Protokoll der Sitzung vom 07.12.2023

§ 13 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2023 und dem Beschluss des Thüringer Landtags vom 6. März 2020 (Drucksache 7/512 – zu Nr. I Ziffer 3.) hier: Tausch der landeseigenen Liegenschaft in Jena, Erfurter Straße 35, gegen die im Eigentum der Stadt Jena stehende Liegenschaft in Jena, Gemarkung Ammerbach im Hahnengrund) Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/9080 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/9176 -

Das Wort zur Berichterstattung erhält Herr Abgeordneter Wolf aus dem Haushalts- und Finanzausschuss.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mit Schreiben des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei vom 21. November 2023 wurde dem Landtag die vom Finanzministerium übergebene Vorlage zum Tausch der landeseigenen Liegenschaften in Jena, Erfurter Straße 35 – für die Kundigen, das sage ich hier dazu, das ist die ehemalige Hautklinik – gegen die im Eigentum der Stadt Jena stehende Liegenschaft in Jena, Winzerlaer Straße/Schrödinger Straße mit der Bitte übersandt, die Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2023 herbeizuführen. Es wurde im Weiteren darum gebeten, die Vorlage auf die Tagesordnung der Plenarsitzungen am 6., 7., 8. Dezember 2023 aufzunehmen und wegen der Eilbedürftigkeit gemäß § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.

Die Präsidentin des Landtags hat daraufhin gemäß § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags die Vorlage bereits vor der ersten Beratung an den HuFA überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner 78. Sitzung am 1. Dezember 2023 in öffentlicher Sitzung beraten.

Zur Beschlussempfehlung nach Diskussion im HuFA: „Die Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung in den Tausch der landeseigenen Liegenschaften in Jena, Erfurter Straße 35 gegen die im Eigentum der Stadt Jena stehenden Liegenschaften in Jena, Winzerlaer Straße/Schrödinger Straße unter Zahlung eines Wertausgleichs wird erteilt.“ Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Auch hier liegen mir keine Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der

(Vizepräsidentin Lehmann)

Drucksache 7/9176. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die CDU-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Und rufe auf den Tagesordnungspunkt 13

Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags ge

mäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/7614 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/8953 -

Das Wort zur Begründung erhält Frau Abgeordnete Tasch für den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Und sie wird vertreten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die besten Grüße von Frau Tasch. Sie ist leider krankheitsbedingt heute nicht hier und ich habe das übernommen, damit wir weiterkommen.

Die Landesregierung hat dem Landtag mit Schreiben vom 9. März 2023 den ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen mit der Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes zugeleitet. Gemäß § 52 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wurde dieser erste Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten federführend, an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

Der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in seiner 42. Sitzung am 11. Mai 2023, in seiner 43. Sitzung am 22. Juli 2023 und in seiner 45. Sitzung am 31. August 2023 beraten und empfohlen, dass der Landtag gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes eine Stellungnahme abgibt – vergleiche auch Vorlage 7/5535.

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in seiner 44. Sitzung am 6. September 2023 beraten und empfohlen, eine Stellungnahme wie vom federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Vorlage 7/5535 empfohlen abzugeben – vergleiche dazu auch Vorlage 7/5558.

(Vizepräsidentin Lehmann)

Der Innen- und Kommunalausschuss hat den ersten Entwurf zur Änderung zur des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in seiner 49. Sitzung am 7. September 2023 und in seiner 51. Sitzung am 26. Oktober 2023 beraten und empfohlen, eine Stellungnahme wie vom federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Vorlage 7/5535 empfohlen abzugeben – vergleiche auch Vorlage 7/5811.

Dem Landtag wird nach alldem empfohlen, eine Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes abzugeben. Der Wortlaut ergibt sich aus der Drucksache 7/8953. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Malsch. Ich eröffne hiermit die Aussprache und rufe Herrn Abgeordneten Kalich für die Fraktion Die Linke auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Änderung des Landesentwicklungsprogramms begleitet uns ja nun schon seit einem längeren Zeitraum. Ich kann mich erinnern, dass uns die erste Stellungnahme am 9. März 2023 zugeleitet wurde. Wir beraten das heute in § 4 Abs. 3 der Beteiligung des Landtags am Thüringer Landesentwicklungsgesetz.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass uns unterdessen bereits der zweite Entwurf für diesen Landesentwicklungsplan vorliegt und wir uns im Prozess der Beratung zum Großteil immer noch im ersten Entwurf festgefahren haben. Es lagen dem Ausschuss insgesamt drei Stellungnahmen vor. Und mehrheitlich mit einer Stimme Mehrheit wurde die jetzt vorliegende Stellungnahme angenommen. Wir sehen aber in der angenommenen Stellungnahme erhebliche Schwächen. Aus unserer Sicht bestehende oder die auch anstehenden Problemstellungen, die mit dem Landesentwicklungsplan gelöst werden müssen, kommen zu kurz. Klimawandel und demografischer Wandel sind Herausforderungen, die uns von einem Teil des Landtags weggeredet werden und der andere Teil unterschätzt diese Problemlagen wirklich. Die Bestimmung von Grundzentren als kleinsten raumordnerischen Strukturelementen und Stabilisierungspunkten in Thüringen

auf Landesebene stellt nämlich keine Schwächung der Regionalplanung dar, sondern die Erhaltung wachsender Strukturen durch den gesamtheitlichen Blick auf unser Land.

(Beifall DIE LINKE)

Auch im Kapitel 5.2 „Energie“ ist aus unserer Sicht nicht zielführend, was in der Stellungnahme, die hier mehrheitlich angenommen worden ist, ausgeführt wird. Die Bekämpfung und Abmilderung des Klimawandels und seinen Folgen ist eines der wichtigsten und aktuellsten Probleme, die wir gegenwärtig haben. Weg

dahin ist der Umstieg auf erneuerbare Energien. Der Landesentwicklungsplan erhält Bekenntnisse zum Umstieg auf 100 Prozent erneuerbare Energien und dazu gehört eben auch die Wahrheit, dass wir dies ohne Windenergie im Wald nicht erreichen. Wenn ich in meine Nachbarkreise gucke, nach Oberfranken, in den Landkreis Hof, CSU-regiert, oder nach Sachsen, CDU-regiert, sehe ich dort eine ganz andere Entwicklung. Wer sich davon überzeugen will, braucht nur dem Weg zum Drei-Freistaaten-Stein zu folgen, um sich dort ein Bild zu machen.

Ebenso die durch die CDU kritisierte Übertragung der Steuerung des Windkraftausbaus durch Gemeinden, bei denen es um mehr Beteiligungsmöglichkeiten der Kommunen geht, sehen wir kritisch. Wir hoffen, dass

(Abg. Malsch)

durch mehr Beteiligung der Kommunen und der Anwohner dort wesentlich größere Akzeptanz zum Umbau auf erneuerbare Energien erreicht werden kann.

Wenn ich noch mal auf das Beispiel zurückkommen kann: Am Drei-Freistaaten-Stein gibt es zwei Windenergieanlagen, die im Wald stehen. Wir waren mit insgesamt 50 Bürgermeistern dort, haben uns das angeguckt. Dort gab es weder eine Bürgerinitiative gegen diesen Ausbau, noch der Waldbauer hat uns an irgendeiner Stelle gesagt, dass er das nicht möchte, sondern seine Flächen waren vom Borkenkäfer so geschädigt, dass er durchaus zugestimmt hat und dort gesagt hat, die Flächen müssen sowieso weg, und wer sich mal eine Windenergieanlage im Wald angeguckt hat, der weiß auch, wie weit dort ran aufgeforstet werden kann, was dort auch passiert ist. Die Absurdität dieser ganzen Angelegenheit sieht man daran, dass 100 Meter weiter draußen auf diesem Waldstück, das völlig fertig und leer gefressen war, auf dem freien Feld landwirtschaftliche Fläche vernichtet werden konnten und dort die Windenergieanlagen errichtet werden können. Also das spricht Bände, wenn man sich so eine Situation vor Ort anguckt. Ich denke, dass wir über den zweiten Entwurf durchaus noch mal diskutieren müssen. Wir brauchen die Ausrichtung auf die Problemstellungen, die ich genannt habe und die sich auch in den Stellungnahmen widerspiegeln müssen. Wir werden dieser Stellungnahme, die heute hier vorliegt, nicht zustimmen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächste erhält Frau Abgeordnete Hoffmann für die AfD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, Ende 2022 hat die Landesregierung den Ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms beschlossen und Anfang Januar der öffentlichen Beteiligung zugeführt. Im Entwurf enthalten sind Änderungen in den Kapiteln „handlungsbezogene Raumkategorien“, „Zentrale Orte“, „Mittelbereiche“, „Grundversorgungsbereiche“ sowie „Energie“. Auf meine Anfrage 7/3663 antwortete die Landesregierung, dass im Zeitraum zwischen dem 10. Februar und dem

5. Mai 2022 insgesamt 211 Stellungnahmen gegenüber dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft abgegeben wurden. Davon entfielen 153 auf öffentliche Stellen und 58 auf nicht öffentliche Stellen. Mit der Behandlung des Entwurfs im federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie den mitberatenden Ausschüssen für Umwelt, Energie und Naturschutz und Innen- und Kommunalausschuss konnten die Abgeordneten diese Stellungnahmen einsehen. An dieser Stelle einen Dank für die Zuleitung.

(Beifall AfD)

Es wurde im Abschnitt „Raumkategorien“ unter anderem kritisiert, dass Erfurt alleinig als Verkehrsknotenpunkt angesehen wird, im anderen Abschnitt, das heißt „Zentrale Orte, Mittelbereiche und Grundversorgungsbereiche“, wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass die Planungsgemeinschaften auch weiter die Lenkungsfunktion ausüben sollen oder dass es eine kluge Verteilung von Oberzentren geben muss, was Nordthüringen einschließt. Der Großteil der Stellungnahmen befasste sich jedoch mit dem Kapitel Energie. Das wundert nicht, denn hier wird der Ausbau der Windindustrie fixiert. Die Kritik in den Stellungnahmen bezieht sich dabei nicht nur auf die Schlechterstellung des ländlichen Raums und auf Eingriffe in die Natur, sondern auch auf die mangelnde Versorgungssicherheit durch Windkraft. Nach den Vorstellungen der Bundes- und der Landesregierung soll nämlich bis Ende 2032 ein Ausbaustand von 2,2 Prozent der

(Abg. Kalich)

Landesfläche für die Windindustrie erreicht sein, basierend auf dem im Februar 2023 in Kraft getretenen Windenergie-an-Land-Gesetz. Für Thüringen bedeutet ein solcher auf die Fläche bezogener Ausbau eine Mehrung von derzeit 870 Windanlagen auf über 4.000. Und für Thüringen heißt das nicht nur Überstunden für die Planungsgemeinschaften, sondern in erster Linie 3 Prozent der Fläche Nordthüringens, 2,9 Prozent der von Mittelthüringen, 1,8 Prozent von Ostthüringen und 1,3 Prozent von Südwestthüringen, die versiegelt und industrialisiert werden sollen, darunter auch Waldflächen. Ich zitiere dazu aus Seite 20 des Entwurfs zum Landesentwicklungsprogramm: „In Thüringen sind bis zum 31. Dezember 2027 die räumlichen Rahmenbedingungen für mindestens 29.160 Hektar, das heißt 1,8 Prozent der Landesfläche, als Zwischenziel und bis zum 31. Dezember 2032 35.640 Hektar, das heißt 2,2 Prozent der Landesfläche, als Gesamtziel für die Windindustrie zu schaffen.“

Die Stellungnahme des federführenden Ausschusses geht auf diesen Windindustrieaufwuchs ein und fordert eine Überarbeitung des Entwurfs. Die zwei mitberatenden Ausschüsse haben sich angeschlossen, der eine immerhin mit Verzögerung. Diese Stellungnahmen liegen auf der Linie des Vorschlags, den die AfD-Fraktion eingereicht hat, der aber abgelehnt wurde. Ich will aus diesem Vorschlag für eine Stellungnahme zitieren: „Die Mitglieder des Ausschusses empfehlen die Ablehnung des vorliegenden Entwurfs zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen und fordern eine Überarbeitung. Begründung: Den Mitgliedern des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten liegen Stellungnahmen von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Ähnliche zum ersten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Thüringen vor. In diesen Stellungnahmen kritisiert ein nicht unerheblicher Teil den Entwurf oder schlägt Verbesserung vor.“ Dies wird anschließend beispielhaft an einige Stellungnahmen darlegt. Die Kritik bezieht sich dabei auf alle Abschnitte, das heißt auf handlungsbezogene Raumkategorien, zentrale Orte, Mittelbereiche, Grundversorgungsbereiche und Energie. Kritisch wird unter anderem eine ungleiche Strukturentwicklung des Freistaats gesehen. Ein wesentlicher Teil der Stellungnahmen und der Kritik von Kommunen, Verbänden usw. ist zum Abschnitt Energie zu verzeichnen. Wenngleich sich naturgemäß nicht alle Stellungnahmen in einer Überarbeitung widerspiegeln können, ist die Landesregierung aufgefordert, sich mit allen kritischen Zuschriften auseinanderzusetzen. Und weiter schreiben wir: „Es ist aus Sicht der Mitglieder des Ausschusses angeraten, den Änderungsentwurf zu korrigieren und alle Abschnitte, insbesondere den Abschnitt Energie, zu überarbeiten. Dieser Abschnitt basiert auf der Prämisse des forcierten Ausbaus der Windkraftindustrie im windarmen und ländlich geprägten Thüringen. Was nicht nur ein enormes Konfliktpotenzial birgt, sondern auch die Thüringer Landschaft und Natur massiv verändert und den ländlichen Raum benachteiligt. Eine solche Schlechterstellung kann nicht Ziel oder Folge eines Landesentwicklungsprogramms sein.“

(Beifall AfD)

Thüringen ist ein ländlich geprägtes Bundesland, das grüne Herz Deutschlands. Es wäre eine Schande, wenn die Natur des Freistaats durch eine angeblich grüne, in Wirklichkeit aber höchst schädliche Energiepolitik zerstört wird. Gefährden Sie nicht weiter den ländlichen Raum unserer Heimat und machen Sie aus den Thüringer Wäldern keine Gewerbegebiete für Windlobbyisten. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als Nächste erhält Frau Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

(Abg. Hoffmann)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute eine Stellungnahme des Landtags zum ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms. Eine Beratung zu einem Zeitpunkt, zu dem eigentlich bereits der zweite Entwurf vorliegen sollte. Wie sinnvoll eine Landtagsbefassung zu dieser Zeit noch ist, lasse ich daher einmal dahingestellt. Jedenfalls müssen wir uns nun mit einer Beschlussempfehlung auseinandersetzen, die auf Initiative der CDU mit den Stimmen der drei Oppositionsparteien im Infrastrukturausschuss zustande gekommen ist. Mit einer Beschlussempfehlung allerdings, die für uns Bündnisgrüne in keiner Weise zustimmungsfähig ist.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn – das muss man so deutlich sagen – der Empfehlungstext zum Abschnitt „Energie“ kann nur als ein Frontalangriff auf den Ausbau klimafreundlicher Energieversorgung gewertet werden.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist nicht gut, denn hier muss man deutlich sagen, dass in dieser Beschlussempfehlung ein Ausmaß an Realitätsverweigerung zum Ausdruck kommt, das wirklich nicht mehr erträglich ist, insbesondere, wenn es eben nicht von rechts außen, sondern von einer demokratischen Fraktion wie der CDU kommt.