Man kann es auch ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Freiheit der Betroffenen nennen, vielleicht findet sich ja eine Fraktion oder Gruppe im Landtag, die solche Stichworte für sich für wichtig erachtet, und dass sie sich sehr gern in die aktuelle Debatte der Bezahlkarte mit einbringt, gern im Ausschuss. Für entsprechende Gespräche stehe ich Ihnen da sehr gern zur Verfügung.
Da wir den Antrag der Gruppe der FDP hier auf Ihren Wunsch hin nunmehr auch im Zusammenhang mit der Frage der Belastung der Kommunen verhandeln, will ich Ihnen jedoch auch Folgendes nicht vorenthalten: Im Oktober initiierte das Bundesministerium für Inneres und Heimat eine Länderumfrage zum Thema „Sachleistungsprinzip“. Im Rahmen dessen wurden die kommunalen Gebietskörperschaften unter anderem gefragt, welche Risiken und Nachteile sie mit einer Bezahlkarte verbunden sehen. In Thüringen brachten 14 Landkreise und kreisfreie Städte betreffende Bedenken vor. So wird beispielsweise eine weitere Belastung der Aufgabenwahrnehmung durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand unter anderem im Zusammenhang mit Ausgabe, Auflagen, Sperren und gegebenenfalls Neuausstellung der Karten und für Aufklärung, Unterstützung sowie gegebenenfalls für die Ausschreibung und Vertragsverhandlung befürchtet. Seitens der kommunalen Gebietskörperschaften wird auch auf den finanziellen Mehraufwand hingewiesen, etwa für die Einbeziehung der Finanzdienstleister. Vor allem sollten die Kommunen nicht erneut in die Rolle versetzt werden, mit örtlichen Einzelhändlern eigenständige Regeln treffen zu müssen, wie es in der Vergangenheit bei den Wertgutscheinen der Fall war.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie sehen, gerade die vermeintlich einfachen Vorschläge in der Migrationspolitik müssen sehr genau in alle Richtungen abgewogen werden. Und noch einmal: Ich stehe für ein gemeinsames Suchen nach guten und sinnvollen Möglichkeiten zur Verfügung, aber nicht für Debatten, die vor allem dem schnellen politischen Effekt in einer bereits aufgeheizten Stimmung dienen sollen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Jetzt arbeiten wir noch die Fragen ab. Erst Herr Schard und dann Herr Malsch.
Frau Ministerin, danke für die Möglichkeit dieser Nachfrage. Jetzt haben Sie mich auch mehrfach persönlich angesprochen. Ich will Sie fragen: Glauben Sie, dass die Lage in Thüringen in Bezug auf die Erstaufnahme
einrichtungen, auf die Gemeinschaftsunterkünfte, auf die Lage in den Kommunen unproblematisch ist, und falls nein, was haben Sie als Ministerin während Ihrer bisherigen Amtszeit dagegen unternommen? Danke schön.
Ich würde es jetzt nicht noch mal vortragen und stehe natürlich dann sehr gern, so denn eine Ausschussüberweisung kommt, für Rückfragen zur Verfügung.
Ich habe eine Frage an die Justizministerin. Stimmen Sie mir zu, dass die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl laut Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ von gestern mit 1.506 untergebrachten Menschen über die geltende brandschutzrechtliche Kapazitätsgrenze überbelegt ist und damit der Freistaat Thüringen selbst gegen baurechtliche, feuerpolizeiliche und hygienerechtliche Vorschriften, welche gegenüber jedem anderen Beherbergungsbetrieb in Thüringen gelten, verstößt?
Ich glaube, das müssen Sie nicht kommentieren, Herr Malsch. Es ist gut, alle haben die Frage verstanden. Sie war nicht besonders einfach, sie war vor allen Dingen lang. Wir haben das verstanden und die Ministerin hat gerade eine Antwort darauf gegeben.
(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Das zeigt die Grenzen dieser Frau! Das zeigt die Grenzen des Ministeriums!)
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das stimmt einfach nicht, das waren gestern … und heute …!)
Ich habe nichts kommentiert, ich habe Ihnen noch mal dargelegt, dass eine Frage okay ist, aber dass die darauffolgende Antwort auch nicht von einem Abgeordneten noch mal kommentiert werden muss. So viel zum Thema „Kommentieren“. Sie haben vor allen Dingen die Sitzungsleitung nicht zu kommentieren.
Jetzt kommen wir allerdings zur Abstimmung, wenn ich das richtig sehe. Ist Ausschussüberweisung beantragt für einen der Anträge? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt direkt zur Abstimmung.
Ich gehe davon aus, dass die CDU-Fraktion ihre 3. Neufassung zurückzieht? Deswegen sage ich es noch mal, weil es bisher nicht gesagt wurde. Gut.
Dann stimmen wir jetzt zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU ab, und zwar erst über den Antrag und dann über den Alternativantrag. Herr Bühl, bitte schön.
Okay. Warten Sie bitte mal alle und bleiben mal ganz kurz sitzen. Das heißt, wir stimmen nur noch über den Alternativantrag ab. Ist das richtig? Denn, wenn Sie die 3. Neufassung zurückziehen, bleibt der Alternativantrag übrig, und wir stimmen nur noch über den Alternativantrag ab; nur, falls das für irgendjemanden wichtig ist. Die Abstimmung, zu der wir die namentliche Abstimmung machen, ist der Alternativantrag der CDU zu Drucksache 7/7120. Ich würde die Schriftführerinnen bitten, mit den Urnen nach vorn zu kommen. Bitte versichern Sie sich, dass Sie Ihre Stimmkarten haben, dass Sie nur eine Stimmkarte haben. Dann eröffne ich die namentliche Abstimmung und bitte, meine Stimmkarten vorzubringen.
Wir haben ein Ergebnis: Wir haben 65 abgegebene Stimmen, 31 Jastimmen, 34 Neinstimmen, keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage …). Damit ist der Antrag abgelehnt.
Dann würden wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP kommen. Zunächst würde ich über den Änderungsantrag der CDU in Drucksache 7/9011 abstimmen. Den haben alle vorliegen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wenn wir uns an das halten, was wir hier auf dem Papier stehen haben, dann ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Gruppe der FDP in Drucksache 7/8826. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Jetzt alle noch mal ganz kurz hierbleiben, weil wir noch was machen müssen. Ich schließe erst mal diesen Tagesordnungspunkt.
chung im Thüringer Vergaberecht Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7451 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/8988 -
dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9012 -
Hintergrund ist, dass bei der Vorbereitung der Ausfertigung des vorhin beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes aufgrund des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/7451 aufgefallen ist, dass ein Änderungsbefehl zu Unklarheiten bei den Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern führen könnte. Betroffen ist der Änderungsbefehl zu Nummer 23 der Beschlussempfehlung, die ein Inkrafttreten regeln soll. Um diese Unklarheit zu heilen, haben die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen weiteren Änderungsantrag eingereicht, der als Drucksache 7/9012 verteilt und elektronisch bereitgestellt wurde.
Wird hierzu noch mal die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann können wir jetzt noch mal über diesen Änderungsantrag abstimmen, der Ihnen allen auf den Tisch gelegt wurde, den Sie auch alle gesehen haben müssten. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Änderungsantrag dann entsprechend angenommen.
Wir müssen noch mal über die Beschlussempfehlung abstimmen und über den Gesetzentwurf und dann über die Schlussabstimmung. Also dann stimmen wir jetzt noch mal ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in der Drucksache 7/8988 unter der Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Von der FDP-Gruppe. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir stimmen jetzt noch mal ab über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/7451 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen.
Bitte? Gibt es Enthaltungen? Von der FDP-Gruppe. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Jetzt kommen wir noch mal zur Schlussabstimmung für den Gesetzentwurf. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich, sich noch mal von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Fraktionen, außer – Stimmen Sie mit, Frau Herold, oder stehen Sie da nur? Es ist schwer für mich zu ersehen.