und kann zu rechtlichen sowie praktischen Unsicherheiten führen. Ich habe Sie nicht verstanden, Sie können danach ja noch mal vor, Herr Schubert!
Die Änderung könnte bedeuten, dass die Frist als weniger verpflichtend angesehen wird, was zu Interpretationsspielräumen, rechtlichen Auseinandersetzungen und folgenreichen Entscheidungen führen könnte. Eine solche Unklarheit ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar. Stellt sich noch die Frage, ob es haushalterisch überhaupt notwendig ist, sich über Tilgungsstreckungen zu verständigen. Werfen wir dazu einen Blick auf die aktuell vorliegenden Informationen. Einer Randnotiz in der Presse war zu entnehmen, dass aktuell 700 Millionen Euro im Plus zu erwarten sind. Im Klartext bedeutet das, dass überhaupt kein Griff in die Rücklage notwendig wäre. Wenn wir jetzt von tatsächlich 700 Millionen Euro Zuführung reden, würde die Haushaltsrücklage auf stolze 2,5 Milliarden Euro ansteigen. Vor fast einem Jahr zeigte der Haushaltsabschluss 2022 ebenfalls plötzlich und unerwartet einen entstandenen Überschuss, den man dann mit einer dritten Zuführung in Höhe von 350 Millionen Euro eiligst im Corona-Sondervermögen bunkerte. Immerhin wurden 157 Millionen Euro in die zusätzliche Schuldentilgung gegeben, ursprünglich geplant war eine Tilgung von 100 Millionen plus 71 Millionen Euro, aber tatsächlich wurden über 257 Millionen Euro plus 71 Millionen Euro getilgt.
Ich bin auf den endgültigen Haushaltsabschluss 2023 sehr gespannt. Vielleicht nutzt die Finanzministerin heute die Gelegenheit und stellt klar, wie viel Haushaltsüberschuss 2023 zusätzlich vorhanden ist. Für mich sprechen die aktuellen Zahlen eher für eine schnelle Tilgung der Staatsschulden insbesondere im Hinblick auf die nicht benutzten Coronakredite.
Meine Damen und Herren, lassen Sie es mich noch mal zusammenfassen: Die geplante Verlängerung der Schuldentilgungsfrist ist eine überaus kurzfristige Entscheidung, die langfristig negative Folgen für Thüringen haben dürfte. Sie belastet zukünftige Generationen. Sie kann das Rating des Freistaats gefährden. Sie beeinträchtigt unsere finanzielle Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit. Sie gefährdet unser Ansehen und es gibt schlichtweg keinen Anlass, diesbezüglich tätig zu werden. Statt ideologische Projekte und Luftschlösser zu finanzieren, sollten wir uns auf eine verantwortungsvolle Haushaltsführung konzentrieren, die sich an den Bedürfnissen unserer Bürger und Wirtschaft orientiert. Thüringen hat vorrangig kein Einnahmeproblem, es
hat ein Ausgabeproblem. Wie man seriös wirtschaftet, hat meine Fraktion in nahezu 200 Änderungsanträgen zum Haushalt 2024 gezeigt. Die AfD-Fraktion lehnt die von Rot-Rot-Grün vorgelegte Gesetzesänderung ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Cotta. Dann erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Kemmerich für die Freien Demokraten das Wort.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenige auf der Tribüne, ich hoffe, ein paar mehr auf den möglichen Zugängen, der Haushalt 2024, ein Drama in vielen Akten, heute, ich weiß nicht, die wie vielte Ausgabe. Ich sag es auch gern noch mal: Thüringen hat kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Das wird auch hier wieder deutlich.
Hinter dem etwas ablenkenden Titel, wenn auch etwas sperrig, nämlich „Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung“, versteckt sich in meinen Augen nichts anderes als keine finanzielle Souveränität, zuverlässige Arbeit und insbesondere eins nicht: das Einlösen des Versprechens gegenüber dem Steuerzahler, das wir gegeben haben, als wir die Corona-Sondervermögen begründet haben. Dort wurde das eineindeutige Versprechen gegeben, dass wir diese Mittel, diese 1,2 Milliarden Euro seinerzeit dafür ausgeben, um die Krise zu bewältigen, und zwar ausschließlich für die Krise und für nichts anderes, und das in acht Jahren zurückzuführen.
Jetzt stehen wir vor der Situation, dass der Haushalt für das Jahr 2024 mit 13,8 Milliarden Euro ein unanständiges Volumen angenommen hat. Hinten und vorne fehlen die Gelder. Und wie wir nachlesen konnten
seien Sie doch mal ruhig da hinten, Herr Schubert von den Linken –, stehen wir vor der Situation, der CDU ein Angebot unterbreiten zu müssen durch die Regierung – Herr Ramelow hat das getan, ich finde das reichlich vage –, nämlich darauf zu setzen, dass im Jahr 2023 und 2024 tatsächlich Haushaltsreste übrig bleiben. Kann sein, kann nicht sein, werden wir sehen – sehr auf Sand gebaut. Dann sollen wir das Corona-Sondervermögen noch auflösen und in diese vermeintliche Rücklage zurückführen, um die Tilgung zu strecken.
Ich glaube, ob wir nun zu einem privaten Darlehensgeber oder zu dem von mir immer gern zitierten Banker kämen, die würden das alles schallend zurückweisen und sagen, das ist nicht solide. Nochmals: Sie haben mir versprochen, wir kriegen binnen acht Jahren das Geld zurück. Die Zinslast wird steigen, die wir insgesamt zu begleichen haben, auch wenn die Zinsen vielleicht in den nächsten Tagen sinken sollten. Wir haben ein ganz anderes Niveau, als wir im Jahr 2020 begonnen haben, diese Kredite aufzunehmen. Das ist dann auch ein vermeintlicher Pyrrhussieg, wenn man sagt, die gestreckte Tilgung haben wir vollständig zur Verfügung. Nein, wir haben in den nächsten Jahren auch erhöhte Zinslasten zu bedienen.
Und auch das noch mal an diejenigen, die vielleicht nicht glauben, dass auch ein Freistaat Thüringen in der Bundesrepublik Deutschland eine Bonität besitzt: Das haben wir sehr wohl. Erinnern Sie sich an die Lehman-Krise, erinnern Sie sich an die Eurokrise, über lange Zeit wurde da diskutiert, wie Staaten auch in der Bonität weltweit von Ratingagenturen eingeschätzt werden. Wenn sie da finanzielle Unsolidität an den Tag legen, dann werden sie eben herabgestuft, und das ist dann ihr Rating und das wirkt sich auf die Zinsen aus. Insofern hat der Vorredner damit gar nicht so unrecht.
Wie kommen wir aus der finanziellen Misere nun heraus? Indem wir solide Arbeiten. Wir müssen in unseren
Augen bei den acht Jahren bleiben und wir müssten – nochmals: wir haben gesagt, wir nehmen das ausschließlich in die Hand, um die Folgen dieser Krise zu bewältigen – diese Reste des Corona-Sondervermögens, dazu kommen wir ja an einem späteren Tagesordnungspunkt, eigentlich auch in die Tilgung packen. Das ist solide Haushaltspolitik, die auch die nächsten Generationen berücksichtigt.
Es ist nicht dafür da, jetzt irgendwelche Projekte, die in dem jetzigen Haushalt nicht mehr abbildbar waren, der ja sowieso völlig überzogen ist, durchzufinanzieren. Nein, dann muss man an anderer Stelle priorisieren. Und nochmals: Das ist kein Sparen. Sparen beginnt erst, wenn man etwas übrig behält von dem, was eingenommen worden ist. Sparen ist jetzt hier nur eine verminderte Rücklagenentleerung bzw. Kreditaufnahme. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Nach dem Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Corona-Sondervermögen ist allerorts rege Betriebsamkeit zu vermelden. Im Bund gibt es eine Haushaltssperre, aber offensichtlich nur bei Ausgaben für Bundesbürger. Und auch in Thüringen ist es plötzlich möglich, die ungenutzten Reste des Thüringer Corona-Sondervermögens in den normalen Landeshaushalt zu überführen, wobei die Forderung ja eigentlich schon lange besteht. Auch ist absehbar, dass nicht mehr so einfach weitere Sondervermögen gebildet werden können, die, wie wir alle genau wissen, eigentlich Schulden sind am regulären Haushalt vorbei. Wenn das Geld nicht explizit für unvorhergesehene katastrophale Ereignisse vorgesehen ist, hat Karlsruhe nun diese Praxis verboten. Es ist übrigens dem von Frau Ministerin Taubert geführten Finanzministerium zu verdanken, dass der Landesrechnungshof für die Erweiterung des Sondervermögens aus Hilfen zur Energiekrise in einer ersten Prüfung keine Fehler finden kann. Ich erinnere daran, dass hier in der Runde viele Abgeordnete der Meinung waren, dafür neue Schulden aufzunehmen. Frau Taubert jedoch hat sich mit ihrer Kompetenz und Vernunft durchgesetzt. Beim vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition geht es nun um die Schulden im Kernhaushalt. Mit einem Taschenspielertrick zu bezeichnenden Gesetz sollen nun zusätzliche Millionen herangespielt werden.
Auf die Idee, beispielsweise den immer mehr ausufernden Förderdschungel zu lichten, dessen Zuwendungen auch gern für die eigenen Unterstützer verwendet werden oder den ständigen Stellenaufwuchs in der Verwaltung zu stoppen, kommt bei Rot-Rot-Grün dabei natürlich niemand. Aber es werden ja auch keine neuen Schulden aufgenommen, lediglich Tilgungszeiträume verdoppelt und das gilt dann – ich zitiere – auch
Aber, liebe Abgeordnete von den Regierungsparteien, das kostet natürlich zusätzliches Geld, auch und gerade in Zeiten wesentlich höherer Zinsen. Es handelt sich de facto um eine indirekte Schuldenaufnahme, auch wenn es rein rechtlich etwas anderes ist. Die Wirkung für den Landeshaushalt ist dieselbe. Außerdem ist es eine Wette auf die Zukunft, denn die zusätzlichen Ausgaben für Zinsen müssen nachfolgende Landesregierungen erwirtschaften. Und ich möchte noch mal betonen, wir haben schon jetzt im nächsten Haushalt 56 Millionen Euro Zinsen zu zahlen. Damit wird die ohnehin schon hohe Hypothek für eine zukünftige Regierung immer größer. Da sich erwartbar die Thüringer Wirtschaft in den kommenden Jahren kaum positiv entwickeln wird, ist zudem fraglich, ob genügend Steuern eingenommen werden können. Im Zweifel bleibt dann, selbige zu erhöhen. Auch das geht dann zulasten der Nettosteuerzahler. Statt mehr Haushaltsdisziplin, die notwendig wäre, wird mit dem Gesetz nach dem Motto „Augen zu und durch“ gehandelt. Die Gesetze, die Grundsätze einer ehrlichen und nachhaltigen Haushaltspolitik sind andere. Es gilt, in Zeiten von sinkenden Steuereinnahmen und angesichts auch neuer Herausforderungen, auf der Ausgabenseite genau hinzuschauen. Dies muss und darf nicht zulasten notwendiger Investitionen gehen, jedoch können Einsparungen in der Verwaltung und in konsumtiven Bereichen durchaus vorgenommen werden. Wir Bürger für Thüringen stehen für eine solide, transparente und ehrliche Haushaltspolitik, um dringende nötige Investitionen in die Infrastruktur zu ermöglichen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten habe ich nicht. Frau Ministerin Taubert, bitte schön. Halt! Entschuldigung, doch, Frau Taubert, es gibt noch eine Wortmeldung. Die würde ich, mit Ihrer Erlaubnis, vorziehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, danke, Frau Ministerin, dass ich noch vor Ihnen kurz sprechen darf. Liebe Besucher auf der Tribüne, worum geht es eigentlich? Das geht aus der etwas trockenen Debatte, die wir bisher geführt haben, gar nicht so richtig hervor. Es geht darum, dass die Fraktionen von Rot-RotGrün hier heute ein Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung eingebracht haben. Mit welchem Sinn und Zweck? Die Zeit, die der Landesregierung eingeräumt wird für die Tilgung der Schulden, die sie macht, um bestimmte Investitionen zu bewirtschaften, um bestimmte Investitionen zu ermöglichen – das soll gestreckt werden von derzeit verbindlich acht Jahren auf 15 Jahre. Mein Kollege Cotta ist schon darauf eingegangen, auf die mehr oder minder versteckte Streichung des doch entscheidenden Begriffs „verbindlich“ aus der Landeshaushaltsordnung. Aber ich glaube, die Dynamik dieser Debatte, die hat auch schon ein bisschen gezeigt, was von dieser ganzen Angelegenheit zu halten ist. Ich bin wirklich gespannt darauf, was die Finanzministerin hierzu noch zu sagen hat. Warum? Eine ordentliche formelle Einbringung dieses Gesetz, darauf haben die Antragsteller verzichtet. Es sprach kurz Herr Hande dazu. Herzlichen Dank, Herr Hande, für die Schilderung dessen, was Sie eigentlich vorhaben. Interessanterweise verzichteten beide anderen Antragsteller, die Fraktionen, jeweils Frau Merz, Herr Möller, auf Ihre Wortmeldungen, und der Kollege Kowalleck, der sprach auch dazu, äußerte sich mehr oder minder positiv zu dieser vorgeschlagenen Änderung. Warum findet er das eigentlich gut? Und warum wird das überhaupt beantragt? Das ist doch relativ simpel.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Als würde Sie das wirklich interessieren, Herr Braga!)
Die Landesregierung hat kurz vor der Landtagswahl im kommenden Jahr einen Haushalt eingebracht und er ist nicht anders zu bezeichnen als ein Wahlkampfhaushalt. Das steht ihr ja zu. Da gehört, glaube ich, zum politischen Geschäft dazu, dass im letzten Jahr Ihrer Amtszeit die Landesregierung – sage ich jetzt mal – besonders viele Projekte anschiebt, die ihr vor einer Wahl wichtig sind. Aber jetzt kommt ein Problem. Das Problem ist, die Landesregierung hat in diesem Haus keine Mehrheit hinter sich. Sie braucht Stimmen, um diesen Haushalt zu beschließen. Wo sucht sie sich diese Stimmen? Bei der Fraktion der CDU.
Nun ist es ja so, dass die CDU ja auch Wünsche zu diesem Haushalt hat, und zwar jede Menge. Die CDU will ja auch Wahlkampf machen und sie hat auch ganz vielen Unterstützern was versprochen. Es fehlt aber das Geld. Das Geld ist einfach nicht mehr da. Das hat die Landesregierung schon verplant. Was macht man dann? Na ja, dann spart man einstweilen – beispielsweise – bei der Tilgung und sagt: „Na ja, wir nehmen uns jetzt einfach mehr Zeit zur Rückzahlung unserer Schulden.“ Wir hatten vorhin acht Jahre verbindlich, jetzt geben wir uns einfach 15 Jahre Zeit. Besonders abenteuerlich in diesem Zusammenhang ist ja die Argumentation des Kollegen Kowalleck, der hier vorne gesagt hat, na ja, die Zinsentwicklung in diesem Land begünstigt sozusagen eine solche Änderung. Herr Kowalleck, die Zinsen in diesem Land sind in den letzten zwei Jahren erheblich gestiegen. Also, das Letzte, was wir in einer solchen Zeit machen sollten, ist, die Zeit, die wir uns nehmen,
um die Tilgung unserer Schulden zu verlängern – wir sollten möglichst darauf achten, die Schulden möglichst schnell zurückzubezahlen. Und bei aller Kritik, die meine Fraktion, meine Person auch durchaus äußert am Handeln der Landesregierung, an einem Punkt ist weniger Kritik zu äußern – am Handeln der Finanzministerin nämlich, weil sie einerseits, das hat sie gestern auch hier gesagt, immer wieder darauf hinweist, die Herkunft unserer Mittel verpflichtet uns zur Sparsamkeit. Das ist eine sehr richtige Feststellung. Aber auch, dass sie immer wieder darauf pocht, auf eine disziplinierte Haushalts- und Finanzpolitik und auch großen Wert legt auf schnelle Tilgung unserer Schulden. Deshalb bin ich sehr gespannt, Frau Ministerin, was Sie hierzu zu sagen haben. Das ist nämlich verantwortungslos, was hier vorgeschlagen wird.
Ich denke, das hat sich auch in der Debatte gezeigt, dass viele sich gar nicht dazu äußern wollten, weil sie gar nicht dahinterstehen. Und Herr Schubert, Sie haben jetzt mehrfach reingerufen, das sei doch alles Quatsch, was hier erzählt wird. Dann kommen Sie doch vor und erklären uns, warum das Quatsch sein soll. Das machen Sie aber nicht. Das machen Sie nicht, das machen Ihre Kollegen nicht.
Warum machen Sie das nicht? Weil Sie eigentlich gar nicht dahinterstehen, was Sie hier beantragen. Sie tun das nur, damit Sie sich irgendwie vier Stimmen zusammenschaufeln können, um in diesem Jahr noch einen Haushalt zu beschließen.
So, Frau Ministerin Taubert, bitte schön. Entschuldigung. Die Wortmeldung habe ich nicht gesehen. Herr Kollege Müller wollte vorhin nicht, jetzt bitte schön. Und noch einmal Entschuldigung, Frau Ministerin.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und werte Zuschauerinnen und Zuschauer und Gäste auf der Tribüne, ja, man kann natürlich so rangehen und sagen, Schulden müssen unmittelbar, sofort und schnellstmöglich zurückgezahlt werden. Aber wir befinden uns derzeit in einer Situation, wo wir auch veränderte Rahmenbedingungen haben, die anders aussehen, als beispielsweise zum Zeitpunkt, als die Landesregierung den Haushaltsentwurf aufgestellt und dem Parlament zugeführt hat.
Sicherlich hat der eine oder andere auch mitbekommen, dass wir derzeit in den Haushaltsgesprächen auf Bundesebene erhebliche Schwierigkeiten durch ein Gerichtsurteil haben, wodurch nämlich rund 60 Milliarden Euro, die fest in dem Haushalt eingeplant waren, nicht mehr zur Verfügung stehen.