Protokoll der Sitzung vom 02.11.2023

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem möglicherweise entstandenen Widerspruch zwischen der Antwort auf die Kleine Anfrage und der Berichterstattung in der Tageszeitung „Ostthüringer Zeitung“?

2. Haben die Landesregierung oder die Thüringer Polizei oder die Polizei Jena oder der namentlich zitierte Polizeioberkommissar eine Richtigstellung im Sinne von Ziffer 3 des Pressekodexes eingefordert oder wird dies noch passieren, wenn nein, warum nicht?

3. Wie ist die Landesregierung bei der Beantwortung der Frage 13 der Kleinen Anfrage 7/5071 vorgegangen und welche Behörden und Dienststellen waren an der zur Beantwortung der Frage notwendigen Recherche beteiligt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die der Mündlichen Anfrage zugrunde liegende Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/5071 erfolgte auf Grundlage der der Landesregierung vorliegenden Informationen. Eine davon gegebenenfalls im Einzelnen abweichende Berichterstattung der „Ostthüringer Zeitung“ unterliegt zum Glück nicht dem Einflussbereich der Landesregierung.

(Beifall DIE LINKE)

Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass eine Richtigstellung im Sinne von Ziffer 3 des Pressekodexes eingefordert wurde. Für eine dementsprechende Forderung ist vonseiten der Landesregierung insbesondere mit Blick auf die polizeiliche Einsatzbewältigung auch kein Bedarf erkennbar.

Zu Frage 3: Für die Beantwortung der in Rede stehenden Frage 13 der Kleinen Anfrage 7/5071 wurde die Landespolizeidirektion schriftlich um Zuarbeit gebeten, die wiederum die für das polizeiliche Einsatzgeschehen örtlich zuständige Landespolizeiinspektion Jena beteiligte. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage.

Vielen Dank für die Antwort. Eine Nachfrage habe ich, und zwar die Antwort zu Frage 1 betreffend. Sehen Sie den Widerspruch, den ich aufgezeigt habe, oder sehen Sie den gar nicht?

Fragen Sie mich das jetzt persönlich, in meinen persönlichen Einsatz oder fragen Sie die Landesregierung? Wenn Sie hier, wie das vorgesehen ist, die Landesregierung befragen, habe ich Ihnen dargestellt, dass es eine Berichterstattung der „Ostthüringer Zeitung“ gibt und die nicht meiner Kontrolle unterliegt. Das finde ich gut und deswegen haben ich mich mit dem vorliegenden Bericht auch nicht beschäftigt.

Gibt es eine weitere Nachfrage?

Meine erste Nachfrage ist noch gar nicht beantwortet.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Doch, die ist beantwortet!)

Frau König-Preuss, können Sie nicht einfach mal ruhig sein? Sie haben jetzt überhaupt nicht das Wort.

Also Folgendes: Natürlich stehen Sie da vorn für die Landesregierung, Sie antworten natürlich für die Landesregierung, deshalb habe ich Sie als Staatssekretärin und nicht als Frau Schenk gefragt, ob Sie als Landesregierung den Widerspruch, den ich dargestellt habe, sehen oder nicht. Das ist eigentlich sogar eine einfache Frage, die man auch als Landesregierung mit Ja oder Nein beantworten könnte. Sie haben erneut ausweichend darauf geantwortet, um möglichst eben nicht mit Ja oder Nein darauf antworten zu müssen. Deshalb ist die Frage nach wie vor nach meinem Verständnis nicht beantwortet und deshalb möchte ich darum bitten, dass die Frage, die ich gestellt habe, vernünftig beantwortet wird.

Ich finde es schön, dass Sie nach langen Ausführungen und Interpretationen meiner Ausführungen zu einer Frage gekommen sind und wie ich Ihnen schon beantwortet habe, habe ich zur Kenntnis genommen, dass in der OTZ eine Mutmaßung eines Polizeioberkommissars verwendet wird/ausgeführt wird. Die trifft nach unseren Einschätzungen nicht zu. Wir haben es aber auch nicht nachgehalten, weil es einfach ein Pressebericht ist. Es gibt aus unserer Sicht nichts – das habe ich auch beantwortet –, was im Rahmen eines Pressekodexes irgendwie richtiggestellt werden muss, oder um es zusammenfassend zu sagen: Dieser von Ihnen vermutete Widerspruch ist aus Sicht der Landesregierung unerheblich.

(Beifall DIE LINKE)

(Staatssekretärin Schenk)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kießling in der Drucksache 7/8901. Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Am Strick hängende Puppe an einer Bahnunterführung der alten Bundesstraße 4 in Arnstadt

Laut einem Bericht unter anderem von „inSüdthüringen“ hat eine an einer Bahnunterführung in Arnstadt hängende Puppe mit der Aufschrift „Hier könnte ein Nazi hängen“ zu einem Einsatz der Landespolizei

und der Bundespolizei geführt. Das Büro- und Wohnhaus eines Landtagsabgeordneten der AfD befindet sich wenige Meter von der Bahnunterführung entfernt. An ebenjener Bahnunterführung in Arnstadt hing zur letzten Landtagswahl ein Banner, welches den damaligen AfD-Kandidaten verunglimpfte. Weiterhin sind im näheren Umfeld zuvor Wände mit AfD-feindlichen Graffitis besprüht worden. Die Summe der Indizien und der Zeitablauf deuten nicht auf eine zufällig gewählte Örtlichkeit und Aktion hin. Im Internet sind entsprechende Hinweise zu finden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellte sich das polizeiliche Einsatzgeschehen im Kontext der „erhängten“ Puppe laut Polizeibericht detailliert aktuell dar

(Heiterkeit DIE LINKE)

(bitte angeben, welche Ermittlungsverfahren wegen welcher Delikte von Amtswegen eingeleitet wurden) ? – Frau König-Preuss lacht gerade.

2. Liegen der Landesregierung nach Würdigung der Umstände Erkenntnisse zur Tat oder zu dessen Aktionsplanungen, zur Einstellung der Täter und zu einzelnen Delikten vor, wenn ja, sind diese der politisch motivierten Kriminalität zuzuordnen mit welchen Konsequenzen?

3. Ist der Staatsschutz via Mitteilung in dem Fall der „erhängten“ Puppe tätig und ist der Schutz des betroffenen Abgeordneten und seiner Räumlichkeiten Teil der Überlegungen der zuständigen staatlichen Stellen?

4. Wie will die Landesregierung bei öffentlichen Mordandrohungen an politische Mitbewerber künftig vorgehen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kießling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Bevor ich auf einzelne Fragen eingehe, möchte ich noch mal klarstellen, dass die Landesregierung jede Form von gewalttätiger Verunglimpfung oder Auseinandersetzung im politischen Raum verurteilt und ablehnt.

Zu Frage 1: Am 15. Oktober 2023 um 0.36 Uhr wurde polizeilich bekannt, dass an der Bahnunterführung Bahnhofstraße/Ichtershäuser Straße in Arnstadt eine lebensgroße Puppe an der Brücke hängen soll. Die Puppe soll am Hals ein Schild mit der Aufschrift „Hier könnte ein Nazi hängen“ tragen. Unmittelbar nach Mitteilungseingang wurde eine Streife der Polizeiinspektion Arnstadt/Ilmenau zum Einsatz gebracht. Der Sachverhalt bestätigte sich wie eben dargestellt. Aufgrund der Örtlichkeit war eine Zuständigkeit der Bundespolizei gegeben. Die Bundespolizei Erfurt beorderte auf Anfrage eine Streife zum Auffindeort. Die Beamten der Bundespolizei erklärten ihre örtliche Zuständigkeit und entfernten die Puppe spurenschonend. Die Beamten der Landespolizei unterstützten die Beamten der Bundespolizei bei ersten Untersuchungsmaßnahmen, zum Beispiel bei der Realisierung von Vernehmungen. Die Auffindesituation wurde dokumentiert. Die nachfolgenden polizeilichen Ermittlungen übernahm am 19. Oktober 2023 das Staatsschutzkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Gotha. Von dort wurde eine kriminalpolitische Untersuchung der sichergestellten Puppe veranlasst. Ein Ergebnis steht noch aus. Ein Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 StGB wurde eingeleitet. Die Ermittlungen dauern ebenfalls noch an.

Ich komme zu Frage 2: Es liegen bisher keine belastbaren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Eine politische Tatmotivation ist insbesondere aufgrund des angebrachten Schildes jedoch naheliegend, wird aber immer Rahmen der weiteren Ermittlungen zu verifizieren sein. Vorläufig wurde das Delikt aufgrund der bisherigen bekannten Tatumstände als politisch motivierte Kriminalität - links - klassifiziert.

Ich komme zu Frage 3: Die Ermittlungen werden aktuell im Staatsschutzkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Gotha „Polizeilicher Staatsschutz“ geführt. Bislang haben sich keinerlei Bezüge zu einer individuellen personenspezifischen Gefährdung ergeben. Weitere tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte für einen möglichen Sachzusammenhang liegen aktuell nicht vor. Unabhängig davon wurden und werden die polizeilichen Einsatzkräfte zum Sachverhalt sensibilisiert.

Ich komme zu Frage 4: Auf die vielfachen parlamentarischen Befassungen zu Fragen des Schutzes von Amts- und Mandatsträgern möchte ich an dieser Stelle verweisen. Es bleibt selbstverständlich, dass die Landesregierung Gewalt in jeder Form ablehnt. Im Übrigen werden umfangreiche polizeiliche Maßnahmen ergriffen, um der Gefährdung zu begegnen und eine schnelle Aufklärung des Sachverhalts zu ermöglichen, sofern tatsächliche und objektive Anhaltspunkte für die Bedrohung eines Amts- oder Mandatsträgers vorliegen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kießling.

Ja, erst mal schönen Dank für die Ausführungen. Kurze Frage: Werden im Fall der erhängten Puppe über der Fahrbahn oder dessen Symbolik irgendwelche Rückschlüsse oder Zusammenhänge gesehen aus der Historie heraus?

Also mehr als das, was ich Ihnen gesagt habe, kann ich Ihnen hier nicht ausführen. Ich kann da selbst keine Spekulationen anstellen. Ich denke, das wäre auch nicht angemessen. Es ist, wie ich Ihnen ja geschrieben

(Staatssekretärin Schenk)

haben, noch ein laufendes Verfahren und was es da gegebenenfalls für Bezüge gibt, das muss sich dann zeigen.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kalich in der Drucksache 7/8906. Bitte, Herr Abgeordneter.

Danke, Herr Präsident.

Finanzierung des Neubaus der Linkenmühlenbrücke

Die Zusage des Bundes zur finanziellen Beteiligung am Neubau der Linkenmühlenbrücke lässt viele Menschen in der betroffenen Region und darüber hinaus auf einen zeitnahen Fortschritt der langjährigen Diskussionen hoffen. Der Entwurf des Bundeshaushalts sieht in Jahresscheiben bis zum Jahr 2028 insgesamt 7 Millionen Euro vor. 5 Millionen Euro müssen finanziert werden, um die Kosten der Brücke von 12 Millionen Euro zu tragen. Die Landesstraße 1100 ist im Bereich der ehemaligen Linkenmühlenbrücke zur Ortsstraße abgestuft worden. Bei einem möglichen Bau der Brücke sind die betroffenen Orte als Straßenbaulastträger überfordert. Es bleiben offene Fragen, deren Klärung für eine nachhaltig erfolgreiche Umsetzung des Projekts dringend notwendig ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Landesregierung bereit, die Kosten in Höhe von 5 Millionen Euro zu tragen?