Vielen Dank, Frau Präsidentin und Herr Kollege Montag, für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie haben jetzt gesagt, dass gute Gesetze immer eine Ressortabstimmung bräuchten. Hat denn das Gesetz der Gruppe der FDP eine Ressortabstimmung erfahren?
Überhaupt nicht, weil wir einfach wissen, was wir tun, und weil wir uns nicht in uns streiten müssen so wie
ihr. Warum hat es denn seit 2016 gedauert? Weil ihr euch nicht geeinigt habt, weil nämlich das ursächliche Problem ist, dass das Innenministerium die Zuständigkeit aus dem Landesverwaltungsamt nicht abgeben wollte. Das ist noch nicht einmal die Schuld des Gesundheitsministeriums. Deswegen, ihr einigt euch auf nichts mehr in dieser Koalition. Deswegen macht ihr so eine Flickschusterei. Das ist der Grund, warum es nicht vorwärtsgeht in diesem Land. Danke schön.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ja, Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald für die AfD-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte noch mal auf die Bemerkung von Herrn Plötner eingehen, was den Medizinnobelpreis betrifft. Wir alle wissen, dass Barack Obama den Friedensnobelpreis erhielt, nachdem er kurz im Amt war, und dass er in der Folge mehrere Kriege vom Zaun gebrochen hat – Punkt 1 zum Nobelpreis. Und das Karolinska-Institut in Schweden, was jetzt den Nobelpreis an die zwei Wissenschaftler
vergeben hat, wird nicht unerheblich von der Pharmaindustrie gesponsert. Das sollte uns doch zu denken geben.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann für die Landesregierung Frau Ministerin Werner. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst mal will ich kurz auf Herrn Zippel eingehen, weil mich das doch etwas irritiert hat. Natürlich, eine Landesregierung bringt auch gern Gesetzentwürfe ein. Und da, wo es notwendig ist, wo sie die Aufgabe übertragen bekommt, findet das natürlich auch statt. Aber, das Ministerium hat auch viele andere Aufgaben. Wir sind für den Vollzug...
Herr Zippel, nein. Warten Sie doch erst mal ab. Die Ministerien sind auch für Vollzug zuständig – beispielsweise –, für Aufsicht. Das sind Aufgaben, die vordergründig Aufgaben eines Ministeriums sind. Das sind die Aufgaben, die wir hier gemeinsam in den Regierungen bewältigen. Dazu gehört sicherlich auch, Gesetzentwürfe zu schreiben, wo es, wie gesagt, wichtig, notwendig ist. Aber ich lege sehr großen Wert auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Parlament. Ich glaube, dass das Parlament eben aufgrund der guten Verortung …
Frau Ministerin, Entschuldigung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte doch ein bisschen mehr um Aufmerksamkeit und Ruhe. Wenn Sie Gespräche führen, dann bitte doch außerhalb des Plenarsaals.
Weil es Herr Zippel jetzt vielleicht nicht gehört hat, noch mal: Ministerien sind in allererster Linie für Vollzug, für Verwaltung, für Aufsicht verantwortlichen. Dann können wir auch Gesetzentwürfe schreiben. Aber ich bin sehr froh, dass Gesetzentwürfe nicht nur eine Arbeit der Regierungen sind, sondern dass in den Landesparlamenten diese Gesetzentwürfe diskutiert werden, dass es Anhörungen gibt, dass die Erfahrungen der Abgeordneten mit einfließen. Ich glaube, dass das eine sehr gute Arbeitsteilung ist. Man sollte also anhand der Zahl von Gesetzentwürfen, die eingebracht werden, nicht die eigenen Fähigkeiten an der Stelle diskreditieren.
Ich möchte mich gern noch mal zu den beiden Gesetzentwürfen äußern und will mich wirklich auch bedanken, dass beide Gesetzentwürfe eingebracht wurden, einige Beurteilungen dazu, weil die auch jetzt hier
schon im Raum stehen, aus meiner Sicht, aber auch Sicht des Hauses mit einbringen und daran erinnern, dass auch das Ministerium für Gesundheit Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist. Insofern ist natürlich auch das Landesministerium hier ein wichtiger Akteur. Ich glaube, dass unsere Einschätzungen an der Stelle als oberste Landesbehörde einiges beitragen können. Ich will an der Stelle auch noch mal sagen, dass ich natürlich auch nicht froh darüber bin, dass es so lange gedauert hat, bis wir jetzt diese beiden Gesetzentwürfe haben. Das Land selber, die Landesregierung hätte gern auch schnellstmöglich einen Gesetzentwurf eingebracht. Jetzt sind Sie uns zuvorgekommen. Aber ich will auch sagen, warum das zum Teil so lange gedauert hat: Wir haben uns als Landesregierung die Aufgabe gestellt, zunächst den öffentlichen Gesundheitsdienst vor Ort in seinen Aufgaben zu stärken. Das heißt, wir haben beispielsweise, weil eben das größte Problem des öffentlichen Gesundheitsdienstes das Thema der Fachkräfte, der Fachärztinnen und -ärzte gewesen ist, zuallererst die Zulagen auf den Weg gebracht, damit tatsächlich im öffentlichen Gesundheitsdienst mehr Menschen eingestellt werden können und die Arbeit im ÖGD einfach attraktiver wird. Zur Attraktivität des Gesundheitsdienstes, damit sich Ärztinnen und Ärzte dafür entscheiden, gehört auch, dass die entsprechenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten eröffnet werden. Deswegen war ein wichtiges Ziel die Beteiligung an der Akademie für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Wir haben uns hier sehr intensiv auch eingebracht. Das wird uns vom öffentlichen Gesundheitsdienst auch genauso bestätigt, dass das dazu beigetragen hat, dass es eben gute Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten jetzt auch in Thüringen konkret gibt, dass dadurch auch mehr Fachkräfte gewonnen werden konnten.
Ein weiteres Thema, damit die Arbeit für die Fachkräfte vor Ort gut gelingen kann, ist der ganze Bereich der Digitalisierung. Wir haben eine eigene Arbeitsgruppe, handeln ganz aktiv gemeinsam mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Vervollkommnung oder Verbesserung und Installierung der digitalen Fragen in dem Bereich, und sind da ein ganzes Stück vorangekommen. Wie gesagt, das ist eine wichtige Aufgabe, die Ministerien zuvorderst obliegt, nämlich hier den unteren öffentlichen Gesundheitsdienst mit zu unterstützen. Das haben wir, denke ich, sehr tatkräftig auch vollziehen können.
Ich begrüße, dass beide Gesetzentwürfe die Notwendigkeit einer oberen Gesundheitsbehörde eint, welche eine koordinierende und steuernde Rolle im Gesamtgefüge einnehmen soll. Da sind wir uns einig. Ich kann, wie der Entwurf der Koalition vorsieht, im Interesse von Synergieeffekten und von Bürokratieabbau, Herr Montag, nur empfehlen, das bereits zu meinem Geschäftsbereich gehörende Landesamt, das für Verbraucherschutz zuständig ist, als Basis zu nutzen und dort Personal und Aufgaben so zusammenzuführen, dass Parallelstrukturen vermieden werden. Der Vorschlag der FDP, einfach ein zusätzliches Landesamt aufzubauen, das nur den Themenbereich Gesundheit abdeckt, kann ich in dem Zusammenhang und aus Erfahrungen der Pandemie nur ablehnen, weil dies zu unverhältnismäßigen Mehrkosten durch Doppelstrukturen führen würde. Mitnichten würden sich die Kosten danach nämlich nur auf einen Präsidentenposten beschränken, denn die Lenkungs- und Steuerungsfunktionen der obersten Landesbehörde fallen doch nicht weg, sondern bleiben beim Ministerium bestehen und müssen dort durch zusätzliches Personal dann erledigt werden. Zumal der obersten Landesbehörde nach dem FDP-Entwurf gleichzeitig auch noch neue Aufgaben übertragen werden sollen. Einmal soll die Gesamtkonzeption einer Personalbedarfsplanung des Landeszentrums für Gesundheit durch die oberste Landesbehörde in Form einer fortlaufenden anpassenden Rechtsverordnung zu den einzelnen Gesundheitsämtern verbindlich vorgeschrieben werden. Zum anderen soll die oberste Landesbehörde dafür sorgen, dass die Gesundheitsämter die technische Ausstattung erhalten. Das geht mit der Überführung der Referate von der obersten Landesbehörde in ein Landeszentrum nicht zusammen, denn irgendwer muss tun, was im Gesetz als Aufgabe vorgegeben ist. Sie merken sicherlich, dass, wenn Sie, die FDP, den Personalbestand und einen Teil der Aufgaben in das Landeszentrum überführen, dennoch
der Bedarf auf Ebene der obersten Landesbehörde erhalten bleibt und auch wieder personell untersetzt werden muss. Davon abgesehen werden auch Bundesgesetze durch das Ministerium ausgeführt, die ebenfalls funktional in diesen Referaten liegen und den entsprechenden personellen Unterbau benötigen. Ich kann nicht erkennen, wie Sie damit Arbeitsabläufe reduzieren wollen und Redundanzen reduziert werden können, eher das Gegenteil wird mit Ihrem Gesetzentwurf leider der Fall sein.
Aus diesem Grund meine einträgliche Bitte, keine zusätzliche obere Landesbehörde zu schaffen mit Personal, Präsident und Ausstattung, sondern das bereits vorhandene Landesamt für Verbraucherschutz dafür zu nutzen, wie es der Koalitionsentwurf vorsieht. Allein wenn, wie von der FDP beabsichtigt, der Dienstsitz der neuen Landesbehörde in Erfurt wäre, sind durch den dafür erforderlich werdenden Umzug des Landeslabors von Bad Langensalza nach Erfurt Kosten in Millionenhöhe zu erwarten, die es zu vermeiden gilt. Ohnehin ist entsprechend des vom Kabinett bereits beschlossenen Aufgaben- und Personalübergangs aus dem Landesverwaltungsamt in eine zentrale Bündelungsbehörde im Geschäftsbereich des TMASGFF unter Erweiterung der bereits vorhandenen Behördenstruktur des Landesamts für Verbraucherschutz, welche sich aus den bestehenden fachlichen Zusammenhängen orientiert, zielführender und auch in Planung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank Frau Ministerin für die Gestattung der Zwischenfrage. Sie haben ja nun erhebliche Kritik an unserem Vorschlag geübt, all das, was bereits heute mit dem ÖGD zu tun hat, in eine Struktur zu bringen, das sogenannte …
In eine neue Struktur. Medizin braucht Unabhängigkeit. Das habe ich vorhin erklärt, und zwar Politikunabhängigkeit. Meine Frage ist, warum Sie das kritisieren, was ausnahmslos alle Bundesländer als Struktur im Öffentlichen Gesundheitsdienst vorsehen und nur Thüringen nicht. Was ist also an dem, was andere tun
Sie irren an der Stelle, Sie können sich das gern noch mal anschauen. Die Strukturen die Öffentlichen Gesundheitsdienstes sind wirklich sehr verschieden. Was Sie verkennen, ist eben, es gibt den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Der Öffentliche Gesundheitsdienst speist sich aus den obersten Gesundheitsbehörden, die beim Land liegen, aus den unteren Gesundheitsbehörden, die bei den Kommunen liegen, und je nachdem wie Länder aufgestellt sind – ich komme auch gleich noch mal zu einem Problem, das sich auch in Ihrem Gesetzentwurf wiederfindet, zum Beispiel, ob es übertragene Wirkungskreises gibt usw. –, entsprechend dieser Strukturen müssen sich dann die Strukturen auch anpassen. Ihre Struktur bietet dafür
nicht die Lösung, sondern unsere, dass man beim Landesamt für Verbraucherschutz ansiedelt, wo ja schon Teile des ÖGD im Übrigen umgesetzt werden, ist eine, die eben keine zusätzliche neue Struktur aufbaut, sondern an vorhandenen Strukturen, die es in vielen anderen Bundesländern auch ähnlich gibt, anzudocken.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es ist sehr wohltuend, mal einen kompetenten Redebeitrag hören zu können!)
Ich will noch mal daran erinnern, ich hatte es gerade gesagt, dass sich beim TLV viele Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Bereich Medizinprodukte, Laborkapazitäten usw. finden und es wäre einfach ganz gegen den Sinn der FDP, hier an der Stelle neue Strukturen aufzubauen.
Lassen Sie mich zu einem weiteren Punkt kommen. Abgesehen von den organisatorischen Vorhaben beider Gesetzentwürfe bin ich der Meinung, dass der Entwurf der koalitionstragenden Fraktionen den ÖGD in Thüringen wesentlich mehr stärkt, als es der Entwurf der FDP vorsieht. Denn Rot-Rot-Grün legt ein wirklich modernes Gesetz vor, dass die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes an den Maßstäben des Leitbilds für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie den Lehren aus der Coronapandemie orientiert, klar differenziert und unter Festschreibung von Kompetenzen regelt. Ich will das noch mal deutlich sagen: Es gibt ein Leitbild für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, das auf Bundesebene gemeinsam mit den Landesministerien erarbeitet wurde, gemeinsam mit dem ÖGD und das ist eben kein Sammelsurium von Aufgaben, wie Sie es beschrieben haben, sondern genau das, was einen modernen Gesundheitsdienst ausmacht. Deswegen bin ich froh, dass sich der Gesetzentwurf der Koalition genau an diesem Leitbild orientiert.
Besonders hervorheben möchte ich die Qualität und den Umfang der Regelungen zur Bedeutung der Gesundheitsberichterstattung für den Schutz der Gesundheit der Thüringer Bürgerinnen und Bürger. Mit dem Gesetzentwurf wird die Kommunikation der verschiedensten Gesundheitsakteure untereinander verstärkt und es werden Synergieeffekte geschaffen, es werden Arbeitsabläufe optimiert und es werden Redundanzen reduziert. Insbesondere vor dem Hintergrund der Coronapandemie wurden konkrete Regelungen zur Pandemieplanung oder zur Vorbereitung der unteren Gesundheitsbehörden auf Krisensituationen im Entwurf eingefügt, die eine klare Kompetenzverteilung vornehmen. Ganz anders hier der FDP-Entwurf, der nach § 1 Abs. 4 die Einrichtung einer Geschäftsstelle Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz vorsieht, wobei unklar bleibt, was damit gemeint ist und welche Aufgaben diese insbesondere in Abgrenzung zum interministeriellen Arbeitsstab und bestehenden Regelungen wie dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutz haben soll. Es handelt sich hier um primäre Aufgaben des TMIK und des Landesverwaltungsamts. Der Entwurf der
FDP lässt offen, ob diese Aufgabe ganz oder teilweise auf das Landeszentrum übergehen sollen. Jedenfalls bedarf es dafür zusätzlichen Fachpersonals, was entweder zu Mehrkosten führt oder aus dem TMIK und dem Landesverwaltungsamt überzuleiten wäre.
Ein wesentlicher Kritikpunkt meines Hauses an dem Entwurf der FDP ist die offenkundige Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 3 Abs. 6. Danach muss das Ministerium nach der vom Landesamt erstellten Gesamtkonzeption eine Rechtsverordnung über die bedarfsgerechte Personalausstattung und vorzuhaltende Qualifikation erlassen, die für die Gesundheitsämter verbindlich sind. Es soll also ungeachtet einer vorherigen Prüfung zur Erforderlichkeit einer rechtlichen Verpflichtung eine Verordnung ergehen, die den Landkreisen und kreisfreien Städten detailliert die Anzahl und fachliche Qualifikation des Personals vorgibt.
Auch im übertragenen Wirkungskreis bleibt aber die Sach- und Personalausstattung hingegen Aufgabe des eigenen Wirkungskreises und ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie. Was von Ihnen hier vorgeschlagen wird, verbietet sich also.
Aber immerhin, ich möchte Ihnen zugutehalten, dass Sie grundsätzlich den Personalbedarf im Öffentlichen Gesundheitsdienst als ein Problem erkannt haben, wenngleich sie hierfür leider keine Lösung anbieten. Die koalitionstragenden Fraktionen haben sich hierzu weitreichende und verfassungskonforme Gedanken gemacht, beispielsweise soll mit einem übergreifenden Personalgewinnungs-, Personalbindungs- und Personalentwicklungskonzept der Öffentliche Gesundheitsdienst als Arbeitgeber attraktiver werden, indem es den multiprofessionellen Ansatz hervorhebt. Außerdem soll durch weitreichende Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Quereinstieg stärker gefördert werden.
In modernen Zeiten wurde die Digitalisierung der Gesundheitsbehörden ausführlich bedacht, um den ÖGD auch in diesem Zusammenhang auf zukunftsfeste Strukturen zu stellen. Hier lässt der FDP-Entwurf leider auch Fragen offen. Ähnlich wie bei dem Personalbedarf haben Sie die Digitalisierung zwar als grundsätzliche Notwendigkeit erkannt, aber Sie bieten auch hier keine Lösungen an. Natürlich müssen die Gesundheitsbehörden des Landes aber mit moderner Technik arbeiten. Nicht weil das schick ist, sondern weil es die Prozesse eben vereinfacht. Die Koalition sieht deshalb auch vor, hier so wenig Schnittstellenprobleme wie möglich entstehen zu lassen, und die Interoperabilität zu gewährleisten, indem das Land eine solche Software entwickelt, damit die 22 Gesundheitsämter eingebunden werden können. Eng mit dieser Digitalisierung ist natürlich auch der Datenschutz verknüpft. Hierauf geht der Entwurf der SPD, Linken und Grünen detailliert ein. Im Entwurf der FDP wird dieser Punkt hingegen vollkommen vernachlässigt, obwohl die medizinischen Daten der Menschen hochsensibel und besonders schützenswert sind. Es müssen daher wirksame Vorkehrungen gegen Missbrauch, ausdifferenzierte Vorschriften zum Umgang mit Daten, aber auch Bußgeldvorschriften geschaffen werden, wie es der Entwurf von Rot-Rot-Grün vorsieht.