Wir kommen, wie ich schätze, zur Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Überweisung stattgegeben.
a) Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8909 - ERSTE BERATUNG
b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8910 -
Auch hier die Frage: Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Nein. Bei der FDP? Nein. Okay. Dann eröffne ich die gemeinsame Aussprache. Als Erste erhält Abgeordnete Vogtschmidt für die Fraktion Die Linke das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und auch am Livestream, herzlich willkommen hier im Hohen Hause! Ein kurzer Ausflug in die Welt der Zahlen zur Anschaulichkeit des jetzigen Sachverhalts: In der selben Zeit, in der wir in dieser Woche hier im Plenarsaal des Thüringer Landtags zusammenkommen, also innerhalb von drei Tagen, wurde durchschnittlich auf diese Zeit gerechnet zu über 300 verschiedenen Einsätzen eine Alarmierung von Feuerwehreinsatzkräften in Thüringen ausgelöst, die vor allem bei vielen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren zu einer Arbeitsunterbrechung führt. Die Kameradinnen springen hastig in ihre Stiefel und fahren los, um Menschen vor Gefahren zu schützen und Leben zu retten. In dieser Zeit also von drei Tagen, während wir hier beisammensitzen und mehrere Aktuelle Stunden, unterschiedliche Gesetze und Anträge beraten, werden durchschnittlich in Bezug auf die Gesamtzahl der Ereignisse in einem ganzen Jahr mehr als 212-mal Hilfeleistungseinsätze durch die Feuerwehren durchgeführt, zum Beispiel, um gefährliche Stoffe in der Umwelt oder Ölspuren zu dekontaminieren, Menschen aus verunfallten Fahrzeugen zu schneiden, schwerverletzte Personen nach einem Treppensturz abzutransportieren. Und in mehr als 44 Fällen werden in dieser Zeit auch Brände gelöscht, darunter zahlreiche Gebäude und Wohnungen, und je nach Wetterlage nun auch die anwachsenden Gefahren der Vegetationsbrände. In über 50 Fällen werden sich die Alarmierungen als Fehlalarm herausstellen, was natürlich besonders frustrierend für diejenigen sein kann, die alles stehen- und liegenlassen, gerade im Ehrenamt, und auch mindestens eine Feuerwehrkameradin oder ein Feuerwehrkamerad wird in dieser Zeit im Einsatz verletzt werden. Auch das gehört zur Wahrheit. An jedem einzelnen Plenartag muss mindestens ein brennendes Fahrzeug gelöscht werden, und dennoch wird es während der gesamten dreitägigen Plenarsitzungen gelingen, 37 Menschen bei Einsätzen aus akuten Gefahrensituationen oder auch aus einer Lebensgefahr in Thüringen retten zu können. Insgesamt werden in diesen drei Tagen mehr als 3.500 Einsatzstunden für die Thüringer Feuerwehren anfallen.
Sie fragen sicherlich und auch völlig zu Recht nach den Quellen dieser Zahlen. Das alles wurde hochgerechnet nach dem jüngsten Brand- und Katastrophenschutzbericht Thüringens, der eine 4,6-prozentige Steigerung der Einsätze auf 37.335 Einsätze im letzten Jahr vermeldet hat. Die Einsatzkräfte der Thüringer Feuerwehren leisten jeden Tag Herausragendes, oft auch unter hohem, gerade persönlichen Risiko. Man muss es immer wieder sagen: Unsere Kameradinnen und Kameraden leisten diese Arbeit zu 97 Prozent im Ehrenamt, und dafür natürlich auch im Namen meiner Fraktion unseren ausdrücklichen Dank für diese ehrenamtliche Tätigkeit.
Es liegt an uns Parlamentarierinnen und es ist natürlich auch eine Frage des Respekts, dass wir den Feuerwehren nicht nur mit Worten des Dankes begegnen, sondern auch konkrete Taten, welche ihre Arbeitsbedingungen, vor allem natürlich auch im Ehrenamt, verbessern und Anerkennung auch materiell spürbar zuteilwerden lassen. Wie kann das gehen? Auf der einen Seite kann man natürlich viel Geld woanders wegnehmen und quer über das Land pauschal per Gießkannenprinzip verkippen und das Ganze dann irgendwie Feuerwehrpauschale nennen. Da punktet man dann vielleicht kurzfristig bei dem einen oder anderen, wie die CDU es tat. Das geht aber jedoch relativ völlig an großen und auch wirklich relevanten Zukunftsfragen vorbei, denen wir uns als Landtag hier stellen müssen. Wir wurden nämlich von den Bürgerinnen und Bürgern in dieses Hohe Haus gewählt, um wegweisende, nachhaltige und vor allem auch sinnvolle Richtungsentscheidungen zu treffen.
So hat nämlich auch der Thüringer Landesfeuerwehrverband am 13. Dezember des vergangenen Jahres, also 2022, in der „Ostthüringer Zeitung“ ebenfalls kommentiert, dass man momentan eher ganz andere Probleme hat und mehr Ressourcen aus Sicht des Verbands viel besser in der digitalen Alarmierung eingesetzt werden sollten, als Geld per 10-Millionen-Gießkannenpauschale über das Land zu kippen.
Auch in der Verbandstagung des Landesfeuerwehrverbands haben sich die Delegierten dann also für eine stärkere Verantwortung des Freistaats bei der Umsetzung der digitalen Alarmierung eingesetzt, eine Mandatierung des Landes gefordert und sich auch für ein einheitliches Alarmierungsnetz nach denselben Standards ausgesprochen. Heute kommen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf diesem Ansinnen des Landesfeuerwehrverbands und natürlich auch weiteren Praxispartnerinnen und Praxispartnern ganz praktisch nach. Tatsächlich läuft die bisherige Alarmierung im Brand- und Katastrophenschutz auf einer ungefähr 30 Jahre alten Technik, die fehleranfällig ist und auch begrenzt verfügbar, und zudem natürlich auch Risiken für verschiedene Angriffe, beispielsweise Cyberangriffe, unterliegen, was gerade mit Blick auf den Schutz von kritischen Infrastrukturen von besonderer Bedeutung ist. Das Problem, was sich an dieser Stelle aber gerade stellt, ist, die Alarmierung ist eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis der Kommunen. Würden wir sie dort lassen, dann gäbe es einen Flickenteppich aus unterschiedlichen Systemen, mit denen man nicht unbedingt außerhalb des eigenen Leitstellenbereichs oder der Grenzen von Gebietskörperschaften hinaus alarmieren könnte. Ein ausnahmsweiser Eingriff also in die kommunale Selbstverwaltungshoheit nach dem Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und Artikel 91 der Thüringer Verfassung ist dann möglich, wenn er verfassungsrechtlich gerechtfertigt und begründet ist. In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es dann auch um das Gemeinwohlinteresse zum Schutz der Bevölkerung im gesamten Landesgebiet des Freistaats Thüringen, weshalb standardisierte und vor allem eben auch einheitliche technische Vorgaben in einem Landesalarmierungsnetz etabliert werden müssen. Wir als Land müssen zwingend aktiv werden, um den
drohenden Flickenteppich eben zu vermeiden und die unverzügliche gebietsübergreifende Alarmierung von Einsatzkräften zur Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere, Sachwerte und natürlich auch der Umwelt sicherzustellen. Der Gesetzentwurf vollzieht also grundsätzlich die Mandatierung des Landes zur Umsetzung dieser Modernisierung und folglich dann eben auch endlich der Digitalisierung der Alarmierung. Parallel dazu befinden sich verschiedene Verankerungen im Entwurf zum Landeshaushalt 2024, um diesen Weg natürlich auch finanziell zu untersetzen und auch personell planerisch abzusichern, denn wie sagt man so schön: Ohne Moos nix los. Aber das haben wir natürlich auch im Blick in Bezug auf den Landeshaushalt 2024.
Ganz konkret geht es dann darum, die Funknetzplanung, die Beschaffung der Funktechnik, die Netzabnahme, die Erstellung von Strategie- und Realisierungskonzepten, die Schulung der Einsatzkräfte und auch die erforderlichen Betriebsaufgaben für die Einheitlichkeit an das Land, also an uns, zu delegieren. Die drei wichtigsten Parameter dabei sollten sein: die Landeseinheitlichkeit, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz personenbezogener Daten und auch absichernde Redundanzen bei Ausfällen. Wir haben uns daher intensiv auch mit dem Landesfeuerwehrverband ausgetauscht und schlagen nun die Lösung zur Einführung einer digitalen Alarmierung vor. Wir haben dies mit der Fach- und auch Praxisebene entsprechend kommuniziert. Entsprechende Kostenkalkulationen finden Sie deshalb natürlich dann auch direkt im Gesetzentwurf vorliegend und nachlesbar. Dort wird dann auch ersichtlich, dass wir es landesseitig mit ungefähr 22 Millionen Investitionskosten und jährlich 815.000 Betriebskosten zu tun haben. Auf die Landkreise und kreisfreien Städte kommen 19 Millionen Investitionen und 2,6 Millionen Euro für den jährlichen Betrieb dazu. Dabei geht es dann um den Neubau und die Mietung auch von Funkstandorten. Über 550 Baumaßnahmen müssen da dann erst mal zur Ertüchtigung auch durchgeführt werden, um die Instandhaltungen oder Antennenstromverträge, Funktionsüberwachungen, aber auch die Anschaffung von Pagern für über 38.000 Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz abzudecken.
Kurzum: Es ist ein für die nächsten zehn Jahre angelegtes Projekt für die Sicherheit der Menschen in unserem Land, das vor der Tür steht. Deswegen würden wir gerne von kurzfristigen Symbolprojekten absehen, wie die CDU das letztes Jahr gefordert hat. Wir brauchen nämlich kluge Investitionen, denn wenn keiner alarmiert werden kann durch zum Beispiel Pager, kommt eben auch keine Einsatzkraft zu einem Notfallort, und das möchte natürlich niemand, auch wenn man selbst immer nie in dieser Lage stecken möchte.
Die zweite Baustelle, die wir mit diesem Gesetzentwurf dann angehen wollen, ist ein Konflikt bei der Feuerwehrrente. Denn als die zusätzliche Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilung zum 1. Januar 2010 eingeführt wurde, hat man die Wahlmöglichkeit auf 15 Jahre begrenzt, also eine monatliche Rente zu beanspruchen als Einsatzkraft oder sich eine einmalige Abfindung zum Rentenbeginn auszahlen zu lassen. Das Land und die Kommunen zahlen zusammen 12 Euro ein, der Leistungsanspruch kann später dann auf bis zu 45 Euro pro Monat angehoben werden oder dann eben als Kapitalabfindung von etwas über 2.000 Euro einmalig ausgezahlt werden zum Rentenbeginn. Ein Grund für die Befristung dieser Wahlmöglichkeit war in den 2000er-Jahren jetzt nicht unbedingt nachvollziehbar. Für nicht wenige Feuerwehrkameradinnen und -kameraden scheint die Abfindung aber attraktiver zu sein, also die einmalige Auszahlung, so zeigt es die praktische Umsetzung, und damit kommen wir nun zu dem Problem, dass Einsatzkräfte, die jetzt seit 15 Jahren ununterbrochen in den Einsatzabteilungen für die Sicherheit in Thüringen arbeiten, nunmehr den Anspruch auf diese Auszahlung verlieren würden, wenn sie die 15 Jahresmarke überschreiten würden, und überlegen demzufolge, jetzt den Dienst zu quittieren. Das kann natürlich niemand wollen, das würde das ganze Vorhaben konterkarieren. Unser pragmatischer Ansatz ist es daher, eben in diesem Gesetzentwurf die Regelung einfach zu entfristen.
Die FDP hat auch einen ähnlichen Gesetzentwurf eingereicht, einige Tage, nachdem auch Rot-Rot-Grün tätig geworden ist. Er geht bei der Feuerwehrrente in die gleiche Richtung wie auch unser vorliegender rot-rot-grüner Gesetzentwurf. Ich würde mir wünschen, dass wir uns hier sehr schnell einigen werden, aber ich bin sehr zuversichtlich, dass die Debatte so auch im Ausschuss verlaufen wird. Denn eines ist dieser Gesetzentwurf nicht, das muss man auch einfach mal sagen: Es ist nicht die große Novellierung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Wir haben als Parlament hier im letzten Jahr die Regierung auch mit dieser Novelle beauftragt. Gegenwärtig arbeiten dazu insgesamt drei Arbeitsgruppen, eine zur Kostenerstattung, Rechnungslegung, Gebührenförderung und Beschaffung, eine zur Aufstellung der Feuerwehren, zu Grundsatzfragen, Pflichtaufgaben der Gemeinden und Landkreise und auch zu fachlichen Anforderungen und auch noch eine dritte zu den Qualifikationsanforderungen der Führungs- und Einsatzkräfte in Ausbildungsmodalitäten.
Dieser Prozess dauert aktuell noch einige Wochen bis Monate an. Der Landesfeuerwehrverband hat uns aber darum gebeten, bei den beiden vorhin ausgeführten Punkten nicht auf die große Novellierung zu warten, sondern schnell in einem gesonderten Verfahren zum Gesetz die Grundlagen zu schaffen. Diesem Wunsch der Praxis kommen wir natürlich sehr gerne nach und bitten daher um die Überweisung des Antrags an den Innen- und Kommunalausschuss. Im Sinne einer effizienten gekoppelten Diskussionsgrundlage und eines guten Prozesses stimmen wir natürlich gern der Überweisung des FDP-Antrages an den Innen- und Kommunalausschuss zu – wegen der gemeinsamen Sache. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Vogtschmidt. Ich rufe für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Urbach auf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute liegen gleich zwei Entwürfe zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vor – ein Entwurf von der Regierungskoalition und der von der
FDP. Es ist hier angesprochen worden von der Kollegin, dass in einem Punkt sich die beiden im Prinzip entsprechen, sodass wir davon ausgehen, dass wir im Ausschuss vielleicht am Ende nur noch über einen reden.
Das erste Problem ist die veraltete Alarmierung über das Gleichwellenfunknetz. Nach 30 Jahren muss es dringend erneuert werden und es muss digital werden. Tatsächlich ist das Problem, was hier skizziert wurde, ein tatsächliches. Die Umstellung ist von entscheidender Bedeutung, denn eine zügige und zuverlässige Alarmierung der Einsatzkräfte ist einfach grundsätzlich entscheidend für die Bewältigung von Einsatzlagen. Wir haben in den vergangenen Jahren auch hier und da erleben können, dass das bisherige System vielleicht funktioniert in normalen Situationen – sage ich mal –, wenn es vereinzelt Alarmierungen gibt. Wenn es aber beispielsweise eine Großschadenslage gibt mit einer Sturmfront beispielsweise, wie das vor einigen Jahren auch mal gewesen ist, dann ist es einfach nicht mehr möglich, da in vernünftiger Art und Weise zu arbeiten, wenn es nämlich eine größere Region betrifft, und da ist großes Chaos bei der Alarmierung, da geht dann manchmal auch was schief. Deswegen muss hier etwas Neues her.
Das System muss eben in der Lage sein, die Rettungsdienste und das Führungspersonal auch außerhalb des eigenen Leitstellenbereichs zu alarmieren und es darf eben – wie auch schon von der Kollegin ausgeführt – keinen Flickenteppich von verschiedenen Systemen geben. Ich denke, da sind wir uns auch einig,
dass wir das nicht mit Einzelfällen auf Kreisebene machen wollen, sondern eine gebietsübergreifende und auch redundante Alarmierung herstellen.
Ob die vorgelegten Regelungen zur Umsetzung dieser digitalen Alarmierung auch geeignet sind, werden wir uns im Ausschuss genau ansehen. Aber wir werden natürlich dieser Überweisung zustimmen. Das möchte ich an dieser Stelle schon mal sagen.
Natürlich muss man auch gucken, dass das Problem zwar eines ist, was wir alle als solches erkannt haben, aber wir müssen auch schauen, dass wir damit eingreifen in die Pflichtaufgaben der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Und wenn das der Fall ist, dass wir hier gesetzlich tätig werden in diesem Bereich, dann
schauen wir natürlich auch genau hin. Es ist gut im Vorschlag, dass die Funknetzplanung und die Technik vom Land übernommen werden sollen, doch durch die Beteiligung der Landkreise bei Vertragsabschlüssen und der Bauplanung werden bei diesen personelle Ressourcen gebunden werden und die Kommunen müssen zudem die Funkstellenorte ausrüsten und Pager beschaffen, was Kosten verursachen wird. Hier gilt es, die Kommunen so zu unterstützen, dass diese Aufgabe auch erledigt werden kann. Hier werden wir uns natürlich dann auch mit den Stellungnahmen der Spitzenverbände befassen und schauen, ob das eine Lösung sein kann, die für alle zufriedenstellend ist.
Das zweite Problem, was sowohl im Antrag der FDP als auch im Antrag von Rot-Rot-Grün thematisiert wird, ist die Feuerwehrrente. Hier ist gesagt worden, dass wir vielfach im Moment die Nachfrage haben, dass Menschen im Feuerwehrdienst sagen, dass man sich die Auszahlung doch lieber jetzt genehmigen möchte, weil man das verdient hat, weil man das eben auch machen kann, diese 15 Jahre zusammenzufassen. Und wenn man eben das in Einzelbeträgen bekommt, ist das für viele nicht unbedingt attraktiv. Jetzt läuft diese gesetzliche Regelung aus und es ist vorgeschlagen, das eben auch zu einer weiteren Möglichkeit zu machen, dass man das auch zukünftig beantragen kann. Das ist eine sehr sinnvolle Überlegung.
Ich möchte noch mal kurz zurückblicken auf die Einführung der Feuerwehrrente, die auf Initiative der CDU im Jahr 2009 beschlossen worden ist. Die Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren sollte die aufopferungsvolle Tätigkeit
der Feuerwehrangehörigen angemessen würdigen und die Attraktivität des ehrenamtlichen Engagements steigern. Die gesetzliche Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für die Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren stellte damals bundesweit ein Novum dar und wurde einstimmig beschlossen. Ich denke, auch heute noch sind wir uns einig, dass es angesichts der Bedeutung eines flächendeckenden Brandschutzes auch weiterhin gilt, die Attraktivität dieses ehrenamtlichen Engagements in den freiwilligen Feuerwehren zu stärken und damit einen weiteren Beitrag zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu leisten.
Natürlich sind wir uns auch im Klaren, dass wir hier nicht über Summen reden, die Menschen dazu bewegen, in den Feuerwehrdienst einzutreten, sondern es geht darum, dass wir wirklich das würdigen, dass diese Kameradinnen und Kameraden hier tagtäglich einsatzbereit sind und Leib und Leben auf Spiel setzen. Wir möchten, dass wir hier eine Regelung finden, mit der wir es auch in Zukunft ermöglichen, dass Kameraden nicht sagen, sie möchten doch lieber jetzt schon in Feuerwehrrente gehen, sondern damit sie noch mal die Möglichkeit mit diesen 15 Jahren haben.
Es ist noch ein Problem aufgetaucht, das wir gern auch noch im Zuge der Anhörung mit besprechen wollten, und zwar ist mehrfach die Frage an uns herangetragen worden, was ist, wenn ein Feuerwehrmann verstirbt, bevor er diese Rente bekommen kann. Da ist die Frage, ob es da eine Art Anwartschaft für Hinterbliebenen
geben kann, dass man das quasi übertragen kann, um die erworbenen Verdienste der Kameradinnen und Kameraden auch den Hinterbliebenen zu übereignen.
Eine Frage, die sozusagen noch in meinem Kopf entstanden ist, als ich Frau Vogtschmidt eben habe reden hören: Frau Vogtschmidt, Sie sagten, dass die große Überarbeitung des Thüringer Brand- und Katstrophenschutzgesetzes noch mehrere Wochen bis Monate dauern wird. Das überrascht mich doch etwas, da der Innenmister und auch der Staatssekretär auf mehrfache Nachfrage immer gesagt haben, dass wir zum Jahresende damit rechnen dürfen. Ich hatte jetzt in einem ersten Impuls, als ich diesen Gesetzentwurf gesehen habe, gedacht, das wäre jetzt diese größere Überarbeitung des Gesetzes. Das ist natürlich nicht der Fall, wie wir sehen konnten. Ich bin jetzt doch aber etwas überrascht, dass Sie gesagt haben, dass das noch etwas länger dauert. Hier würde ich mich freuen, wenn es vonseiten der Landesregierung eine Information geben würde, denn wir alle wissen, dass die Diskussion von solchen umfangreichen gesetzlichen Änderungen, die uns erwarten, nicht einfach mal en passant gemacht werden, sondern dass wir möchten, dass wir da auch vernünftig darüber reden. Dementsprechend braucht es Zeit und der Termin zum Ende der Legislatur der ist gesetzt, von daher würde ich darum bitten, dass wir hier nicht noch eine größere Verzögerung zu erwarten haben. In diesem Sinne bedanke ich mich recht herzlich.
Vielen Dank, Herr Kollege Urbach. Ich rufe Frau Kollegin Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Bis Ende des Jahres sind noch ein paar Wochen, Herr Urbach, von daher ist es jetzt noch kein Widerspruch in sich. Aber das kann sicherlich hinterher die Landesregierung beantworten.
Die Kollegin Vogtschmidt hat schon sehr ausführlich eingeführt und ausgeführt. Mit dem heutigen Gesetzentwurf legen wir die Grundlage für die Einführung eines digitalen Alarmierungssystems, um die bisherige analoge Alarmierung endlich abzulösen. Uns ist dabei wichtig, ein einheitliches landesweites Alarmierungsnetz auf den Weg zu bringen – auch das hat die Kollegin schon angesprochen –, um weiter ein hohes Sicherheitsniveau für die Bevölkerung gewährleisten zu können. Es ist wie häufig bei Digitalisierungsfragen, da ergeben kleine Lösungen dann auf einmal gar keinen Sinn mehr, weil es eben digital auch ganz anders läuft. Der große Vorteil eines landesweiten Netzes liegt, glaube ich, auf der Hand. Es ist schnell, unkompliziert und gebietsübergreifend in der Lage, alarmieren zu können. Im Wege der Zuge Zwei-Wege-Alarmierung weiß die Einsatzleitung durch die digitale Technik künftig auch, welche und wie viele Einsatzkräfte verfügbar sind. Und wir versetzen die kommunalen Aufgabenträger in die Lage, auf dem Stand der Technik künftig zuverlässig und unverzüglich zu alarmieren, denn auch bei einem landesweiten Alarmierungsnetz ist klar, die Alarmierung selbst ist und bleibt natürlich eine kommunale Aufgabe.
Im zweiten Teil der Änderung zum Thema „Feuerwehrrente“ geht es uns natürlich darum, zugleich die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Feuerwehren zu stärken, indem wir für die Feuerwehrangehörigen ein umfängliches Wahlrecht bei der Feuerwehrrente zwischen einer monatlichen Rentenzahlung und einer einmaligen Abfindungsmöglichkeit gern im Gesetz verankern wollen – auch dazu hat der Kollege Urbach schon etwas gesagt –, also auch für diejenigen, für die die Zusatzversorgungsleistungen, die am 01.01.2010 eingeführt
worden sind, nun bald schon 15 Jahre und dann mehr bestehen. Mit der Wahlfreiheit zwischen Abfindung und Rentenzahlung wollen wir die persönlichen Wünsche und die unterschiedlichen Lebensentwürfe besser berücksichtigen. Nur so bleibt aus unserer Sicht die Feuerwehrrente dann auch das, was sie ist: eine wichtige Anerkennung für alle Feuerwehrangehörigen, die sich über viele Jahre ehrenamtlich für das Allgemeinwohl engagieren. Zugleich machen wir mit der Wahlfreiheit das Ehrenamt bei der Feuerwehr nochmals attraktiver. Uns ist es ein Anliegen, den Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen weiter zukunftsfest und modern aufzustellen. Ich bin mir sicher, dass dieser Gesetzentwurf dazu einen wichtigen Beitrag leisten wird. Daher bitte ich auch erst mal um Überweisung an den dafür zuständigen Innenausschuss. Und natürlich, Herr Urbach, habe ich das als gewissen Ironie verstanden, dass Sie glauben, dass das sozusagen die große Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sein soll. Ich glaube, die Übersichtlichkeit war von vorneherein erkennbar, dass wir gerade im Brand- und Katastrophenschutzgesetz mit den Ereignissen im Ahrtal und mit dem, was in den letzten Monaten und Jahren in Deutschland passiert ist, ganz sicher nicht nur zwei solche Änderungen auf den Weg bringen, dürfte sich für alle erschließen.
Und Sie, glaube ich, anerkennen auch, dass gerade die Ereignisse der letzten Jahre in Deutschland, aber auch weltweit und die Anpassung gerade auch auf Grundlage der Klimakrise natürlich dazu führen, dass es eine sehr komplexe Aufgabe ist, auch gerade das Brand- und Katastrophenschutzgesetz diesen Gegebenheiten anzupassen und dass das eventuell länger dauert, als man sich das vielleicht auch hier und da vorgenommen hat.
Aber jetzt erst mal diese zwei Punkte, die wir gerne diskutieren möchten und die aus unserer Perspektive, glaube ich, auch gut zu einen sind im dafür zuständigen Ausschuss. Und ich danke für die Überweisung. Danke.
Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Und das Wort hat jetzt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Henke.