Dann würde ich das gern noch nutzen. Ich bin mir jetzt nicht sicher, weil ich den Wortlaut der Mündlichen Anfrage nicht vorliegen habe. Gab es im Phänomenbereich -links- keine Straftaten oder war das nicht gefragt?
Es war nicht gefragt. Ich habe die Darstellung etwas weiter gefasst. Ist mir jetzt nicht bekannt, dass wir da Straftaten zu verzeichnen hatten. Aber ich hatte eingangs ja gesagt, das es eine vorläufige Übersicht mit Stand 26.10. ist. Es kann sein, dass derartige Straftaten zu verzeichnen waren, aber in dem Redebeitrag keinen Niederschlag gefunden haben.
Herr Staatssekretär, ist es zutreffend, dass die Mündliche Frage die Frage beinhaltete, welche antisemitischen und/oder israelfeindlichen Vorfälle registriert wurden, mit der Bitte, diese ohne eine, wie von der AfD unterstellt, Eingrenzung nach PMK-Kategorien darzustellen?
Da Sie die Frage selbst gestellt haben, ist das sicher zutreffend. Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass ich die Antwort trotzdem etwas weitergefasst habe.
Vielen Dank. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bilay in der Drucksache 7/8948. Bitte, Herr Abgeordneter.
Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht – nachgefragt zu möglichen Ermittlungen gegenüber Journalistinnen und Journalisten
Bereits zur letzten Landtagssitzung habe ich gefragt, in wie vielen Fällen gegen Beamtinnen und Beamte
sowie Beschäftigte der Thüringer Polizei oder gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Geheimnisverrats ermittelt wurde (siehe Protokoll der letzten Sitzung). Ausgangspunkt ist dabei die Vermutung, dass bestimmte Ermittlungen gegen Polizistinnen und Polizisten aufgrund von Medienberichterstattungen begonnen wurden. Dabei ist nicht auszuschließen, dass auch Journalistinnen und Journalisten in den Fokus der Ermittlungen geraten, was mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit bedenklich wäre. In der Landtagssitzung am 15. September 2023 wurden 32 Verfahren genannt, jedoch konnte durch die Landesregierung noch nicht abschließend geklärt werden, ob und inwieweit auch Journalistinnen und Journalisten Gegenstand von Ermittlungen geworden sind.
1. Welche Angaben kann die Landesregierung über die Verteilung der genannten 32 Ermittlungsverfahren ausgehend von der Ermittlungsführung auf die Behörden im nachgeordneten Bereich machen – bitte nach Dienststelle und Anzahl –?
2. Inwieweit waren bei den von der Landesregierung genannten 32 Ermittlungsverfahren konkrete Medienberichterstattungen der Auslöser für die Aufnahme von Ermittlungsverfahren, wobei der Anfangsverdacht einer Straftat wie begründet wird?
3. In wie vielen der genannten 32 Fälle von Ermittlungsverfahren sind Journalistinnen und Journalisten als Verdächtige von Straftaten oder als mögliche Zeuginnen und Zeugen Teil der Ermittlungsverfahren?
4. Wie bewertet die Landesregierung die möglichen nachgefragten Ermittlungsverfahren, bei denen unter Umständen auch Journalistinnen und Journalisten Gegenstand von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Geheimnisverrates sind, in Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit – bitte begründen –?
Vielen Dank. Auch hier antwortet das Innenministerium für die Landesregierung, Herr Staatssekretär Götze, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich wie folgt bzw. möchte zur letzten Frage, die am 13. bzw. 15. September in der Drucksache 7/8690 gestellt wurde, nachberichten.
Zu Frage 1: Die Sachbearbeitung der aktuell noch in Bearbeitung befindlichen Ermittlungsverfahren erfolgt ausschließlich bei der Landespolizeidirektion, Sachbereich Interne Ermittlungen. Eingebunden sind hierbei alle Staatsanwaltschaften im Freistaat Thüringen.
Antwort zu Frage 2: Bei den meisten der oben genannten 32 Ermittlungsverfahren handelt es sich um noch laufende Verfahren, zu den unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaates Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung von weiteren Angaben abgesehen wird. Ich kann im Sinne der Fragestellung mitteilen, dass vier Ermittlungsverfahren aufgrund von Presseanfragen, drei Ermittlungsverfahren aufgrund von Presseartikeln und zwei Ermittlungsverfahren aufgrund direkter Anfragen von Journalistinnen bzw. Journalisten bei Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamten eingeleitet wurden. In jedem Fall erfolgte nach Begründung eines möglichen Anfangsverdachts die unmittelbare Vorlage der Akten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zwecks Bestätigung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Der entsprechende Anfangsverdacht begründete sich jeweils aufgrund der jeweilig gezielten Anfragen der Journalistinnen bzw. Journalisten nach bestimmten nicht allgemein bekannten Sachverhalten bzw. der entsprechenden Berichterstattung über solche Sachverhalte.
Antwort zu Frage 3: In keinem der 32 Ermittlungsverfahren werden Journalistinnen oder Journalisten aktuell als Beschuldigte geführt. In den zu Frage 2 aufgeführten neun Ermittlungsverfahren werden die Journalistinnen und Journalisten als Zeugen in den polizeilichen Systemen geführt. Mit Stand 30. Oktober 2023 erfolgten zu diesen Ermittlungsverfahren aber noch keine aktiven strafprozessualen Maßnahmen wie zum Beispiel Zeugenvernehmungen im Zusammenhang mit den Journalistinnen und Journalisten.
Antwort zu Frage 4: Wie in der Antwort zu Frage 3 bereits dargelegt, sind Journalistinnen und Journalisten nicht Gegenstand der benannten 32 Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß § 353b Strafgesetzbuch.
Vielen Dank für die Antwort. Es ist ja doch erstaunlich, dass neun Journalisten anrufen und Fragen haben und dann wird ein Verfahren eröffnet. Aber ich habe noch mal eine konkrete Nachfrage zu der Frage 1. Die Frage lautete ja, ob gesagt werden kann, wie sich die Ermittlungsverfahren auf die einzelnen Behörden im nachgeordneten Bereich verteilen. Da ist jetzt nur gesagt worden, innerhalb der LPD, aber gemeint waren Dienststellen. Kann das heute noch nachgeliefert werden? Wenn nicht, müssten wir gucken, ob man das vielleicht konkret noch mal auf eine Art und Weise, vielleicht in einer Kleinen Anfrage, konkreter machen kann.
Das verteilt sich nicht auf die Dienststellen, sondern die Ermittlungen werden zentral im Bereich IE geführt.
Vielen Dank. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Weltzien in der Drucksache 7/8949. Bitte, Herr Abgeordneter.
Auskömmliche Finanzierung der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in den Thüringer Kommunen
Am 12. Oktober 2023 teilte das Jugendamt der Stadt Suhl nach meiner Kenntnis mit, dass die offenen Forderungen aus der Kostenerstattung gemäß § 89d SGB VIII für die Monate April bis Juni 2023 noch nicht beglichen wurden. Gemäß Aussage des Jugendamtes habe das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf Nachfrage darauf verwiesen, dass diesem keine Mittel mehr dafür im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stünden, da diese vollumfänglich ausgeschöpft seien.
1. Welche Mittel sind in welcher Höhe aus dem Einzelplan 04, Kapitel 04 31, Titel 633 84 bisher im Jahr 2023 abgeflossen?
3. Welche offenen Rechnungen aus dem ersten Halbjahr liegen dem zuständigen Ministerium für die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten vor – bitte nach Kommune aufschlüsseln –?
4. Wie stellt das zuständige Ministerium sicher – insbesondere unter Angabe, wann mit einer Auszahlung der Mittel zu rechnen ist –, dass die notwendigen Mittel für die Zeit bis Ende des Jahres 2023 zur Verfügung stehen?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatsekretär Prof. Dr. Speitkamp.
Herr Präsident, sehr geehrter Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weltzien beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 2: Im oben genannten Haushaltstitel waren zum Stichtag 1. Oktober 2023 keine Rechtsmittel vorhanden.
Zu Frage 4: Zur notwendigen Kostenerstattung des tatsächlich vorhandenen Mehrbedarfs im Jahr 2023 wurde ein entsprechender Üpl-Antrag beim TFM gestellt und genehmigt. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 8,9 Millionen Euro werden entsprechend der eingehenden Rechnungen ausgezahlt.
Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Ich habe eine Frage zur Beantwortung der Frage 3. Wenn Sie sagen, es liegen keine offenen Rechnungen aus dem ersten Halbjahr 2023 vor, warum hat die Stadt Suhl dann noch eine offene Rechnung gegenüber dem TMBJS?
Die Frage war: Warum die Stadt Suhl offene Rechnungen hat? Die Stadt Suhl hat keine offenen Rechnungen.
Ich kann das präzisieren. Also, wenn ich gerade beantwortet bekomme, dass es keine offenen Rechnungen aus dem ersten Halbjahr in den Thüringer Kommunen gegenüber dem TMBJS in diesem Bereich gibt, die Stadt Suhl aber aus dem ersten Halbjahr für die Monate April bis Juni bis dato noch keine Zahlung erhalten hat, dann zählt das aus meiner Sicht zum ersten Halbjahr. Deswegen ist das auf jeden Fall schon mal mindestens eine offene Rechnung. Deswegen die Nachfrage: Wie viele andere Kommunen betrifft das immer noch?
Sie reden vom Stichtag 12. Oktober, an dem offenbar die Rechnung noch offen war. Mittlerweile haben wir aber vom TFM sozusagen die überplanmäßigen Ausgaben bewilligt bekommen und entsprechend ausgezahlt. Ich hatte eben gesagt, dass im Jahr 2023 16 Millionen Euro ausgezahlt worden sind. Darunter waren 12 Millionen, die regulär im Haushalt eingestellt waren, und bereits knapp 4 Millionen aus dem nachträglich bewilligten Geld, sodass vermutlich sich das genau überschnitten hat mit dem Geld, was wir Ende Oktober bewilligt bekommen haben. Im Laufe des Oktobers, den Tag habe ich nicht im Kopf, wurden alle Rechnungen beglichen, die noch offen waren.