Protokoll der Sitzung vom 03.11.2023

(Beifall CDU)

Dann schauen wir auf die Mindestgrenzen. Auch diese sind bei Direktaufträgen von früher 5.000 Euro auf jetzt 7.000 Euro deutlich erhöht worden, im Baubereich freihändige Vergaben mit deutlicher Erhöhung, bisher 50.000 Euro, jetzt auf 250.000 Euro angehoben, wenn erst die Regeln greifen. Das sind doch alles Lösungen, die wir aus unserer Sicht sehr gut finden.

In § 3 geht es weiter: digitale Veröffentlichungen. Hier wird dafür gesorgt, dass alle Veröffentlichungen auf der Plattform des Bundes bzw. des Landes sichtbar sind. Hier beschweren sich auch regelmäßig die Firmen und sagen, es gibt zu viele Plattformen. Wir haben jetzt gesagt: Auch wenn jemand, wenn eine Stadt eine Plattform x, y heute schon benutzt, wichtig ist, dass es eine Verlinkung auf die zentrale Plattform des Landes und des Bundes gibt, sodass die Firma hergehen kann und nicht sieben oder acht Vergabeplattformen durchgucken muss, sondern auf die eine zentrale schaut und dort die Ausschreibung findet und sich darauf bewerben kann. Auch das ist ein guter Schritt, den wir hier gegangen sind.

Kommen wir zurück zu einem weiteren Punkt unserer Reform, das ist die Abschaffung der Formblätter. Hier haben wir gesagt, wir müssen nicht das, was sowieso Gesetzeslage ist, noch mal definieren – Beispiel ILUNormen. Die gelten sowieso. Da muss man zukünftig nicht noch mal sagen, dass man das in x Formblättern – insgesamt war das in 16 Seiten definiert. Unser Vorschlag war gewesen, dass man das in einem Satz machen kann: Ich erkläre, dass mir die Bestimmungen des Vergabegesetzes insbesondere der §§ 6, 7,

10, 12, 13 bekannt sind und ich die daraus resultierenden Anforderungen einhalten werde. – Das ist völlig ausreichend. Damit kann man 16 Seiten Formblätter ersetzen.

Der Vergleich von Herrn Kemmerich, den du eben mit dem Auto gemacht hast, das ist alles schön und gut. Ja, man muss noch erklären, dass man in der Lage ist, das Auto zu fahren, dass man die Regeln einhält. Aber das, was wir bisher hatten, wäre im Vergleich zum Autofahrer, der hätte erklären müssen, dass er weiß, wie der Blinker geht, dass er weiß, dass er am Stoppschild anhalten muss, dass er nicht über eine rote Ampel fährt, und, und, und. Das ist also alles weg – aus 16 Seiten einen Satz gemacht, das ist, glaube ich, schon eine ganz starke Sache.

Insgesamt sind wir mit unserem Gesetz auf einem guten Weg. Ich habe vernommen, dass Frau Lehmann nicht ganz zufrieden ist. Das macht mich vielleicht wieder ein Stück zufriedener. Nehmen Sie mir das etwa übel? Entscheidend ist, wie ich sagte, was rauskommt. Wir haben einen Vorteil für Städte, Gemeinden und Landkreise, für den Freistaat, für die Wirtschaft. Das Bauen für die öffentliche Hand wird, denken wir, günstiger werden, weil es einen stärkeren Wettbewerb gibt, wenn sich wieder mehr Firmen bewerben. Vor allem werden sich regionale Firmen, kleinere Firmen bewerben. Es bringt ja nichts, wenn sich nur noch große Firmen, die national und international agieren, mit großen Rechtsabteilungen beteiligen und die eigene Wirtschaft außen vor bleibt. Damit stärken wir die heimische Wirtschaft mit dem, was wir jetzt angeschoben

haben. Deshalb sagen wir: Unser Gesetzentwurf ist gut für die Wirtschaft, der ist gut für die Menschen in unserem Land und er macht das Leben wieder ein Stück einfacher. Wir werben für Ihre Zustimmung. Ganz herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Henkel. Aus den Reihen der Abgeordneten ergibt sich gerade noch eine Wortmeldung. Bitte schön.

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. Herr Abgeordneter Henkel, ich möchte nur noch mal ganz kurz darauf reagieren und ein Missverständnis ausräumen. Wir kritisieren überhaupt nicht, dass die CDU mit Rot-Rot-Grün zusammenarbeitet. Das wundert uns schon lange nicht mehr. Das, was wir kritisieren, ist, dass Sie seit Jahren versprechen, dass Sie mit der AfD und FDP hier mehr hätten machen können, Sie sich aber heute für den Weg des geringsten Widerstands entschieden haben. Das ist das, was wir kritisieren und auch berechtigterweise. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Unruhe DIE LINKE, CDU)

Danke, Herr Aust.

(Unruhe DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, für die Diskussion hier im Hause gibt es eine Stelle, die ist hier vorn, und wenn Sie die nicht nutzen wollen, gehen Sie bitte draußen einen Kaffee trinken. Diese Zwiegespräche habe ich versucht zu unterbinden.

Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt weiter keine Gespräche und Gesprächswünsche mehr. Frau Staatssekretärin Dr. Böhler, Sie haben das Pult.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, heute ist ein guter Tag, ein guter Tag für die Demokratie, ein guter Tag für Thüringen. Es liegt dem Plenum ein neues Thüringer

Vergabegesetz im Entwurf vor. Darauf haben sich die drei die Regierung tragenden Fraktionen mit der CDU verständigt, also ein Gesetz, das die Handschrift die Mehrheit der Fraktionen des Thüringer Landtags trägt. Das ist ein Erfolg, der nicht selbstverständlich war, sondern nur zustande kommen konnte, weil die beteiligten Fraktionen zu Kompromissen bereit waren. Danke hierfür. Bereits Willy Brandt erklärte 1966 in einem Interview mit dem „Spiegel“: „Das Wesen der Demokratie ist der Kompromiss.“ Und bei einem guten Kompromiss entsteht etwas Neues, eine Politik, die unterschiedliche Interessen zusammenführt. So werden mit dem Gesetz die Ziele verfolgt, die im Gutachten unserer Evaluierung des Thüringer Vergabegesetz benannt und auch vom Thüringer Normenkontrollrat im Sommer dieses Jahres empfohlen wurden.

Ich möchte hier auf einige zentrale Punkte eingehen, die den Handlungsempfehlungen des Gutachtens folgen, denen der Normenkontrollrat weitestgehend zustimmte. Erstens: Eine Verschlankung – und ja, es ist

(Abg. Henkel)

eine Verschlankung und es ist eine Entbürokratisierung – erfolgt beispielsweise durch den Wegfall redundanter Normen.

Zweitens: Der vergabespezifische Mindestlohn, so hatten es uns die Evaluatoren aufgegeben, sollte in den strategischen Fokus genommen. In der Evaluation wurde der vergabespezifische Mindestlohn von Auftraggebern und Auftragnehmern gleichermaßen empfohlen. Die Höhe soll – das wurde schon gesagt – mindestens 1,50 Euro über dem bundesgesetzlich festgelegten Mindestlohn liegen.

Drittens – Herr Henkel hatte darauf hingewiesen –: Es erfolgt eine Erhöhung der Anwendungswertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 20 auf 30 bzw. bei Bauaufträgen von 50 auf 75.000 Euro. Gleich

zeitig wurde die Wertgrenze für den Direktauftrag von 1.000 auf 7.000 Euro erhöht. Mit der Erhöhung der Wertgrenzen können viele kleine Aufträge zukünftig leichter, unbürokratischer und viel schneller vergeben werden. Schließlich wird auch mit der Kodifizierung einer möglichen E-Mail-Kommunikation unterhalb der EU-Schwellenwerte eine Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffungspraxis eröffnet.

Im Ergebnis liegt dem Thüringer ein Vergabegesetz vor, das dem Zeitgeist entspricht und einen Beitrag zur Entbürokratisierung leistet. Das Wichtigste ist, dieses Gesetz ist kein Selbstzweck. Ich bin davon überzeugt, dass das Gesetz all denjenigen in Thüringen guttun wird, die Vergabeverfahren durchführen. Das neue Vergabegesetz wird auch der Thüringer Wirtschaft guttun, weil so gerade auch kleine Unternehmen wieder eine Chance haben, sich dem Wettbewerb zu stellen. Es ist also auch gut für die Thüringer Wirtschaft, ein guter Tag für heute. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit können wir, da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, zur Abstimmung schreiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/8997 – Neufassung – ab. Wer ist dafür? Die Parlamentarische Gruppe der FDP ist dafür. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Enthaltungen? Jetzt muss ich noch mal bei der AfD nachfragen. Bei Enthaltungen meldet sich gerade nur die CDU.

(Zwischenruf Abg. Aust und Abg. Cotta, AfD: Wir haben zugestimmt!)

Sie haben zugestimmt, das hatte ich nicht gesehen. Danke. Dann war es Zustimmung von der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Das hatte ich nicht gesehen, Entschuldigung. Damit haben wir das geklärt Damit ist der Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP abgelehnt.

Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9010 ab. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und von Teilen der AfD-Fraktion, jetzt von allen der AfD-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in der Drucksache 7/8988 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmungen über die Änderungsanträge ab. Wer ist dafür? Das sind wiederum die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und

(Staatssekretärin Dr. Böhler)

der AfD-Fraktion. Ich frage der Ordnung halber nach Enthaltungen? Keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen jetzt ab, meine Damen und Herren, über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/7451 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Wiederum – es ist ein Abstimmungsmarathon – die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind wiederum die Stimmen der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den

bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Erwartungsgemäß die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Danke schön. Jetzt frage ich: Wer ist dagegen? Das sind dann ebenfalls wieder erwartungsgemäß die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Meine Damen und Herren, jetzt bitte ich an dieser Stelle für eine kurze Beratung die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer nach vorn.

Meine Damen und Herren, wir sind noch in einer kleinen Unterbrechung, ich mache aber darauf aufmerksam, wir machen jetzt weiter mit dem Tagesordnungspunkt 17, dass auch die jeweiligen zuständigen Fachsprecher in der Lage sind, rechtzeitig hier im Raum zu sein. Wir machen 16.00 Uhr weiter.

Meine Damen und Herren, jetzt haben es beide Uhren auf 16.00 Uhr geschafft, die hier steht schon auf 16.01 Uhr – das finde ich immer etwas kurios, aber damit mache ich meine Androhung war: Wir werden weiterarbeiten.

Ich rufe – und bitte bei aller Scherzhaftigkeit doch wieder um etwas Ruhe – auf Tagesordnungspunkt 17

Heimat für Fachkräfte – Maßnahmen gegen Fachkräftemangel ergreifen, Thüringens Zukunft sichern Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6825 - Neufassung - dazu: Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7235 -

dazu: Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7854 -

dazu: Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8282 -

Das Wort zur Begründung zum Antrag der Fraktion der CDU ist nicht erwünscht.

Wird das Wort zur Begründung zum Alternativantrag der Fraktion der AfD gewünscht?

(Vizepräsident Bergner)

Wird das Wort zur Begründung zum Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gewünscht? Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauer hier im Raum und am Livestream! Ich freue mich sehr, dass wir endlich in diesem Plenum zum Antrag „Heimat für Fachkräfte [...]“ kommen, und ich freue mich auch, weil diese Woche Montag der 62. Jahrestag des Anwerbeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei begangen wurde, ein Jahrestag, der für viele nicht nur die eigene Familiengeschichte prägt, sondern der auch darauf verweist, wie langjährig die Erfahrungen in Deutschland in Ost und West mit dem Thema „Migration“ und dem deutschen Arbeitsmarkt sind. Deswegen stelle ich voran, ich bin es wirklich leid, dass wir die gleichen unwürdigen Debatten führen müssen wie unsere Eltern- und unsere Großelterngeneration.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)