Gesetzesvorhaben ausgehandelt und gemeinsam politische Entscheidungen getroffen. Den wesentlichen Unterschied hat Thomas Hartung in seinem Redebeitrag hier genannt. Es kommt gar nicht darauf an, einfach nur die formelle Tätigkeit festzustellen, sondern es kommt darauf an, was Inhalt der Tätigkeit war und wie die jeweiligen Menschen auch mit ihrer eigenen Biografie umgehen.
Wie Sie wissen, war ich viele Jahre auch im Überprüfungsgremium die Vertrauensperson des Abgeordneten Frank Kuschel und ich könnte das trotz aller Kritik aus mehreren Gründen immer guten Gewissens sein. Erstens ist der Abgeordnete Kuschel seit 1990 transparent, offen mit seiner Biografie umgegangen und hat die Akten auch allen öffentlich zugänglich gemacht und hat sich in vielen Diskussionsrunden seiner persönlichen Verantwortung gestellt. Er hat zweitens gesagt, seine Tätigkeit für das MfS war ein Fehler, den er bereut. Er hat drittens auch festgestellt, was Gründe in seiner persönlichen Biografie, in seinem persönlichen Verhalten waren, die dazu beigetragen haben, dass er diesen Fehler begangen hat und im Nachhinein sich eben genau dieser Auseinandersetzung gestellt hat. Diese drei Gründe haben es mir sehr leicht gemacht, mich als Vertrauensperson in diesem Überprüfungsverfahren mit einzubringen und haben es mir auch sehr einfach gemacht, mit dem Abgeordneten Kuschel im Nachgang gemeinsam zu arbeiten. Das ist eine sehr persönliche Bemerkung, die ich hier machen wollte.
Deswegen glaube ich, sollten wir auch in solchen Verfahren akzeptieren, dass wir jetzt die Feststellungen der Kommission, die es in überhaupt keiner Weise in Zweifel zu ziehen gibt, und die Erwiderung des Abgeordneten und seiner Vertrauensperson auch zur Kenntnis genommen haben. Und hier – da gebe ich allen meinen Vorrednern Recht – haben wir den wesentlichen Unterschied zu manch anderen Abgeordneten in diesem Thüringer Landtag tatsächlich auch erlebt und erfahren. Aber die reine Feststellung des Ausschlusses einer Zusammenarbeit nur an der formellen Feststellung einer Tätigkeit des MfS festzumachen, macht an einem Punkt deutlich, wie unzulänglich die Aufarbeitung persönlicher Verstrickung, persönlicher Schuld in der DDR in den letzten Jahren immer gewesen ist. Ich glaube, Herr Voigt, wir haben mit dem Abgeordnetengesetz 2019/2020 im Thüringer Landtag eigentlich eine gute Grundlage gelegt, diese Unzulänglichkeiten zu überwinden, und Ihr Antrag hebt ein Stück weit diese Unzulänglichkeit wieder hervor. Aber noch mal: Wir werden diesem Antrag zustimmen, weil wir glauben, dass es der Respekt gegenüber der Kommission gebietet, dass wir eben genau diese Diskussion grundsätzlicher Natur zwar heute ansprechen, aber nicht führen, sondern heute im Mittelpunkt steht die Entscheidung, steht der Bericht, steht die Feststellung der Kommission. Die zu bewerten, ist Aufgabe eines jeden Einzelnen. Dies ist Aufgabe auch der Öffentlichkeit, dies ist Aufgabe der Medien. Ich möchte mich bei der Kommission bedanken, dass sie ihre Aufgabe verantwortungsvoll auf Grundlage dieses Gesetzes wahrgenommen hat und uns diese Möglichkeit gegeben hat, weiter die notwendige Aufarbeitung der DDR auch anhand solcher Erfahrungsberichte, die es letztendlich sind, fortführen zu können, denn die Aufarbeitung von DDR-Geschichte, von systemischen, sage ich mal, Ursachen für Unrecht und auch für die Geschehnisse, wie jemand in persönliche Verantwortung, in persönliche Schuld gelangen kann, ist nach wie vor notwendig auch mit Blick auf künftige Gestaltung von Gesellschaft. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht – Herr Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich kann das Ganze ja nicht unwidersprochen so stehen lassen, auch wenn ich Sie natürlich nicht überzeugen werde. Aber ich möchte schon noch mal darauf hinweisen, dass Sie sich in einer Tour in Widersprüche verwickeln, und zwar innerhalb von wenigen Sätzen. Das gilt in allererster Linie für die Frau Präsidentin, die auf die Erklärung hier am Pult von mir noch mal reagiert hat. Sie müssen sich schon ein bisschen entscheiden, Frau Präsidentin. Entweder ist der Gehalt der Tätigkeit des Abgeordneten Laudenbach maßgeblich für die Beurteilung oder er ist es nicht. Aber Sie können nicht innerhalb von zwei, drei Sätzen jeweils widersprüchliche Entscheidungen treffen. Oder aber bei der Frage der Definition, was eigentlich Beurteilungsgrundlage der Kommission ist, entweder Sie handeln nach dem Wortlaut des Gesetzes und sagen, es kommt auf eine erwiesene Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter an, da können Sie aber nicht irgendwelche Sachverhalte aus einem IM-Vorlauf der Staatssicherheit nehmen, weil IM-Vorlauf bedeutet nun mal nicht IM. Das ist keine Tätigkeit als IM, da wird jemand abgeschöpft, der für das IM interessant ist, und das wissen Sie ganz genau. Und wenn Sie es nicht wissen, Frau Präsidentin, dann hätten Sie ganz einfach mal Ihren Sachverständigen Müller-Enbergs fragen können, denn im Stasi-Unterlagen-Archiv, also www.stasi-unterlagen-archiv.de, da gibt es ein sogenanntes MfS-Lexikon und da könnten Sie nachlesen, was ein IM-Vorlauf ist, nämlich seit 1960 ein Verfahrensstadium,
in dem eine Person als IM geworben werden soll, es gibt also eine Absicht des MfS und nicht unbedingt der Person, aber eben noch kein IM ist. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass die Voraussetzungen für Ihre eigene Prüfungsgrundlage gar nicht vorhanden sind. Und das hätten Sie wissen können. Ihr Sachverständiger hätte es auf jeden Fall wissen müssen. Warum hätte er es wissen müssen? Weil dieser Eintrag im Stasi-Unterlagen-Archiv, im Lexikon, von ihm stammt.
Ansonsten auch wieder, was Sie gesagt haben, Austausch von Telefonnummern. Ich nehme mal nur das eine Beispiel. Wo ist der Beleg, dass es ein Austausch war? Sie haben da Telefonnummern stehen im Stasibericht eines Stasimitarbeiters. Wo haben Sie die Erkenntnis her, dass das von Dieter Laudenbach kam? Sie haben es mal einfach angenommen und genau das ist das Problem. So wie Sie reden, so wie Ihr ganzer Text abgefasst ist, da steht viel von „müsste“, „dürfte“, „ist auszugehen“, „ist anzunehmen“ und ganz viel Konjunktiv. Wann bringt man das? Na, wenn man keine Fakten hat. Das ist doch klar. Sie haben sich doch schon durch Ihre eigene Semantik letztlich selbst entzaubert.
Dann kurz zu Ihrem Hinweis, es gäbe ja jetzt neues Recht und die alten Fälle – Herbert Wirkner, ein viel krasserer Fall – wären nicht vergleichbar mit dem Fall Dieter Laudenbach, weil ein völlig neues Recht gilt. Das ist doch Unsinn. Das wissen Sie auch ganz genau, denn sowohl nach der alten als auch nach der neuen Rechtslage ging es immer um eine erwiesene Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter. Inoffizieller Mitarbeiter, erster Punkt, erwiesene Tätigkeit mit Unwertgehalt. Das sind eigentlich sogar drei Voraussetzungen. Insofern unterscheidet sich da gar nichts. Dass Sie jetzt natürlich diese Vergleichbarkeit nicht gern haben, weil die Vergleichbarkeit die Kommission, zu der Sie letztlich zählen, Sie nicht gut aussehen lässt und das ganze Haus natürlich ein Stück weit entzaubert, dass es hier um einen politischen Schauprozess geht, das ist mir auch klar. Aber das müssen Sie draußen den Leuten erklären können. Hier drin brauchen Sie ja niemanden mehr zu überzeugen.
Dann nochmal kurz zur Zusammensetzung der Kommission. Da habe ich auch viel gehört – von Berufs wegen mit Aufarbeitung beschäftigt. Da stelle ich mir die Frage bei Frau Hübscher – sie ist, glaube ich, Sportmedizinerin gewesen, Stadträtin der Jenaer CDU: Wo hat sie mit Aufarbeitung der Staatssicherheit zu tun gehabt? Michael Siegel, Ortsteilbürgermeister der CDU, Peter Wurschi, Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Er ist von Ihnen jetzt – okay – in dieses eine Amt gehoben worden. Der Einzige, der damit zu tun hat, ist der Herr Prof. Ganzenmüller, ein westdeutscher Wissenschaftler, der aber die praktischen Erfahrungen, wie Menschen in der DDR mit der Stasi zu tun hatten, was das für Herausforderungen mit sich gebracht hat, wie sie damit umgehen konnten, wo die Grenzen ethisch vertretbaren und ethisch nicht vertretbaren Handelns liegen – der das alles nur aus der Theorie kennt, aus der Praxis nicht. Im Übrigen hat er auch eine ganz klar ablehnende Haltung zur AfD. Also, wenn überhaupt etwas diese Kommission kennzeichnet, dann ist es die übergreifende Parteilichkeit, die übergreifende parteiische Ablehnung der AfD.
Das haben wir damals nicht so gesehen. Ich gebe es zu. Es war vielleicht ein Fehler, da Vertrauensvorschuss zu geben. Den Fehler würden wir nicht nochmal machen.
Noch kurz zu Ihrer Aussage, der Gutachter hätte keine Kenntnis von der Person Dieter Laudenbachs gehabt. Mein Gott, das ist jetzt wirklich absurd. Schon bevor die Kommission tätig war und die erste Stellungnahme dazu abgegeben hat, war in allen Zeitungen Thüringens zu lesen, um wen es ging, nämlich um Dieter Laudenbach. Und das soll der Gutachter nicht gewusst haben? Also, nehmen Sie es mir nicht übel, das sind alles relativ absurde Versuche, im Nachhinein die ganzen Unzulänglichkeiten Ihrer Bewertungsgrundlage wieder gut zu reden. Ich könnte jetzt haufenweise weiter ausführen zur SED-Mitgliedschaft, die Sie angeblich jetzt sozusagen fallen lassen, als Nebenvorwurf. Aber es stört Sie überhaupt nicht, dass eine falsche SED-Mitgliedschaft in dieser Akte durch den MfS-Mitarbeiter vermerkt ist. Dazu lassen Sie sich auch nicht weiter ein. Ich meine, Sie können ja alles behaupten, aber Sie müssen es doch begründen. Sie
gehen aber nicht mal im Detail darauf ein, warum trotz dieser falschen Angabe der Bericht insgesamt aber richtig sein soll. Das erklären Sie nicht, weil Sie es nicht erklären können.
Wenn Sie Herrn Laudenbach vorwerfen, dass er trotz der Überzeugung, kein IM gewesen zu sein, die er aus meiner Sicht völlig zu Recht hat, hier vor Ihnen nicht das Knie beugt, und dass ich als Vertrauensperson, der an seiner Seite zu stehen hat und das auch aus innerer Überzeugung tut, dass ich die Unzulänglichkeiten der Argumentation dieser Kommission vortrage, dass Sie mir das vorwerfen und zur Schande machen, das zeigt doch, was Sie für ein rechtsstaatliches Verständnis haben.
Ein politischer Angeklagter hat sich gefälligst nicht zu verteidigen. Das ist doch das, was Sie transportieren mit Ihrem Vorwurf
sowohl gegen ihn als auch gegen mich. Der hat zu gestehen und hat sich dann in einen Sack zu kleiden und die Fraktion hat sich dann den politischen Schaden einzuhandeln und von dem Abgeordneten zu distanzieren.
Da haben wir doch das eigentliche Ziel, was Sie mit diesem Schauprozess hier veranstalten wollen. Sie wollen der AfD schaden. Sie wollen die politische Kraft der AfD schwächen und dazu nutzen Sie die soziale Vernichtung eines untadeligen Menschen, nämlich Dieter Laudenbach, zu dem wir auch weiterhin stehen werden.
Ich sage Ihnen eins, unsere Glaubwürdigkeit, die steht nicht hier auf dem Prüfstand. Die steht da draußen auf dem Prüfstand und ich habe überhaupt keine Angst, da draußen Rede und Antwort zu stehen.
Ich bin mir auch sicher: Da treffe ich auf unbefangenere und unvoreingenommenere, neutralere Personen, denen ich das alles ohne Probleme erklären kann. Hier sind meine Worte vergebens.
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt nicht vor. Frau Abgeordnete Marx meldet sich nochmal zu Wort. Frau Abgeordnete, Sie haben noch 45 Sekunden.
Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir hier Schauprozesse führen würden, diesen Vortrag muss man wirklich in das Reich des Absurden zurückweisen.
Ein Schauprozess ist es schon deswegen nicht, weil der Betroffene, der Kollegen Laudenbach, jede Gelegenheit gehabt hat und auch gehabt hätte und auch heute hier gehabt hätte, sich selbst mal zu äußern. Das bedeutet nicht, die Knie zu beugen, sondern einen Arsch in der Hose zu haben. Vielen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Die Ausschussüberweisung des Antrags ist nicht beantragt.
Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/8991. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und der Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktion der AfD und die fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist der Antrag angenommen.
Ostdeutsche Wintersportstandorte auf Olympia-Niveau – Oberhofer Infrastruktur und Knowhow nutzen, tragfähige Strukturen schaffen und gemeinsam Zukunftskonzepte entwickeln Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8932 -
Wird das Wort zur Begründung des Antrags gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann hat zunächst Frau Abgeordnete Dr. Klisch für die SPD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, lassen Sie mich gleich zu Anfang eines hervorheben zu diesem Antrag: Thüringen hat in den letzten Jahren enorme Kraftanstrengungen unternommen, um unser traditionelles Wintersportzentrum in Oberhof nicht nur einfach zu erhalten, sondern mit einer
hochmodernen auf Nachhaltigkeit orientierten Sportstätteninfrastruktur auszustatten. Wir haben quasi keine Kosten und Aufwendungen gescheut, um zu zeigen: Wir Thüringer, wir können Wintersport. Ich denke, gerade die beiden letzten Weltmeisterschaften zu Anfang dieses Jahres haben das gezeigt.
Die Oberhofer unterstützen den Wintersport aus vollstem Herzen. Thüringen ist Wintersportland und hier sind, sei es der Thüringer Schlitten- und Bobsportverband oder auch Rodeln oder Biathlon, was auch immer, diese Sportarten zu Hause. Deshalb ist es auch genau richtig und wichtig, dass der Thüringer Bobsportverband Oberhof nun als Ersatzaustragungsort zumindest für die olympischen Rodelsportwettkämpfe 2026 ins Gespräch gebracht hat. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Das ist der richtige Weg, da letztendlich der Satz „The show must go on“ auch hier zutrifft, denn es besteht eine harte Konkurrenz zwischen den Wintersportaustragungsorten und wir müssen einfach all unsere Kraft darauf verwenden, als Oberhof und als Thüringer hier immer weiter sichtbar zu sein.
Aber, liebe CDU, es ist natürlich nicht seriös, einfach in irgendwelchen Pressemitteilungen von der sogenannten Ramelow-Regierung zu verlangen, sie müssten eben einfach mal XYZ machen und dann wäre das mit diesen Rodelwettkämpfen zu Olympia schon geritzt. Denn so simpel funktioniert weder Olympia noch der Wintersport.
Ich glaube, es ist für alle Sportler, die 2026 anstreben, bei Olympia dabei zu sein, schon extrem schwierig, dass der Rodel- oder Bobsport gar nicht in Cortina d‘Ampezzo stattfinden wird, also dass sie sozusagen vom eigentlichen Austragungsort getrennt werden. Deswegen sollten wir auf jeden Fall auch im Sinne der Sportler eines im Blick haben: Es wäre wichtig, dass natürlich bei so einer Olympiabewerbung oder bei so einem Ersatzaustragungsort die Sportler zumindest in Sachen Rodeln, Bob und Skeleton auch zusammen ihren Sport austragen können. Und es wäre auch noch wünschenswert, wenn das Ganze nicht so weit weg wäre von Cortina. Insofern sind da ein paar Gegebenheiten Fakten, die wir auch als rot-rot-grüne Landesregierung oder als Parlamentarier oder wie auch immer, die wir Thüringer leider nicht beeinflussen können und die wir eben auch überhaupt gar nicht ändern können.