Protokoll der Sitzung vom 03.11.2023

Ohne die Arbeit im Hintergrund und die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen hätten wir es in der kurzen Zeit tatsächlich nicht schaffen können, das hier zu einen.

Für uns als Sozialdemokraten ist klar, mit öffentlichen Aufträgen dürfen keine Armutslöhne finanziert werden. Das ist auch der Grundgedanke, der uns bei der Beratung um das Vergabegesetz immer umgetrieben hat. Wir sind in die Debatte gegangen mit noch einem anderen Wunsch, nämlich einer deutlichen Ausweitung des Vergabegesetzes auf die kommunale Ebene, auf sonstige öffentliche Aufträge, Auftraggeber, auch mit einer Anhebung des Mindestlohns, einer Ausweitung der Sanktionen auch mit einem eigenen Gesetzentwurf, den wir im Rahmen der Einigung dann zurückgezogen haben.

Ich will an der Stelle aber sagen, dass wir heute Ergebnisse haben. Ich will mit denen starten, mit denen ich zufrieden bin: Wir haben nicht nur eine Anhebung des vergabespezifischen Mindestlohns im Gesetz, sondern auch eine Dynamisierung, die quasi dazu führt, dass immer, wenn der gesetzliche Mindestlohn steigt, auch der vergabespezifische Mindestlohn ansteigt. Wir haben eine Ausweitung des Vergabegesetzes und der Vergaben auf alle Hochschulen und ihre Einrichtungen. Wir haben die Nachunternehmerhaftung und auch die Sanktionsmöglichkeiten beibehalten. Das ist aus meiner Sicht tatsächlich eine zentrale Forderung, weil sich ein Gesetz, das keine Sanktionsmöglichkeiten hat, auch ad absurdum führt.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben eine Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zum Beispiel eine einheitliche Vergabeplattform, die mit einer gewissen Übergangsfrist über die nächsten Jahre etabliert werden soll. Wir haben die Möglichkeiten zur Direktvergabe auf 7.000 Euro angehoben.

Wir haben aber auch eine deutliche Anhebung der Auftragswertgrenzen. Das führt zu Einschränkungen des Vergabegesetzes. Das ist der Teil, mit dem ich auch nicht so zufrieden bin. Ein ganz kleines bisschen tut der schon weh. Trotzdem bin ich froh, dass es diesen Kompromiss zwischen CDU und der Koalition gibt, weil aus meiner Sicht zwei Dinge besonders wichtig sind: Zum einen wissen wir mit Blick auf das Lohnniveau in Thüringen, dass es deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Das heißt, der vergabespezifische Mindestlohn hat an der Stelle eine Bedeutung. Und auch die Regelung zur Tariftreue im Gesetz ist relevant und notwendig. Deswegen werden wir zum Beispiel den Änderungsantrag, den die FDP vorgelegt hat, ablehnen.

(Beifall DIE LINKE)

Auf eine andere Sache will ich noch mal verweisen. Wir haben im Gesetzentwurf und auch in der Vorlage, die wir jetzt haben, Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorgenommen. Mir ist aber auch eine Sache noch mal wichtig: Es gibt einen Unterschied zwischen Bürokratieabbau und Standardabbau, und das Vergabegesetz schreibt aus guten Gründen Standards vor, nämlich die Standards, dass wir sagen, dass Vergaben nur dann wirksam sein sollen, wenn sie auch mit guter Arbeit und guter Entlohnung für die Kolleginnen und Kollegen verbunden sind. Das ist ein Anspruch, den wir meiner Meinung nach verfolgen müssen.

(Beifall DIE LINKE)

Es gibt einen Änderungsantrag der CDU, der einen Bezugsfehler in der Beschlussempfehlung korrigiert. Dem werden wir zustimmen. Danke an dieser Stelle für die Beratung und für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Danke, Frau Abgeordnete. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Aust, Fraktion der AfD, das Wort.

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bis zur vergangenen Woche konnte man doch die Hoffnung haben, dass die CDU hier in dieser Frage des Vergabegesetzes noch ein bisschen mehr Mut aufbringt. Dann haben sie sich leider jetzt doch auf einen mutlosen Kompromiss mit Rot-Rot-Grün eingelassen, und das, nachdem Herr Voigt doch fünf Jahre lang so sehr – jedenfalls in der Öffentlichkeit – dafür gekämpft hat, dieses Vergabegesetz loszuwerden und abzuschaffen. Insofern als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Wir hatten es in der Ausschusssitzung auch mit den Evaluierungen der Auswirkungen dieses Vergabegesetzes zu tun. Da muss man schon sagen, dass das eine oder andere, was vor mittlerweile über vier Jahren befürchtet worden ist, auch eingetreten ist. Mal ein Beispiel, was die ökologischen Kriterien bei der Vergabe betrifft: Da wurde davor gewarnt, dass die Beschaffungsstellen überhaupt nicht dazu in der Lage sind, tatsächlich hier zu prüfen, und dass es am Ende des Tages, selbst wenn es geprüft wird, doch nur dazu führt, dass wir rechtsunsichere Vergaben haben. Uns wird zurückgemeldet, genau das, wovor gewarnt worden ist, ist am Ende des Tages auch eingetreten. Deswegen fordern wir – und das wäre bei dieser Änderung auch notwendig gewesen –, die ökologischen Kriterien aus diesem Vergabegesetz zu entfernen und abzuschaffen.

Zweitens: Nun könnte man auf die Idee kommen und sagen, na ja, immerhin gibt es doch auch den Vergabemindestlohn. Der sollte sich bewährt haben. Aber auch das ist nicht der Fall. In der Realität wurde dieses Gesetz, das, was hier auch vorgelegt wird, längst überholt. Zusammen mit dieser neuen Art und Weise, den vergabespezifischen Mindestlohn zu berechnen, käme man im nächsten Jahr auf 14 Euro. Und Sie schreiben in Ihrer Vorlage: Unterfällt die ausgeschriebene Leistung keinem als repräsentativ festgestellten

Tarifvertrag, dann soll künftig dieser neue vergabespezifische Mindestlohn in der neuen Art und Weise, wie er berechnet wird, angelegt werden müssen. Nun ist das aber nicht so. Denn, wenn kein repräsentativ festgestellter Tarifvertrag festgestellt werden kann, dann gilt zunächst einmal ein branchenspezifischer Mindestlohn. Nun vergleichen wir die 14 Euro, die Sie anlegen – de facto anlegen in Ihrer gemeinsamen Vorlage hier heute –, mit dem, was tatsächlich in den relevanten Bereichen schon aufgerufen wird an branchenspezifischen Mindestlohn. Bei Gerüstbauern sind es ab 2024 13,95 Euro, bei Dachdeckern sind es aktuell 14,80 Euro, bei Elektro ab 1. Januar 13,95 Euro, bei Sicherheitskräften ab 1. Januar 14,50 Euro. Bei Glas- und Fassadenreinigung geht die Spannbreite von 13,50 Euro bis 16,70 Euro. Bei Zeitarbeitern gelten noch bis 2024 13,50 Euro, die danach auch angehoben werden. Mit anderen Worten: Sie machen den Unternehmen Bürokratie, ohne dass es irgendeinen positiven Effekt auf die meisten Arbeiter haben wird. Auch deswegen ist dieses Gesetz, so wie Sie es hier heute vorlegen, überflüssig und wir werden dem nicht zustimmen.

(Beifall AfD)

Nun möchte ich noch mal auf das zurückkommen, was ich eingangs gesagt habe. Herr Voigt hat vor fünf Jahren hier gestanden und darüber gesprochen, dass dieses Vergabegesetz Bürokratiewust, Bürokratiewahn sei, das man überhaupt nicht einführen dürfe, weil es der Thüringer Wirtschaft schaden würde und

eben auch dem öffentlichen Auftragswesen. Dass Sie sich heute in der Art und Weise daran beteiligen, das fortzusetzen, nachdem Sie in den vergangenen fünf Jahren so große Töne gespuckt hatten, das werden Sie im kommenden Wahlkampf erklären müssen, dass Ihnen der Mut fehlte, gemeinsam mit uns und der FDP eine deutlich stärkere Reform bzw. die Abschaffung des Vergabegesetzes hier durchzusetzen, dass Sie mehr Angst davor hatten, was Berlin darüber sagt, als dass Sie zu der Thüringer Wirtschaft hier gestanden hätten. Das ist das, was Sie in den kommenden Monaten den Leuten im Wahlkampf erklären müssen. Ich sage Ihnen, das werden Sie nicht erklären können. Wir werden diese Vorlage ablehnen und stimmen im Übrigen den Vorlagen der FDP zu. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, der Landtag hat die Landesregierung im Februar 2022 aufgefordert, das Vergabegesetz einer vorfristigen Evaluation zu unterziehen. Zu diesem Zeitpunkt war das Gesetz drei Jahre in der Praxis erprobt worden. Es hatte sich aber schon gezeigt, dass es Änderungsbedarf gab. Die Überprüfung sollte insbesondere die Schwellenwerte, die Höhe des Vergabemindestlohns und den Anwendungsbereich des Gesetzes umfassen. Ziel war eine Vereinfachung und Verschlankung des Vergabeverfahrens. Das sollte unter anderem durch eine stärkere Digitalisierung und die Endbürokratisierung des Verfahrens erreicht werden.

Das Gutachten sprach sich unter anderem dafür aus, auf Regelungen zu verzichten, die für das Verfahren bereits an anderer Stelle verbindliche Festlegungen trafen. Der vergabespezifische Mindestlohn sollte beibehalten und das Verfahren durch die Nutzung digitaler Verfahren weiter vereinfacht werden. Es sollten Formblätter, so weit wie möglich, entfallen und die Anwendungswertgrenzen angehoben werden. Diesen Forderungen sind wir, so weit wie es in einem noch recht langwierigen Verhandlungsprozess möglich ist, nachgekommen. So sind wir übereingekommen, den vergabespezifischen Mindestlohn auf mindestens 1,50 Euro über den jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn festzulegen. Die Anwendungswertgrenzen werden angehoben. Der Vorrang für Open-Source-Lösungen bei der Beschaffung von IT-Produkten wird festgeschrieben. Das Vergabeverfahren kann so weit wie möglich per E-Mail abgewickelt werden und staatliche und kommunale Auftraggeber haben sicherzustellen, dass ihre Vergaben auf der digitalen Vergabeplattform des Landes oder auf dem Bekanntmachungsservice des Bundes verzeichnet sind.

Es wird so ein Beitrag zur Endbürokratisierung des gesamten Verfahrens geleistet. Besonders wichtig war uns aber auch, dass soziale Kriterien weiterhin auf allen Stufen des Vergabeverfahrens berücksichtigt werden können. So können Auftraggeber neben dem Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer auch die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen oder die Beschäftigung von Auszubildenden, Langzeitarbeitslosen oder schwerbehinderten Menschen in das Verfahren mit einbeziehen. Gleiches gilt auch für umweltbezogene Aspekte, wie die Verwendung von Produkten aus recycelten Materialien oder ressourcenschonend hergestellten Produkten oder von Produkten und Materialien mit Umweltgütezeichen.

Sehr geehrte Damen und Herren, nicht alles, was lange währt, wird richtig gut, aber wir haben einen Kompromiss und ein solcher Kompromiss stellt in der Regel niemanden wirklich zufrieden. Wir haben nicht

(Abg. Aust)

alles erreicht, was wir angestrebt haben, etwa die Einbeziehung der kommunalen Ebene in die im Gesetz verankerten Anforderungen. Aber die Tatsache, dass es nun einen Kompromiss gibt, zeigt, dass die demokratischen Parteien in Verhandlungen zu gemeinsamen Lösungen in vielen Sachthemen kommen können.

Nehmen wir es als Beispiel für weitere Gesetzgebungsverfahren und die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich auf Herrn Abgeordneten Kemmerich, Gruppe der FDP.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen, liebe Betroffene, durch Bürokratie Belastete und fast Erwürgte durch Bürokratie! Wir leben in durchaus schwierigen Zeiten, die Wirtschaft lahmt und die Auftragslage vieler Unternehmen im Handwerk, gerade im Bauhaupt- und Baunebengewerbe ist durchaus bedrohlich. Der private Wohnungsbau ist zum Erliegen gekommen und die öffentliche Hand tut sich schwer mit dem Erstellen von Richtlinien und der Vergabe von Aufträgen im selbigen. In dem Zusammenhang reden wir jetzt über eine Veränderung im Thüringer Vergabegesetz. Eine Modernisierung und Verschlankung, die begrüßen wir. Aber trifft das tatsächlich auf diesen Entwurf zu? In meinen Augen ein klares Nein.

(Beifall Gruppe der FDP)

Nicht nur wir kritisieren hier jetzt diesen hier vorliegenden Entwurf, auch die IHK macht es, und zwar sehr eindeutig in ihrer gebührenden Zurückhaltung, aber ich denke in der Wortwahl doch sehr treffend.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ja, was wäre eigentlich mit der Abschaffung des Thüringer Vergabegesetzes? Es wäre nicht nur mutig, sondern auch gegeben, denn wir fallen ja nicht auf null zurück, sondern wir fallen auf den Standard zurück, den der Bundesgesetzgeber vorschreibt. Das ist ganz bestimmt kein schlechter. Aber der Mut fehlt oder politische Weitsicht oder es treibt weiter die Ideologie.

Kommen wir zu dem, was jetzt gerade gefeiert worden ist, der sogenannte vergabespezifische Mindestlohn, also 1,50 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn, der vorsprechende Kollege hat ja mal einen Strauß aufgemacht, was tatsächlich Sache ist, und eine volle Seite behandelt dieses Thema in diesem Entwurf. Es sind über 60 Zeilen eng geschriebener Text. Wenn das keine Bürokratie ist, weiß ich es nicht.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wir haben ein umfangreiches System in Deutschland, das die Gesetzlichkeiten überprüft, seien es die tariflich gesetzten in der Lohnfindung oder leider auch gesetzlich. Dazu bedarf es keiner weiteren Regelung. Das ist unnütze Bürokratie, die keinem nützt, außer denjenigen, die das zu verwalten haben. Sie schadet den Unternehmen, sie nützt nicht den Arbeitnehmern, nein, sie behindert nur die öffentliche Vergabe. Deshalb ist das Ziel, Bürokratie abzubauen, auch in großen Teilen nicht erreicht.

Kommen wir mal zu dem einen oder anderen Irrsinn, ich weiß nicht – der eine oder andere kennt den Film „Asterix erobert Rom“ und die schöne Szene, wo man die Formulare im Haus selber besorgen kann.

(Abg. Müller)

Lesen Sie sich mal den § 8 durch – Verfahrensanforderungen –. Bieter sind verpflichtet, eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie sich den Dingen, die sie gerade machen, unterwerfen. Diese Erklärung gibt das Ministerium vor. Das wäre so, als wenn jeder Teilnehmer vor dem Betreten seines Autos an eine Behörde erst einen Zettel übermittelt und sagt: Jawohl, ich werde mich an die StVO halten.

(Beifall Gruppe der FDP)

Das ist das, was Sie wollen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass jemand, der an dem Bieterverfahren hier teilnimmt, sich natürlich diesen Vorschriften auch unterwirft, die auch sanktioniert werden, mit Recht. Das stelle ich gar nicht in Abrede. Aber hier dann wieder noch ein Zettelchen auszufüllen, was eh wahrscheinlich keiner kontrolliert, außer dass das da ist, ist Unsinn.

(Beifall Gruppe der FDP)

Insofern machen wir mit diesem Gesetz leider nichts besser, sondern vieles bleibt gleich schlecht, und wir werden das Ziel nicht erreichen, was uns allen notwendig ist, einerseits die Wirtschaft zu stärken, die öffentliche Vergabe zu vereinfachen. Auch die Sozialkriterien bleiben ja Teil des Verfahrens. Sie werden nicht im laufenden Verfahren abgefragt oder im Nachgang überprüft, sondern sie werden weiter vorangestellt, all das trotz vieler Empfehlungen, einer langen Anhörung, die wir gelesen haben, die wir uns noch haben vorlesen lassen oder auf Nachfragen noch mal erklären lassen, wo die Vertreter von Wirtschaft – ich weiß noch die sehr mahnenden Worte von Frau Colette Boos-John, stellvertretende IHK-Präsidentin und erfolgreiche Bauunternehmerin, die in verschiedenen Bundesländern dieses schönen Landes Aufträge abwickelt, die sagt, seinesgleichen wie in Thüringen findet sich nirgendwo.

Insofern zurück auf Anfang: Wir werden im Wahlkampf weiter dafür kämpfen, dass wir dieses unsinnige Gesetz wirklich verschlanken bis abschaffen, um die Vergabe in Thüringen im Sinne aller Beteiligten moderner zu gestalten. Moderner heißt heute, weniger Bürokratie, mehr auf Digitalisierung setzen und vor allen Dingen eins: Traut doch mal den Unternehmen zu, dass sie ihre Mitarbeiter vernünftig behandeln!

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Machen sie aber nicht!)

Traut den Unternehmen zu, dass sie ökologische Standards von sich heraus bedienen!

(Beifall Gruppe der FDP)

Traut den Unternehmern das zu, dass sie und ihre Kollegen nicht euch dafür brauchen, um vorzuschreiben, was verwendet wird. Das können die. Und dieses Lachen hier im Saal, damit es die Zuschauer draußen nur wissen: Das Lachen und Zwischenrufe kommen hier von der linken Seite. Die trauen den Unternehmern nichts zu, ich mache das. Insofern werden wir dieses Gesetz ablehnen. Danke schön.