Nicht zuletzt wird der Ausbau der Solarenergie auf landwirtschaftlichen Nutzflächen stark vorangetrieben. Über die Energieerzeugung verspricht der Kauf von landwirtschaftlichen Nutzflächen für Investoren noch höhere Anlagesicherheiten und Renditeerwartungen als bisher. Das fatale Zusammenspiel von zunehmender Flächenkonkurrenz und damit einhergehender Preissteigerung bei Landkauf und Pacht wird sich dadurch noch um ein Vielfaches verstärken. Hinzu kommt auch noch die Regelungslücke von indirekten Landkäufen bei Anteilskäufen, den sogenannten Share Deals. Durch diese Regelungslücke wird das im Grundstücksverkehrsgesetz festgeschriebene Vorkaufsrecht für Landwirtinnen und Landwirte de facto seit Jahren ausgesetzt und gleichzeitig weiß niemand, wie viele Agrarflächen so jährlich von Investoren gekauft werden. Dieser unregulierte Rechtsraum steht dem ansonsten hoch regulierten Wohnmarkt de facto gegenüber. Denkt man dieses Monopoly zu Ende, werden nicht die Landwirtinnen und Landwirte zukünftige Flächeneigentümer sein, sondern landwirtschaftsferne Unternehmenskonstrukte wie die Aldi-Stiftung. Deswegen wollte meine Fraktion trotz der Vorbehalte, die uns wegen der DDR-Vergangenheit und der Bodenreform entgegenschlagen würden, ein Agrarstrukturgesetz auf den Weg bringen, das diese Regelungslücken schließt. Dieses Agrarstrukturgesetz sollte dafür sorgen, dass landwirtschaftlicher Boden nicht zweckentfremdet und zum Spekulationsobjekt wird. Auch den Zugang für regionale Landwirtinnen und Landwirte über faire Pachtund Kaufpreise sollte es sicherstellen.
Die Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf erarbeitet und macht damit von der eigenen Zuständigkeit für das landwirtschaftliche Bodenrecht Gebrauch. Leider dauerte der Prozess im Vorfeld viel zu lange und uns bleibt für diesen komplexen Gesetzentwurf nunmehr wenig Zeit. Ich kann nur dafür werben, gemeinsam in die Bearbeitung zu gehen, denn es gibt noch einigen Verbesserungsbedarf an diesem Gesetz. Es fehlt zum Beispiel ein Leitbild, welches die gewünschten gesellschaftlichen Agrar- und Forstflächenstrukturen beschreibt. Ein breit getragenes Leitbild ist unglaublich wichtig für die Rechtssicherheit, der mit einem Agrarstrukturgesetz verbundenen Eingriffe ins verfassungsrechtlich stark geschützte Eigentum. Die Erarbeitung hier im Landtag verbunden mit einer breiten Verbändebeteiligung im Rahmen einer mündlichen Anhörung benötigt aber viel Zeit, die wir kaum noch haben. Mit einem Leitbild würde auch geregelt, welcher Vorkaufsberechtigte künftig den Zuschlag erhält, wenn es mehrere Interessenten gibt. So eine Regelung macht jedoch keinen Sinn, wenn es im Gesetzentwurf heißt, die agrarstrukturellen Ziele sind erfüllt, wenn ein Landwirt kauft, die forststrukturellen Ziele sind erfüllt, wenn ein Waldbesitzer füllt. Die Schweizer Post besaß bestimmt schon ein Stück Wald, bevor sie 2.500 Thüringer Wald im Landkreis Schmalkalden-Meiningen kaufte. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wäre das okay. Es führt aber nicht so richtig zum Ziel. Bewirtschaftet werden auch künftig Thüringer diesen Wald, die Gewinne fließen jedoch in die Schweiz und die Bodenpreise, die der Gesetzentwurf an Gemarkungen festmacht, dürften sich damit im Raum Wasungen mit einem Schlag verdreifacht haben, obwohl die Schweizer Post noch nicht mal die Hälfte des in der Schweiz Üblichen für den Wald des Herrn von Sachsen-Weimar-Eisenach zahlte.
Leider hat der Gesetzentwurf bisher auch noch keine Lösung für die Verhinderung des Verkaufs von ganzen Agrarbetrieben an nicht landwirtschaftliche Investoren, wie der am Anfang beschriebene Fall vom Unternehmen von Klaus Kliem.
Nur der Verkauf kann untersagt werden. Aber was passiert dann? Manchmal müssen Eigentümer solche Unternehmen verkaufen, zum Bespiel, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind oder das Rentenalter erreicht haben und keinen Nachfolger finden. Was tun, wenn sich kein geeigneter Agrarbetrieb aus der Umgebung findet, der einen solchen Riesen übernehmen und bezahlen kann. Gerade für solche Fälle müssen wir im parlamentarischen Verfahren Wege finden, da das Gesetz sonst gerichtlich angreifbar ist.
Mit der Hoffnung auf eine intensive Beratung und Überarbeitung im Interesse unserer heimischen Land- und Forstwirtschaft bitte ich um die Überweisung an den Infrastrukturausschuss. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, das lange angekündigte Strukturgesetz für agrar- und forstwirtschaftliche Fläche liegt nun also vor. Bereits Anfang 2022 fragte mein Kollege Jörg Henke in einer Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/4758 im Plenum nach dem Verfahrensstand, nachdem Eckpunkte des Gesetzes den betroffenen Verbänden zugeleitet wurden. Ende 2022 fragte unsere Fraktion abermals über einen Selbstbefassungsantrag im zuständigen Ausschuss nach dem Stand der Dinge. Dort verwies man auf eine noch nicht getätigte Ressortabstimmung und Kabinettsdiskussion. Derweil nahm der
Handlungsbedarf, das Bodenmarktrecht an Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt anzupassen, zu, geht man von der Begründung der Landesregierung aus. Unstrittig ist, dass die Preise für Acker- und Grünland in Thüringen in den vergangenen Jahren angestiegen sind, der Anteil landwirtschaftsfremder Investoren unter den Käufern wächst und die Konzentration von Agrarflächen in der Hand einzelner landwirtschaftsfremder Eigentümer zunimmt; eine Entwicklung, die zumindest kritisch beobachtet und begleitet werden muss.
So nahm der durchschnittliche Preis für 1 Hektar Landwirtschaftsfläche in Thüringen nach Daten des Statistischen Bundesamts von etwa 10.000 Euro im Jahr 2017 auf 13.000 Euro 2020 zu. Das ist nach Landesamt der höchste Wert seit dem Jahr 1991. Den niedrigsten Kaufwert hat es 2005 mit durchschnittlich 4.000 Euro pro Hektar gegeben. 2018 waren es bereits 11.000 Euro. Zwischen 2008 und 2020 sind die Kaufpreise für Ackerland somit um 120 Prozent und für Grünland um 50 Prozent gestiegen. Bis 2022 sanken sie leicht.
Ich zitiere an dieser Stelle aus der Antwort von Staatssekretär Weil auf die angesprochene Mündliche Anfrage meines Kollegen. „Vor allem kleinere und mittelständische Betriebe haben beim Landkauf zunehmend das Nachsehen.“ Und weiter: „Des Weiteren erhalten wir zunehmend Kenntnis, dass Finanzinvestorinnen/-investoren aus dem nichtlandwirtschaftlichen Bereich Anteile von Agrarbetrieben kaufen und es zu Flächenkonzentrationen kommt. […] Dieses Gesetz soll mehr Transparenz über die Bewegung am Bodenmarkt schaffen, und zwar sowohl im Bereich der Käufer als auch der Pachtverhältnisse, denn im bestehenden Rechtsrahmen fehlen für gewisse Arten von Bodengeschäften, wie zum Beispiel Anteilskäufen, aktuell noch klare Regeln und Transparenzmechanismen.“ Das können wir unterstreichen. Die Frage ist nun allerdings, ob der Gesetzentwurf dieser Entwicklung entgegenwirken kann. Nehmen wir die Anzeige- und Genehmigungspflicht bei Anteilskäufen: Wenn Unternehmen mehr als 50 Prozent der Betriebsanteile von in Thüringen ansässigen Agrarbetrieben erwerben, müssen diese wie ein direkter Landkauf angezeigt werden. Eine Genehmigungspflicht von Anteilskäufen ist ab einem Erwerbsanteil von 90 Prozent vorgesehen. Fraglich ist, völlig neutral betrachtet, ob 50 Prozent bzw. 90 Prozent nicht zu hoch angesetzt sind, wenn man den Ausverkauf des Thüringer Agrarlandes wirklich stoppen will.
Ich will an dieser Stelle aber noch mal zurück zur Antwort der Landesregierung auf die Fragen von Jörg Henke. Ich zitiere den Staatssekretär auf die folgende Frage: Von welchen Vorstellungen einer zukünftigen Agrarstruktur in Thüringen lässt sich die Landesregierung leiten und wann beabsichtigt sie, diese Vorstellungen in einem Gesetzentwurf umzusetzen? Antwort: „Wenn Sie sich die Gesetzgebungsverfahren in anderen Bundesländern, beispielsweise in Sachsen-Anhalt, anschauen, dann sehen Sie, wie dringend es aus unse
rer Sicht notwendig ist, bevor man damit in den parlamentarischen Raum geht, dass man möglichst schon die verschiedenen Interessengruppen so mit einander verzahnt hat, dass auch alle ein solches Gesetz, das ja durchaus Auswirkungen auf die Agrarstruktur haben wird, auch mittragen können.“
Nun scheint hier aber das größte Fragezeichen zu herrschen, denn der Thüringer Bauernverband droht mit einer Klage, sollte das Gesetz verabschiedet werden. Er sieht, anders als die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, die den späten Zeitpunkt der Einreichung kritisiert, keine Gesetzgebungskompetenz beim Land und einen unzulässigen Eingriff in den Markt. Dazu hat der Verband ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Verfassungswidrigkeit attestiert. An verfassungsrechtlichen Bedenken oder dem
Widerstand der Bauernverbände sind letztlich auch entsprechende Gesetzentwürfe in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gescheitert. Stellungnahmen dort äußerten, dass örtliche Landwirtschaftsbetriebe in ihrer Entwicklung behindert würden und zukunftsrelevante Veränderungen unmöglich gemacht werden. Ein etwaiger Gesetzentwurf in Brandenburg hebt indes die Bedeutung für Junglandwirte hervor und könnte für Thüringen als Orientierung dienen. Der Landesbauernverband Brandenburg hatte anders als der Thüringer den Minister aufgefordert, endlich zu liefern, statt nur Ankündigungen zu machen. Kritik übte der Verband jedoch am Beteiligungsprozedere des Ministeriums. Es wird also darauf ankommen, dass im Ausschuss eine ergebnisoffene Anhörung mit allen Beteiligten stattfindet, und es muss genau betrachtet werden, wie sich derlei Gesetzgebungsverfahren in anderen Bundesländern entwickelt haben oder entwickeln werden, damit Ackerland auch in Bauernhand bleibt. Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Der Boden unter unseren Füßen wird häufig unterschätzt. Jedoch ist dieser ein Schlüsselfaktor für das Funktionieren der Ökosysteme, er ist ein Lebensraum für zahlreiche Organismen und natürlich ist der Boden eine wichtige Säule für die Versorgung der Menschen mit Nahrung. Dass das Erdreich die Grundlage für den Ackerbau ist, als Weide oder Grünland dient oder ein solides Fundament für gesunde Wälder bietet, ist allseits bekannt. Gute Böden filtern Wasser, zersetzen organische Abfälle, halten Erosionen auf und speichern erhebliche Mengen an CO2.
Thüringen verfügt über einen reichhaltigen Schatz an hochwertigen Böden, die bei guter Pflege und nachhaltiger Nutzung noch Generationen versorgen können. Zugleich ist der Boden als endliche Ressource ein immer knapper werdendes Gut. Und wie dies bei knappen Rohstoffen häufig der Fall ist, übersteigt die Nachfrage derzeit das Angebot. Dies führt zu Preissteigerungen auf dem Bodenmarkt, was nicht zuletzt auch auf die Nahrungsmittel durchschlägt. Zunehmend wird der Boden nicht mehr von denen ihr Eigen genannt, welche ihn auch bewirtschaften. Dies führt zur Entkopplung der Produktionsprozesse und langfristig nicht nur zu steigenden Preisen. Auch eine nachhaltige standortnahe Bewirtschaftung mit geschlossenen Nährstoffkreisläufen wird durch diese Entwicklung zunehmend erschwert.
Da der Boden keine nachwachsende und vor allem eine örtlich begrenzte Ressource ist, wollen wir als regierungstragende Fraktion den Bodenmarkt transparenter, preisstabiler und nutzerorientierter gestalten. So soll es das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz potenziellen Käufern aus der Praxis leichter machen, landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe sowie entsprechende Flächen zu erwerben. Hingegen soll der Erwerb durch Käufer, welche nicht selbst der Land- oder Forstwirtschaft nachgehen, deutlich erschwert werden.
Der vorliegende Entwurf ist indes aber auch ein Spagat – ein Spagat zwischen den gesellschaftlichen Anforderungen an die Agrarstruktur auf der einen Seite und die freie Verfügung über Eigentum auf der anderen. In Thüringen gehören beispielsweise nur 25 Prozent der Ackerfläche auch den Bewirtschaftern. Auch wenn die bewirtschafteten Schläge immer größer werden, liegen die zahlreichen einzelnen Flurstücke in diesen unter einem Hektar. Hier weicht der bisherige Entwurf durchaus die bisherige Mindestanwendungsgröße von
einem Viertelhektar auf. Auch mehrere unspezifische Rechtsbegriffe müssen in den nächsten Schritten noch konkretisiert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um es an dieser Stelle noch einmal deutlich zu sagen: Wir wollen mit dem vorliegenden Mantelgesetz einen verlässlichen Rahmen schaffen, dass auch in Zukunft eine Landund Forstwirtschaft in der Region mit Menschen aus der Region möglich ist. Wir als SPD-Fraktion sind davon überzeugt, dass damit mehr Wertschöpfung vor Ort wirken kann, dass eine nachhaltige Bewirtschaftung der Flächen dadurch gestärkt wird und dass langfristig die Versorgung mit den nachwachsenden Rohstoffen sichergestellt ist.
Zugleich habe ich in zahlreichen Gesprächen die durchaus berechtigte Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf wahrgenommen. Ich möchte am Ende keinen zahnlosen Papiertiger unterstützen, welcher in der Praxis keine Wirkung entfaltet. Daher freue ich mich auf eine angeregte und ergebnisoffene Anhörung im Landwirtschafts- und Forstausschuss und darf mich für Ihre Aufmerksamkeit recht herzlich bedanken.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, da ist es nun, das lange angekündigte Agrarstrukturgesetz. Dreieinhalb Jahre hat es gedauert, bis Sie was vorgelegt haben. Der Versuch allein ist Ihnen gelungen, allerdings scheint es ja keiner zu sein, der wirklich erfolgreich gewesen ist, zumindest dann nicht, wenn man sich die ersten Gutachten dazu mal durchliest.
Ich zitiere hier mal eins, ein 130-seitiges Gutachten des Thüringer Bauernverbandes mit dem Genossenschaftsverband der Region und der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen. Sie sagen oder kommen zu dem Schluss – ich zitiere: „Wie sich aufgrund einer umfassenden und unabhängigen gutachterlichen Würdigung des Entwurfs am Prüfungsmaßstab des Grundgesetzes, der Thüringer Verfassung sowie des Unionrechts herausgestellt hat, verstößt dieser Entwurf in vielfacher Hinsicht gegen höherrangiges Recht. Er sollte daher nicht Bestandteil des Thüringer Landesrechts werden.“
Dieser Stellungnahme ist aus unserer Sicht zunächst nichts hinzuzufügen, denn Sie scheitern mit diesem politischen Versuch, die Realität zu verändern. Die Realität ist recht leicht zusammengefasst. Ein Gut, das faktisch begrenzt ist und nicht skalierbar ist, also sich nicht vermehren lässt, wird immer mehr nachgefragt, egal ob es Menschen sind, die es besiedeln wollen, ob es Menschen sind, die darauf Unternehmen gründen wollen, wie beispielsweise eine Batteriezellenfabrik, oder Menschen, die es aufgrund der grünen Landwirtschaftspolitik stilllegen wollen oder darauf Solarenergie etablieren wollen oder die eben anbauen, um dann Energie zu gewinnen. Was zeigt ein Preis an, wenn das Gut begrenzt ist, aber die Nachfrage steigt? Auch der Preis steigt. Insofern, meine Damen und Herren, zeigt der Markt das an, was wir auch von ihm erwarten.
Jetzt versuchen sie gegenzusteuern. Und wie Sie es versuchen, diese Eingriffe, dieses An-die-Wand-Malen des bösen Investors und noch schlimmer ist, wenn er nicht aus Deutschland kommt, erinnert mich fatal an die Mietpreisbremse, die genauso kläglich in ihrer Wirkung gescheitert ist, beispielsweise in Berlin. Aber
nicht nur das ist fragwürdig, sondern natürlich ist noch Weiteres fragwürdig. Sie sind ja nicht die erste Landesregierung, die das versuchen.
In Brandenburg ist der Entwurf damals zerrissen worden, wird jetzt versucht neu aufzusetzen. Kollegin Hoffmann hat das schon gesagt. In Sachsen ist es gescheitert. In Sachsen-Anhalt wird es aller Voraussicht nach jedenfalls scheitern.
Nochmals: Sie werden mit diesen Eingriffen in ein bis jetzt schon hoch reguliertes Gut das Ziel nicht erreichen, was Sie vorgeben erreichen zu wollen, nämlich landwirtschaftliche Flächen auszuweiten oder zu erhalten oder Verkauf einzuschränken.
Denn den Eingriff, den Sie machen, ist unzulässig, denn der Eigentümer kann mit dem Eigentum zunächst einmal tun, was er möchte,