechen müssen. Aber jetzt spricht für uns nichts dagegen, der Überweisung zuzustimmen, und wir begrüßen die Initiative. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter König. Als Letzter auf der Liste zu diesem Tagesordnungspunkt hat dann Abgeordneter Korschewsky das Wort.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Der hat schon gere- det!)

Ach, das war nicht nur einfach ein Einbringen – okay. Dann gibt es aus den Reihen der Abgeordneten im Augenblick keine Wortmeldung. Gibt es aus der Richtung der Regierung Redebedarf? Das scheint nicht der Fall zu sein. Doch, Entschuldigung, Herr Minister, ich habe Sie übersehen. Ich

(Abg. Dr. König)

muss mich erst noch an die anderen Blickachsen gewöhnen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, Herr Bergner, wir müssen uns alle an die neue Situation gewöhnen. Ich verstehe ja, dass der Blick in Richtung Ministerpräsident geht, das ist auch gut so. Aber in diesem Teil des Saals sitzt auch noch ein Teil der Regierung. Ich sitze links außen – von mir aus gesehen – und da sitze ich auch richtig.

(Beifall DIE LINKE)

Die Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen haben auf das Problem aufmerksam gemacht. Wir haben mit der Novelle des Sportfördergesetzes seit dem 1. Januar 2020 eine Regelung, die die unentgeltliche Nutzung von Anlagen öffentlicher Träger festschreibt. Hier geht es klar um Sport, aber da sind wir ja genau im Tagesordnungspunkt. Die gesetzlich verankerte Entgeltbefreiung betrifft den organisierten Sport, die Schulen und die Hochschulen. Und darin liegt das Problem, so wie das auch von verschiedenen Vorrednerinnen und Vorrednern bereits beschrieben wurde. Die Koalition hatte mit der ersten Änderung das im besonderen Interesse liegende Thema unserer Spezialgymnasien und den Übungsbetrieb im Nachwuchsleistungssport angepasst, das war auch richtig so. Jetzt haben wir eben erkannt – und das ist jetzt mehrfach beschrieben worden –, dass es weiteren Anpassungsbedarf gibt. Ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar für diese Initiative.

Wichtig ist – und da habe ich jetzt auch in den Reden der Abgeordneten keinen Unterschied festgestellt –, dass es natürlich darum geht, den Schulsport weiter durchzuführen, jetzt nicht unter Corona-Bedingungen – das ist noch wieder ein Extrathema, was ich jetzt ausklammern will –, sondern es geht darum, dass der Schulsport nicht ausschließlich auf Anlagen der Schulträger stattfindet, sondern auch auf Anlagen eines anderen Trägers. Und um diese konkrete Frage geht es, wenn der Schulsport also auf Anlagen stattfindet, die nicht dem Schulträger gehören. Da geht es eben um die Finanzierung. Mit diesem vorliegenden Gesetz ist es so, dass diese Finanzierung momentan ausgeschlossen ist. Das hat zu den Fragen und Problemen geführt, die von Ihnen, meine Damen und Herren, angesprochen wurden. Das will ich jetzt im Einzelnen nicht wiederholen, sondern hier liegt das Problem. Wenn dann alle erkannt haben und auch die Koalition erkannt hat, wir müssen dieses Problem heilen, dann ist das auch gut so. Und wenn ich hier eine große Übereinstimmung in der Sache feststelle, dann kann ich das nur unterstützen. Wir

müssen also hier korrigieren. Ja, das ist eben so, Herr König, „in der Regel“, die drei Worte waren flüchtig und die müssen jetzt wieder rein in das Gesetz, um das mal ganz einfach zu sagen. Darum geht es, dass dann auch – so wie Sie das eben gerade ausgeführt haben – die Finanzierungsgrundlagen für die Nutzung der Sportanlagen, die eben nicht dem Schulträger gehören, dann auch wieder ermöglicht werden. Ob das ein Nutzungsentgelt ist oder eine Betriebskostenbeteiligung, ist dann im Einzelnen auszuhandeln, so wie das auch bereits gesagt wurde.

Hier, meine Damen und Herren, ist es richtig, dass Abhilfe geschaffen wird und dass wir zu der ursprünglichen Formulierung zurückkehren. Das ist Inhalt dieser Gesetzesinitiative, denn es geht darum, den Schulsport in Thüringen auf sichere Beine zu stellen. Aber dabei können wir nicht stehen bleiben.

Wir müssen auch die Frage des Hochschulsports klären – auch das ist Inhalt dieser Gesetzesinitiative –, weil hier in § 15 auch gesagt wird, dass dann neben den Schulen auch der Hochschulsport unentgeltlich bereitzustellen ist. Auch das wollen wir heilen, das hat die Koalition entsprechend eingebracht. Die Situation beim Hochschulsport ist vergleichbar mit der Situation beim Schulsport, so, wie ich das gerade noch mal beschrieben habe.

All die Dinge, die in der vorangegangenen Novellierung schon geheilt und geändert wurden, bleiben natürlich. Da geht es um den Nachwuchsleistungssport, dass die Kostentragung durch das Land für das Training der Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler übernommen wird. Das ist selbstverständlich und es gilt natürlich auch für die Nutzung der Anlagen öffentlicher Träger durch die Spezialgymnasien, sprich durch die Thüringer Sportgymnasien.

Es ist also ganz klar und wichtig, dass wir ein deutliches Signal – ich hoffe gemeinsam – für den organisierten Sport auf der einen Seite, aber auch für den Schulsport und den Hochschulsport auf der anderen Seite setzen. Ich freue mich, dass es eine Verabredung für eine schnelle Beratung im zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport gibt, um dann die Anhörung durchzuführen. Das wünsche ich mir einfach, dass diese Novelle des Gesetzes dann vor der Sommerpause in zweiter Lesung verabschiedet wird.

Ich bedanke mich für Ihre Kompetenz und bedanke mich für Ihre Bereitschaft, diesen Weg mitzugehen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Vizepräsident Bergner)

Vielen Dank, Herr Minister Holter. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.

Dann kommen wir zur Frage der Ausschussüberweisung. Gehört habe ich an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und den Innen- und Kommunalausschuss. Gibt es weitere Anträge auf Ausschussüberweisung? Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – danke schön, das habe ich dann tatsächlich nicht gehört.

Kommen wir zur Abstimmung über den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen.