Protokoll der Sitzung vom 02.11.2023

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Und das wiederum, Herr Dittes, hat uns dazu geführt, in der Zwischenzeit von einer Entlastung abzusehen und eben diesen Antrag zu stellen, eben in Punkt 1 die Entlastung nicht zu erteilen.

(Abg. Dittes)

Und jetzt noch mal zu dem Thema „Stil“, Herr Dittes: Ja, man könnte sagen, wir hätten es vielleicht noch zwei Tage eher vorlegen können. Aber ich erinnere mal an Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses, in denen uns Herr Hoff genau zu dem Thema der Einstellungspraxis von Personal der Landesregierung berichten sollte. Da legte er uns einen wirklich von den Seiten her umfangreichen und langen Bericht so vor, dass wir ihn vor der Beratung gar nicht lesen können, behauptet dann in der Sitzung noch, wir hätten den Bericht gehabt.

(Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)

Das war unverfroren und so sind wir an der Nase entlang gegängelt worden. Und da kann ich Ihnen mal sagen: Dann ist es doch unser gutes Recht, so einen Antrag zu stellen, sie nicht zu entlasten.

Und noch mal zu dem Thema „Recht oder Anspruch auf Entlastung der Landesregierung“: Die Landesregierung hat kein Recht auf Entlastung, Sie hat einen Anspruch. Aber bevor wir diesen Anspruch erfüllen wollen als CDU, muss erst mal auf den Tisch gelegt werden, in welcher Größenordnung diese Regierung dem Steuerzahler sozusagen das Geld aus der Tasche gezogen hat.

(Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Emde. Ich schaue noch mal in die Reihen der Abgeordneten. Ich habe jetzt keine Wortmeldungen mehr. Dann hat sich für die Landesregierung Herr Prof. Hoff zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Minister.

Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Finanzministerin ist nach der ursprünglich vorgesehenen Zeitplanung der Beratung der Tagesordnungspunkte davon ausgegangen, dass dieser Tagesordnungspunkt erst morgen aufgerufen wird, deshalb hat sie mich gebeten, ausdrücklich gegenüber dem Parlament um Entschuldigung zu bitten, dass sie zu diesem Tagesordnungspunkt nicht da ist, und hat mich gebeten, zwei, drei Ausführungen an ihrer Stelle zu machen. Das werde ich selbstverständlich gerne tun.

Das Erste: Es ist hier aus den Reihen der Abgeordneten der ausdrückliche Dank an den Thüringer Rechnungshof für die Arbeit des Thüringer Rechnungshofs ausgesprochen worden. Diesem Dank schließt sich die Landesregierung selbstverständlich an.

Die Aufgabe des Thüringer Rechnungshofs ist es, als eine Institution der Haushaltskontrolle selbstverständlich die Tätigkeit der unterschiedlichen Verfassungsorgane zu überprüfen, dazu gehört der Landtag, aber selbstverständlich auch die Landesregierung, um deren Entlastung es hier in diesem Punkt geht.

Das Zweite – die Mitglieder des Haushaltsausschusses, vielleicht auch weitere Abgeordnete haben dies in den vergangenen Jahren immer wieder festgestellt –: Es gehört zu der Kontroverse, die dann zu dem Bericht des Rechnungshofs geführt wird, dass dem Argument und dem Gegenargument, die sich zum Teil aus den Rechnungshofberichten ausdrückt, dieses auch in den Beratungen des Haushaltsausschusses zum Bericht des Rechnungshofs und den entsprechenden Stellungnahmen der Landesregierung ausgeführt wird. Bei einer Vielzahl von Punkten übrigens ist es so, dass dann sich Sachverhalte auch erledigen, andere bleiben kontrovers offen.

Der Thüringer Landtag hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und nach § 1 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes ist die Aufgabe des Untersuchungsausschusses des Landtags gemäß Artikel 64

(Abg. Emde)

der Verfassung des Freistaats Thüringen „Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.“ Der Antrag, den die CDU-Fraktion heute vorgelegt hat, greift dem Ergebnis der Untersuchung des Untersuchungsausschusses 7/4 bereits vor. Das heißt, während der Untersuchungsausschuss bereits die Aufklärungsarbeit wahrnimmt, wird mit der Begründung des Ausgangspunkts des Rechnungshofberichts und einem Gutachten, das Gegenstand der Beratung des Untersuchungsausschusses ist, bereits das Ergebnis vorweggenommen. Insofern hat es eine gewisse Folgerichtigkeit, dass der Landtag – zumindest drückt sich das in den Aussagen der Abgeordneten aus – den Antrag heute nicht abstimmt, sondern im Haushaltsausschuss weiter erörtert und das ist dann – glaube ich – in der Parallelität von Untersuchungsausschuss und der Beratung des Haushaltsausschusses konsequent.

Ich will aber auf einen Punkt hinweisen, ohne das Verhältnis von Legislative und Exekutive überstrapazieren zu wollen. Sie wissen, dass in § 114 Abs. 5 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Regelung enthalten ist, dass der Landtag zu einzelnen Sachverhalten eine Missbilligung im Rahmen der Entlastung der Landesregierung aussprechen kann. Insofern ist meine Bitte, in die Erwägungen der Abgeordneten im Landtag einzubeziehen, ob tatsächlich der in dem Fall von Ihnen in Bezug genommene Sachverhalt, auch mit Blick auf den Untersuchungsausschuss 7/4, eine Nichtentlastung für die gesamten Bereiche der Haushaltstätigkeit der Landesregierung rechtfertigt oder ob nicht für diejenigen, also die antragstellenden Fraktionen und die den Antrag Unterstützenden, vielleicht das mildere Instrument einer Missbilligung der Landesregierung gerechtfertigt sei, statt den größten Weg zu gehen, die Landesregierung vollständig nicht zu entlasten. Auch dies könnte in die Erwägungen des Haushaltsausschusses einbezogen werden.

Vielen Dank, Herr Minister. Jetzt habe ich noch eine Wortmeldung vom Abgeordneten Montag.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hoff, ich fand Ihren Ton wenigstens angemessen der Sachlage gegenüber, denn dieses Haus hat eine Verantwortung, der sich jeder stellen muss, und zwar, indem er auch verbrieft bezeugt hat, dass er sich dieser Verantwortung stellen will und wird mit Annahme des Mandats. Ich darf vielleicht daran erinnern, dass auch Abgeordnete von einer Koalition, die die Regierung trägt, ihrem Anspruch als zunächst Parlamentarier gerecht zu werden hat und nicht blindlinks bei erheblichen Zweifeln der Landesregierung die Mehrheit in einer solchen zentralen Frage zum Schutz zu verbringen hat.

(Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)

Und noch mal, Herr Dittes, das ist eine Verantwortung, die auch Sie tragen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ja, na klar!)

Deswegen finde ich es wirklich – Sie haben ja Stilfragen hier diskutieren wollen. Bei Ihnen geht es ja selten um Inhalte, sondern dann immer um Stilfragen, noch schlimmer um irgendwelche Mehrheiten.

(Beifall CDU)

Das ist ein Problem. Und Sie wissen ganz genau, dass es nicht nur ein Gutachten gibt, was das Verhalten der Landesregierung kritisch sieht – es gibt mehrere Gutachten; Gutachten unter anderem auch von uns in Auftrag gegeben bei einem der führenden Wissenschaftler dazu.

(Minister Prof. Dr. Hoff)

(Unruhe DIE LINKE)

Das können Sie auch alles nachlesen. Und dann nimmt es doch nicht Wunder, dass von einer Entscheidung, die Monate zurückliegt, bei einem Gutachten, das nur wenige Wochen zurückliegt, wir auch nicht einer Entscheidung eines Untersuchungsausschusses vorgreifen, sondern das tun, was Sie in jeder Ihrer Parteigliederungen erwarten würden, dass sie nämlich nur dann einen Vorstand und oder eine Landesregierung entlasten, wenn sie sicher sind, dass die Mittel ordnungsgemäß verwendet sind.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: 2. November!)

Sonst haben Sie selbst nämlich ein Problem.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Und diese Frage wird gerade geklärt. Und solange diese Klärung nicht vorhanden ist, können Sie von der FDP, vielleicht auch von der CDU keine Zustimmung dazu erwarten. Vielen Dank.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

(Unruhe DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Montag. – Wenn Sie dann so die Zwiegespräche geschafft haben, mache ich hier auch weiter. Können Sie sich gerade mal darauf einigen, ob Sie hier drin oder draußen reden wollen? Drin hätten Sie – glaube ich – sogar noch ein bisschen Redezeit.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich gehe raus und nehme noch fünf von denen mit!)

(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein aus Ihrer Sicht nachvollziehbarer Gedanke.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich jetzt trotzdem noch mal vergewissern, Frau Kollegin Merz, Sie hatten die Rückverweisung des gesamten Tagesordnungspunkts oder nur des Teils a beantragt? Des gesamten Tagesordnungspunkts. Gut.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die erneute Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen und der Änderungsantrag gilt als mit überwiesen und eine weitere Beratung im Plenum ist nach dem Ausschuss beschlossen und nicht für heute, meine Damen und Herren.

Jetzt würde ich mit Blick auf die Uhr mal kurz die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer nach vorne bitten.

Meine Damen und Herren, wir machen jetzt weiter.

(Beifall DIE LINKE)

Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haben mehrheitlich die Auffassung unterstützt, noch einen Tagesordnungspunkt abzuarbeiten und ich rufe auf, nachdem ich die 12 geschlossen habe den Tagesordnungspunkt 13

(Abg. Montag)

„Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung in Thüringen - Unterstützung für die Fachkräfte von morgen“ Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6782 - dazu:

Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7855 -

Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag gewünscht? Jawohl, Herr Kollege, dann, bitte schön, haben Sie das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Ich freue mich, dass wir heute nun endlich über den Antrag „Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung in Thüringen – Unterstützung für die Fachkräfte von morgen“ der CDU-Fraktion sprechen, auch wenn ich mir eine frühere Befassung gewünscht hätte. Wir hatten diesen Tagesordnungspunkt ja schon mehrfach gehabt, vor der Sommerpause wäre es zum Start des neuen Ausbildungsjahrs ganz passend gewesen, danach auch, als das Ausbildungsjahr gestartet war oder kurz zuvor gestartet war, jetzt sind wir halt am Ende des Jahres. Aber nichtsdestotrotz, wir als CDU-Fraktion haben mit diesem Antrag das Anliegen, die Berufsorientierung und unser berufliches Bildungssystem auch hier im Hohen Haus in den Fokus zu rücken.

Dabei ist festzustellen, dass die duale berufliche Ausbildung in Deutschland, die international als vorbildlich angesehen wird und einen hervorragenden Ruf genießt, essenziell für die Fachkräftegewinnung in Thüringen und Deutschland ist. Gerade in Zeiten eines massiven demografischen Wandels, der dazu führt, dass deutlich mehr Fachkräfte in den verdienten Ruhestand gehen als ausgebildet werden können, muss unser aller Ziel sein, die duale Ausbildung weiter zu stärken, möglichst alle jungen Menschen, die die Schule verlassen und in eine Ausbildung münden wollen, auch in eine Ausbildung zu integrieren und mit einer guten Berufsorientierung darauf hinzuwirken, dass möglichst wenige Auszubildende ihre Ausbildung abbrechen. In diesem Zusammenhang ist es ebenfalls selbstverständlich geboten, auch die schulische Ausbildung mitzudenken, die gerade für die Fachkräftegewinnung in der Sozialwirtschaft essenziell ist.

Ebenso ist eine aktuelle Herausforderung, dass zunehmend angebotene Lehrstellen nicht besetzt werden können, obwohl zahlreiche Jugendliche keine Lehre aufnehmen. Im Jahr 2022 führte dies dazu, dass alleine in Thüringen im Juli 6.100 Lehrstellen noch unbesetzt waren, was gegenüber 2021 einen Anstieg von 9,2 Prozent bedeutete, und für 2023 waren Ende August noch 4.500 Lehrstellen nicht besetzt. Also, man sieht hier genau, dass es da gewisse Probleme gibt und das nennt man Matching-Problem, aber darauf werden wir dann sicherlich noch in der Diskussion zu unserem Antrag und zu dem Alternativantrag eingehen.