Protokoll der Sitzung vom 07.12.2023

Abgegebene Stimmzettel 75: ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 49 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.

Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Auch das ist der Fall.

Tagesordnungspunkt 38

a) Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9163 -

Abgegebene Stimmzettel 75: ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 74. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Das ist der Fall.

Tagesordnungspunkt 39

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9164 -

Abgegebene Stimmzettel 75: ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 75.

a) Wahl eines Mitglieds des Landessportbeirats: Auf den Wahlbewerber entfallen 32 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist auch hier die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Ich frage ebenfalls in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Jawohl, das ist der Fall.

b) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats: Auf den Wahlbewerber entfallen 36 Jastimmen, 39 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Auch das ist der Fall.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 40

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9165 -

(Vizepräsident Worm)

Abgegebene Stimmzettel 74, ungültige Stimmzettel 4, gültige Stimmzettel 70. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 35 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Auch hier frage ich in Richtung AfD: Wird eine Wahlwiederholung mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Auch das ist der Fall.

Ich schließe diese Tagesordnungspunkte für heute. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 2

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8231 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/9148 -

dazu: Erhalt und Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft der Gebietskörperschaften Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9195 -

dazu: Freiwillige Gemeindezusammenschlüsse fördern, unbillige Härten vermeiden Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9196 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Maurer aus dem Innen- und Kommunalausschuss für die Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf. Bitte, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sie haben es gerade eben schon gehört: Wir sprechen jetzt über ein Gesetz der Landesregierung mit einem unfassbar langen Titel. Dabei geht es um die freiwillige Gemeindeneugliede

(Vizepräsident Worm)

rung. Wir haben uns schon einmal hier im Landtag mit diesem Thema befasst und haben dann diesen Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

Dazu hatten wir dann insgesamt vier Sitzungen, haben darüber diskutiert, haben eine schriftliche und mündliche Anhörung gehabt und konnten uns dann davon überzeugen, noch mal einen Entschließungsantrag zu machen, also Rot-Rot-Grün genauso wie die CDU. Toll an diesem Gesetz ist, dass es auch eine Onlinediskussion gab. Sie als Bürgerinnen und Bürger können sich an unseren Gesetzentwürfen ja auch beteiligen. In unserem Onlinesystem können Sie Ihre Meinung dazu abgeben. Auch das fand da sozusagen statt.

Nun beschäftigen wir uns gleich mit einem Herzensthema der Linken. Ich werde gleich in meiner Rede auch

noch mal sagen, warum. Ich freue mich sehr auf die Debatte und hoffe, dass möglicherweise auch Sie, sehr geehrte Zuschauerinnen, für die das Thema möglicherweise ganz neu ist, etwas lernen. Es ist wirklich spannend. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gewünscht? Das kann ich nicht erkennen.

Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU gewünscht? Auch das kann ich nicht erkennen. Damit eröffne ich die Aussprache. Als erste Rednerin hat Frau Abgeordnete Henfling, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vollziehen wir für das Jahr 2024 wieder zahlreiche Gemeindeneugliederungen und auch dieses Mal ist es gut zu sehen, wie viele Kommunen die Chance auf eine Neugliederung wahrnehmen, um angesichts demografischer Veränderungen und neuer Anforderungen fit für die Zukunft zu werden.

Das unterstreicht, dass unsere freiwillige Vorgehensweise auf Grundlage klarer Regeln ein Erfolgsweg ist. Die Initiative kommt von den Gemeinden selbst und sie sind es, die die Neugliederung strukturell und gemeinsam mit der Bevölkerung vorbereiten. Das Land sorgt für einen klaren Rahmen und unterstützt insbesondere auch mit Neugliederungsprämien.

Natürlich ist es nicht immer leicht, gewachsene Strukturen aufzugeben. Gerade aber hier zeigt sich das große Verantwortungsbewusstsein und die Weitsicht der handelnden Personen vor Ort. Klar ist, die Bevölkerung wird vielerorts weiter deutlich abnehmen, zugleich gibt es neue und weiter steigende Aufgaben für die Kommunen, zum Beispiel durch die Digitalisierung, die Mobilitätswende, den Klimaschutz und die Anpassung an die Klimafolgen. Auch vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Mittel oder dem Fachkräftemangel wird deutlich, die Gemeindelandschaft in Thüringen ist trotz Fortschritten in den vergangenen Jahren vielerorts noch zu kleinteilig. Wir brauchen leistungs- und verwaltungsstarke Kommunen. Nur so werden diese langfristig auch ihre Aufgaben sachgerecht erfüllen können. Auch in den kommenden Jahren wird es daher auch immer wieder wichtig sein, unsere Kommunen für eine Neugliederung zu ermutigen und von Landesseite diese Prozesse unterstützend zu begleiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann es an dieser Stelle kurz machen. Ich glaube, wir haben das ganze Gesetz ausreichend diskutiert, vor allen Dingen die Kolleginnen und Kollegen im Innen- und

(Abg. Maurer)

Kommunalausschuss. Ich glaube, es ist jetzt auch an der Zeit, dieses Gesetz zu verabschieden. Ich werbe dringend um die Zustimmung zu diesem Gesetz und natürlich auch um die Zustimmung zu unserem dazugehörigen Entschließungsantrag. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Merz, Fraktion der SPD, auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, jeder und jede von uns hat ja so ein unterschiedliches Timing, was das Besorgen der Weihnachtsgeschenke angeht. Der eine ist früher dran, im November, das hätten wir hier auch schon haben können, der andere etwas später. Wenn man Gesetze unter den Weihnachtsbaum legen könnte, dann hätten wir – denke ich – heute mit dem Gemeindeneugliederungsgesetz ein schönes großes Paket fertig geschnürt. Denn dieses Gesetz kann man durchaus auch als ein Geschenk für die kommunale Daseinsvorsorge begreifen. Denn wir stärken mit diesem Gesetz tatsächlich die kommunale Daseinsvorsorge, weil man zum Beispiel einzelne Feuerwehren so einfacher an eine gute und bessere Ausstattung bekommt oder deren Ausbildung stärkt, um sie weiter auf ein höheres Niveau zu bringen, oder weil Gemeinden so einen größeren, flexibler arbeitenden Bauhof haben möchten, um ihre Bürgerinnen und Bürger vor Ort noch besser zufriedenzustellen.

Das sind Wünsche von verschiedenen Gemeinden, die heute im Mittelpunkt stehen, und darauf fußt unser Gesetz. Wir sind uns bewusst, freiwillige Gemeindeneugliederungen müssen von langer Hand vorbereitet sein. Seien es im Einzelfall grundsätzliche Vorbehalte von Bürgerinnen und Bürgern oder seien es Wachstumsschmerzen, die auch auf die größeren, aufnehmenden Kommunen zukommen mögen. Deswegen ist es gut, dass eine Vielzahl der Gemeinden in Vorbereitung dieses Neugliederungsgesetzes auch viele Bürgerbefragungen durchgeführt wurden, zum Beispiel in Anrode, Glasehausen, Hohes Kreuz, Hallungen oder

Sülzfeld.

Deswegen ist es auch richtig, dass wir auch als Landtag zusätzlich der Landesregierung noch mal mit unserem Entschließungsantrag einen weiteren Auftrag mitgeben, nämlich zu prüfen, ob und in welchen Fällen spezielle Härten bei der Neugliederung auftauchen und wo das Land dann möglicherweise noch mal die helfende Hand reichen kann. Das ist bewusst auch ein Signal an verschiedene Gemeinden, die in der Anhörung und im direkten Kontakt mit uns Abgeordneten auf schwierige Umstellungen, zum Beispiel bei der Wasser- und Abwasserversorgung, hingewiesen haben. Freiwillige Gemeindeneugliederungen zu unterlassen, ist dafür auf jeden Fall keine Lösung. Schauen Sie auf die eine Seite, wenn zum Beispiel in einer Gemeinde heute nur noch rund 200 Einwohner leben und sie bis 2040 voraussichtlich auch nur noch die Hälfte dieser Einwohner verlieren, dann ist das auf Dauer sicher nicht mehr tragfähig. Die CDU möchte solche Strukturen mit dem Kleine-Gemeinden-Programm derzeit mit 60 Millionen auch noch subventionieren. Das hat aus unserer Sicht wenig Perspektive und das Geld sollte viel besser in diese Investitionen, die ich eben auch zum Beispiel im Abwasser- oder Wasserbereich genannt habe, gepackt werden. Viel eher sollten wir darüber reden, wie wir hier kommunale Selbstverwaltung auf neue und stärkere Füße stellen.

Und sehen Sie auch auf der weiteren Seite die Chance, die Neugliederungen bieten. Das ist zum Beispiel bei der hier im Landtag viel diskutierten Frage, wie wir Gemeinden immer wieder auch an bessere Förderun

(Abg. Henfling)

gen heranbringen können, damit sie sich langfristig besser entwickeln können, denn größere Gemeinden haben bessere und leistungsfähigere Verwaltungen und können natürlich dann auch besser Fördermittel abfragen. So lässt sich dann die Lebensqualität vor Ort besser bewerkstelligen. Das nennt man insgesamt Synergie, und Synergien funktionieren eben auch bei Verwaltungen, so wie sie auch bei Wirtschaftsunternehmen funktionieren können.

Heute beschließen wir dieses 6. Gemeindeneugliederungsgesetz seit 2018, das das SPD-geführte Innenministerium und die Koalitionspartner gemeinsam auf den Weg gebracht haben, und wir ziehen Bilanz: Mittlerweile wurden in allen 17 Landkreisen Thüringens Gemeinden neu gegliedert, weil sich die Gemeinden eben in eigener Entscheidung dazu entschlossen haben, dass sie sich neu aufstellen möchten, und es zeigt, es gibt eine hohe flächendeckende Bereitschaft und Akzeptanz, dass es eben auch weiter noch funktionieren kann. Ich wette darauf, auch der nächste Thüringer Landtag sollte diese Erfolgsgeschichte weiterschreiben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Walk, Fraktion der CDU, auf.