1. Welchen Zwischenstand haben die seit August laufenden Abstimmungen zwischen der DB Netz AG und dem Land Thüringen zur Sicherstellung der Finanzierung beim Ausbau der Eisenbahnstrecke Erfurt–Nordhausen erreicht?
3. Inwiefern lassen sich mit möglichen Abweichungen von der ursprünglichen Aufgabenstellung die angestrebten Zielstellungen wie etwa eine Zielfahrzeit von etwas unter einer Stunde noch erreichen?
4. Welche Finanzierungsquellen neben der Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III sollen für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Erfurt–Nordhausen zusätzlich genutzt werden?
Vielen Dank. Und für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Karawanskij.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Wahl, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Wie bereits im Rahmen der Kleinen Anfragen 7/5088 und 7/5089 mitgeteilt befinden sich die DB Netz AG und der Freistaat Thüringen hierzu in laufenden, vertrauensvoll geführten Verhandlungen. Derzeit werden verschiedene Szenarien geprüft und bewertet, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Dazu erfolgt zwischen der DB Netz AG und dem Freistaat Thüringen ein intensiver Austausch zu den verschiedenen Sichtweisen. Dieser Abwägungsprozess befindet sich kurz vor dem Abschluss. Unabhängig hiervon ist nach Aussage der DB Netz AG die Inbetriebnahme Ende 2028 sichergestellt.
Zu Frage 2: Im Verlauf des Projetfortschritts hat die Deutsche Bahn in Abstimmung mit dem Freistaat Thüringen Projektabschnitte neu zugeschnitten. Hierzu möchte ich auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 7/5088 und 7/5089 verweisen. Darüber hinaus wurde die zukünftige technische Ausstattung der Strecke Erfurt–Nordhausen angepasst. Hierzu gehören zum Beispiel elektronische Stellwerke, die Anpassung der Leit- und Sicherungstechnik sowie die Modernisierung der Verkehrsstationen.
Zu Frage 3: Derzeit befindet sich der Ausbau der Strecke Erfurt – Nordhausen noch in der Planungsphase. Die Zielfahrzeit kann erst nach Abschluss der Planung durch den Infrastrukturbetreiber sowie finaler Festlegungen der infrastrukturellen Rahmenbedingungen benannt werden. Das vertraglich vereinbarte Planungsziel, die umlaufoptimierte Bedienung der Strecke und der Anschlüsse, wird nach aktuellem Abstimmungsstand weiterhin erreicht.
Zu Frage 4: Der gültige Realisierungs- und Finanzierungsvertrag sieht neben den Mitteln der Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III der Bundesrepublik Deutschland mit der Deutschen Bahn weitere Finanzierungsbestandteile in Höhe von ca. 41 Millionen Euro für Instandhaltung und Ersatzinvestitionen über die Anlagen 8a.1 und 8.3 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III sowie Eigenmittel der Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Höhe von circa 3,9 Millionen Euro vor. Vielen Dank.
Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Das ich nicht erkennen. Dann würde an dieser Stelle jetzt die Fragestunde schließen und komme noch mal zurück zu den Wahlen.
Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 30 und 33 bis 41 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.
Abgegebene Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 51 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Ich sehe Nicken.
Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8957 -
Abgegebene Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 43 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
ger Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8942 -
Abgegebene Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 76. Auf den Wahlvorschlag entfallen 49 Jastimmen, 26 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion, ob eine Wahl morgen in der Plenarsitzung gemacht werden soll, und beantworte mir die Frage selber, nämlich mit Nein.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8958 -
Abgegebene Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 51 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich.
Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Wahlvorschlag der AfD - Drucksache 7/8961 -
Abgegebene Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel 1, damit gültige Stimmzettel 77. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 45 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.
Und b) Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters für ein Mitglied des Richterwahlausschusses: hier die abgegebenen Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel null. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 43 Neinstimmen und es liegt eine Enthaltung vor. Damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.
§ 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8963 -
Hier a) Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses: abgegebene Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel null. Auf den Wahlvorschlag entfallen 32 Jastimmen, 45 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Und auch hier die Frage: Soll da eine Wahlwiederholung morgen erfolgen? Ja.
Und b) Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters für ein Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses: hier auch abgegebene Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel null. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 44 Neinstimmen und es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit auch hier nicht erreicht. Auch hier die Frage: Eine Wahlwiederholung morgen nach der Mittagspause? Ja.
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8959 -
a) zur Wahl eines Mitglieds des Landessportbeirats sind es ungültige Stimmen 3, damit gültige Stimmen 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen insoweit 32 Jastimmen, 41 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Auch hier die Frage, ob eine Wahlwiederholung erfolgen soll morgen? Ja, okay.