1. Welche Krankenquote hatten die Bediensteten der Thüringer Polizei im Jahr 2022 und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 (bitte gliedern nach Polizeivollzugsbeamten, Verwaltungsbeamten und Tarif- beschäftigten)?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Krankenquote innerhalb der Thüringer Polizei, der nach Einschätzung der Landesregierung welche Gründe zugrunde liegen?
3. Welche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2022 – beispielsweise im Gesundheitsmanagement – eingeleitet, um die Krankenquoten zu senken?
Zu Frage 1: Die Krankenquote der Thüringer Polizei wird stets rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr ermittelt. Die durchschnittliche Krankenquote bei der Thüringer Polizei lag mit Blick auf die Gesamtheit der Bediensteten im Jahr 2022 bei 12,16 Prozent. Die durchschnittliche Krankenquote der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bei der Thüringer Polizei betrug für das Jahr 2022 12,56 Prozent. Die Krankenquote der Verwaltungsbeamtinnen und -beamten der Thüringer Polizei belief sich auf 9,17 Prozent und die Quote der durchschnittlich im Kalenderjahr im Krankenstand befindlichen Tarifbeschäftigten lag bei 10,37 Prozent. Angaben zur Krankenquote des Jahres 2023 sind erst nach Ablauf des aktuellen Kalenderjahres möglich.
Frage 2: Für das Jahr 2022 – ich hatte auf 12,16 Prozent verwiesen – ist im Vergleich zu den Vorjahren wieder ein Anstieg der durchschnittlichen Krankenquote in der Thüringer Polizei zu verzeichnen. Nachdem diese im Jahr 2021 bei 10,63 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – 11,07 Prozent – leicht gesunken war. Dafür gibt es eine Vielzahl möglicher Erklärungsansätze. Die Krankenquote ist von vielen Parametern abhängig, auch von nicht seitens des Dienstherrn bzw. öffentlichen Arbeitgebern beeinflussbaren. Dazu verweise ich auch auf die Antworten auf die Kleine Anfrage 5206, die Sie in der Drucksache 7/8918 finden. Die Zentralstelle „Gesundheitsmanagement“ in der Landespolizeidirektion ist im Rahmen des Aufbaus eines Gesundheitscontrollings derzeit mit der Analyse des Krankenstandes befasst. Die Ergebnisse werden erste signifikante Aussagen über Ursachen für den Anstieg der Krankenquote ermöglichen.
Ich komme zu Frage 3: Die Grundlagen für ein vollumfängliches Gesundheitsmanagement in der Thüringer
Polizei werden seit dem Jahr 2019 kontinuierlich ausgebaut. Im Jahr 2020 erfolgte mit der Einstellung einer Gesundheitsmanagerin der Thüringer Polizei auch eine personelle Unterlegung für den Implementierungsprozess. Im Vordergrund der Tätigkeit der Gesundheitsmanagerin steht die Aufbau- und Entwicklungsarbeit der Zentralstelle Gesundheitsmanagement und darauf fußend der Ausbau von Gesundheitsförderungsmaßnahmen. Der Bereich des Gesundheitsmanagements wurde seit der Einrichtung personell gestärkt und organisatorisch neu aufgestellt. So wurde im Jahr 2022 die Zentralstelle Gesundheitsmanagement mit der Koordinierungsstelle Gesundheitsmanagement, der Stabsstelle Betriebsmedizin, der Stabsstelle Sicherheitstechnischer Dienst und dem Polizeipsychologischen Dienst eingerichtet. Darüber hinaus wurde die Supervision in der Thüringer Polizei ausgebaut. Die Fortentwicklung der Gesundheitsstrategie obliegt dem Lenkungsausschuss „Behördliches Gesundheitsmanagement der Thüringer Polizei“.
Ich komme zu Frage 4: Um der steigenden Krankenquote entgegenzuwirken, bedarf einer tiefgreifenden Analyse. In diesem Kontext muss geklärt werden, welche beeinflussbaren Parameter zu Abwesenheitszeiten führen, damit den Auslösern nachhaltig begegnet und Krankentage in der Folge gesenkt werden können. Als Erkenntnis aus Hospitationen des behördlichen Gesundheitsmanagements konnte gewonnen werden, dass ein verstärkter Handlungsbedarf in einem verbesserten Umgang mit den täglichen Arbeitsbelastungen zu sehen ist. Aufzuführende Faktoren sind hier unter anderem die Art der Tätigkeit, die Arbeitsorganisation und die Strukturierung von Arbeitsprozessen. Die Schaffung von Regenerationsmöglichkeiten, unter anderem durch Seminarangebote im Bereich Stressbewältigung, sowie Entlastungsansätze in Form von Angeboten im Zusammenhang optimierender Arbeitsorganisation und Prozessmanagement sind beispielsweise als wesentlich zu nennen. Ein erfolgreiches und effizientes Gesundheitsmanagement basiert auf dem Zusammenwirken aller Handlungsfelder wie dem betrieblichen Eingliederungsmanagement, der Betriebsmedizin, dem sicherheitstechnischen Dienst sowie einer guten Gesundheitsförderung, beispielsweise gesunde Ernährung, Bewegungs- aber auch Resilienzangebote. Die strategischen Zielsetzungen des behördlichen
Gesundheitsmanagements sind zumeist langfristig angelegt. Die Erfolge auch im Hinblick auf die Entwicklung der Krankenquote werden sich erfahrungsgemäß erst mittel- bis langfristig einstellen. Ein behördliches Gesundheitsmanagement ist ein Change-Management-Prozess dessen Wirkungsentfaltung bei der Größe der Organisation der Thüringer Polizei basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen anderer Behörden und Unternehmen mindestens fünf bis sieben Jahre benötigt. Das Gesundheitsmanagement der Thüringer Polizei sieht sich aber mit enormen und komplexen Herausforderungen konfrontiert, deren positive Veränderungen das Mitwirken aller Akteure und Bediensteten sowie das aktive Drehen entsprechender Stellschrauben erfordert. Langfristig kann sich dies positiv auf die Senkung des Krankenstandes auswirken. Dies ist jedoch stets in der Wechselwirkung zumindest zu den systemischen Rahmenbedingungen der Organisation zu sehen und ermöglicht daher keine valide Vorhersage.
Ja, zunächst besten Dank, Frau Staatssekretärin, für die umfangreiche Beantwortung. Ich habe noch eine Nachfrage. Sie hatten erwähnt, dass es einer tiefgreifenden Analyse bedarf. Das ist sicherlich nachvollziehbar. Die Frage, die sich mir stellt, ist, inwieweit – ich kenne ja Ihre Meinung bzw. vielleicht gibt es Erkenntnisse – die mangelnde Wertschätzung gegenüber den Polizeikolleginnen und -kollegen, die immer wieder beklagt wird, die auch in vielen Studien festgestellt wurde, spielte die bisher eine Rolle bzw. wie schätzen Sie diese mangelnde Wertschätzung ein in Bezug auf den Krankenstand?
Ich bin sicher, dass eine Wertschätzung zu einer hohen intrinsischen Motivation führt, die ganz wesentlich dafür ist, dass man psychisch gesund bleibt und den enormen Belastungen, mit denen man sich als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter konfrontiert sieht, besser begegnen kann. Ich hatte auf die Hospitationen verwiesen, aus denen wir quasi verschiedene Erkenntnisse gewonnen haben. Da ging es auch um den verbesserten Umgang mit Arbeitsbelastung. Zu einem verbesserten Umgang gehört natürlich auch ein Arbeitsklima, auf das ich mich freue, zu dem ich gern hingehe. Deswegen ist natürlich Respekt gegenüber den Blaulichtberufen allgemein – das haben wir ja hier in diesem Haus schon auch im Zusammenhang mit Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, aber auch mit anderen besprochen, von Bedeutung. Deswegen ist es der Landesregierung auch wichtig, solche Ansätze zu stärken. Ich erinnere zum Beispiel an die Teilnahme des Ministers an der Eröffnung der Ausstellung „Der Mensch dahinter“. Da geht es auch darum, den Respekt in der Gesellschaft zu stärken. Das spielt natürlich zweifellos auch eine wichtige und hohe Rolle.
Ich habe eine weitere Nachfrage. Sie haben ausgeführt, wie das Gesundheitsmanagement aufgebaut ist und wie sich das langsam positiv entwickelt. Meine Frage: Halten Sie es in diesem Zusammenhang auch für erforderlich bzw. sinnvoll, wenn in diesen Prozess „Gesundheitsmanagement“ – ich will es so bezeichnen – auch Personal- und Berufsvertretungen eingebunden werden, Arbeitsmediziner bzw. auch Betroffene und Vorgesetzte. Es ist mir jetzt nicht ganz deutlich geworden, ob das der Fall ist. Wenn nicht, halten Sie das für sinnvoll?
Ja, es sind natürlich alle Ebenen immer einzubinden, weil es natürlich darum geht, dass die Sachen, die man sich quasi vornimmt, auch entsprechend implementiert werden müssen. Deswegen müssen alle die von Ihnen angesprochenen Personen in einem gewissen Grade involviert sein. Inwieweit die in welchen Punkten involviert waren, das können wir gern noch nachreichen, wenn Sie da eine konkrete Fragestellung haben.
Hier ging es mir jetzt darum, darzustellen, dass wir durch verschiedene Schritte – ich hatte auf die Gesundheitsmanagerin verwiesen – auch personelle Unterstützung schon haben. Aber gleichwohl geht es am Ende darum, die ganzen Vorhaben, die man hat, auch in die vielen Verzweigungen zu implementieren. Dabei ist sicherlich die Unterstützung von allen verschiedenen – ich habe es hier als Stellschrauben beschrieben – Apparaten nötig.
Vielen Dank. Damit kommen wir zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Schubert in der Drucksache 7/8936, die offensichtlich durch den Abgeordneten Wolf gestellt wird.
Genau. Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage meines Kollegen Herrn Schubert, den ich hier vertrete, zum Thema
Vor dem Hintergrund der hohen Auslastung der Schulen in Gera bleibt die schnelle Aufnahme schulpflichtiger Kinder eine ständige Herausforderung. Dies belegen regelmäßige Gespräche mit Betroffenen vor Ort.
1. Wie gestaltete sich der Zuzug von Familien mit schulpflichtigen Kindern vom 1. Januar bis 30. September 2023 in der Stadt Gera (bitte die Anzahl der schulpflichtigen Kinder nach Schularten aufgliedern)?
2. Wie viele schulpflichtige Kinder haben derzeit keinen Schulplatz in Gera (bitte die Anzahl der schulpflichti- gen Kinder nach Schularten und bisheriger Wartezeit aufgliedern)?
3. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen plant die Landesregierung (bzw. hat sie realisiert), um die personelle Situation in Gera für die Umsetzung der Schulpflicht nach § 17 Thüringer Schulgesetz zu entschärfen (bitte einzeln auflisten)?
4. Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Nichterfüllung der Vorschrift des § 17 Thüringer Schulgesetz für das Land, den Schulträger und die Eltern?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp. Bitte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im gefragten Zeitraum sind insgesamt 308 schulpflichtige Kinder zugezogen, die sich wie folgt auf die Schularten verteilen: Grundschulen 99, IGS/Gemeinschaftsschulen/Regelschulen 183, Gymnasien 20, berufsbildende Schulen 6. Im Einzelnen dazu: Grundschule – derzeit gibt es 99 Erfassungen von Schülerinnen und Schülern im Zeitraum von Januar bis Juli 2023, die alle in Schulen vermittelt werden konnten. Seit Schuljahresbeginn wurden weitere 66 Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunft
erfasst, davon konnten erneut 50 vermittelt werden. Die verbleibenden 16 befinden sich aktuell im Zuweisungsprozess und werden in Kürze ein entsprechendes Schreiben erhalten. Das heißt, momentan gibt es keine offenen Fälle im Grundschulbereich.
Bereich „Regelschule/Thüringer Gemeinschaftsschule/Gesamtschule“: Derzeit gibt es 101 Erfassungen von Schülerinnen und Schülern im Zeitraum Januar bis Juli 2023, die alle in Schule vermittelt werden konnten. Seit Schuljahresbeginn wurden weitere 82 Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunft erfasst. Davon konnten zehn im Regelschulbereich vermittelt werden. Die verbleibenden 72 warten derzeit noch auf einen Schulplatz.
Gymnasium: Derzeit gibt es 20 Zuweisungen im Zeitraum Februar/März 2023, da keine Aufnahmekapazität mehr an Regelschulen vorhanden war und ist.
Berufsschulen: Derzeit gibt es sechs Erfassungen von Schülerinnen und Schülern im Zeitraum Januar bis Juli 2023, die alle in Vorklassen der BBS vermittelt werden konnten. Aktuell gibt es sieben offene Fälle im Bereich „BBS Vorklasse“. Die Lösung wäre möglich durch eine Zuweisung einer neu zu eröffnenden Vorklasse in Hermsdorf. Hier wird noch die Zustimmung zur Beförderung durch den Schulträger benötigt.
Zu Frage 2: Aktuell sind 72 Schülerinnen und Schüler für Regelschulen, IGS und Gemeinschaftsschulen und sieben Schülerinnen und Schüler für die berufsbildenden Schulen ohne konkreten Schulplatz. Es sei noch ergänzt, dass es eine Warteliste gibt, die nach dem Zeitpunkt der Erfassung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aufgebaut ist. Dabei wird versucht, die Dreimonatsfrist einzuhalten, nach der Kinder in eine Schule zu bringen sind.
Zu Frage 3: Kurzfristige Maßnahmen der Landesregierung, um die personelle Situation in Gera für die Umsetzung der Schulpflicht nach § 17 Thüringer Schulgesetz zu entschärfen: Um an den Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen in Gera aufgrund der nicht ausreichenden Zahl vorhandener Lehrkräfte ein Mindestmaß an Umsetzung des Regelstudienplans zu gewährleisten, werden mit den Schulleitungen aller Schularten Abordnungsmöglichkeiten eruiert. Da an vielen Schulen Lehrkräfte fehlen, gibt es jedoch nur wenige Möglichkeiten, Lehrerinnen und Lehrer abzuordnen bzw. als Vertretungsreserve einzusetzen. Vereinzelt
konnten überregionale Abordnungen vollzogen werden. Mithin werden schulorganisatorische Maßnahmen besprochen wie etwa jahrgangsübergreifender Unterricht und die Zusammenlegung von Klassen mit dem Ziel, Lehrkräfte für weitere Unterrichtsstunden zu gewinnen. Neben der sofortigen Ausschreibung der durch ausgeschiedene Lehrkräfte zu besetzenden Stellen und dem zielgerichteten Ansprechen von Bewerberinnen und Bewerbern im neu eingerichteten Karriereportal wurden für die Stadt Gera zusätzlich Stellen für Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung gestellt. Die IGS Gera wurde im Programm „Erste Reihe Thüringen“ als Schwerpunktschule aufgenommen und mit einem Werbevideoclip beworben.
Mittelfristige Maßnahmen der Landesregierung, um die personelle Situation in Gera für die Umsetzung der Schulpflicht zu entschärfen: Neu ist die Einstellung von pädagogischen Assistenzen, welche den Unterricht und die Betreuung nicht nur in Gera auf vielfältige Weise unterstützen. Zusätzlich bemüht sich das Land um sogenannte Quer-, aber vor allem Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, für die insbesondere Nachqualifizierungen und Intensivkurse angeboten werden. Quer- und Seiteneinsteigende sollen künftig direkt von den Schulämtern eingestellt werden, ohne Umweg über das Ministerium, damit sie schneller starten können. Neue Entfristungsmöglichkeiten für diese Personengruppen wurden eröffnet. Auch Studierende werden angesprochen, um sie für einen Einsatz an Schulen neben ihrem Studium zu gewinnen. Krisenbedingt wurde die Einstellungsrichtlinie durch Absenkung des bisher geforderten hohen Sprachniveaus angepasst.
Langfristige Maßnahmen der Landesregierung, um die personelle Situation in Gera für die Umsetzung der Schulpflicht zu entschärfen kommen hinzu. Die Thüringer Landesregierung reagiert seit Jahren mit verschiedenen Maßnahmen zur Personalgewinnung bzw. zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs. Seit 2018 ist es möglich, dass alle Stellen von Lehrkräften, die aus dem aktiven Schuldienst ausscheiden, neu besetzt werden können. Im Schuljahr 2022/2023 gingen 922 Lehrkräfte in den Ruhestand, demgegenüber hat der Freistaat 1.010 neue Lehrerinnen und Lehrer unbefristet eingestellt, eine Steigerung also um ca. 90 Lehrerinnen und Lehrer.
Zum Start des neuen Schuljahrs 2023/24 wurden weitere 333 Lehrerinnen und Lehrer bislang eingestellt, 22 Prozent der Neueinstellungen im letzten Schuljahr sind Seiteneinsteigende. Schwerpunkte bei der Einstellung in den Schuldienst bilden dabei wie in den Vorjahren die Regel- und Gemeinschaftsschulen.
Darüber hinaus wurden 64 sonderpädagogische Fachkräfte sowie 404 Horterzieherinnen und Horterzieher neu eingestellt. Das Einstellungsverfahren wurde flexibilisiert. Die Besetzung offener Stellen wurde auf einer digitalen Plattform installiert. Die aktive Werbung um Lehrkräfte im Ruhestand mit dem Programm „Seniorexpertinnen und Seniorexperten“ wird fortgeschrieben. Nach Änderung des Besoldungsgesetzes wird versucht, mit Zulagen junge Lehrkräfte auch in die Regionen zu lenken.
Frage 4: § 17 Thüringer Schulgesetz umfasst verschiedene Sachverhalte. Aufgrund der Fragestellung wird nur darauf eingegangen, welche Folgen eine Nichtbereitstellung ausreichender Schulplätze für alle aus dem Ausland zugezogenen Schulpflichtigen hätte. Die Aufgabe der Bereitstellung von Schulplätzen obliegt dem Schulträger, denn er hat für ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot zu sorgen. Kommt der Schulträger dieser Pflicht nach § 41 Abs. 3 des Schulgesetzes nicht nach, kann die staatliche Schulaufsicht tätig werden. Die staatlichen Schulämter führen die Aufsicht über die Erfüllung der dem Schulträger obliegenden Angelegenheiten. Zur Durchsetzung der diesem obliegenden Aufgaben ist die Rechtsaufsichtsbehörde zuständig nach dem Thüringer Gesetz über die Schulaufsicht, Rechtsaufsichtsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt. Danke schön.