Protokoll der Sitzung vom 07.12.2023

Das ist nicht gut, denn hier muss man deutlich sagen, dass in dieser Beschlussempfehlung ein Ausmaß an Realitätsverweigerung zum Ausdruck kommt, das wirklich nicht mehr erträglich ist, insbesondere, wenn es eben nicht von rechts außen, sondern von einer demokratischen Fraktion wie der CDU kommt.

Die Notwendigkeit des Windenergieausbaus in Zeiten von Klimakrise, von globalen Energieunsicherheiten immer wieder grundsätzlich infrage zu stellen, ist einfach grotesk. Auf der UN-Klimakonferenz, die gerade stattfindet, wird sehr wahrscheinlich gerade eine Verdreifachung des Ausbaus der Erneuerbaren bis 2030 beschlossen. Auf dieses Zwischenziel haben wir uns auch in Deutschland längst gemeinsam verständigt. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich sowohl im Bundesklimaschutzgesetz als auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Im EEG sind die Ausbauziele für 2030 festgeschrieben. Für die Windenergie bedeutet dies beispielsweise eine installierte Leistung von 115 Gigawatt. Anstatt sich aber nun endlich in einem konstruktiven Prozess zur regionalen Umsetzung dieses Ziels in Thüringen zu beteiligen, geht die CDU, wie mit dieser Beschlussempfehlung passiert, weiterhin auf Totalblockade. Mit der Beschlussempfehlung lehnt die CDU Flächenziele, eine kommunale Öffnungsklausel und die Nutzung von Forstflächen ab. Eine

Vernetzung in andere Landesgliederungen der Partei scheint es dabei nicht zu geben.

Ich möchte nur ein paar Beispiele nennen. In Hessen wurden unter Zustimmung der CDU schon längst 2 Prozent der Landesfläche für die Windenergie ausgewiesen. Die CDU in NRW ließ im Landtag einen Antrag für eine kommunale Öffnungsklausel beschließen, weil mehr Wahlfreiheit für die Kommunen eben prinzipiell und sicherlich auch in diesem Themenfeld eine gute Sache ist. Die CSU in Bayern lenkt den Windenergieausbau ganz bewusst auf Forstflächen.

Was macht die Thüringer CDU? Sie lehnt Flächenziele grundsätzlich ab und nimmt damit in Kauf, dass ab 2028 eine Regionalplanung zur Steuerung der Windenergie über Vorranggebiete nicht mehr möglich sein wird. Sie sieht eine vermeintlich einseitige Fokussierung auf die Windenergie, obwohl die Ausbauziele des EEG und des Windenergieflächenbedarfsgesetzes auf einen hälftigen Zubau von Windenergie und Solarenergie setzt. Mit dem pauschalen Ausschluss von Windenergieanlagen auf Forstflächen stellt sie sich gegen die Interessen von Waldeigentümerinnen, von Unternehmen, die auf regional erzeugten grünen Strom angewiesen sind.

Selbst innerhalb der CDU, muss man deshalb feststellen, hat die Thüringer Landespartei mit ihrer fundamentalistischen Ablehnung der Windenergie ein absurdes Alleinstellungsmerkmal. Was wir stattdessen brauchen, ist doch ein konstruktiver Prozess zur Umsetzung der von Bundestag und Bundesrat längst

beschlossenen Ziele. Ich möchte hier noch mal auf das Windenergiebeteiligungsgesetz hinweisen, das sich gerade in der parlamentarischen Beratung befindet und ein sehr guter Weg ist, wie wir für mehr Teilhabe sorgen können, wie wir dafür sorgen, dass die regionale Wertschöpfung in Thüringen noch mehr gestärkt wird und sowohl Wirtschaft als auch Menschen vom dezentralen Ausbau der Erneuerbaren ganz direkt profitieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, diese Beschlussempfehlung, die uns hier heute vorliegt, missachtet nicht nur die gesetzlichen Vorgaben der Bundesebene. Würde ihr gefolgt, dann stünden die Regelungen im LEP im Konflikt zu bundesgesetzlichen Vorgaben. Die Beschlussempfehlung ist klimakrisenignorant und sie schadet dem Wirtschaftsstandort Thüringen. Auch das haben wir in diesem Plenum schon mehrmals debattiert. Es gibt viele Unternehmen, die auf lokal erzeugten, kostengünstigen grünen Strom dringend angewiesen sind, siehe zum Beispiel die Glasindustrie. Also machen wir uns endlich Gedanken darum, wo und wie wir konstruktiv diese dezentrale Energiewende auch in Thüringen voranbringen können. Wir Grüne lehnen die Beschlussempfehlung definitiv ab.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Gottweiss für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kollegen, sehr geehrte Zuschauer! Herr Kalich, es ist ja interessant, wenn Sie hier am Pult sagen, dass uns schon der Zweite Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm vorliegen würde. Fakt ist, den Abgeordneten des Thüringer Landtags liegt dieser Zweite Entwurf noch nicht vor. Sie haben da offensichtlich einen Wissensvorsprung.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Er hat gesagt, der müsste längst vorliegen!)

Es wäre wichtig, dass wir ihn tatsächlich zeitnah erhalten, damit wir den eben auch bewerten können. Das, was uns aber vorliegt, ist dieser erste Entwurf und dazu hat der Ausschuss eine sehr gute Beschlussempfehlung formuliert.

Der erste Punkt, der für uns wichtig ist, ist bei der Planung der Zentralen Orte, dass diese so, wie es bisher geübte Praxis in Thüringen war, von den Regionalen Planungsgemeinschaften vorgenommen werden kann.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das war nicht immer so!)

Es macht überhaupt keinen Sinn, das auf die Landesebene zu ziehen, denn damit entfernt man natürlich die Entscheidung von denen vor Ort, die am Ende mit dieser Entscheidung umgehen müssen. Man braucht gar nicht zu befürchten, dass kleine Orte da eine zu große Entscheidungsmöglichkeit kriegen, weil wir wissen, wie die regionalen Planungsversammlungen zusammengesetzt sind. Die sind im Wesentlichen dominiert durch die Zentralen Orte, durch die Oberzentren, durch die Mittelzentren, die dort mit ihren Bürgermeistern vertreten sind. Die Landräte, die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sind diejenigen, die die Planungsversammlungen dominieren. Es sind natürlich zusätzlich auch noch Vertreter über die Kreistage entsandt, wo oftmals dann kleinere Kommunen auch die Möglichkeit haben, an den fachlichen Entscheidungen teilzunehmen. Aber es ist klar, dass die Region an sich sehr gut vertreten ist und im Sinne der Zentralen Orte dort auch entschieden werden kann auf fachlicher Ebene, was im Rahmen der Planungsversammlung eh

(Abg. Wahl)

immer notwendig ist, weil das, was die als Aufgabe haben, tatsächlich staatliche Landesplanung ist, auch wenn es in den Regionalen Planungsgemeinschaften gemacht wird. Das ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises, wo man sich an fachlichen Dingen orientieren muss. Diese bewährte Form sollte beibehalten bleiben. Dazu gehört auch, dass für die Ausweisung als Grundzentrum Kriterien ausschlaggebend sein sollten, die vor allen Dingen funktional und damit sachorientiert geprägt sind, und nicht irgendwelche fremden Kriterien wie die Entfernung oder die Erreichbarkeit, sondern das, was tatsächlich vor Ort gemacht wird, sollte den Ausschlag geben.

Darüber hinaus haben wir natürlich den Bereich „Energie“, der in diesem ersten Entwurf vom Landesentwicklungsprogramm eine große Rolle spielt. Auch da hat der zuständige Fachausschuss eine ganz eindeutige Empfehlung abgegeben, nämlich dass der Landtag Flächenziele ablehnt, weil Flächenziele überhaupt keinen Sinn ergeben. Das Einzige, was fachlich Sinn ergibt, ist, dass man sich am Energiebedarf Thüringens orientiert und diesen Energiebedarf tatsächlich decken will, also Erzeugungsmengenziele definiert. Da es darauf ankommt, dass tatsächlich genügend Strom aus erneuerbaren Energien vorhanden ist, sollten diese Erzeugungsmengenziele eben auch technologieoffen sein, weil es für den Strom an sich unbedeutend ist, ob er aus Windkraft, aus Photovoltaik, aus Biomasse oder aus Wasserkraft entsteht; wichtig ist, dass der Strom vorhanden ist. Das sollte man tatsächlich den Regionalen Planungsgemeinschaften auch die Möglichkeit geben, eigene fachliche Entscheidungen zu treffen.

Der Landtag soll entsprechend der Stellungnahme bedauern, dass es diese einseitige Fokussierung auf die Windenergie gibt. Es ist tatsächlich so, dass es fachlich keinen Sinn macht, denn die Windenergie funktioniert nur, wenn sie durch Photovoltaik, durch Biomasse, durch Wasserkraft ergänzt wird. Wir brauchen grundlastfähige erneuerbare Energien genauso wie flexibel steuerbare erneuerbare Energien. All dies muss bedacht werden genauso wie der Ausbau von Speichern und des Netzes. Auch da ist tatsächlich der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms ziemlich ernüchternd, weil darüber so gut wie nichts drinsteht und es keine steuernde Idee dieser Landesregierung gibt, wie man das Problem angehen kann.

Darüber hinaus ist es so, dass, wenn man einer Ebene, den Regionalen Planungsgemeinschaften, die Möglichkeit gibt, Vorrangflächen auszuweisen und dann an anderen Stellen dafür die Windkraft zu untersagen,

dann ist es natürlich sinnvoll, dass es da ein gesamträumliches Konzept gibt. Deswegen ist es äußerst widersprüchlich, dass man hier versucht, den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, eigene Steuerungsmöglichkeiten zu nutzen, weil die ja auf jeden Fall im Widerspruch zum Regionalplan stehen würden und daher das Ganze keinen Sinn ergibt. Deswegen schlagen wir mit der Stellungnahme vor, dass dieser Punkt auch noch mal deutlich herausgearbeitet wird.

Die Stellungnahme sagt auch, dass der Landtag sich gegen die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald ausspricht und dass deutlich gemacht wird, dass die Wiederaufforstung und der klimaresistente Waldumbau Vorrang haben müssen. Das ist das, was wir gemeinsam als Ziel haben sollten, unsere Wälder zukunftssicher zu machen, den Wald zu schützen und nicht den Wald zu zerstören, indem man dort Windräder aufbaut.

Jetzt will ich auch noch mal einen Punkt sagen. Sie nehmen einfach die Realität nicht zur Kenntnis. Wir haben deutlich gemacht, dass wir für einen bedarfsgerechten Ausbau der erneuerbaren Energien sind und dass wir gesagt haben, wir wollen, dass sie so ausgebaut werden, damit wir tatsächlich den Bedarf Thüringens und seiner Wirtschaft insgesamt decken können. Wir haben berechnet, dass dazu eine Fläche von 0,8 Prozent der Landesfläche vollkommen ausreicht und dass das selbstverständlich im Offenland möglich ist. Das heißt, es braucht die Waldflächen einfach nicht, um die Ziele umzusetzen. Sie verstecken sich

hinter dieser Diskussion. Denn man muss mal sagen, all die anderen Möglichkeiten, die wir alle in unserem Energieplan aufgezeigt haben, den Ausbau der Windenergie im Offenland, den Ausbau der Photovoltaik, den Ausbau der Biomasse, den Ausbau der Wasserkraft, hätten Sie nutzen können. Alles, was wir aber erkennen können, ist, dass Sie seit 2014 nicht wirklich Bewegung bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien reinbringen. Sie versagen in diesem Feld und versuchen sich dahinter zu verstecken, dass im Wald der Ausbau von Windkraft nicht möglich ist. Sie könnten längst handeln. Wir haben Ihnen angeboten, Sie an diesen Stellen zu unterstützen. All das nutzen Sie nicht. Deswegen ist es wichtig, dass der Landtag dieses Recht wahrnimmt, in einer Stellungnahme der Landesregierung eine klare Position mitzugeben, die dann auch bei der Vervollständigung des LEP einfließen sollte. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Liebscher für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die heute zur Abstimmung stehende Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms ist bedauerlicherweise in mehrfacher Hinsicht ein Klassiker der Christdemokraten. Zum einen versucht die CDU erneut eine Stellungnahme, die nur mit den Stimmen der Rechtsextremen den Fachausschuss passieren konnte, zur Abstimmung zu bringen. An dieser Stelle weise ich noch mal darauf hin, dass wir stets an einer praktikablen Lösung für eine demokratische Mehrheit gearbeitet haben. Doch eine konstruktive Stellungnahme scheint an dieser Stelle nicht das Ziel der Union gewesen zu sein.

Zum Zweiten scheint es mittlerweile zur Tradition der Konservativen zu gehören, Sachargumente auszublenden. Die Teilfortschreibung ist insbesondere im Bereich „Ausbau der erneuerbaren Energien“ und der Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen begründet. Auch die CDU hat mehrfach anerkannt, dass die Windkraft die Lokomotive der Stromerzeugung in Thüringen ist und ohne den Ausbau der Windkraft die Abhängigkeit von fossilen Importen kaum zu bewältigen ist.

Zum Dritten der Aufzählung der Klassiker gesellt sich noch die Feststellung: Bundesrecht bricht Landesrecht. Die Union lehnt mit ihrer Stellungnahme die Flächenziele für den Ausbau erneuerbarer Energien ab. Würde dieses Anliegen in die Planungsziele und Empfehlungen im zweiten Entwurf aufgenommen werden, hätten wir ein Problem, denn das Windenergieflächenbedarfsgesetz ist unter § 1 Abs. 2 eindeutig. Darin heißt es klar und deutlich: „[…] dieses Gesetz [gibt] den Ländern verbindliche Flächenziele […] vor“. Und dieser Flächenbeitragswert liegt für Thüringen bis zum 31. Dezember 2026 bei 1,8 Prozent und bis zum 31. Dezember 2032 bei 2,2 Prozent.

Ich möchte an dieser Stelle nicht auf die Diskussion zur Fokussierung auf leistungs- oder flächenbezogenen Ansatz eingehen. Nur so viel sei dazu gesagt, dass sich die Definition von Leistungszielen in der europäischen und deutschen Praxis des Ausbaus als wenig praktikabel erwiesen hat, denn auf welchen Flächen soll die benötigte Leistung erbracht werden? Wollen Sie ernsthaft für jeden Standort und Windpark ein eigenes Planungsverfahren anstrengen? Verantwortung für eine nachhaltige Energieversorgung sieht anders aus.

Vor allem versucht die CDU mit ihrem Handeln, uns als Verantwortlichen im Land die Möglichkeit einer steuernden Konzentrationsplanung zu nehmen. Ein Großteil der in Thüringen ansässigen Betriebe mit hohem Energieverbrauch hat in den vergangenen Monaten deutlich gemacht: Wenn das Land Thüringen nicht bald

(Abg. Gottweiss)

den Fuß von der Erneuerbare-Energien-Bremse nimmt, wird der Ausbau weiter stocken und damit Produktion, Arbeitsplätze und auch Wertschöpfung in der Region gefährden. Denn neben dem Fachkräftemangel ist es vor allem der Mangel an verfügbaren günstigen und umweltverträglichen Energiequellen, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben zwischen Werra und Pleiße beeinflusst.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf den zweiten wichtigen Schwerpunkt der Teilfortschreibung kommen, denn die Empfehlung, auch zukünftig die Ausweisung von Grundzentren durch die Regionalplanung vorzunehmen, ist durchaus in Teilen sinnvoll. Dies ermöglicht die beschriebene Sach- sowie Ortsnähe und stärkt die Akzeptanz in der Region. Das Engagement der Union für mehr Gestaltungsspielräume der örtlichen Planung endet jedoch dann wieder abrupt, denn das Einräumen eigener Steuerungsmöglichkeiten für die Gemeinden, um Flächen für Windenergie auszuweisen, trauen Sie anscheinend den Verantwortlichen vor Ort nicht zu. Seltsam, denn Gemeinde- und Stadträte stehen im direkten Kontakt mit den Akteuren vor Ort, wissen, wo Konflikte liegen und sind geübt darin, passende Lösungen zu finden. Dieses Know-how der demokratischen Einflussnahme der kommunalen Familie schließt die Union von der aktiven Beteiligung aus – durchaus bemerkenswert.

Lassen Sie mich daher zusammenfassen. Die heute zur Abstimmung stehende Stellungnahme zum Ersten Entwurf zur Änderung des LEP ist für uns als SPD-Fraktion nicht förderlich für die Belange der Raumplanung. Daher lehnen wir diese ab. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächste erhält die fraktionslose Abgeordnete Dr. Bergner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, das Landesentwicklungsprogramm stellt die Weichen für die langfristige und strukturelle Entwicklung Thüringens. Hiermit können wir direkt Einfluss darauf nehmen, welche Vorgaben in Thüringen für die gesamtgesellschaftliche und wirtschaftliche Entfaltung im Land gemacht werden. Neben der Planung der Verwaltungszentren geht es vor allem um die Erstellung von Regionalplänen. Diese wiederum bilden die Grundlage für Windvorranggebiete, in denen sich der Ausbau der Windenergie abspielen soll. Im Bund ist das abstrakte Ziel von 2 Prozent der jeweiligen Landesflächen als Ausbau für Windenergie vorgegeben. Dabei wird keinerlei Rücksicht auf die topografischen Gegebenheiten der Bundesländer genommen, was diese Vorgabe an sich bereits ad absurdum führt. In Thüringen würde dieses Ziel bedeuten, dass wir Windräder in Waldgebieten aufstellen müssten. Ohne adäquaten Netzausbau und Speichermöglichkeiten bringen mehr Windenergieanlagen nicht

wirklich Nutzen.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Hört, hört!)

(Beifall Gruppe der FDP)

Während Windkraft im Wald ein Verbrechen an der Natur ist, trägt sie nach den neuesten Erkenntnissen sogar zur Verschärfung der Folgen des Klimawandels, nämlich Reduzierung des Niederschlags und Austrocknung der Böden und Temperaturerhöhung, bei.

Die Beschlussempfehlung ist von Vernunft geleitet. Sie erteilt sowohl dem abstrakten Flächenziel als auch der Windkraft im Wald eine klare Absage. Daher stimme ich der Beschlussempfehlung zu. So ein Flächen

(Abg. Liebscher)

ziel nimmt übrigens keinen Bezug auf die wirklich erzeugten Energiemengen, sondern ist lediglich eine Annahme auf einer installierten Leistung. Wir wissen ja alle, dass die tatsächliche Ausbeute in Thüringen bei der Windkraft davon lediglich 20 Prozent beträgt. Dies ist auch bei mehr Windrädern nicht anders. Es muss also, wie in der Beschlussempfehlung dargelegt, um Energieerzeugungsmengenziele gehen; das fordere ich schon immer. Diese kann, wie in der Empfehlung auch dargelegt wird, durch Speicher und intelligente Netze mit den vorhandenen Anlagen gesteigert werden und darauf muss der Fokus gerichtet sein.

Dies alles ist übrigens bei Dunkelflauten, wie wir sie gerade erst hatten und noch haben werden, für eine ausreichende und versorgungssichere Energieerzeugung trotzdem nicht geeignet. Dazu braucht es neben dem Import von Strom aus dem Ausland, hauptsächlich erzeugt durch Atomkraft und Kohlekraftwerke, auch in Deutschland grundlastfähige Erzeugung. Die Kernkraftabschaltung ist da alles andere als hilfreich. Wir hatten die weltweit sichersten Atomkraftwerke bis zur Abschaltung. Sie wieder ans Netz zu nehmen, soweit es noch möglich ist, ist ein Gebot der Vernunft.

Die gesamte Diskussion, das hatte ich bereits in meiner Rede zur Aktuellen Stunde gesagt, basiert auf unwissenschaftlichen und falschen Modellen. Darüber wird eine ergebnisoffene Diskussion immer noch weitgehend verweigert. Allerdings werden diejenigen Wissenschaftler immer mehr, die dem mit wirklichem Sachverstand und richtigen Forschungsergebnissen etwa entgegentreten. Das Klimanarrativ wackelt zusehends. Auch aus diesem Grund sollten wir uns gegen Flächenziele der Windräder im Wald starkmachen. Wir Bürger für Thüringen fordern eine vernunft- und wissenschaftsbasierte Energiepolitik, nachhaltig, versorgungssicher und auf nationale und regionale Besonderheiten achtend. Daher muss das Entwicklungsprogramm eine Wende von dieser einseitigen und umweltschädlichen Windkraft auf den Weg bringen. Wir sind unserem Land und den Menschen das schuldig und ich werde dann auch dafür stimmen. Danke.

Ich habe jetzt noch eine Wortmeldung von Herrn Bergner für die Gruppe der FDP vorliegen, aber Herr Bergner ist – Herr Montag, Sie übernehmen. Dann Herr Abgeordneter Montag, bitte.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ob das Herr Bergner wollte?)

Das kannst du ihn morgen fragen!