Protokoll der Sitzung vom 07.12.2023

(Staatssekretär Götze)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir über die Beschlussempfehlung aus dem Innen- und Kommunalausschuss ab. Danach hat die Fraktion der CDU eine Einzelabstimmung über einzelne Artikel in dem Gesetz beantragt, nämlich § 6 und § 9: § 6 ist die Gemeinde Unterbodnitz und § 9 sind die Stadt Amt Creuzburg und Gemeinde Frankenroda usw. usf., sodass ich jetzt zunächst um Ihre Zustimmung bitte für die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/9148. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Jetzt kommen wir zum Gesetz und zur Einzelabstimmung. Ich beginne mit der Zustimmung zu § 6 des Gesetzes. Wer diesem Paragrafen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die anderen Gruppen, die fraktionslosen Abgeordneten und Fraktionen des Hauses. Ich kann Ihnen gerade nicht sagen, was die Mehrheit ist und würde das auszählen lassen. Deswegen würde ich jetzt noch mal um die Stimmen für § 6 bitten. Das sind 34 Stimmen. Und die Gegenstimmen? Auf jeden Fall weniger. Wir haben unterschiedlich gezählt, aber alle deutlich unter 30, sodass der Paragraf damit angenommen ist.

Wir stimmen über den § 9 ab. Wer diesem Paragraf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Wer § 9 zustimmen – ich kann leider nichts für das Verfahren – möchte, sehe ich jetzt das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, das ist die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP, die AfD-Fraktion, Abgeordneter Henkel, Abgeordneter Malsch, Abgeordneter Walk – Ja, was denn jetzt? Okay. – und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist aus meiner Sicht das trotzdem angenommen, weil es eine Mehrheit dafür gab.

Jetzt stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Gänze in der Drucksache 7/8231 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer für dieses Gesetz ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Das sind die AfD-Fraktion, die FDP-Gruppe und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist das Gesetz angenommen.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf. Wer dem Gesetz so zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die Fraktion der AfD, die Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete.

Damit ist das Gesetz auch in der Schlussabstimmung angenommen.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über diesen Entschließungsantrag. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Da sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Die CDU-Fraktion, die Gruppe der FDP und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung zum dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Auch hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Das bleibt so? Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Entschlie

ßungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die restlichen Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Damit, würde ich sagen, ist der Antrag angenommen. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag angenommen. Damit schließe ich jetzt auch diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9117 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache und als Erstes erhält Abgeordneter Schard für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gleich zu Beginn der letzten Wahlperiode beschäftigte sich dieses Haus auch mit der Frage, wie der Wahlgang zum Ministerpräsidenten im dritten Wahlgang oder die MP-Wahl im dritten Wahlgang letztendlich zu funktionieren hat. Es ist auch an den Justizausschuss überwiesen worden zur Klärung dieser Auslegungsfrage.

Das war nicht nur zu Beginn dieser Wahlperiode so, auch in den vorhergehenden Wahlperioden 2014, 2009 wurden diese Fragen hier kontrovers diskutiert. Die Thüringer Verfassung sagt, dass im dritten Wahlgang bei nicht zustande gekommener Wahl in den ersten beiden Wahlgängen gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. So steht es im Artikel 70. Seit Jahren ist diese Frage streitig diskutiert: Braucht der Bewerber im dritten Wahlgang mehr Ja- als Neinstimmen, wenn es sich um einen einzelnen Bewerber handelt, oder würde eine Minderheit der Jastimmen auch reichen?

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Herr Schard, Sie waren doch bei der Anhörung vor einem Jahr dabei!)

Das ist immer noch nicht entschieden, das sollten Sie auch wissen. Namhafte Juraprofessoren bzw. auch Verfassungsrechtler haben sich gutachterlich dazu positioniert und auch ihre jeweiligen Begründungen aufgeschrieben. Vielleicht beschäftigen Sie sich mal mit den Gutachten, dann würde das vielleicht die ganze Sache hier auch bei Ihnen ein bisschen erhellen. Die Meinungen, die da zutage gefördert wurden, stehen sich im Ergebnis diametral gegenüber und kommen jeweils zu unterschiedlichen Resultaten. Es ist zu befürchten, dass bei anhaltenden schwierigen Mehrheitsverhältnissen, wie wir sie auch jetzt hier im Landtag haben, diese Frage zu Beginn der nächsten Legislatur nach der Landtagswahl wieder zur Debatte steht.

Herr Schard, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Blechschmidt?

(Vizepräsidentin Henfling)

Ich würde am Ende die Zwischenfrage gestatten. Herzlichen Dank. – Deshalb haben wir bereits vor drei Jahren einen Antrag eingebracht, der die Änderungen und Klarstellungen der Verfassung des Freistaats Thüringen bezüglich der Wahl des Ministerpräsidenten zum Inhalt hatte. Wir als CDU-Fraktion hatten damals vorgeschlagen, dass im dritten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, einschließlich der Jaund Neinstimmen berücksichtigt werden soll, wobei Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nicht mitgezählt werden sollten.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Der in der Anhörung völlig verworfen wurde, der Gesetzent- wurf!)

Unter eh schon schwierigen Mehrheitsverhältnissen ist die dafür notwendige Mehrheit überhaupt zur Verfassungsänderung von zwei Dritteln natürlich noch schwerer zu erreichen und es besteht die Gefahr, dass dieser Punkt trotz der dringenden Notwendigkeit der Regelung und der dringenden notwendigen Rechtsklarheit nicht auf verfassungsänderndem Weg geklärt werden kann. Thüringen braucht aber diese Rechtsklarheit und auch diese Rechtssicherheit. Ich halte es nicht für verantwortbar, sämtliche Möglichkeiten, die zu dieser Rechtsklarheit und Rechtssicherheit führen könnten, auch im Vorfeld führen könnten, nicht auszuschöpfen. Ich will mir auch im Ergebnis gar nicht ausmalen, in welchem Licht Thüringen steht, sollte eine rechtmäßige Wahl eines Ministerpräsidenten vor dem Verfassungsgerichtshof überprüft werden müssen und im Ergebnis festgestellt werden, dass diese Wahl am Ende rechtswidrig war mit allen Folgen und Folgeproblemen. Unser Freistaat Thüringen wäre in einem nicht zu beschreibenden Umfang blamiert und das Vertrauen in die Regierung bzw. auch staatliche Institution wäre maximal beschädigt.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das war am 05.02.!)

Natürlich steht in diesem Rechtsstaat auch der Klageweg offen und das soll er auch bleiben. Auch nach unserer Auffassung sollte der natürlich auch weiter offenstehen, da soll sich auch nichts ändern. Aber wir sagen auch, dass die Verabschiedung klarer Verfassungsregeln bei der MP-Wahl der Königsweg wäre. Ja, das ist richtig. Aber diesen haben wir mit unserem Verfassungsänderungsantrag damals und immer noch versucht zu beschreiten. Sofern dieser Weg aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht beschritten werden kann und andere klarstellende Möglichkeiten zur Verfügung stehen, werben zumindest wir dafür, diese zumindest zu beschreiten. Und das sage ich noch mal unabhängig von der Frage, wie ein solches Ergebnis am Ende aussieht, ob es mehr unsere Meinung zu Tage befördert oder eben eine andere Meinung. Wichtig ist, dass dieses Land die Rechtsklarheit bekommt. Das soll im Vordergrund stehen, auch mit unserem Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über den Hof. Aus diesem Grund haben wir einen Vorschlag auch vorgelegt, der das Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetz ändern soll und die Möglichkeit auch eröffnet, in diesem sehr eng umfassten Fragekreis der MP-Wahl den auch in einem nachträglichen Klageverfahren zuständigen Thüringer Verfassungsgerichtshof anzurufen und für diese Frage eine Positionierung abzugeben.

Das muss natürlich – und so haben wir das auch formuliert – in einem sehr, sehr eng umfassten Bereich bleiben, da der Hof als Spruchkörper über ergangene Entscheidungen urteilt. Aber in dieser sehr, sehr wichtigen Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren, in dieser sehr, sehr wichtigen staatspolitischen und staatsorganisatorischen Frage halte ich es für mindestens vertretbar, aber auch notwendig, dass wir so verfahren wie beispielsweise das Bundesland Bremen, die eine solche Vorabklärung für sich auch geregelt haben. Und bei Vorliegen eines objektiven Klärungsinteresses ist natürlich dann auch die Entscheidung hilfreich. Die Wahl zum Ministerpräsidenten ist der erste Akt zur Regierungsbildung, und das ist aus unserer Sicht natürlich ein so wichtiger Vorgang, dass eben diese Rechtsklarheit bestehen sollte.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Einfach noch mal die Anhörung anhören!)

Unsere Verfassung lässt das auch ausdrücklich zu, dem Hof weitere Angelegenheiten zur Entscheidung zu übertragen. Und letztlich erinnere ich mich auch noch gut an den Tag der Verfassung. Es waren ja auch einige Kollegen aus diesem Rund auf der Wartburg, als wir den Festakt auf der Wartburg gefeiert haben. Und ich erinnere mich auch noch gut an die Rede des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs hier in Thüringen, Herr von der Weiden, der eindrucksvoll über die Wichtigkeit und die Bedeutung von eindeutigen Regeln bei der MP-Wahl und auch zur Unsicherheit einer MP-Wahl nach einem erfolglosen Vertrauensantrag gesprochen hat

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Schade, dass der nicht in der Anhörung war!)

und dort auch das Bild des Schiedsrichters als Entscheider bemüht hat, um das auch noch mal bildlich kenntlich zu machen. Er hat bei den hier aufgeworfenen Fragen, mit denen wir uns heute hier auch beschäftigen, von zentralen Verfassungsfragen gesprochen. Das teilen wir und dadurch, dass wir das natürlich nicht nur teilen, sondern auch begrüßen würden, haben wir eben diesen Entwurf vorgelegt, um in Zukunft die von mir beschriebene Rechtssicherheit herbeizuführen, die Thüringen tatsächlich in der Vergangenheit gefehlt hat.

Ich will noch was sagen: Natürlich gibt es unterschiedliche Meinungen und es gibt auch einen neuen Kommentar in Thüringen, alles richtig.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das stimmt nicht!)

Aber das hilft uns doch nicht darüber hinweg, dass es weiter unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt. Ich weiß auch nicht, mit Ihren Reinrufen, Herr Schubert, wovor Sie Angst haben. Wir haben diese Angst nicht. Wenn der Hof sich positioniert und unsere Auffassung nicht vertritt, dann ist eines gewonnen, Rechtssicherheit, und das braucht dieses Land.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Nein, ist es nicht!)

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Es gab noch eine Nachfrage des Abgeordneten Blechschmidt.

Danke, Kollege Schard. Ich würde mich jetzt fast selber verleiten, Ihre Weiterrede hat zwei bzw. sieben, acht neue Fragen aufgetan, ich würde aber dort anknüpfen, wo meine Frage wirklich das erste Mal auftauchte, und zwar im Zusammenhang mit den Gutachten. Der Zwischenruf des Abgeordneten Schubert bezog sich auf die Anhörung, die wir im Verfassungsausschuss hier in diesem Saal vorgenommen haben. Würden Sie mir recht geben, dass in dieser Beratung die dargestellten Gutachten eindeutig mehrheitlich auf der Position bestanden haben, dass die momentane Verfassung in Thüringen mit Blick auf den dritten Wahlgang nicht geändert werden muss?

(Abg. Schard)

Herr Blechschmidt, ich kann Ihnen in dieser Eindeutigkeit nicht recht geben, weil ich mich an den genauen Umfang an dieser Stelle so genau nicht mehr erinnere und

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)

da können Sie lachen – an dieser Stelle auch nichts Falsches sagen will. Es ist so, dass diese Auffassung an der Stelle auch vertreten wurde, die ja auch der neuen Kommentierung entspricht, aber es ist doch unbenommen so, dass diese Rechtsunsicherheit noch weiterbesteht. Sie können jetzt sagen, wenn Gutachter Ihre Auffassung vertreten und die in der Anzahl an dieser Stelle auch von mir aus aufführen, und dann behaupten, damit sind alle Unklarheiten beseitigt, das ist eben nicht so. Die Unklarheit besteht und es besteht auch die Gefahr, dass bei einer MP-Wahl irgendjemand aus dem nächsten Landtag den Hof anruft, und es besteht auch die Gefahr, dass am Ende eine Entscheidung getroffen, die diese MP-Wahl als rechtswidrig darstellt.

Herr Schard, Ihre Redezeit ist jetzt aber dann auch zu Ende!

Das ist das Problem und deshalb wollen wir diese Klarheit. Und wer soll das besser entscheiden können als der Hof, der am Ende für diese Frage natürlich auch zuständig wäre.

Herr Schard, Ihre Redezeit ist zu Ende!

Ja, danke.

(Beifall CDU)

Als Nächstes erhält Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist sehr schwer, in so einer Frage sich zu entscheiden, wo so viele mit durchaus vertretbaren Gründen meinen, dass sie recht haben.

Wir haben in der Tat eine Anhörung gehabt. Die hat ergeben, dass eine Mehrheit der Anzuhörenden gesagt hat, man müsse das nicht regeln, das ginge auch so. Dann haben wir allerdings auf der Wartburg bei dem Festakt zum Jahrestag der Verfassung den Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gehört und der hat uns gesagt: Selbst, wenn eine Mehrheit von Verfassungsjuristen sagt, das ist so und dass wir da nichts machen brauchen, steht es immer noch nicht so im Gesetz. Und wenn das der Präsident des Verfassungsgerichtshofs sagt, dann ist das nicht irgendwer. Das beschreibt das Problem.