Protokoll der Sitzung vom 02.11.2023

Frage 4: § 17 Thüringer Schulgesetz umfasst verschiedene Sachverhalte. Aufgrund der Fragestellung wird nur darauf eingegangen, welche Folgen eine Nichtbereitstellung ausreichender Schulplätze für alle aus dem Ausland zugezogenen Schulpflichtigen hätte. Die Aufgabe der Bereitstellung von Schulplätzen obliegt dem Schulträger, denn er hat für ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot zu sorgen. Kommt der Schulträger dieser Pflicht nach § 41 Abs. 3 des Schulgesetzes nicht nach, kann die staatliche Schulaufsicht tätig werden. Die staatlichen Schulämter führen die Aufsicht über die Erfüllung der dem Schulträger obliegenden Angelegenheiten. Zur Durchsetzung der diesem obliegenden Aufgaben ist die Rechtsaufsichtsbehörde zuständig nach dem Thüringer Gesetz über die Schulaufsicht, Rechtsaufsichtsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt. Danke schön.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt zwei Nachfragen durch den Abgeordneten Schubert. Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, entschuldigen Sie, dass ich mich verspätet habe, aber der Kollege hat dankenswerterweise meine Mündliche Anfrage vorgetragen. Ich habe zwei Nachfragen, und zwar würde mich interessieren: Sind es nach Ihrer Einschätzung eher räumliche Kapazitäten oder die Verfügbarkeit von Lehrkräften, die ursächlich für die Schwierigkeiten bei der Zuweisung von Schulplätzen sind? Das wäre die erste Frage und die zweite, wenn ich sie gleich mit nennen darf: Mit welchen Anreizen oder administrativen Entscheidungen wird an einer Lenkung von Lehramtsanwärtern zur Entspannung der personellen Situation gerade auch in der Stadt Gera durch das Ministerium gearbeitet?

Herr Staatssekretär, bitte.

(Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp)

Was das Erste angeht: Tatsächlich sind es häufig beide Aspekte, die eine Rolle spielen. Wir sind auch gerichtlich dazu gezwungen, die Räumlichkeiten voll auszunutzen und nur die Räumlichkeiten allerdings auch zu nutzen, die brandschutztechnisch, sicherheitstechnisch usw. wirklich geeignet sind. Wir können also nicht jedes Angebot des Schulträgers immer annehmen. Gleichzeitig gibt es aber auch erkennbar einen Mangel an Lehrerinnen und Lehrern und wir versuchen hier zu steuern, Einfluss zu nehmen im direkten Krisengespräch. Es gibt eine direkte, wenn Sie wollen, kleine Krisentruppe, die vom Schulverwaltungsamt oder von der Stadt, von unserem Ministerium und vom Schulamt bestückt ist und die zusammen kurzfristige Maßnahmen des Zusammenbringens von Menschen und Räumen im Blick haben. Also, es sind immer beide Bereiche, es sind immer Abstimmungsprozesse und es ist ein ständig fluider Prozess, bei dem wir

versuchen, dies zusammenzubringen. Ich würde hier keine einseitige Verantwortungszuweisung vorsehen.

Was nun die Lenkung von Lehramtsanwärtern und -anwärterinnen angeht, so haben wir gerade durch die Seminarreform jetzt bewusst Zeichen gesetzt, dass wir auch Lehramtsanwärterinnen und -anwärter in die Regionen lenken wollen, die dort ausgebildet werden und dann vor Ort günstigerweise auch Wurzeln schlagen und dort weiterhin tätig sein werden, wenn Sie bereits ihre Ausbildung dort gemacht haben. Das ist jetzt zum Herbst begonnen worden, die Ausbildung, das läuft, die Fachleiter werden eingestellt und sukzessive jetzt im nächsten halben Jahr dann komplett umgesetzt.

Gibt noch eine Nachfragemöglichkeit, Frau Präsidentin?

Die wievielte war das denn jetzt?

Zwei – als direkter Fragesteller habe ich jetzt noch eine?

Ja.

Okay. Dann würde ich ganz gern wissen, Herr Staatssekretär. Wir haben es jetzt eben von Gera gehabt. In welchen anderen Gebietskörperschaften – also Schulträgern – haben wir auch ein Defizit von vorhandenen Schulplätzen zu Schülerinnen und Schülern, die nach § 17 beschult werden müssten? Also, wo gibt es das ähnlich wie in Gera?

Könnten Sie noch mal kurz den zweiten Teil der Frage wiederholen, ich habe es akustisch nicht verstehen können?

Wo haben wir genauso wie in Gera ein Defizit von vorhandenen Schulplätzen und Schülerinnen und Schülern, die nach § 17 beschult werden müssten, also in welchen Gebietskörperschaften, bei welchen Schulträgern haben wir das auch noch?

Also ein Defizit von denen, die über die drei Monate hinaus wären?

Ja, klar.

Jede Woche habe ich ein Treffen, digitales, mit den Schulamtsleitungen und nach der Information, die ich habe, sind es keine größeren Überhänge. Also es wird ständig abgearbeitet, es wird immer nachgeschoben sozusagen, wenn was frei wird. Aber das kann sich von Woche zu Woche wieder ein bisschen ändern. Wir versuchen immer hinterherzuarbeiten und sind an der Grenze auch jetzt.

Dann die nächste Anfrage, die des Herrn Abgeordneten Wolf in der Drucksache 7/8937. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Mein Thema ist die Zerschlagung des REGIOMED-Verbundes, ob das unausweichlich ist – also die Überschrift.

Ich frage die Landesregierung:

Nach Medieninformationen steht der Südthüringen REGIOMED-Verbund am Ende des Jahres vor seinem Aus. Die beteiligten Kreistage in Südthüringen haben in den letzten Jahren den stetig steigenden Finanzbedarf zwar kritisch hinterfragt, haben aber jeweils einer Kapitalerhöhung nach Zusage des notwendigen und außergewöhnlichen Finanzbedarfs zur Sicherung der stationären Gesundheitsstrukturen in der Region zugestimmt. Die von der REGIOMED-Geschäftsleitung verkündete Zerschlagung hat die gewählten Kommunalvertretungen über die Presse erreicht und sorgt für viel Verunsicherung in den betroffenen Landkreisen.

Ich frage also die Landesregierung:

1. Welche finanzielle Unterstützung hat der REGIOMED-Verbund vom Land und den beteiligten Landkreisen mit welcher Begründung in den letzten zwei Jahren erhalten?

2. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung die derzeitige wirtschaftliche Situation des REGIOMED-Verbundes dar – bitte angeben, wer die Prüfung der wirtschaftlichen Situation mit welchem Ergebnis wie durchgeführt hat –?

3. Wie wurden die beteiligten Landräte und Kreistage in den letzten zwei Jahren zur wirtschaftlichen Situation des REGIOMED-Verbundes, insbesondere unter Angabe, welche Erkenntnisse die Landesregierung

zur drohenden Insolvenz des REGIOMED-Verbundes hatte, informiert – bitte angeben, wer zu welchem Zeitpunkt über die Situation informiert hat –?

4. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung zur Zukunft der betroffenen Kliniken hinsichtlich einer Integration in das regionale Gesundheitssystem – bitte nach Kliniken getrennt antworten –?

Vielen Dank.

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. – Nein, dann nicht. – Herr Staatssekretär Speitkamp, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren, Sie sind sicherlich überrascht, dass ich auch was von diesem Thema verstehe. Ich antworte aber gern namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wolf.

Zunächst eine Vorbemerkung: Ende September haben die Gesellschafter der REGIOMED-Kliniken GmbH erklärt, dass sie wirtschaftlich getrennte Wege gehen wollen. Sie reagieren damit auf eine dem Vernehmen nach wirtschaftlich angespannte Situation des Konzerns. Die angegebenen Verluste entfallen jeweils sehr unterschiedlich auf die verschiedenen Häuser des Konzerns, wären in der jetzigen Struktur aber von allen Landkreisen gleichermaßen zu tragen. Der Vorschlag der wirtschaftlichen Trennung sieht vor, dass die örtlichen Krankenhausbetriebsgesellschaften und MVZ-Gesellschaften wieder von den örtlichen Trägern übernommen werden und zentrale Einrichtungen bei der REGIOMED-Kliniken GmbH verbleiben.

Das TMASGFF wurde durch die Geschäftsführung der REGIOMED-Kliniken GmbH Ende September über den Sachverhalt informiert und steht seitdem in Kontakt mit der Geschäftsführung. Darüber hinaus haben die Landkreise in einer gemeinsamen Besprechung das Thüringer Landesverwaltungsamt und das TMASGFF über die Entwicklungen und Planung informiert.

Jetzt zu den Fragen im Einzelnen:

Frage 1: Der REGIOMED-Verbund hat in den letzten zwei Jahren beim TMASGFF keine finanzielle Unterstützung beantragt und keine finanzielle Unterstützung erhalten. Nach Auskunft des Thüringer Landesverwaltungsamts erhielt der REGIOMED-Verbund von allen beteiligten Landkreisen Anfang 2020 Gesellschafterdarlehen in Höhe von jeweils 7,5 Millionen Euro, die jährlich zurückzuzahlen waren. Ende 2020 wurde eine Erhöhung dieser Darlehen auf jeweils 10 Millionen Euro beschlossen. Zudem erfolgte eine Eigenkapital

verstärkung zu je 5 Millionen Euro. Diese wurde ebenfalls Ende 2022 beschlossen.

Frage 2: Der Landesregierung liegen bisher nur allgemeine Aussagen von REGIOMED vor, dass die finanzielle Situation des Konzerns schwierig ist und die vorgestellten Umstrukturierungen erforderlich seien, um den Konzern zukunftsfähig zu gestalten.

Frage 3: Die Landkreise Hildburghausen und Sonneberg sind Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH und waren in dieser Funktion durch die Gesellschaft selbst über deren wirtschaftliche Situation zu unterrichten. Es wird davon ausgegangen, dass diese Informationen im Rahmen der Gesellschafterversammlung oder Ähnlichem erfolgt sind. Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Situation der GmbH. Mit der Pressemitteilung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH Ende September 2023 wurden die Pläne von REGIOMED erstmalig bekannt.

(Abg. Wolf)

Zu Frage 4: Aus Sicht der Landesregierung sind alle drei Thüringer Häuser der REGIOMED-KLINIKEN GmbH für die bedarfsgerechte Versorgung in Thüringen erforderlich. Aufgrund der vielen noch offenen Fragen und Verfahren sind konkrete Aussagen zu weiteren Vorgehen im jetzigen Stadium nicht möglich.

Vielen Dank.

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Frau Hoffmann.

Vielen Dank. Herr Speitkamp, die Begründung von der Geschäftsführung von REGIOMED war die, dass es vom Bund keine Überbrückungshilfen gibt und deswegen diese finanzielle Schieflage eingetreten ist und dass die nur durch die Auflösung des Verbundes gelöst werden kann. Halten Sie diese Begründung aus Sicht der Landesregierung für plausibel? Können Sie das begründen.

Ich würde die Frage gerne mitnehmen und dann schriftlich beantworten. Danke schön.

Vielen Dank. Ich würde die Fragestunde jetzt beenden. Herr Walk möchte das nicht. Okay, wir sollen noch eine machen, weil das Wahlergebnis noch nicht fertig ist. Es war ja auch ein bisschen mehr. Dann machen wir noch eine, und zwar rufe ich dann auf die Frage von Frau Abgeordneter Wahl in der Drucksache 7/8943. Bitte schön.

Danke schön, Frau Präsidentin.

Ausbau der Eisenbahnstrecke Erfurt–Nordhausen – Sicherstellung der Finanzierung

Wie aus den Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Erfurt–Nordhausen hervorgeht – siehe Drucksachen 7/8848 und 7/8849 –, werden die Bauarbeiten nunmehr frühestens im Dezember 2028 abgeschlossen. Die Aufgabenstellung zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur wird zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Land Thüringen gerade fortgeschrieben. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt sowohl die mit dem Ausbau ursprünglich angestrebte Zielfahrzeit als auch die bisher vorgesehene Finanzierung nicht geklärt. Die Abstimmungen zwischen der Deutschen Bahn und dem Land

Thüringen zur Sicherstellung der Finanzierung des Schienenprojekts haben im August dieses Jahres begonnen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: