Zu 3.: Die Fachberatungsstelle hat insgesamt fünf Menschen beraten und begleitet, die sich einen Umstieg/Neuanfang gewünscht haben. Alle fünf Menschen sind unserer Kenntnis nach in die Sexarbeit zurückgekehrt. Eine konkrete Zahl bezüglich der Vorbeugung oder des indirekten Schutzes vor psychischer oder physischer Gewalt ist der Fachberatungsstelle nicht bekannt. Die Ratsuchenden sind nicht verpflichtet, sich zurückzumelden, nachdem sie, egal, aus welchem Grund, die Beratung in Anspruch genommen haben.
Zu 4.: Das sind Fragen, wie beispielsweise eine Steuernummer überhaupt zu bekommen ist. Diese werden in einem von zehn Fällen in Verbindung mit anderen Fragen gestellt. Zu Arbeitsmöglichkeiten im Thüringer Sexgewerbe werden Fragen in einem von 30 Fällen gestellt. Diese beziehen sich meistens auf Sperrgebiete und die Angst, an einem möglicherweise illegalen Ort zu arbeiten. Da Prostituierte keine Gewerbeanmeldung benötigen, gibt es selten Fragen zu Gewerbeanmeldungen. Diese Fragen werden in Verbindung mit Infor
mationen, die den Ratsuchenden teilweise in Thüringen, aber auch in anderen Bundesländern gegeben werden, gestellt.
Inwieweit gibt es andere Fachberatungsstellen, die diese Beratung, die hier genannt wurde, auch übernehmen können?
Wie viele der Beratungen fanden denn in diesem Jahr statt? Die Zahl 340 bezog sich ja auf den Zeitraum ab Januar 2022. Wie viele davon waren im Jahr 2023?
Die Antwort würde ich Ihnen nachreichen. Ich weiß, dass das zumindest zugenommen hat. Aber die konkrete Zahl kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.
Vielen Dank. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. König in der Drucksache 7/8967. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vorlage eines modernen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen nach dem Beschluss des Landtags „Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen“ – Drucksache 7/6003
seiner Gesamtheit bearbeitet und es lägen im I. Quartal 2023 noch nicht alle Berichtsdaten vor – vergleiche Drucksache 7/8181. Der zuständige Ausschuss hat auch ein halbes Jahr nach dem Ablauf der im Landtagsbeschluss gesetzten Frist noch keine Informationen erhalten.
1. Wie ist der aktuelle Stand bzw. die Zeitschiene zur Erarbeitung des mit den oben genannten Beschlüssen eingeforderten „Thüringer Gesundheitsgesetzes“?
2. Wann plant die Landesregierung, dem zuständigen Ausschuss des Landtags einen Bericht nach Nummer II.1 des Beschlusses „Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen“ – Drucksache 7/6003 – vorzulegen?
3. Ist als wesentlicher Eckpunkt des Gesetzentwurfs die Etablierung eines Landesgesundheitsamtes oder einer vergleichbaren Einrichtung vorgesehen?
4. Welche Personen, Vereine, Verbände und weiteren Akteure wurden und werden zu welchem Zeitpunkt in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs einbezogen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten König wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: Zunächst wird davon ausgegangen, dass mit dem in der Frage 1 genannten Thüringer Gesundheitsgesetz das Gesetz zum Öffentlichen Gesundheitsdienst gemeint ist. Gemäß dem Landtagsbeschluss wurde ein Referentenentwurf eines Thüringer Gesundheitsdienstgesetzes nebst Begründung erarbeitet, der das Studium eines internen Arbeitsentwurfs erreichte. Dieser Gesetzentwurf befand sich seit einigen Wochen in der fachlichen Abstimmung innerhalb des TMASGFF. Zwischenzeitlich hat die Parlamentarische Gruppe der FDP einen Gesetzentwurf – Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen – in die parlamentarische Debatte eingebracht. Aufgrund dessen hat sich der Diskussionsprozess um den Erlass und Inhalt eines Thüringer Gesundheitsdienstgesetzes in den Thüringer Landtag verlagert. Mit Datum 25.10.23 haben auch die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf eines Thüringer Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vorgelegt. Somit ist der Entwurf der Landesregierung mit notwendiger Meinungsbildung, externer Anhörung und Kabinettsbefassung
überholt und nicht zielführend. Vielmehr sollte nun gemeinsam innerhalb des parlamentarischen Verfahrens ein qualifizierter Gesetzentwurf zur Beschlussfassung kommen.
Zu Frage 3: Da mit den vorliegenden Gesetzentwürfen aus der Mitte des Landtags der Gesetzentwurf der Landesregierung als erledigt betrachtet werden muss, hat sich die Frage an die Landesregierung meines Erachtens erübrigt. Ich möchte aber noch mal darauf hinweisen, was ich heute Vormittag schon gesagt habe: Natürlich sehen auch wir die Notwendigkeit einer oberen Gesundheitsbehörde, welche eine koordinierende Steuerung im Gesamtgefüge einnimmt. Wir würden empfehlen, dass zu meinem Geschäftsbereich gehörende Landesamt für Verbraucherschutz als Basis zu nutzen und dort das Personal und die Aufgaben zusammenzuführen. Wir brauchen keine kleine Sonderbehörde, sondern wir sollten – das haben wir in der
Pandemie gemerkt – sehen, dass wir die vorhandenen Ressourcen zusammenführen. Ich will noch mal daran erinnern, dass im Landesamt für Verbraucherschutz ja auch schon bestimmte Referate tätig sind, die für beispielsweise Pandemieprävention und Vorsorge wichtig sind. Also ich nehme mal die Veterinärabteilung des TLV, wo es um mögliche Zoonosen geht, es geht um Infektionskrankheiten, die zwischen Mensch und Tier übertragen werden können. Aber es gibt auch eine enge fachliche Bindung zum Bereich der Medizinprodukte und der Laborkapazitäten des TLV.
Zu Frage 4: Der Gesetzentwurf befindet sich in der Verantwortung des Landtags. Dieser entscheidet im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über die erforderlichen Beteiligungen.
Ja, vielen Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen. Meine Nachfrage bezieht sich auf Ihre Antwort, dass momentan die Landesregierung von der beabsichtigten Einbringung eines Thüringer Gesundheitsgesetzes Abstand genommen hat, weil es Gesetzentwürfe der FDP und der rot-rot-grünen Minderheitskoalition gibt. Deshalb meine Nachfrage: Warum hat die Landesregierung für den Prozess in Bezug auf den Gesetzentwurf so viel Zeit gebraucht, sodass die Situation überhaupt entstanden ist, und wie bewertet die Landesregierung, dass nun die Fraktionen das Thüringer Gesundheitsgesetz einbringen und nicht die Thüringer Landesregierung? Das ist die erste Nachfrage.
Ja, ich habe, denke ich, heute Vormittag schon sehr ausführlich im Landtag dazu Stellung genommen und möchte es natürlich gern auch noch mal tun. Wir haben in der letzten Legislatur schon mit der Arbeit für ein Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst begonnen. Es gab entsprechend zwei Evaluierungen. Wir
haben auch gemeinsam mit den Gesundheitsministerinnen und ‑ministern der anderen Länder an einem Leitbild für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gearbeitet, der auch Voraussetzung ist für die Umsetzung eines Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst hier in Thüringen. Das ist Numero 1.
Numero 2: Diese Dinge dann umzusetzen, haben Zeit in Anspruch genommen. Die wurden durch die Pandemie an der Stelle – ich will mal sagen – ausgebremst, weil natürlich all die Akteure im Ministerium – das habe ich hier aber schon ein paarmal geschildert – mit Pandemiebewältigung zu tun hatten. Ich habe hier auch schon einmal erzählt, es gibt bei mir im Ministerium Kollegen, die in der Zeit im dreistelligen Bereich Überstunden aufbauen mussten. Insofern war es, weil Sie das auch immer ansprechen, dass nicht nur die oberste Gesundheitsbehörde, sondern auch die unteren Gesundheitsbehörden mit einbezogen werden müssen, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in Zeiten der Pandemie nicht zuzumuten, sich an der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zu beteiligen. Insofern hat dies seine Zeit gedauert. Ich glaube aber, dass wir, auch wenn sicherlich eine gewisse Dringlichkeit bestand, jetzt in einer Situation sind, auch die Erfahrungen aus der Pandemie mit in die Diskussion um einen Gesetzentwurf für den Öffentlichen Gesundheitsdienst einbeziehen können. Insofern können die Erfahrungen aus der Pandemie hier gewinnbringend hier noch mit eingebracht werden.
Was die zweite Frage angeht: Ich bin sehr froh, dass es auch von Seiten des Parlaments hier intensive Arbeit gegeben hat. Das zeigt, wie wichtig allen der Öffentliche Gesundheitsdienst ist. Das war nicht immer so. Insofern kann ich das nur positiv begleiten und bewerten.
Dann schließe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt, die Fragestunde, weise noch mal darauf hin, dass nicht beantwortete Zusatzfragen zu den Mündlichen Anfragen genau wie die verbleibenden Mündlichen Anfragen innerhalb von einer Woche ab heute durch die Landesregierung zu beantworten sind.
Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 30, 33, 36, 37, 38 und 40 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.
Abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich.
Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“