Protokoll der Sitzung vom 02.11.2023

Zudem ist zu berücksichtigen, dass nunmehr eine anders strukturierte Zusammensetzung der Kommission vorliegt. In vorangegangenen Wahlperioden setzte sich die Kommission ausschließlich aus Abgeordneten zusammen, die das Verfahren nach bestem Wissen und Gewissen betrieben und eine Bewertung vorgenommen haben, aber nicht von Berufs wegen mit der Aufarbeitung von IM-Vorgängen befasst waren. Im Zuge der Novellierung der Überprüfung von Abgeordneten hat der Gesetzgeber ab dieser Wahlperiode die

Einbeziehung von nicht dem Landtag angehörenden Experten in die Kommissionsarbeit vorgegeben.

Im Ergebnis handelt es sich bei den Einzelfällen „Laudenbach“ und „Wirkner“ um zwei völlig getrennte Verfahren. Sie sind nicht miteinander zu vergleichen, weswegen die vom Abgeordneten Laudenbach und eben auch von der Vertrauensperson behauptete Anwendung von Doppelstandards von vornherein ausgeschlossen ist. Im vorliegenden Fall war der novellierte § 42 i Thüringer Abgeordnetengesetz unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Maßgaben maßgebend, um ein faires Verfahren zu gewährleisten. Dieses wurde im Vollzug sichergestellt.

Ferner moniert Herr Abgeordneter Laudenbach in seiner schriftlichen Erklärung, dass er nicht über die verfahrensgegenständlichen Unterlagen verfügte, Einsicht in Unterlagen nur im Beisein einer Mitarbeiterin und nur während der Bürozeiten vornehmen konnte und dies zu einem erheblichen Informationsdefizit zu seinen Lasten führte. Dieser Vorwurf entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Im Rahmen der ersten mündlichen Erörterung mit dem Sachverständigen zeigte sich, dass die zu diesem Zeitpunkt dem betroffenen Abgeordneten vorliegenden Unterlagen sogar umfassender waren als die der Kommission und damit dem Sachverständigen vorliegenden Unterlagen. Damit hatte nicht Herr Abgeordneter Laudenbach, sondern vielmehr die Kommission zu Beginn ein Informationsdefizit, das aber nach mehrmaligem Nachfassen beim Betroffenen ausgeglichen wurde.

(Präsidentin Pommer)

Einem fairen Verfahren wurde Rechnung getragen, insbesondere durch die Wahrung des Prinzips der Geheimhaltung zum Schutz des freien Mandats sowie die Gewährleistung von Verfahrensrechten des betroffenen Abgeordneten, der zu jedem Zeitpunkt Einsichtnahme in die ihn betreffenden Akten nehmen konnte, die Möglichkeit auf eine jederzeitige Stellungnahme hatte sowie eine Vertrauensperson seiner Wahl hinzuziehen konnte. Die Einsichtnahmezeiten wurden dabei nach den Wünschen des betroffenen Abgeordneten einvernehmlich festgelegt. Im Ergebnis fanden Einsichten sowohl während der regulären Dienstzeit als auch – wenn der betroffene Abgeordnete den Wunsch äußerte – von 17 bis 19 Uhr statt. Dies verdeutlicht, dass den Belangen des betroffenen Abgeordnten in diesem Verfahren im besonderen Maße Rechnung getragen wurde.

Alle weiteren Vorkehrungen wie etwa keine Aushändigung von Kopien, Einsichtnahme nur im Beisein von

Beauftragten der Präsidentin wurden zum Schutz der Geheimhaltung des Verfahrens und damit zum Schutz des betroffenen Abgeordneten getroffen. Diese Vorkehrungen kamen übrigens nicht nur bei dem betroffenen Abgeordneten, sondern gleichermaßen auch bei den Mitgliedern der Kommission zur Anwendung.

Zudem moniert Herr Abgeordneter Laudenbach, dass er keine Aufzeichnungen mit technischen Hilfsmitteln anfertigen durfte. Das bekräftigte seine Vertrauensperson eben in seiner Rede auch noch einmal. Nachdem sich die Kommission mit diesem Anliegen befasst hatte, wurde dem betroffenen Abgeordneten am 29. März 2023 mitgeteilt, dass er diesbezüglich schriftlich einen Antrag an die Vorsitzende der Kommission richten könne. Davon hat Herr Abgeordneter Laudenbach zu keinem Zeitpunkt Gebrauch gemacht.

Sehr geehrte Damen und Herren, aus der Darstellung ergibt sich, dass Herr Abgeordneter Laudenbach erkennbar bemüht ist, alles, was ihm nicht gefällt, zu diskreditieren.

(Heiterkeit AfD)

Dies beginnt mit den vom damaligen Bundesbeauftragten übermittelten Unterlagen, die nach Ansicht des betroffenen Abgeordneten nicht offizielle Dokumente des MfS beinhalten. Es setzt sich mit dem Versuch fort, dem ausgewiesenen Experten zu unterstellen, befangen seine Expertise abgegeben zu haben. Dies erfolgt wider besseres Wissen, da Herr Abgeordneter Laudenbach wusste, dass der beauftragte Sachverständige seine gutachterliche Stellungnahme ohne Kenntnis der betroffenen Person erstellt hat. Dies hindert ihn offenbar nicht, erkennbar Unwahres zu behaupten.

Die Diskreditierung setzt sich fort, indem der betroffene Abgeordnete der Kommission Voreingenommenheit sowie Belastungseifer vorwirft, was eben auch noch mal erfolgte. Dabei verkennt er, dass die Kommission bei den Aspekten, wo keine hinreichende Sicherheit erlangt werden konnte, dies auch so festgehalten hat. Dies zeigt sich im Umgang mit der Prüfung einer möglichen SED-Mitgliedschaft.

Im Übrigen bleibt schlussendlich festzuhalten, dass die Kommission zur Kenntnis nehmen musste, dass zwischen Aktenlage und den Einlassungen des Herrn Abgeordneten Laudenbach in den Gesprächen mit der Kommission kein Widerspruch besteht. Hier verweise ich etwa auf die Bereitwilligkeit des betroffenen Abgeordneten, Informationen aus dem privaten Schutzbereich Dritter im dienstlichen Zusammenhang an das MfS weiterzugeben.

Im Ergebnis hat die Kommission unter Zugrundelegung aller vorliegenden Unterlagen sowie der mündlichen und schriftlichen Einlassung des Herrn Abgeordneten Laudenbach festgestellt, dass im vorliegenden Fall zwar keine schriftliche Verpflichtungserklärung des betroffenen Abgeordneten vorliegt, jedoch hat er ausweislich der Unterlagen des Bundesarchivs und seiner eigenen Einlassung tatsächlich Informationen über Mitarbeiter des Interhotels an das MfS weitergegeben, die zumindest teilweise deutlich den dienstlichen

(Präsidentin Pommer)

Rahmen überstiegen haben und private Informationen enthielten. Der betroffene Abgeordnete hat sich somit durch die Lieferung von Informationen konkludent zu der Zusammenarbeit mit dem MfS bereiterklärt und seine Bereitschaft durch konkretes Handeln umgesetzt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihnen den Bericht der Kommission über das Überprüfungsverfahren und nun auch die Stellungnahme der Kommission zur schriftlichen Erklärung des Herrn Abgeordneten Laudenbach vorgetragen. Aus dieser Stellungnahme ist ersichtlich, weshalb die Kommission nach gründlicher Auseinandersetzung mit der schriftlichen Erklärung des Herrn Abgeordneten Laudenbach keinen Bedarf zur Änderung ihres Überprüfungsberichts gesehen hat.

Meinem Vortrag konnten Sie entnehmen, dass die Überprüfung des betroffenen Abgeordneten mit großer Sachkunde und uneingeschränkter Sachlichkeit durchgeführt wurde, dass dem betroffenen Abgeordneten dabei die Möglichkeit eingeräumt wurde, deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Verfahrensrechte wahrzunehmen, dass alle gesetzlich zulässigen und verfügbaren Erkenntnisquellen zur Sachverhaltsaufklärung genutzt wurden und dass nur zur gesicherten Überzeugung der Kommission feststehende Tatsachen Grundlage der Feststellung der Kommission sind.

Die Kommission hat somit den gesetzlichen Überprüfungsauftrag nach bestem Wissen und Gewissen rechtsstaatlich einwandfrei erfüllt und konnte Ihnen in der Folge ein im besten Sinne qualifiziertes Überprüfungsergebnis vorlegen. Im Namen der Kommission weise ich den vorgeworfenen Belastungseifer entschieden zurück.

Mein ausdrücklicher Dank gilt daher den Mitgliedern der Kommission, Frau Prof. Dr. Hübscher als ehemalige Richterin am Verfassungsgerichtshof, Herrn Dr. Wurschi als Thüringer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Herrn Prof. Dr. Ganzenmüller als Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen und Herrn Siegel als Vertreter der Thüringer Betroffenenverbände. Mein Dank gilt aber auch dem Gesetzgeber, der mit § 42 i Thüringer Abgeordnetengesetz einen hervorragenden gesetzlichen Rahmen für ein in jeder Hinsicht geordnetes, faires und der Bedeutung der Angelegenheit angemessenes Überprüfungsverfahren geschaffen hat. Schließlich geht es bei der Überprüfung auf eine frühere Tätigkeit für

die Staatssicherheit der ehemaligen DDR um nichts Geringeres als um die Wahrung des Vertrauens unserer Bevölkerung in ihre Repräsentanten im Landtag und damit in die parlamentarische Demokratie. Dies ist nach meiner festen Überzeugung heute wichtiger denn je. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Bevor ich die Aussprache eröffne, frage ich die CDU-Fraktion, ob Begründung des Entschließungsantrags

gewünscht ist.

(Zuruf Abg. Herrgott, CDU: Nein!)

Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält zunächst Abgeordneter Hartung für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst vielen Dank für den ausführlichen Bericht an die Präsidentin. Ich finde es ziemlich beeindruckend, das zu hören. Auch die Erwiderung der Vertrauensper

(Präsidentin Pommer)

son zu hören, hat einen Eindruck bei mir hinterlassen. Ich möchte ganz klar sagen, solange Opfer der Stasi noch leben, müssen wir aufklären.

(Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP)

Diese Opfer haben ein Recht darauf, dass sie wissen, an welchen Stellen diejenigen, die ihnen Schaden zugefügt haben, die sie bespitzelt haben, die sie teilweise im persönlichen Umfeld verraten haben, wo diese Menschen sitzen und was diese Menschen tun. Diesen Teil des Entschließungsantrags der CDU teile ich ausdrücklich und uneingeschränkt. Solange Menschen als Opfer dieses Systems noch leben, sollen sie genau wissen, wo die Täter sind.

Ich finde diese Aufarbeitung ausgesprochen umfangreich bislang. Ich finde sie richtig, ich finde sie wichtig. Wir sollten darin auch nicht nachlassen. Das ist etwas, worauf wir durchaus stolz sein können, dass wir es eben nicht, wie am Ende der anderen deutschen Diktatur, irgendwann mal mit einer Schlussstrichmentalität abgemeiert haben und es dann gelassen haben, sondern dass wir es immer noch weiterführen und hier aus der damals nicht erfolgten Aufarbeitung gelernt haben. Und wenn wir Konsequenzen ziehen sollten oder auch Lehren ziehen sollten, dann müssen wir feststellen, die Stasi war ein sehr unappetitlicher Verein, aber sie war ein sehr berechenbarer Verein. Wir wissen, wenn man als DDR-Bürger an bestimmten Stellen gearbeitet oder gelebt hat, war man den Werbungsversuchen, aber auch dem Druck deutlich eher ausgesetzt als an anderen Stellen. Das betrifft Anwälte, die bestimmte Menschen vertreten haben. Das betrifft Leute, die zum Beispiel im Grenzgebiet gelebt haben, und es betrifft eben auch Menschen, die durch ihre Tätigkeit mit ausländischen Bürgern in Kontakt kamen, zum Beispiel im Interhotel. Und da muss man dem Abgeordneten Laudenbach mit Sicherheit entschuldigend auch zuerkennen, dass der Druck mit Sicherheit groß war. Das glaube ich unbesehen. Er war für viele Menschen groß. Und es gab eine ganze Reihe von Leuten, die diesem Druck nachgegeben haben. Das ist so. Hier ist ja auch von einem langwierigen Verhör die Rede gewesen usw. Diesen Druck, den kann man nicht wegdiskutieren. Aber es gab Leute, die haben dem widerstanden, und dann gab es Leute, die haben ihm eben nicht widerstanden. Die Frage ist nicht, ob ich widerstanden habe oder nicht, die Frage ist, ob ich dazu stehe, dass ich nicht widerstehen konnte oder nicht. Genau darum geht es.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Es geht hier nicht um irgendwas strafrechtlich Relevantes, es geht hier nicht mehr um Parlamentsunwürdigkeit, es geht hier nicht um das Aberkennen von Mandaten, es geht einfach um die menschliche Wägung, zu sagen, ich habe in einer Situation unter Druck keinen Widerstand leisten können, ich habe mich dem ergeben und bin den Weg des geringeren Widerstands gegangen, vielleicht auch zum Schaden meiner Kollegen, meiner Mitmenschen, was auch immer. Darum geht es. Es geht um das Eingeständnis, dass man

Schuld auf sich geladen hat – warum auch immer.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und wenn ich dann höre, wie die Vertrauensperson hier agiert, als Erstes das gesamte Verfahren infrage zu stellen. Na ja, gut, das ist, wenn Täter dann irgendwo stehen, ist das Verfahren natürlich immer nicht schön. Der zweite Akt ist dann, den Gutachter zu diskreditieren. Kann man machen, ändert aber an der Tatsache nichts. Wenn ein Gutachter – und ein renommierter Gutachter – zu einem Ergebnis kommt, dann kann man das nicht schön finden, aber irgendwann muss man akzeptieren, dass die Menschen, die den Gutachter beauftragt haben, sich dabei was gedacht haben und in der Konsequenz dem Gutachten auch folgen. Insofern, glaube ich, ist das eine in sich schlüssige Geschichte. Die Opferrolle, die hier permanent

aufrechterhalten wird von den Menschen ganz rechts da drüben, ist für mich nicht zu teilen. Es ist eigentlich, und da bin ich beim Kollegen Voigt, eine Schande, dass man sich so etwas anhören muss. Es ist eine Schande, dass wir eben genau diese menschliche Regung, „ich habe Schuld auf mich geladen“, hier an keiner Stelle hören. Es ist eine Schande, wie hier damit umgegangen wird. Insofern werbe ich ausdrücklich dafür, den Entschließungsantrag anzunehmen. Ich finde es richtig, die Überprüfung fortzusetzen. Ich finde es richtig, die Konsequenzen zu ziehen – die geringen Konsequenzen, die das Gesetz vorsieht. Das ist ja nichts, was am Ende irgendeine Karriere beendet.

Ich möchte noch eins dazu sagen: Hier liegt keine Verpflichtungserklärung vor. Ich kann mich an eine ganze Reihe prominenter Fälle erinnern, bei denen keine Verpflichtungserklärung vorliegt, bei denen aus den Unterlagen, die vorliegen, konkludent hervorgeht, dass es aber so etwas gegeben haben muss, und dass diese Menschen deswegen noch lange nicht gesellschaftlich geächtet sind. Ein ganz prominenter Fall ist ein Anwalt, der lange für die PDS und die Linkspartei im Bundestag gesessen hat, auch mal in Berlin Minister war. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass Gregor Gysi Kontakte zur Stasi gehabt haben muss, weil er ja ein gewisses Amt gehabt hat, aber von ihm habe ich diese Sachen gehört. Ich habe von ihm gehört, dass er das bedauert, wenn er Sachen preisgegeben hat. Dieselbe Größe erwarte ich von jedem Menschen, der – aus welchen Gründen auch immer – andere Menschen an die Stasi – ich will nicht sagen – verraten hat, aber deren Interessen geschädigt hat. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Als Nächster erhält das Wort Abgeordneter Herrgott für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die unabhängige Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten nach § 42i des Thüringer Abgeordnetengesetzes hat in ihrem im Landtag und der Öffentlichkeit vorgelegten Untersuchungsbericht unmissverständlich, einstimmig und in der gesicherten Überzeugung festgestellt, dass im Fall des AfD-Abgeordneten Dieter Laudenbach, der bei der Stasi-Bezirksverwaltung Gera auch als „IM Klaus“ mit der Registriernummer X 21885 bekannt ist, eine Tätigkeit als IM als erwiesen anzusehen ist.

Meine Damen und Herren, es liegt mir fern, hier als Richter über menschliches Fehlverhalten aufzutreten oder eine moralische Bewertung dieses Sachverhalts abzugeben. Das überlasse ich den Opfern des DDRUnrechtsstaats. Wohl, meine Damen und Herren, erlaube ich mir aber, eine Einordnung des Umgangs mit dieser Enthüllung sowohl durch den betroffenen Abgeordneten selbst, seine Vertrauensperson, aber

insbesondere auch die ihn schützende gesamte AfD-Fraktion hier abzugeben. Gerade die AfD hat im letzten Landtagswahlkampf mit ihrem Slogan „Wende 2.0“ geworben, und sich damit unter missbräuchlichem Verweis auf die Montagsdemonstrationen und die friedliche Revolution des Herbstes 1989 für ihre eigenen Parteiveranstaltungen in einer Tradition mit den Freiheitskämpfern von damals inszeniert. Spätestens heute wissen wir – und das sollte auch dem letzten AfD-Wähler klar sein – dass die AfD nun wirklich nichts mit den mutigen Bürgern der friedlichen Revolution und der deutschen Wiedervereinigung gemein hat,

(Beifall CDU, SPD)

und dass sie nachweislich auch alten Stasispitzeln eine politische Heimat bietet.

(Abg. Dr. Hartung)

(Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP)

Meine Damen und Herren, die AfD ist damit die eigentliche „Altpartei“ – oder sollte ich besser sagen, „Altlastenpartei“?

(Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP)