Protokoll der Sitzung vom 07.12.2023

Zum vorliegenden Gesetzentwurf muss man sagen, wir hatten als Thüringer Landtag auch bewusst längere Zeiten, was das Sondervermögen angeht, hier festgeschrieben. Deshalb ist es wichtig, dass wir an dieser Stelle und natürlich auch im Ausschuss noch mal diskutieren, welche Lösungsmöglichkeiten sind die besten, um hier auch für unsere Wirtschaft und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Was wir nicht wollen – wie gesagt –, dass auch diese Hilfen, die hier in den letzten Monaten auf den Weg gebracht wurden, beendet werden, sondern wir müssen sehen, wo werden die Hilfen konkret gebraucht. Da müssen wir auch entsprechend als Thüringer Landtag handeln. An dieser Stelle sprechen wir uns als CDU-Fraktion dafür aus, dass wir den Gesetzentwurf an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss überweisen und hier auch weiterhin beraten und die verschiedenen Punkte noch mal an der Stelle diskutieren. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kowalleck. Ich rufe Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Kollege Hande hat das auch zur Einbringung schon sehr deutlich gemacht, wir haben mit dem Sondervermögen, das wir 2020 mitten in der Coronapandemie etabliert haben, viele Hilfen geleistet für Gesellschaft, Wirtschaft, staatliche und kommunale Verwaltung, Kultur, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger, um die Folgen draußen während der Pandemie abzumildern. Wir haben aus dem Landeshaushalt dafür damals 694 Millionen Euro überführt, später wurde der Fonds mit weiteren Haushaltsbeschlüssen 2022 und 2023 um weitere Landesmittel von insgesamt 132 Millionen Euro aufgestockt. Zusätzlich – das haben wir vorhin gehört – wurden im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sondervermögens im Gesetzentwurf der CDU nochmals Landesmittel in Höhe von 350 Millionen Euro aus den Rücklagen in das Vermögen überführt. Also auch hier noch mal ganz deutliche gesagt: keine reinen Kreditfinanzierungen. Gleichzeitig wurde die Zweckbestimmung damals auch um das Thema „Energiekrise“ erweitert. Grund war unter anderem die stark gestiegene Inflation getrieben durch viele Unsicherheiten auf den Märkten aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.

Sehr geehrte Damen und Herren, der ursprüngliche Anlass dieses Sondervermögens ist mit dem offiziellen Ende der Pandemie im April dieses Jahres nicht mehr gegeben. Aktuell werden noch die ausstehenden Ansprüche im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes aus dem Vermögen abfinanziert. Das ließe sich allerdings auch über den vorhandenen Haushaltstitel bewerkstelligen. Auch im Bereich der Energiekrise ist

ein wesentlicher Veranlassungszusammenhang aus der Begründung im Gesetz entfallen: die nach oben getriebene Inflation. Lag sie im Oktober 2022 noch bei 9 Prozent, ist sie zum Glück zwischenzeitlich auf 3,6 Prozent gesunken.

Auch die Abflüsse aus dem Wirtschaftsplan in den entsprechenden Titeln für die in der Gesetzesbegründung geforderten schnellen Hilfen für Unternehmen stagnieren leider oder eben auch zum Glück, wenn sie überhaupt jemals in dieser Intensität benötigt wurden, denn allein im Titel „Wirtschaftshilfen für Unternehmen – Thüringer Härtefallfonds“ wurden mehr als 100 Millionen Euro eingeplant, kein einziger Euro ist tatsächlich abgeflossen. In anderen Titeln sieht es ähnlich aus. Offenbar ist die Notwendigkeit für dieses Sondervermögen in der Realität nicht in der Form vorhanden, wie es einige gefühlt wahrnehmen.

(Abg. Kowalleck)

Noch in der vergangenen Woche haben der Rechnungshof im Haushalts- und Finanzausschuss und auch das Thüringer Finanzministerium festgestellt, dass das Thüringer Sondervermögen nicht negativ von den jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betroffen ist. Die Auflösung ist somit auch keine Panikreaktion aus Angst vor rechtlichen Folgen. Vielmehr wurde deutlich, dass die Mittel aus der Kreditaufnahme im Zuge der Coronapandemie in diesem Zusammenhang verbraucht wurden. Es ist aber offensichtlich so, dass wir nun ein Sondervermögen vorhalten, das in Teilen seinen Zweck verloren und auf der anderen Seite keinen aktiven Nutzen mehr hat. Es sind Landesmittel, daher kann man sie auch getrost in die Rücklage des Landes zurückführen oder im Falle einer vorhandenen Zweckbindung eben über den Haushalt bewirtschaften. So manch einer in diesem Haus würde einfach die Worte Haushaltsklarheit und -wahrheit dazu bemühen.

Daher plädieren wir für eine Auflösung im Jahr 2024. Über alles Weitere möchten wir gern im Haushalts- und Finanzausschuss weiterberaten. Ich beantrage die Überweisung dahin. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Ich rufe Herrn Abgeordneten Kießling für die AfD-Fraktion auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne, meine Vorrednerin hat jetzt schon mal ein bisschen zu den Zahlen des Sondervermögens ausgeführt, das will ich jetzt nicht noch mal wiederholen. Aber ich will den Blick vielleicht mal in eine andere Richtung lenken, denn das CoronaPandemie-Hilfsfondsgesetz soll nun zum vierten Mal geändert werden. Diesmal soll das Sondervermögen zum Ablauf des 29. Februar 2024 aufgelöst und das dann vorhandene Restvermögen von geschätzten 200 Millionen Euro dann wieder zurück in den Kernhaushalt zugeführt werden. Das ursprüngliche Ablaufdatum war mal mit dem 31.12.2025 benannt worden, nach mehreren Änderungen, und das würde dann somit obsolet werden.

Der Grund, wie nun angeführt, steht auch in dem Antrag: offizielles Ende der Pandemie im April 2023. Daher sei der Sonderfonds nicht mehr nötig, hat meine Vorrednerin auch noch mal ausgeführt gehabt. Mit ihrer Wortwahl von dem offiziellen Ende der Pandemie, so kann man auch von einem Ende der Plandemie sprechen, Ihre Coronaplandemiemaßnahmen haben uns allen so sehr geschadet, mehr als dieser Coronavirus selbst. Wir standen dem ganzen Coronathema inklusive des Corona-Sondervermögens sehr kritisch gegenüber.

Wir hatten damals gefordert, dass die Hilfen in Sachen Corona auch ohne Weiteres wegen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit über einen Nachtragshaushalt abgewickelt werden könnten, aber schön, dass Sie nun die Einsicht haben, diesen, unseren, Vorschlag aus dem Jahr 2020 nun demnächst umsetzen zu wollen. Doch bin ich der Meinung, dass diese Erkenntnis mit Sicherheit wohl nicht nur damit zu tun hat, sondern auch das Gerichtsurteil vom Bundesverfassungsgerichtshof zu den 60 Milliarden da eine Rolle spielt, auch wenn Frau Merz gerade ausführte, dass es nicht so wäre, denn die Coronakredite wurden dort für den Bund aufgenommen. Hier wurde mit dem Gerichtsurteil auch noch mal klargestellt, dass die Gelder, vor allem auch Kreditmittel, zum einen einer echten Notlage bedürfen und diese Notlage jährlich festzustellen ist und zum anderen, sofern die Notlage festgestellt wurde, die Hilfsgelder dann auch zweckgebunden ausgegeben werden müssen.

(Abg. Merz)

Doch was hat unsere rot-rot-grüne Regierung in den ersten Coronahilfsfonds eingeplant? Man wollte Waffen kaufen, Mitteldistanzwaffen, man wollte für die Ministerien Jalousien kaufen, das stand alles auf dem Wunschzettel. Das hat natürlich nichts mit Corona zu tun, meine Damen und Herren. An diesen Beispielen, die ich noch fortsetzen könnte, ist die Gesetzwidrigkeit unter dem Blick der jetzt auch entstandenen Gerichtsurteile erkennbar, auch wenn wir von Anfang an für Hilfen für die Bürgerinnen und Bürger, auch für unsere Wirtschaft waren, aber eben nicht auf diese Art und Weise. Die Übertragung der 82 Millionen Euro aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfonds hatte ich in meiner Rede zur Schlussdebatte zum Landeshaushalt 2022 bereits kritisiert, da sie bewusst gegen eine Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs beim ähnlich gelagerten Coronahilfsfonds verstoßen haben.

Dem Corona-Sondervermögen fehlte von Anfang an die unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsklarheit

erforderliche Transparenz in der Abgrenzung zum Kernhaushalt. Auch haben Sie laut Wirtschaftsplan des Corona-Sondervermögens Ausgaben getätigt, welche nichts mit Coronakosten zu tun haben, wie zum Beispiel Zuschüsse für Sanierungen von Denkmälern, Geld für die digitale Infrastruktur oder Naturschutzprojekte oder Unterbringungskosten Geflüchteter, wofür damals unter anderem diese 82 Millionen Euro aus dem Kernhaushalt herhalten mussten. Daher hatten wir auch entsprechende Änderungsanträge eingebracht wie zum Beispiel in Drucksache 7/4848. Aber die wurden leider alle abgelehnt. Damals hatte ich Ihnen schon gesagt, dass solche geplanten Ausgaben in den Einzelplänen im Kernhaushalt abgebildet werden können, was Sie nun auch in Sachen Energiehilfen und -unterstützung scheinbar ab dem 1. März 2024 machen wollen.

Zur Zulässigkeit des Sondervermögens hatte ich auch damals schon auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags WD 15/21 verwiesen, welches am 10.01.2022 mit Drucksache 7/4690 veröffentlicht wurde. Auch die hausgemachte Energiekrise und die damit verbundene Erweiterung des Coronahilfefonds mit dem Gesetz vom 21. Dezember 2021 auf das Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes ist von Anbeginn an zweifelhaft gewesen, da Sie in dem Hilfsfonds die Dekarbonisierung der Wirtschaft auf der Agenda hatten bzw. immer noch haben. Auch hier hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofs klargemacht, dass die Hilfsgelder zweckgebunden ausgegeben werden müssen und nicht mal eben für grüne Klimaideologie umgewidmet werden dürfen, so, wie es unsere grüne Landesregierung vorhat und auch schon getan hat. Laut kürzlicher Aussage der Landesregierung wurden die Hilfsgelder in Höhe von ca. 694 Millionen Euro

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Lesen Sie doch noch mal im Errichtungsgesetz zum Sonder- vermögen nach, was da alles drinsteht!)

vollständig nur für echte coronagebundene Ausgaben verwendet, was mir aufgrund der bisher genannten Beispiele zweifelhaft erscheint. Da sie scheinbar nun langsam zu den Haushaltsgrundsätzen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit zurückkommen wollen, freut es uns. Daher stimmen wir gern der Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 7/9127 an den Haushalts- und Finanzausschuss zu und sind gespannt auf die dortige Beratung. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Kießling. Ich rufe für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Abgeordneten Müller auf.

(Abg. Kießling)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, wenn man hier als Letzter spricht, hat man hin und wieder die Aufgabe, sogenannte Bereinigungsreden vornehmen zu müssen.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn die AfD-Fraktion Haushaltsentwürfe so liest, wie sie ihre Reden schreibt, dann hoffe ich nur, dass sie nie, nie, nie in die Verantwortung kommt, einen Haushalt aufstellen zu müssen und ihn auch noch umzusetzen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mitteldistanzwaffen werden nicht aus dem Sondervermögen heraus finanziert, wurden sie auch nicht und werden sie auch nicht, sondern sie werden ganz normal über den Einzelplan 03 finanziert, das dazu. Einfach mal Lesekompetenz stärken und bei den alternativen Fakten ein wenig zurückschrauben.

Wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, der die Auflösung des sogenannten Corona-Sondervermögens vorsieht. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zunächst – und das ist erfreulich – wird das Corona-Sondervermögen schlicht und ergreifend nicht mehr gebraucht. Es gibt zwar noch Verpflichtungen, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz heraus ableiten und ergeben, diese Verpflichtungen können in Zukunft unmittelbar aus dem Landeshaushalt heraus erfüllt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Oktober letzten Jahres wurde der Zweck des Sondervermögens um die Bewältigung der Energiepreiskrise erweitert, eine akute Notlage, auf die wir reagiert haben. Nach dem Rückgang der Energiepreise und der Inflationsrate werden auch in diesem Bereich kaum noch Mittel abgerufen und benötigt. Nicht zu Unrecht werden Sondervermögen unter anderem von den Rechnungshöfen wegen mangelnder Transparenz kritisiert. Die Voraussetzungen für die Errichtung neuer Sondervermögen sind daher auch sehr eng gefasst worden. Deshalb sollten Sie auch möglichst umgehend aufgelöst werden, wenn kein Bedarf mehr für sie besteht. Wenn die Gründe für das jeweilige Sondervermögen entfallen sind, erst recht. Weil das hier der Fall ist, wollen wir den ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt für die Auflösung des Sondervermögens auf den 29. Februar 2024 vorziehen. Nach § 9 Satz 2 des Gesetzes wird der noch vorhandene Bestand aus dem Corona-Sondervermögen dem Landeshaushalt zugeführt und steht damit auch der weiteren Finanzierung der Aufgaben des Landes zur Verfügung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Müller. Für die Gruppe der FDP hat jetzt Abgeordneter Kemmerich das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Frau Finanzministerin, meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Tribüne und an anderen Möglichkeiten, an dieser Debatte teilzunehmen! Um das noch mal einzuordnen, es geht um einen Betrag von 200, 250 Millionen Euro. Das ist das, was stehen geblieben ist, was seinerzeit begründet worden ist in der Coronapandemie im Jahr 2020. Da war es sehr sinnvoll, keiner wusste, was tatsächlich alles auf uns zukommt. Es ist jetzt nicht der Punkt, über jegliche Maßnahmen zu diskutieren. In dem Moment, wo dieses Vermögen begründet worden ist bzw. die Schulden aufgenommen worden sind, war es sinnvoll.

Jetzt stehen wir heute im Dezember des Jahres 2023 und stellen tatsächlich fest, dass die Pandemie ihr Ende gefunden hat, dass die Energiekrise weniger schlimm verlaufen ist, als das der eine oder andere gesagt hat. Ich will jetzt auch nicht wieder diskutieren, wer tatsächlich die auch noch verschlimmbessert hat durch eigenes Handeln. Alles war nicht von außen erzeugte Krise, aber sei es drum. Jetzt geht es einfach um den Restbetrag von nochmals 250 Millionen Euro. Natürlich ist da der Streit: Was machen wir mit dem Geld? Ich habe das in der vorangegangenen Debatte schon mal gesagt: In meinen Augen wäre es sehr sinnvoll, dieses nicht mehr benötigte Geld in die Tilgung des damals aufgenommenen Kredites zu stecken. Ich denke, jeder vernünftige Haushalter, jede vernünftige sogenannte schwäbische Hausfrau, wie das immer so gern genannt wird, würde gleich handeln, um zu sagen, ich vermeide eben auch für die Zukunft weitere Belastungen in Form von Zinsen.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Gibt es gar nicht!)

Das jetzt mit der aktuellen Haushaltsdebatte zu vermischen und dieses Geld, das überhaupt nicht dafür gedacht war, Probleme des Jahres 2023 oder 2024 zu lösen, dazu zu verwenden, um hier möglicherweise Kompromisse zu schmieden zwischen CDU – man kann das ja lesen – und der rot-rot-grünen Minderheitsregierung, halte ich für sachfremd und eben nicht dem Versprechen folgend, das wir den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern des Freistaats Thüringen im Jahre 2020 gegeben haben, nämlich sorgsam mit diesem Geld umzugehen

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Haben Sie sich das mal angeguckt?)

und es, wenn es nicht mehr gebraucht wird, zurückzuführen und damit den zukünftigen Generationen, den zukünftigen Haushalten mehr Flexibilität zu erhalten und jetzt nicht nur kurzfristig ein Problem zu lösen, was Rot-Rot-Grün und die CDU wahrscheinlich ohne dieses Geld nicht gelöst kriegen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Haben Sie den Gesetzentwurf eigentlich mal gelesen?)

Ich habe den gelesen, da steht der 29. Februar drin.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: 29. Februar 2024!)

Dass Sie zum 29. Februar das Geld in die allgemeine Rücklage zuführen können. Damit geht es an Ihre klebrigen Hände, Herr Dittes. Doch, es geht an Ihre klebrigen Hände, und kein Mensch weiß, was Sie im Jahre 2024 – leider immer noch in der Regierungsverantwortung – damit machen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Reden Sie nicht so einen Quatsch!)

Da können Sie weglaufen, das können Sie machen.

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)

Das ist genau das, was wir wollen. Wir wollen es in eine solide Regierungsbasis geben und nicht in die Möglichkeit der Regierung, hier weiter noch kurz vor Toresschluss Dinge zu finanzieren, die der Zukunft des Freistaats eher abgängig und nicht zugängig sind. Das müssen Sie einfach akzeptieren.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Selbst kurz vor Toresschluss kennen wir noch nicht einmal Ihre Vorschläge!)

Das ist nachhaltige Finanzpolitik. Damit haben wir …

Herr Kollege Kemmerich, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dittes?