Protokoll der Sitzung vom 03.11.2023

Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8957 -

Abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 38 Jastimmen, 34 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: So viel zum Thema: Ihr stimmt nicht mit der AfD!)

Ich gratuliere Ihnen, Herr Abgeordneter Dr. Dietrich, zu Ihrer Wahl. Nehmen Sie die Wahl an?

(Zuruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Jawohl, ich nehme die Wahl an!)

Bitte.

Tagesordnungspunkt 36

Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51, 52, 56 Abs. 1 und § 57 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8961 -

Abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich.

Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters für ein Mitglied des Richterwahlausschusses: abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 35 Jastimmen, 38 Neinstimmen. Es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich.

Tagesordnungspunkt 37

Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §§ 52, 56 Abs. 1 und § 57

(Vizepräsident Worm)

Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8963 -

Unter a) Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltsausschusses: abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 39 Neinstimmen. Es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Und nachdem der Wahlvorschlag auch hier in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, zum Beispiel dem Ältestenrat, möglich.

Unter d) Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters für ein Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses: abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73, auf den Wahlvorschlag entfallen 36 Jastimmen, 37 Neinstimmen. Es liegt keine Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Und auch hier, nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich.

Tagesordnungspunkt 38

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8959 -

a) Wahl eines Mitglieds des Landessportbeirats: abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 35 Jastimmen, 38 Neinstimmen, keine Enthaltungen.

Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich.

Unter b) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats: abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 35 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

(Vizepräsident Worm)

Zum Wahlvorschlag, nachdem er in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, zum Beispiel des Ältestenrats, möglich.

Tagesordnungspunkt 40

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thürin

gen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8960 -

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen: abgegebene Stimmzettel 73, ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 71. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Und auch hier gilt, nachdem der Wahlvorschlag in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 a

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7451 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/8988 -

dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8997 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9010 -

ZWEITE BERATUNG

Ich weise darauf hin, dass der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 4 b zurückgezogen wurde.

(Vizepräsident Worm)

Das Wort erhält jetzt Herr Abgeordneter Henkel aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft für die Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer vor den Bildschirmen, auf der Tribüne! Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft empfiehlt dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/7451 „Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht“. Durch Beschluss des Landtags in seiner 105. Sitzung vom 17. März 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 38. Sitzung am 19. April, in seiner 39. Sitzung am 24. Mai, in seiner 40. Sitzung am 1. Juni, in seiner 42. Sitzung am 6. September und in seiner 43. Sitzung am 25. Oktober und ebenfalls in der 44. Sitzung am 1. November 2023 beraten. Zum Gesetzentwurf wurde ein schriftliches und ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags.

Grundlage des Antrags ist auch ein Gutachten aus der Evaluierung des Ministeriums zum Thüringer Vergabegesetz. Da gibt es einige Kernpunkte, die hier aufgenommen wurden, die ich kurz nennen möchte. Das ist der Abbau unnötiger Bürokratie, die konsequente Verschlankung des Gesetzes, die Erhöhung der Anwendungsgrenzen, die vergabefreien Kriterien zu prüfen und die weitere Digitalisierung. Das waren die Intensionen, die sich in dem Gesetz wiederfinden.

Ihnen ist heute noch ein weiterer Änderungsantrag zugegangen, der gerade ausgeteilt wird, der umfasst allerdings lediglich einen Verweis, eine Zahl, ein Verweis im Gesetz, der sich geändert hat bei der Aufzählung. Inhaltlich bleibt die Gesetzesvorlage, die heute diskutiert werden soll, gleich. Damit möchte ich schließen und möchte noch mal betonen, dass der Ausschuss die Annahme empfiehlt. Ganz herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Lehmann, Fraktion der SPD, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir beraten jetzt das Vergabegesetz. Ich kann zu den Änderungsanträgen auch gleich noch was sagen, das ist kein Problem, die Unruhe ist unberechtigt.

Wir beraten jetzt das Vergabegesetz und eines vielleicht vorweg: Ich bin wirklich ausgesprochen froh, dass es uns gelungen ist, in diesem Fall einen Kompromiss unter Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus zu erringen. Ich bin an der Stelle tatsächlich sowohl der CDU als auch der Koalition für die Verhandlungsbereitschaft insbesondere in den letzten sechs Wochen sehr dankbar, weil das die Grundlage dafür ist, dass wir heute einen gemeinsamen Vorschlag haben, mit dem beide Seiten nicht an allen Stellen zufrieden sind, aber an dem für beide Seiten auch gute Dinge vorkommen. Ich will etwas machen, was ich ansonsten nicht so oft mache, ich will an der Stelle tatsächlich auch noch mal unseren Referentinnen und Referenten danken: Robert Nagel, Katharina Wischmeyer, Antje Niebur und Sebastian Spiegel.

(Vizepräsident Worm)

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ohne die Arbeit im Hintergrund und die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen hätten wir es in der kurzen Zeit tatsächlich nicht schaffen können, das hier zu einen.