Protokoll der Sitzung vom 03.11.2023

tungen des Maßregelvollzugs zumindest nicht erhöhen. Eventuelle Zielkonflikte werden im Rahmen der oben genannten begleitenden Erfolgskontrollen natürlich aufgegriffen.

Zusammenfassend kann ich in Bezug auf den Bericht des Thüringer Rechnungshofs nur bedauern, dass die wiederholt durch mein Haus zum Entwurf des Textbeitrags zum Jahresbericht gemachten Ausführungen und Erläuterungen weitestgehend keine Berücksichtigung fanden. Letztlich ist Ihnen allen bekannt, dass der Prozess der Re-Verstaatlichung für die Maßregelvollzugseinrichtung am Standort in Mühlhausen zum 31. Dezember 2022/1. Januar 2023 vollzogen wurde. Für den Standort in Hildburghausen liegt seitens des bisherigen Trägers das grundsätzliche Bekenntnis zu einer zügigen Rückübertragung des Maßregelvollzugsbetriebs vor, die Verhandlungen – wie gesagt – laufen. Auch die im Antrag angesprochene deutlich höhere Kalkulation in der Haushaltsplanung 2023 ist übrigens nicht erkennbar. Die Erhöhung stellt zum einen ausschließlich die üblichen Kostensteigerungen – also Tariferhöhungen und Sachkosten, Energiekostenerhöhungen – dar und schließt nunmehr die tatsächlichen Personalkosten der einzelnen Einrichtungen des Maßregelvollzugs ein.

Frau Ministerin Werner, ich unterbreche Sie ungern. Frau Abgeordnete Hoffmann, wenn Sie Ihr Telefonat

draußen fortsetzen würde, wäre es wunderbar.

Vielen Dank.

Der Forderung, dem zuständigen Ausschuss bis Ende des Jahres 2023 zu berichten, werde ich natürlich gern nachkommen.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch darauf hinweisen, dass der Re-Verstaatlichungsprozess für die Maßregelvollzugseinrichtung in Stadtroda zeitnah und hier auf ausdrücklichen Wunsch des bisherigen Betreibers beginnen soll. Ich halte dies für eine gute Nachricht, die letztlich einen weiteren Beleg dafür liefert, wie richtig der von der Landesregierung eingeschlagene Weg war und ist und bleibt. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Zippel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch mal auf einige Dinge eingehen, die gesagt worden sind. Ich glaube, über den Weg, wie wir auch zu dieser Situation gekommen sind, dass wir den Maßregelvollzug re-verstaatlichen mussten, darüber kann man diskutieren, da kommen wir ja auch in verfassungsrechtliche Debatten rein. Also, da gab es ja die verschiedensten Einschätzungen dazu, aber der Weg ist halt gegangen worden. Wir haben aber immer gesagt, wenn er gegangen werden muss, wenn die Situation so ist, dann soll er auch sauber, richtig, verlässlich, planbar und finanziell stabil auch geführt werden. Ich will nur auch mal zu den Ausführungen vom Kollegen Plötner einige Fragen in den Raum stellen, die mir bis heute nicht beantwortet worden sind.

(Ministerin Werner)

Erstens: Ist denn die Situation in Thüringen jetzt besser, als sie vorher war? Denn Sie sprechen immer davon, dass jetzt alles so super ist. Es würde auch alles fantastisch funktionieren. Ist die Situation jetzt besser, als sie vorher war?

Zweitens muss man sich die Frage stellen: Sind die Einrichtungen jetzt sicherer, als sie es vorher waren? Wenn ich mir die Berichte anhöre aus den Einrichtungen, muss ich da auch ein Nein dranmachen.

Die dritte Frage ist: Werden die Insassen jetzt medizinisch besser betreut als vorher? Entschuldigung, aber auch da kriegen wir klare Rückkopplungen aus den Einrichtungen, dass das ebenfalls nicht der Fall ist.

Dann muss man sich abschließend die Frage stellen: Sind die im Haushalt eingestellten Mittel, die die bisherigen Kosten für den Maßregelvollzug hier übersteigen – Frau Ministerin hat es gerade mit den üblichen Kostensteigerungen zu erklären versucht, das ist aber eine ganz schöne Größenordnung –, ausreichend oder vielleicht sogar zu viel? Aber das ist bis heute nicht klar, ob diese Finanzierung so funktioniert. Wir wissen nur eins, die Kosten steigen uns über den Kopf und alle Punkte, alle Fragen, die man sich stellen muss mit dem Vergleich, wie es vorher und wie es jetzt ist, können wir alle nur mit Nein beantworten.

Da muss man sich doch die Frage stellen – wenn ich auch auf ein Ministerium baue, dass vielleicht mal etwas Selbstreflexionskraft da ist –: Haben wir wirklich alles richtig gemacht?

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Da kann ich Ihnen nur eins sagen: Nein, das haben Sie nicht. Das hat der Landesrechnungshof vorher schon bemängelt, das haben wir schon bemängelt, und es wird nicht richtiger, nur, weil Sie hier erzählen, wie toll alles ist, und weil Sie nicht mit den Leuten vor Ort reden.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Weil Sie es bis zum Ende verhindern wollen!)

Und wenn Sie jetzt noch das Beispiel anbringen, dass der dritte Maßregelvollzug jetzt sich doch freut, endlich re-verstaatlicht zu werden, dann müssen Sie sich mal erkundigen, wie das so ist. Die haben einfach Panik, weil die wissen, wie schlecht das gelaufen ist. Sie wollen jetzt einfach raus aus der Situation. Deswegen wollen die jetzt schnellstmöglich in Verhandlungen mit dem Ministerium kommen, damit es denen nicht genauso geht wie den beiden Vorgängern. Darüber müssen Sie noch mal nachdenken, Frau Ministerin.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: … Geschäfts- ordnung!)

Jetzt hat sich noch mal Herr Abgeordneter Plötner für die Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.

Danke schön, Frau Präsidentin. Ich will noch mal die kurze Zeit nutzen, es waren ja auch Fragen aufgeworfen, klar, die sollte man auch beantworten. Ich habe es vorhin auch noch mal aufgezeigt, was die Kostenentwicklung angeht. 2001 waren es 11,7 Millionen Euro, die der Maßregelvollzug den Freistaat Thüringen gekostet hat. 2021 waren es 49 Millionen Euro. Wirklich mehr als eine Vervierfachung der Kosten, die da entstanden sind, eben auf Grundlage der Privatisierung und nicht jetzt eben auf Grundlage des Prozesses der Re-Verstaatlichung. Bei einem Maßregelvollzug ist es bisher gelungen, da sind wir noch nicht mal mit einem Jahr voll, beim anderen laufen die Verhandlungen und – dann haben wir auch alle hier gehört –

(Abg. Zippel)

ein dritter hat ein hohes Interesse daran, rasch in die staatliche Hand und Obhut wieder zu kommen. Wir sind schwer davon überzeugt, dass es der bessere Weg ist, wirklich das in öffentlicher Hand voll zu haben und die Privatisierung eben dort nicht zuzulassen. Wir müssen den Prozess auch weiter kritisch begleiten. Das wissen Sie doch, dass wir das als Linke auch gern tun und tun werden. Aber die Beschäftigten waren wirklich auch ständig mit eingebunden und – ich hatte es vorhin schon gesagt – in überwiegender Mehrheit begrüßen die diesen Prozess und deswegen auch das hohe Interesse, das gemeinsam auch zu vollziehen. Begleiten Sie es gern kritisch weiter, das ist natürlich vollkommen in Ordnung, aber mit sachlichen Argumenten. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weiteren Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Aussprache. Ist die Überweisung des Antrags an den Ausschuss gewünscht?

(Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ja!)

Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, nehme ich an, gewünscht. Ja?

(Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt und Abg. Henkel, CDU: Ja!)

Gut. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der AfD, die Gruppe der FDP und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist dieser Ausschussüberweisung zugestimmt. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt.

Aus den Reihen der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen wurde mir zugetragen, dass es den Wunsch gibt, mit Blick auf die relativ lange Redezeit bei dem nächsten Tagesordnungspunkt jetzt in die Mittagspause zu gehen. Das heißt, wir unterbrechen die Sitzung bis 13.15 Uhr. Während der Mittagspause tagt der Untersuchungsausschuss 7/3 im Raum F 004. Wir sehen uns dann, wie gesagt, 13.15 Uhr hier mit den Wahlen wieder.

So, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich habe die Mittagspause ein paar Minuten verlängert, weil der Untersuchungsausschuss 7/3 noch tagt. Aber ich denke, wir sollten jetzt mit der Tagesordnung fortfahren.

Und ich rufe erneut auf die Tagesordnungspunkte 30, 33, 36, 67, 38 und 40.

TOP 30

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8956 -

(Abg. Plötner)

Diese Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Thomas Gröger vorgeschlagen.

TOP 33

Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlver

halten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8957 -

Gewählt ist hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Dr. Jens Dietrich vorgeschlagen. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall.

TOP 36

Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51, 52, 56 Abs. 1 und § 57 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8961 -

Gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Die Fraktion der AfD hat für die erste Wahlwiederholung als Mitglied Herrn Abgeordneten Ringo Mühlmann und als Vertreter eines Mitglieds Herrn Abgeordneten Torben Braga vorgeschlagen. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall.

TOP 37

Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §§ 52, 56 Abs. 1 und § 57

(Vizepräsident Worm)

Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8963 -

Gewählt ist auch hier, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung als Mitglied Herrn Abgeordneten Ringo Mühlmann und als Vertreter eines Mitglieds Herrn Abgeordneten Torben Braga vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Nicht der Fall.