Protokoll der Sitzung vom 02.11.2023

(Beifall AfD)

Die von der Landesregierung ergriffenen Coronapolitikmaßnahmen waren oft völlig überzogen, unangemessen, wirkungslos und belasteten so die Bürger Thüringens als auch die Wirtschaft erheblich. Diese verfehlte Politik ist Teil der wirtschaftlichen und haushalterischen Probleme, über die wir heute sprechen müssen. Das reale Bruttoinlandsprodukt sank um 4,6 Prozent und das verarbeitende Gewerbe verzeichnete gar einen Rückgang der Bruttowertschöpfung um 10,7 Prozent. Diese Entwicklungen spiegeln sich logischerweise auch in den Landeseinnahmen wider. Lagen diese 2020 mit 7,848 Milliarden Euro um 675,8 Millionen unter dem ursprünglich erwarteten Haushaltsansatz. Allein Thüringens Steuereinnahmen sanken gegenüber dem Vorjahr um 175 Millionen Euro. Das Finanzierungsdefizit im Jahresabschluss betrug rund 1,13 Milliarden Euro. Die Mindereinnahmen und die zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Coronapolitik der Landesregierung erforderten die Einrichtung eines Nachtragshaushalts für 2020. Dass im Dezember beschlossene Nachtragshaushaltsgesetz enthielt eine Kreditermächtigung für eine Neuverschuldung von rund 1,3 Milliarden Euro. Fast die gesamte Kreditermächtigung wurde ausgeschöpft. Die ursprünglich geplante

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von rund 519 Millionen Euro wurde jedoch nicht in Anspruch genommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle gilt es zu fragen, ob es überhaupt gerechtfertigt war, die Haushaltsrücklage unberührt zu lassen und stattdessen neue Schulden aufzunehmen.

Im Auftrag des Bundes der Steuerzahler erstellte der Universitätsprofessor Dr. Christoph Gröpl im Juni 2020 ein Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines zweiten Nachtrages zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 mit den haushaltsverfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere mit der sogenannten Schuldenbremse. Also zu Deutsch: Ist der Nachtragshaushalt unter Beachtung der Schuldenbremse verfassungsgemäß? Kernaussage dieses Gutachtens ist, dass eine

Notlage zur Aufhebung des Verbots der Nettoneuverschuldung führen muss und dass das Bestehenbleiben von Rücklagen, während gleichzeitig neue Schulden aufgenommen werden, als Verstoß gegen die Pflicht zur Konsolidierung des Haushalts betrachtet werden kann. Gröpl argumentierte, dass Rücklagen weder im Kernhaushalt noch in Form von Sondervermögen aufgebaut werden sollten, da diese gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit und gegen das Verbot der ungedeckten Ausgaben verstoßen könne. Kurz gesagt, es ist fragwürdig, ob das Vorgehen der Landesregierung, die Rücklagen unberührt zu lassen und stattdessen neue Schulden aufzunehmen, mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen ist.

(Beifall AfD)

Man hätte das entstehende Finanzierungsdefizit durch die Entnahme aus der Rücklage ausgleichen können, ohne gegen das Verbot der Nettoneuverschuldung zu verstoßen. Die Landesregierung entschied sich jedoch für die Belastung zukünftiger Generationen über den einfachen Weg der Schuldenaufnahme und setzte außerdem noch die Schuldentilgung aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der folgende zitierte Satz: „Der Haushalt ist der Nerv des Staates. Daher muß er den profanen Augen des Untertanen entzogen werden.“, wird Kardinal Richelieu zugeordnet. Offensichtlich hat sich die Thüringer Landesregierung seit 2020 genau diesen Spruch als Leitmotiv verinnerlicht. Denn pünktlich mit dem Start der Corona-„Plandemie“ beginnt das Tarnen und Täuschen über deren Kosten.

Kommen wir also zum haushaltstechnischen Streitthema Nummer 1, das sogenannte Sondervermögen, Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfonds, das parallel zur Kreditaufnahme im Kernhaushalt eingerichtet wurde und noch heute den Haushaltsausschuss beschäftigt. Im Jahr 2022 wurde dieses Sondervermögen noch um den Titel „Energiekrise“ erweitert. Und der grüne Umweltminister möchte inzwischen mit dem Geld, das eigentlich den Bürgern und Kommunen und der Wirtschaft zustehen soll, das Klima in Thüringen retten.

Im Betrachtungsjahr 2020 wurde dieses Sondervermögen mit stolzen 694,8 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt ausgestattet. Doch wie wurde dieses Geld verwendet und welchen Effekt hatte es? Das Sondervermögen diente laut Gesetz vor allem dazu, auf die wirtschaftlichen, gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Folgen der Coronapandemie hinzuwirken. Die Landesregierung hat die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, wie die Mittel verwendet werden. Sie konnte Zuschüsse gewähren, Darlehen vergeben oder Bürgschaften übernehmen. Die Realität sah dann wie folgt aus: Die Landesregierung entschied sich, einen Großteil der Mittel, nämlich 600 Millionen Euro, in Form von Darlehen an Unternehmen zu vergeben. Das ist insofern problematisch, als dass viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, durch die völlig verfehlte Coronapolitik ohnehin schon massive wirtschaftliche Probleme hatten. Statt diesen Unternehmen unbürokratische und direkte finanzielle Hilfe in Form von Zuschüssen zukommen zu lassen, verabreichte man rückzahlbare Darlehen in Größenordnungen.

Stellt man aus dem Sondervermögen gewährte Zuschüsse und ausgegebene Kredite ins Verhältnis, Zuschüsse in Höhe von 54 Millionen Euro zu Krediten in Höhe von 600 Millionen Euro, zeigt sich das Missverhältnis deutlich. Offensichtlich war den handelnden Ministern nicht daran gelegen, den durch die zweifelhaften Pandemiemaßnahmen in Not geratenen Unternehmen tatsächlich zu helfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bilanz des Jahres 2020 ist zusammenfassend geprägt von massiven Mindereinnahmen, einer hohen Neuverschuldung und einer fragwürdigen Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel. Die Landesregierung hat es versäumt, die Interessen der Bürger und Unterneh

men Thüringens angemessen zu berücksichtigen, und stattdessen auf eine überzogene und wenig zielführende Politik gesetzt.

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag wird sich daher gegen die Haushaltsrechnung 2020 aussprechen. Das hat sie übrigens auch schon im Ausschuss getan. Nach unserer Auffassung sieht eine verantwortungsvolle und transparente Haushaltspolitik ganz anders aus. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik stellt die Interessen der Bürger und der Wirtschaft in den Vordergrund und nicht den Staat selbst.

Dem Thüringer Rechnungshof möchte ich im Namen meiner Fraktion für seine geleistete Arbeit danken. Selbstverständlich werden wir hier einer Entlastung zustimmen.

Den Schluss meiner Rede hatte ich eigentlich der CDU gewidmet, weil ich gedacht hatte, dass Sie dieser Entlastung zustimmen, was natürlich im krassen Widerspruch steht zu dieser ganzen Staatssekretär-Affäre. Von daher freue ich mich über Ihren Antrag. Wir werden Ihrem Antrag zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke, Herr Cotta. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Kowalleck zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, seit vielen Jahren nutze ich die Möglichkeit und besuche die Pressekonferenzen des Rechnungshofs zur Vorstellung des jeweiligen Jahresberichts vor Ort in Rudolstadt. Zahlreiche dort angesprochene Themen beschäftigen uns über viele Jahre. Dabei erhalten wir als Abgeordnete wichtige Hinweise für unsere Arbeit. Der Präsidentin des Landesrechnungshofs, Frau Butzke, und ihrem Team gilt an dieser Stelle ein herzlicher Dank für Ihre Arbeit und die Unterstützung unseres Landesparlaments.

(Beifall CDU, AfD)

Mit dem Jahresbericht 2022 berichtet der Thüringer Rechnungshof zur Haushaltsrechnung 2020 und legt seine Prüfungsergebnisse zur Haushalts- und Wirtschaftsführung dem Landtag und der Landesregierung vor. Die CDU-Fraktion hat sich wie in den Vorjahren intensiv mit der Haushaltsrechnung und dem Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs sowie der Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt. Für uns als Mitglieder der CDU-Fraktion ist es immer wieder wichtig, Hinweise und Informationen für unsere Arbeit zu bekommen, dabei sind die Mitarbeiter des Landesrechnungshofs natürlich wichtige Ansprechpartner. Mit einer Vorlage hat die CDU-Fraktion eine entsprechende Beschlussempfehlung in den Haushalts- und

Finanzausschuss eingebracht. Unsere Anregungen, dem Landtag Bericht zu erstatten, wurden in der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses auch berücksichtigt. Als Beispiel nenne ich an dieser Stelle die Aufforderung an die Landesregierung, eine umfassende und ehrliche Aufgabenkritik und eine entsprechende Vorlage bis Mitte 2024 im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts vorzulegen. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses liegt Ihnen allen vor. Der Vorsitzende hat an dieser Stelle auch noch mal berichtet.

Ebenso sehen Sie, dass wir einen Änderungsantrag zu dieser Beschlussempfehlung für unsere heutige Beratung vorgelegt haben. Das hat ja in der Debatte auch schon eine Rolle gespielt. Die eben angesprochenen Hinweise und Aufträge an die Landesregierung werden dadurch ausdrücklich nicht tangiert. Diese sollen unverändert und vollumfänglich bestehen bleiben.

(Abg. Cotta)

Uns geht es um Punkt 1 der Beschlussempfehlung, die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020. Ihnen ist es sicher nicht entgangen, dass sich im Nachgang zu unserer am 26. Mai 2023 stattgefundenen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses, in der die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/8104 beschlossen wurde, neue und weitere Erkenntnisse hinsichtlich des Umfangs und des Ausmaßes der Postenaffäre der Landesregierung ergeben haben.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Was denn?)

Hintergrund sind die Prüfungen des Thüringer Rechnungshofs zur Stellenbesetzungspraxis in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei. Diese Stellenbesetzungspraxis hat der Thüringer Rechnungshof im Zeitraum von 2014 bis 2020 querschnittsmäßig geprüft.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Davor hat er auch schon geprüft!)

Somit betreffen diese Erkenntnisse nun einmal auch das Haushaltsjahr 2020, für das die Landesregierung heute hier entlastet werden will. Der Rechnungshof prüfte die Entwicklung der Personalausstattung in den Leistungsbereichen und ging der Frage nach, ob bei den Personalmaßnahmen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hinreichend Rechnung getragen wurde. Dabei wurde neben der Stellenentwicklung in den Leitungsbereichen unter anderem geprüft, ob der Grundsatz der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes beachtet wurde, Stellenausschreibungen durchgeführt wurden, Anforderungsprofile und Tätigkeitsdarstellungen vorhanden waren, eine tarifgerechte Eingruppierung und Stufenzuordnung sowie eine ordnungsgemäße Dokumentation der Personalvorgänge erfolgten. Am 13. März 2023 hat der Thüringer Rechnungshof über das Ergebnis seiner Prüfung einen Sonderbericht an den Thüringer Landtag und die Thüringer Landesregierung veröffentlicht. Er kritisiert in dem geprüften Stellenbesetzungsverfahren insbesondere die festgestellten Verstöße gegen den Leistungsgrundsatz unseres Grundgesetzes. Nach Auffassung des Rechnungshofs waren die festgestellten Verstöße systematisch und schwerwiegend. Zudem handelt es sich nicht nur um Einzelfälle. Wegen der Vorwürfe gegen die Landesregierung hat der Landtag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, dieser hat am 7. Juli 2023 seine Arbeit aufgenommen. Das kennen sie ja alles von unseren vorherigen Debatten.

Von meiner Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe der FDP wurde zuvor ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die Frage beleuchtet, ob und inwieweit Verantwortliche der Thüringer Landesregierung bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden gegen Vorschriften des Dienst-, Beamten- und Haushaltsrechts verstoßen und dadurch den objektiven Straftatbestand der Untreue nach § 266 Strafgesetzbuch verwirklicht haben könnten. Dieses Gutachten wurde am 9. August 2023 öffentlich vorgestellt. In dem Gutachten wurden exemplarisch sechs Fälle untersucht. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einstellungspraxis der Regierung in den näher untersuchten sechs Fällen gegen Vorschriften des Dienst-, Beamten- und Haushaltsrechts verstoße und den Anfangsverdacht einer strafbaren Untreue gemäß § 266 Strafgesetzbuch begründe. Auch in den zwei näher untersuchten Fällen der Einstellung von Staatssekretären führen die Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Normen zu der Annahme strafrechtlich gravierender Pflichtverletzungen und entstandener Vermögensschäden. Gleiches gilt für vier näher untersuchte Fälle zur Stellenbesetzungspraxis von Mitarbeitern in den Leitungsbereichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Blick auf die Feststellung des Thüringer Rechnungshofs und die seit dem 9. August 2023 hierzu vorliegenden weiteren Erkenntnisse und Einschätzungen der gutachterlichen Bewertung kann hier und heute die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020 nicht entlastet werden. Der Antrag auf Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss liegt Ihnen vor und wir stimmen diesem auch zu, um hier weiter zu beraten. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kowalleck. Und ich rufe jetzt für die Parlamentarische Gruppe der FDP Herrn Abgeordneten Kemmerich auf.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Steuerzahler, liebe Betroffene und liebe interessierte Zuhörer und Zuschauer! Es ist schon viel gesagt worden. Ich glaube, das muss man jetzt auch nicht alles in Gänze wiederholen, aber ich möchte die Kritik wiederholen, die wir als Freie Demokraten zu dem Haushalt damals schon geübt haben und bis heute weiter üben, das Jahr 2020 ist ja beschrieben worden, es war das Coronajahr. Ich will jetzt nicht die Maßnahmen groß reflektieren, aber natürlich war es …

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Da waren Sie mal Ministerpräsident!)

Ja, ich war auch Ministerpräsident. Da haben Sie recht. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Montag, DIE LINKE: Richtig!)

Exakt, vier Wochen.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident)

Was wollen Sie wissen, Herr Ramelow, ich habe ausnahmsweise mal 10 Minuten Zeit? Was wollen Sie denn wissen, Herr Ramelow?

(Unruhe DIE LINKE)

So, meine Damen und Herren, bitte keine Zwiegespräche.

Dann reden wir weiter über den Haushalt, wenn Sie sich nicht trauen, sich mit mir auseinanderzusetzen, Herr Ministerpräsident, der mir nachgefolgt ist, aber danke schön.

Also, es geht um die Gestaltung des Haushalts. Der Haushaltsentwurf, den wir damals diskutiert haben, der letztlich auch beschlossen worden ist, und die Fortsetzung dieser Methodik führen ja laufend dazu, dass

wir eine Unterdeckung feststellen und die aus Rücklagen tilgen. Der Gipfel der Veranstaltung wird mit dem Haushaltsentwurf des Jahres 2023 erreicht, wo wir die Rücklagen komplett auflösen, mehr oder minder dann in das Jahr 2025 ohne Rücklagen zu gehen haben und das Defizit in der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 sage und schreibe 4 Milliarden Euro ausmacht. 4.000 Millionen Euro! Das ist die Hinterlassenschaft von Rot-Rot-Grün dann für die zukünftigen Regierungen, wo wir hoffen, dass Sie dann keine Verantwortung mehr tragen.

Was hat der Landesrechnungshof, deren Kritik wir ausdrücklich teilen, in eine Überschrift geschrieben? „Laufende Einnahmen begrenzen laufende Ausgaben.“ Mehr geht nicht! Diesen ganz einfachen Satz sollten sich Haushälter wirklich auch zu Herzen nehmen, weil damit trägt man Verantwortung für die nächsten Generationen. Und wenn Sie uns immer vorwerfen, wir würden hier rumsparen und Leuten etwas wegnehmen:

(Abg. Kowalleck)

Sparen fängt in dem Moment an, wo ich weniger ausgebe, als ich zur Verfügung habe, und nicht, wo ich mich an Rücklagen oder sogar mit Schulden an der Zukunft des Landes einfach bediene.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: TOP 14 kommt ja noch!)

Was der Landesrechnungshof insbesondere kritisiert hat bei der Feststellung, ist die fehlende Haushaltsklarheit und -wahrheit, und zwar in dem Punkt, dass permanent bei Ihrer Haushaltsplanung Haushaltsreste entstehen, die wir dann in die Rücklage übertragen und in die nächsten Jahre mitschleppen. Sie packen die Haushalte in jedem Entwurf, die wir in den letzten Jahren diskutiert haben, so voll, weil Sie es wahrscheinlich nicht schaffen, Kompromisse in vernünftiger Form zu erzielen, dass man tatsächlich auch ein Haushaltsvolu