Protokoll der Sitzung vom 03.11.2023

Die Gesundheitsämter werden künftig ihre Schwerpunkte nicht nur in der Kontrolle, Verwaltung und Durchsetzung gesetzlicher Vorschriften setzen, sondern als regional vernetzte Akteure im Gesundheitswesen auftreten. Sie werden dabei eine gesamtgesellschaftliche Perspektive einnehmen und die unterschiedlichen Lebensbedingungen und Gesundheitschancen gerade von vulnerablen Gruppen in den Blick nehmen.

Genau zu diesem Zweck werden Gesundheitsämter künftig gemeinsam mit lokalen Partnern, lokale oder regionale Gesundheitskonferenzen einrichten, so, wie es die Landesgesundheitskonferenz mit ihren vielen

(Abg. Pfefferlein)

Partnern bisher auf Landesebene tut. Wenn die Gesundheitsämter mit ihren Partnern Ziele und Schwerpunktsetzungen für Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung formulieren, dann entsteht daraus ein neues gemeinsames Bewusstsein für die gesundheitlichen Herausforderungen, aber auch Lösungsmöglichkeiten in einer Kommune.

Meine Damen und Herren, uns ist besonders das Folgende wichtig: Wir wollen, dass die Gesundheitsämter bei dieser proaktiven und partnerschaftlichen Arbeit vor allem Kindergärten, Schulen und Betriebe sowie Wohnquartiere und Stadtteile in den Blick nehmen, denn dort werden die allgemeinen Gesundheitsbedingungen und das individuelle Gesundheitsverhalten entscheidend geprägt. Ich weiß von meiner Kollegin Cornelia Klisch, dass sie das Potential in diesem Bereich für riesengroß hält. Dazu gehört auch ein Öffentlicher Gesundheitsdienst, der sich ganz bewusst dem Ziel verschreibt, neben der sozial bedingten auch eine umweltbedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen sichtbar zu machen und möglichst abzubauen. Nicht zuletzt werden die Gesundheitsämter künftig viel stärker die vielfältigen Folgen der Klimaerhitzung adressieren, von denen wir jetzt schon wissen, dass dadurch massive Beeinträchtigungen der individuellen und öffentlichen Gesundheit drohen. Unter anderem sollen die unteren Gesundheitsbehörden künftig die Einführung von kommunalen Hitzeaktions- und Klimaplänen fördern und die gesundheitsbezogene Berichterstattung mit umweltbezogenen Faktoren verknüpfen, ein echter Meilenstein auf dem Weg zu einem modernen Verständnis von Public Health.

Kurz gesagt: Wir wollen, dass aus einem strukturierten Austausch der Gesundheitsämter mit einem bunten Mix aus lokalen Akteuren ein neues gemeinsames Bewusstsein für Gesundheitsprobleme, Gesundheitsziele und Gesundheitskooperation entsteht. Am Ende werden übrigens nicht nur die Bewohner davon profitieren, sondern auch Kostenträger wie die Krankenkassen oder die privaten Krankenversicherungen.

Noch ein Punkt ist uns wichtig: Mit seinem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hatte der Bund mit vielen Millionen Euro dafür gesorgt, dass die Thüringer Gesundheitsämter viele dringend benötigte Fachkräfte einstellen konnten. Damit haben wir eine wichtige Grundlage für die Krisenfestigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes gelegt. Jetzt muss es darum gehen, diese finanzielle und personelle Stärkung zu verstetigen.

Wie auch immer wir in den Beratungen auf die einzelnen Regelungen schauen werden, in einem Punkt sind wir uns sicher einig: Wir wollen den öffentlichen Gesundheitsdienst effektiv stärken, damit er in der Lage ist, die vielen Herausforderungen unserer Zeit zu bewältigen. Mit einem klugen Thüringer Gesundheitsdienstgesetz können wir den ÖGD genau dazu befähigen. Deshalb sind wir zuversichtlich, gemeinsam werden wir ein ÖGD-Gesetz auf den Weg bringen, dass den öffentlichen Gesundheitsdienst fit für die Zukunft macht und ganz neue Möglichkeiten für eine aktive Gesundheitspolitik in den Kommunen eröffnet. Für die SPD-Fraktion empfehle ich deshalb, beide Gesetzesentwürfe an den Gesundheitsausschuss zu überweisen. Ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit recht herzlich bedanken.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Zippel für die CDU-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fühle mich bei diesem ganzen Tagesordnungspunkt so ein klein wenig an ein altes Bild erinnert, man kann es auch Gag bezeichnen: Da

(Abg. Liebscher)

wartet man stundenlang auf einen Zug, mit dem man an ein Ziel gelangen möchte, und dann kommen plötzlich zwei auf einmal. Hier ist es genauso der Fall: Wir warten seit Jahren auf ein ÖGD-Gesetz und dann haben wir plötzlich zwei. Aber statt des ICEs, auf den wir gewartet haben, kommen zwei wartungsbedürftige Regionalbahnen an; das will ich gleich etwas ausführen.

Ich freue mich natürlich, dass wir so hoffentlich zu einem ÖGD-Gesetz kommen, die alte Verordnung wird überarbeitet und in ein Gesetz umgewandelt, was zumindest ein Schritt in die richtige Richtung ist, in die Richtung öffentliche Gesundheit. Wir verbinden damit auch alle die Hoffnung für einen höheren Gesundheitsschutz. Auf diese Weise wird nicht nur eine Verbesserung unserer Versorgung möglich, sondern es wird auch eine Lücke in unserer Gesetzgebung geschlossen.

Ich hoffe, dass die Regierungsfraktionen und die einreichende Gruppe der FDP bei all dem Lob und der überschwänglichen Stimmung nicht anfangen, sich auf die Schulter zu klopfen, denn dafür ist es dann doch noch etwas zu früh.

(Beifall CDU)

Das zwiespältige Gefühl, das ich schon anfangs erwähnt habe, hat nämlich seine Gründe: Die fast acht Jahre, die es gedauert hat, bis nun Gesetzentwürfe vorliegen. Einige sagen vielleicht zwar, besser spät als nie, aber andere würden behaupten, dass diese Entwürfe vielleicht eher schlecht als recht sind. In den vergangenen acht Jahren hieß es – und da möchte ich insbesondere auf die regierungstragenden Fraktionen eingehen – von Rot-Rot-Grün immer, wenn das ÖGD-Gesetz kommt, dann machen wir alles neu. Aber wo genau? Kollege Montag ist schon darauf eingegangen. Wo finde ich in diesem Gesetzentwurf die Innovation und die Verbesserung? Ich finde nur sicherlich notwendige Überarbeitungen. Sie wollen das, was schon lange in der Verordnung kritisiert wurde, verbessern, ohne das Gesetz besser zu machen.

Aber das Gesetz hätte einer grundsätzlichen Überarbeitung, insbesondere mit den Stakeholdern des ÖGD, durchaus bedurft. Das macht man übrigens auch im Anhörungsverfahren, wenn die Landesregierung ein Gesetz einbringt, aber das ist ja schon längst nicht mehr üblich.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Haben wir das nicht erst gestern gemacht?)

Das ÖGD-Gesetz erinnert mich in diesem Atemzug an das Thüringer Krebsregistergesetz aus dem letzten Plenum: Wieder eine Lücke in der Gesetzgebung von Thüringen, wieder etliche Landtagsbeschlüsse über Jahre hinweg, wieder jahrelang nichts passiert. Und es ist nicht einmal die Landesregierung, die es einbringt. Stattdessen übernehmen eine Parlamentarische Gruppe und die regierungstragenden Fraktionen hier die Arbeit der Regierung.

Dass Fraktionen die Arbeit der Regierung übernehmen, ist inzwischen bei Weitem kein Einzelfall mehr. Dieser Entwurf ähnelt den meisten Gesetzentwürfen, die seit dem 01.01. dieses Jahres eingebracht wurden. Rot-Rot-Grün hat allein zwölf von 29 Gesetzentwürfen vorgeschlagen, das entspricht 41 Prozent. Die Regierung hat nur acht Entwürfe eingebracht. Das entspricht 28 Prozent. Ich weiß nicht, wo Rot-Rot-Grün das Regierungshandwerk gelernt hat, denn in der Regel sind es nicht die Fraktionen, die den Großteil der Gesetzentwürfe einbringen.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das war bei der CDU so, bei euch!)

Es sollte eine Regierung sein, deren Verwaltungsapparat den Sachverstand für diese Aufgabe hat. Und das insbesondere erwartet der Steuerzahler von der Regierung.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Unter Herrn Ramelow allerdings läuft es – wie zu erwarten war – anders. Die Minderheitsregierung überlässt die inhaltliche Arbeit den Fraktionen und parlamentarischen Gruppen,

(Unruhe DIE LINKE)

denn andernfalls müsste die Regierung ja klären, wer zuständig ist, und das Justizministerium müsste auch noch das Gesetz prüfen. Die Regierung hat eine schwierige Aufgabe vor sich: Sie muss sich einig und geschlossen präsentieren und den Entwurf verantwortungsvoll einbringen. Aber die Regierung fühlt sich dieser Aufgabe offensichtlich nicht gewachsen.

(Beifall CDU)

Dadurch können Sie Folgendes machen: Sie können weiterhin Verantwortung vermeiden und alles auf Entwürfe schieben, die aus der Mitte des Parlaments stammen und auf die Sie natürlich keinen Einfluss haben. Wir als CDU-Fraktion sind entschieden gegen diese absurde Vorgehensweise und fordern hier die Regierung auf, wieder zu einem geordneten Gesetzgebungsverfahren zurückzukehren.

(Beifall CDU)

Wir sind bereit, den Prozess – und da möchte ich auf diese Gesetzeshilfe zurückkommen – in diesem Fall natürlich auch konstruktiv und lösungsorientiert zu unterstützen. Ich will Ihnen ganz ehrlich sagen: Die Anhörung im Ausschuss wird hier so wichtig sein, wie selten zuvor, denn wir brauchen dringend ein neues ÖGD-Gesetz – seit acht Jahren schon. Ich hoffe, wir kriegen die beiden klapprigen Regionalbahnen vielleicht mindestens zu einem Intercity ausgebaut, denn wir brauchen – und da will ich auch noch mal zur FDP gucken, das wissen Sie selbst, an manchen Stellen muss noch nachgeschärft werden – vielleicht nicht ganz so halbgare Entwürfe, die noch einen deutlichen Änderungsbedarf haben, sondern wir brauchen eine weitreichende und langtragende Lösung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, wenn sich die Landesregierung schon einen schlanken Fuß macht.

Es wäre schön, wenn die Regierung tatsächlich auch mal das machen würde, was sie soll. Das Parlament hat dazu eigentlich hinreichend Stellung bezogen und deswegen hoffe ich, dass diese Initiativen aus der Mitte des Parlaments dann auch entsprechend zu guten Lösungen kommen, denn die Landesregierung hat sich ja hier der Arbeit verweigert. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich habe allein acht Gesetzentwürfe der Landesregierung auf der Tagesordnung gezählt!)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, bereits im Jahr 2016 bekam die Landesregierung einen Landtagsbeschluss vorgelegt, nach dem sie ein modernes Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst erarbeiten sollte. Nichts geschah. Der Gesetzentwurf der AfD zu dem überfälligen ÖGD-Gesetz wurde 2020 erwartungsgemäß abgelehnt – lieber kein Gesetz als eines von der AfD.

(Abg. Zippel)

(Beifall AfD)

Nun sind drei weitere Jahre verstrichen. Jetzt liegt uns ein Gesetzentwurf der FDP und obendrein einer der regierungstragenden Fraktionen vor – oder der Landesregierung. Der Öffentliche Gesundheitsdienst war bisher bekannt durch Personalmangel, unterbezahlte Ärzte und Mitarbeiter, anachronistische Kommunikationshardware und unzureichende untergesetzliche Normensetzungen. Dann kam Corona. Der ÖGD rückte in den öffentlichen Fokus und hat in dieser Zeit seine Unschuld verloren.

(Beifall AfD)

Die Gesundheitsämter haben sich während der staatlich propagierten drei Jahre andauernden Coronakrise an der politisch gewollten Virusbekämpfung mit unangemessenen Maßnahmen und zum Schaden der Bürger beteiligt.

Der Gesetzentwurf der FDP beinhaltet wesentliche strukturelle Neuordnungen. Durch Schaffung einer neuen Behörde mit Personal- und Kostenaufwuchs sollen mittels Zentralisierung die Gesundheitsämter entlastet werden. Digitalisierung, künstliche Intelligenz, wissenschaftliche Expertise und Koordination sollen ambitioniert umgesetzt werden. Die entscheidende Frage, welche Aufgaben der ÖGD in Zukunft übernehmen soll, wird nicht gestellt. Der Vorschlag, Ärzte, Zahnärzte und Apotheker von Meldepflichten zu entlasten, ist zu begrüßen. Die Weigerung der Altparteien, die schädlichen Auswirklungen der Coronamaßnahmen wenigstens zu reflektieren, führt dazu, dass in diesem Gesetzentwurf der ÖGD weitreichende Befugnisse erhalten soll, wie zum Beispiel die öffentliche Impfaufklärung sowie die Ermittlung von Impflücken in der Bevölkerung und Durchführung von Schutzimpfungen.

Die Durchführung von Schutzimpfungen obliegt jedoch der ambulanten Medizin. Haus- und Kinderärzte kennen ihre Patienten am besten, können diese individuell beraten und impfen, und das Wichtigste, es besteht ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis. Das kann der ÖGD nicht bieten.

(Beifall AfD)

Dieser Gesetzentwurf setzt auf die internationalen Gesundheitsvorschriften und medizinischen Leitlinien, die in der Coronakrise zum Ausschluss alternativer medizinischer Behandlungsoptionen geführt haben. Das geplante neue Thüringer Landeszentrum Gesundheit soll eine wissenschaftlich und medizinisch agierende Behörde mit weitreichenden Definitions- und Durchsetzungskompetenzen werden. Die zugesicherte Einhaltung des Datenschutzes ist vor diesem Hintergrund und dem Wunsch nach weitreichender digitaler Vernetzung und Einsatz von KI mehr als fraglich. Die Stärkung des ÖGD als Schaltstelle für die öffentliche Gesundheit, der im Sinne der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts handelt und dementsprechend die Bevölkerung einseitig informiert, ist unter den gegebenen Voraussetzungen wie politischer Szientismus, Durchsetzung

der Interessen der Pharmaindustrie und von NGOs und Missachtung der Grundrechte abzulehnen. Daher lehnen wir auch diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall AfD)

Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün begründet sich aufgrund der sich verändernden Anforderungen und neuer Technologien sowie der defizitären rechtlichen Grundlage, die insbesondere während der Coronapandemie zum Vorschein kam und zur Einschränkung der Handlungs- und Reaktionsfähigkeit führte. Es muss also erst eine Krise kommen, damit ein seit sieben Jahren ausstehendes Gesetz in Angriff genommen wird. Auch dieser Gesetzentwurf gibt dem ÖGD weitreichende Befugnisse. Die unteren Gesundheitsbehörden sollen zum Beispiel durch Information und Beratung an einer flächendeckenden Verbesserung der Durchimpfungsraten der Bevölkerung mitwirken und Impfungen nach Empfehlungen des RKI, falls erforderlich,

auch selbst in Fällen, in denen es aus Gründen des Bevölkerungsschutzes geboten ist, durchführen. „Bevölkerungsschutz“ ist ein dehnbarer Begriff und kann sich sehr schnell zur staatlichen Übergriffigkeit verändern. Es wird daran geforscht und es ist beabsichtigt, zukünftig alle Schutzimpfungen auf Basis der mRNA-Technologie durchzuführen. Diese Technologie ist weiterhin unausgereift. Es gibt immer noch keine prospektive, randomisierte, doppelblinde Langzeitstudie, welche die Wirkung und Sicherheit belegt. Die Erfahrungen mit der Coronagentherapie hat das Vertrauen der Bürger in die Impfungen, in die gesundheitspolitischen Maßnahmen, in die Gesundheitspolitiker, in die gesamte Regierung und auch in die Gesundheitsämter erschüttert.

(Beifall AfD)

Wenn dann noch Deutschland dem WHO-Pandemievertrag 2024 zustimmen sollte, liegen unsere Grundrechte in den Händen einer nicht demokratisch gewählten Institution, die sich über Pharmaindustrie, Privatiers und Geschäftsleute finanziert. Dann sinkt die Akzeptanz zur Politik und ihren Institutionen wie dem ÖGD weiter. Im Gesetzentwurf fehlt in § 7 bei der Krankheitsprävention der Bevölkerungsschutz gegenüber der möglichen Gesundheitsgefährdung durch flächendeckend errichtete 5G-Sendemasten mit Mobilfunkstrahlung, durch den Infraschall der Windräder oder durch Klimamanipulation mit Chemikalien in der Atmosphäre, zum Beispiel die Ausbringung von Gasen mit Schwebeteilchen, Aerosol, in die Atmosphäre, um das Sonnenlicht zu streuen, damit eine geringere Sonneneinstrahlung auf die Erdoberfläche trifft – Quelle: Umweltbundesamt. Solange die Maßnahmen des ÖGD im Rahmen der Coronakrise nicht aufgearbeitet sind und das Vertrauen der Bevölkerung nicht wiedergewonnen wurde, ist der Inhalt dieses Gesetzentwurfs nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank.