Deswegen, Herr Walk, will ich auch noch mal darauf hinweisen, was in den Zuschriften der Sachverständigen geschrieben wurde. Sie hatten Gemeinde- und Städtebund und Kommunalen Arbeitgeberverband angesprochen. Die GdP, Gewerkschaft der Polizei, kennen Sie als Polizist sehr gut und Sie sind ja auch Mitglied der GdP. Die hat uns ins Stammbuch geschrieben: „Wir begrüßen grundsätzlich den Gesetzentwurf für die Bediensteten im Freistaat Thüringen.“ Und Sie hat geschrieben: „Mit diesem Gesetz wird mit der zukünftigen Umsetzung eine Verbesserung für die Personalvertretung der Beschäftigten erreicht.“ Der Hauptpersonalrat der Polizei hat uns in der Stellungnahme aufgeschrieben: „Die nun im Gesetzentwurf zur Klarstellung formulierte Unberührtheitsklausel trägt den bisherigen Ausführungen des OVG Thüringen ausdrücklich Rechnung“, Herr Bergner, „und stellt die Zuständigkeit in allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen klarer dar.“ Das, was ich gesagt habe: Die laufende Rechtsprechung findet sich in dem Gesetzentwurf entsprechend wieder.
Der Personalrat des Landratsamts in Gotha hat geschrieben: „Nur gemeinsam mit den Beschäftigten ist es möglich, zukunftsfähige Strukturen und Regelungen für den öffentlichen Dienst zu schaffen. Mitbestimmungsrecht schafft Mitarbeiterzufriedenheit und somit ein wesentliches Kriterium für die Personalgewinnung und -haltung.“
Das sind doch eindeutige Stellungnahmen aus der jeweiligen Sicht, aber gerade beim Personalrat im Landratsamt Gotha wird noch mal deutlich: Beide Seiten müssen am Ende zusammenkommen, Dienstherren und Personalvertretungen, und deswegen sehen die Personalvertretungen und wir als Rot-Rot-Grün da ein geeignetes Instrument. Deswegen sorgen wir nicht nur dafür, dass die demokratische Teilhabe gesichert
wird, sondern wir sorgen auch dafür – und das ist unsere Aufgabe als Parlament, darauf will ich noch mal deutlich hinweisen –, dass der öffentliche Dienst funktionsfähig gehalten wird und dass er auch weiterhin in der Zukunft insbesondere für junge Menschen attraktiv ist, die sich vielleicht auch bei der Frage, wo sie ihre berufliche Karriere sehen, für den öffentlichen Dienst interessieren. Ich glaube, das ist etwas, wo wir den Blick vorne richten nach sollten und auch in Konkurrenz zur Privatwirtschaft deutlich machen müssen, dass der öffentliche Dienst – Herr Montag guckt jetzt – natürlich eine Vorbildwirkung hat, nicht nur im Streikrecht und wenn es darum geht, faire Löhne und Gehälter zu zahlen, sondern auch bei der Frage, demokratische Mitwirkung zu organisieren und aufrechtzuerhalten.
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt nicht. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Maier zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nach den Anhörungen und dem positiven Abschluss der Beratungen im Innen- und Kommunalausschuss liegt Ihnen der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes nunmehr zur zweiten Beratung vor.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden zwei Bereiche einer Lösung zugeführt: Zum einen geht es um die Frage der Allzuständigkeit. In diesem Punkt sollen die derzeit bestehenden Unsicherheiten durch die Aufnahme einer Unberührtheitsklausel in den §§ 2 und 69 des Thüringer Personalvertretungsgesetzes ausgeräumt werden.
Zum anderen soll es aufgrund einer bisherigen Befristung nicht nur bis zum Ende dieses Jahres, sondern zukünftig dauerhaft ermöglicht werden, Beschlüsse in elektronischer Form zu fassen. Die in § 37 Abs. 5 des Thüringer Personalvertretungsgesetzes enthaltene Regelung hat sich bewährt, sodass nichts dagegenspricht, die Bestimmung zu entfristen.
Die vom Innen- und Kommunalausschuss durchgeführten Abstimmungen mit den Spitzenorganisationen, Gewerkschaften und Berufsverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Personalvertretungen haben deutlich gemacht, dass ein großes Interesse an einer Lösung der Fragen besteht. Mehrheitlich enthielten die Rückmeldungen ein positives Feedback, sodass ich davon ausgehe, dass der Gesetzentwurf auch bei Ihnen die notwendige Unterstützung findet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8057 in zweiter Beratung. Es ist beantragt, dass die Punkte einzeln abgestimmt werden. Deswegen würde ich dementsprechend auch verfahren. Wir stimmen zunächst ab über die Änderung in Artikel 1 Nummer 1. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD und eine fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? Das kann ich nicht erkennen. Wer enthält sich? Das ist die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Dann kommen
wir zu Artikel 1 Nummer 2. Wer möchte dem zustimmen? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, der CDU, der AfD und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist das ebenfalls angenommen und wir kommen zur Abstimmung zu Artikel 1 Nummer 3. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion Die Linke, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion der SPD und die fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Enthaltungen? Das ist die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist auch diese Änderung angenommen.
Wir kommen damit zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von seinen Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD und die fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das kann ich nicht erkennen. Wer enthält
sich? Das sind die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt und wir treten ein in eine Mittagspause bis 13.45 Uhr und setzen dann vereinbarungsgemäß fort mit den Wahlen.
So, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beenden die Mittagspause und fahren fort in der Tagesordnung bzw. ich rufe noch einmal den Tagesordnungspunkt 5 auf.
Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8057 - dazu:
Da ist uns ein kleines Versäumnis unterlaufen. Das heißt, wir müssen dadurch, dass wir die Punkte alle einzeln abgestimmt haben, auch den Artikel 2 noch separat abstimmen. Das heißt, das ist jetzt nicht weltbewegend, aber der Artikel 2 sagt, dass dieses Gesetz nach seiner Verkündung in Kraft tritt. Darüber müssen wir jetzt abstimmen und deswegen rufe ich jetzt noch mal auf zur Abstimmung des Artikels 2 des
Wer dafür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und die Gruppe der FDP. Vielen Dank! Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.
Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8956 -
Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl als Vizepräsidentin bzw. Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD.
Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8956 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Gröger.
Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei
der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8957 -
Hier ist gemäß § 5 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes eine stellvertretende Vorsitzende bzw. ein stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zu wählen. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen nach Absatz 2 der Vorschrift verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8957 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich.
Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8942 -
Gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt werden. Gewählt ist danach, wer mindestens 60 Stimmen erhält.
Die parlamentarische Opposition muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und parlamentarischen Gruppen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein.
Nachdem bislang nur eine Vertreterin aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen gewählt wurde, ist eine weitere Vertreterin bzw. ein weiterer Vertreter aus diesem Bereich zu wählen.
Der Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/8942 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Madeleine Henfling.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8958 -
Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD.
Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen.