Protokoll der Sitzung vom 07.12.2023

Sicherlich hat der eine oder andere auch mitbekommen, dass wir derzeit in den Haushaltsgesprächen auf Bundesebene erhebliche Schwierigkeiten durch ein Gerichtsurteil haben, wodurch nämlich rund 60 Milliarden Euro, die fest in dem Haushalt eingeplant waren, nicht mehr zur Verfügung stehen.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Weil Sie Fracking gemacht haben!)

Diese nicht mehr zur Verfügung gestellten Mittel sollten zum Teil eben auch nach Thüringen fließen. Die stehen uns wahrscheinlich nicht mehr zur Verfügung. Das heißt, wir müssen uns heute, Stand heute, auch eine andere Finanzierungsmöglichkeit für diesen Haushaltsentwurf vornehmen.

Eine der Möglichkeiten ist unter anderem die Streckung der Tilgung. Diese Streckung wollen wir vornehmen, um weiteren Handlungsspielraum in den laufenden Gesprächen zu erzielen, um der Landesregierung die Finanzierung erforderlicher Programme auch zu ermöglichen. Das hat auch ein Stückchen weit mit Generationsgerechtigkeit zu tun. Wenn wir heute diese Mittel nicht in die Hand nehmen, um sie für die Zukunft zu investieren, werden es uns unsere Kinder und Kindeskinder irgendwann einmal danken.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das ist doch keine Generationengerechtigkeit, Herr Müller!)

Langfristige Verschuldung ist auch ein Thema. Aber vielleicht gucken Sie sich auch einfach mal an, dass diese Landesregierung die einzige Landesregierung ist, die seit Bestehen des Freistaats überhaupt getilgt hat. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Müller. Jetzt schaue ich noch mal gründlich in der Runde herum. Herr Kowalleck.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, ich wollte nur noch mal vorgehen, um klarzustellen,

dass wir hier natürlich an dieser Stelle die verschiedenen Argumente abgewogen haben. Ich bin vorhin auch auf die Ausführungen von Herrn Abgeordneten Hande eingegangen, der ja auch selbst für seine Fraktion gesagt hat, dass es ein Für und Wider gibt. Uns ist doch allen klar, das wurde wahrscheinlich falsch verstanden, dass wir momentan eine Zinsentwicklung haben, die unser Land und natürlich auch die Menschen in unserem Land vor eine schwierige Entwicklung stellt.

(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Die Entwicklung geht aktuell zurück, gucken Sie sich mal die DAX-Unternehmen an!)

Wir haben ja hier auch an dieser Stelle dieses Thema „Grunderwerbsteuer“ diskutiert. Das möchte ich hier nicht aufwärmen, aber allein da zeigt ja auch gerade die Entwicklung im Bausektor, wie schwierig es für die Menschen ist, mit dieser Zinsentwicklung umzugehen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat das jetzt mit der Tilgung zu tun?)

Ich wollte einfach an dieser Stelle auch klarstellen, dass wir natürlich auch auf Landesebene darauf achten müssen: Wo geht die Zinsentwicklung hin und welche Auswirkungen hat das auf unseren Freistaat Thüringen? Das sind natürlich Punkte, die wir als CDU-Fraktion auch im Haushalts- und Finanzausschuss noch mal erörtern wollen.

(Abg. Müller)

(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Sie müssen sich doch nicht vor der AfD rechtfertigen!)

Deswegen stimmen wir hier an dieser Stelle für eine Überweisung, damit wir auch noch mal wirklich intensiv darüber diskutieren können. Das war letztendlich meine Argumentation an der Stelle. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kowalleck. Jetzt sehe ich wirklich keine weiteren Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Bitte schön, Frau Ministerin Taubert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, zunächst mal, das erste, was der Landrat von Sonneberg gemacht hat, er hat einen Bettelbrief nach Erfurt geschickt, er möchte gern Geld haben. Soweit dazu, dass man den Freistaat und seine Ausgaben nicht braucht.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Nein, nein, ich habe nur Feststellungen getroffen, ganz und gar nicht.

Zu Herrn Kemmerich: Das mit der Bonität …

(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Herr Kemmerich telefoniert hier oben in der Ecke!)

Alles gut, das ist okay, das darf er ruhig. Er redet ja nicht laut.

Natürlich haben wir eine sehr gute Bonität. Ich will das unterlegen. Der Durchschnitt der Bundesländer liegt bei dem Tilgungszeitraum bei 30 Jahren. Und wenn Sie sich zurückerinnern, wir haben in der Thüringer Verfassung nicht wie andere Bundesländer, die jetzt solche Tilgungsraten und auch mächtige Kredite aufgenommen haben, die Schuldenbremse in unsere Landesverfassung einziehen lassen – aus ganz gutem Grund –, sondern haben in der Landeshaushaltsordnung einen Paragrafen und nach dem haben wir einen Kredit aufgenommen, letztlich in Höhe von 1,2 Milliarden Euro, einmal, weil die Steuern eingesackt waren,

und zum Zweiten, weil wir durch Corona ganz vielen Menschen und Unternehmungen geholfen haben mit Landesmitteln, die wir aus Krediten aufgenommen haben. Es war dann eine Vereinbarung, dass man nicht die fünf Jahre behält mit der Tilgung, sondern dass man auf acht Jahre geht, und jetzt soll die Streckung weiter erfolgen. Wir haben – das hat Frau Bergner richtig gesagt – kein kreditfinanziertes Sondervermögen, also das heißt – der Landesrechnungshof hat das auch bestätigt –, unser Sondervermögen besteht aus eigenen Mitteln, das heißt aus Steuermitteln, die dann diesem Sondervermögen zugeflossen sind. Also wir stehen wirklich auf soliden Füßen und deswegen, Herr Kemmerich, wird unsere Bonität immer noch sehr gut sein gegenüber allen anderen Bundesländern, auch gegenüber Bundesländern, wo die FDP die Möglichkeit gehabt hätte, das ganz toll zu machen.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Haben wir doch! Wir haben geklagt gegen den Haushalt in Hessen!)

Wie gesagt, das ist kein Vorwurf an die ehemaligen Kollegen von der FDP, die da Finanzen auch nicht so einfach gehabt haben.

Letztlich ist das – auch das ist ja nicht verborgen geblieben – nicht die einzige Tilgung, die wir vornehmen. Wir haben ja ein sogenanntes Nachhaltigkeitsmodell, das wir eingeführt haben als rot-rot-grüne Regierung, nämlich, dass wir im Gesetz eine Tilgung vornehmen, also weiterhin auch um die 70, 80 Millionen – das

(Abg. Kowalleck)

steigt langsam an –, sodass wir eines der wenigen Bundesländer sind, die außerhalb dessen, was man im Rahmen von Schuldenbremse machen kann und nicht machen kann, auch weiterhin in die Tilgung gehen. Das ist sehr oft von Einzelnen hier belächelt worden. Ich denke, das ist aber auch richtig. Wir brauchen jetzt möglicherweise eben Entscheidungen, die auch der Krise geschuldet sind. Wir wollen aber die Notlage nicht ausrufen – auch das ist, glaube ich, eine sorgsame Abwägung des Finanzministeriums gewesen –, anders als andere Länder, die das jetzt im Jahrestakt machen wollen. Insofern, denke ich, ist auch der Antrag, der heute gestellt wurde, ein vertretbarer Antrag.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden an den Haushalts- und Finanzausschuss. Weitere Ausschüsse habe ich nicht wahrgenommen.

Damit bitte ich jetzt alle, die der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen, um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Teile der CDU – bis jetzt Teile der CDU – und der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, also haben die anderen Teile nicht teilgenommen. Damit ist also der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss stattgegeben und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Damit, meine Damen und Herren, rufe ich auf Tagesordnungspunkt 10

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS

90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9127 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön, Herr Kollege Hande.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann irgendwie mit Blick auch auf den letzten Tagesordnungspunkt feststellen, dass wir uns alle schon seelisch und moralisch auf die Haushaltsdebatte eingestellt hatten, die eigentlich für den heutigen Tag geplant war und nun dann doch höchstwahrscheinlich später stattfinden wird, aber das ist ja auch eine gute Sache.

Jetzt geht es um den vorliegenden Gesetzentwurf zur Auflösung des Corona-Sondervermögens, das wurde ja auch teilweise jetzt schon angesprochen. Ich möchte bei der Begründung vielleicht noch ein bisschen in die Vergangenheit schauen. Wir haben 2020 das Sondervermögen errichtet mit einer Laufzeit bis Ende 2021. Wir haben dann Ende 2021 gesehen, die Infektionslage, die pandemische Entwicklung ist noch so, dass wir es jetzt noch mal verlängern müssten. Also haben wir das Sondervermögen bis Ende 2022 verlängert. Es kam dann im weiteren Geschehen die Energiekrise dazu, bedingt durch den Angriffskrieg

(Ministerin Taubert)

auf die Ukraine und die Belastung der Menschen und der Wirtschaft hier bei uns im Land und demzufolge stand zur Diskussion, verlängern wir das Sondervermögen mit diesem erweiterten Zweck, nämlich auch der Energiekrise, verlängern wir es noch mal bis Ende 2024 oder verlängern wir es gleich bis Ende 2025. Wie Sie sich alle entsinnen können, haben wir bis Ende 2025 verlängert.

Nun stellen wir fest, dass die pandemische Entwicklung zurückgegangen ist. Die Situation aufgrund der Energiekrise, die inflationäre Entwicklung, das beobachten wir gerade, wenn wir ein Jahr zurückblicken – Sie haben es sicherlich auch gelesen in der Begründung, im Oktober letzten Jahres hatten wir noch eine Inflation von 9,4 Prozent, aktuell sind es ca. 4 Prozent – wird sich im Wesentlichen bzw. hat sich vielleicht auch schon im Wesentlichen normalisiert, weswegen wir auch wieder den Blick auf das Sondervermögen richten sollten und müssen, um es den Gegebenheiten, den Realitäten und der aktuellen Entwicklung anzupassen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tun wir das. Wenn wir schauen, wie das Sondervermögen aktuell noch aufgestellt ist, würde ein Abschluss dieses Sondervermögens mit dem Jahresabschluss 2025 erfolgen, das heißt irgendwann Anfang 2026, und stünde dann erst zur weiteren Verwendung für einen Haushaltsentwurf 2027 zur Verfügung. Bis dahin wäre es – mein Fraktionsvorsitzender hat das in sehr kluger Weise so benannt – gefangenes Geld, was dem Land, den Menschen, der Wirtschaft eben fehlt. Das wollen wir verhindern, dem wollen wir abhelfen und schlagen Ihnen deshalb die Auflösung des Sondervermögens Ende Februar 2024 – das ist dieses Mal der 29. Februar 2024 – vor, damit es dann für weitere Haushalte, unter anderem ab 2025, im Kernhaushalt verwandt werden kann. Ich denke, das ist auch im Sinne einiger Gruppen hier in diesem Haus. Ich freue mich auf die Debatte, die Diskussion jetzt hier, heute für diesen Tag. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Hande. Damit eröffne ich die Aussprache und rufe für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Kowalleck auf.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten uns damals als CDU dafür eingesetzt, dass auch unser Land auf die neue Situation reagiert. Das heißt, mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine und den damit verbundenen Zusammenhang Energiekrise und Wirtschaftskrise war es notwendig, dass wir Hilfen schaffen mussten für unser Land, für die Wirtschaft, für die Vereine, Verbände, für die Bürgerinnen und Bürger, alle, die es betroffen hat. Und in Gemeinsamkeit hier in diesem Land haben wir auch das bisherige Corona-Sondervermögen umgewidmet in ein Sondervermögen für Energiekrise.

Wir haben uns mit dem Thema jetzt mittlerweile schon seit Jahren im Haushalts- und Finanzausschuss und natürlich auch hier im Hohen Hause beschäftigt. Das ist auch notwendig. Wir hatten hierzu auch im zuständigen Ausschuss immer wieder auch die entsprechenden neuen Zahlen und die Beratungen. Für uns als CDU-Fraktion ist es auch weiterhin notwendig und wichtig, dass auch die Hilfen, die gebraucht werden, zur Verfügung stehen, weil wir sind noch nicht am Ende, was die Wirtschaftskrise angeht. Im Gegenteil, wir sehen ja auch die Diskussion in diesem Jahr, insbesondere zum Heizungsgesetz, zur Umstrukturierung im Bereich der Energie, dass hier die Themen total aktuell sind und wir auch weiter dranbleiben müssen. Deswegen ist es uns wichtig, dass wir das auch weiterhin im Auge behalten.

(Abg. Hande)

Zum vorliegenden Gesetzentwurf muss man sagen, wir hatten als Thüringer Landtag auch bewusst längere Zeiten, was das Sondervermögen angeht, hier festgeschrieben. Deshalb ist es wichtig, dass wir an dieser Stelle und natürlich auch im Ausschuss noch mal diskutieren, welche Lösungsmöglichkeiten sind die besten, um hier auch für unsere Wirtschaft und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Was wir nicht wollen – wie gesagt –, dass auch diese Hilfen, die hier in den letzten Monaten auf den Weg gebracht wurden, beendet werden, sondern wir müssen sehen, wo werden die Hilfen konkret gebraucht. Da müssen wir auch entsprechend als Thüringer Landtag handeln. An dieser Stelle sprechen wir uns als CDU-Fraktion dafür aus, dass wir den Gesetzentwurf an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss überweisen und hier auch weiterhin beraten und die verschiedenen Punkte noch mal an der Stelle diskutieren. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.