1. An welchen Schulen in und um Bad Salzungen gibt es aufgrund des Fehlens geeigneter Sportanlagen gegenwärtig in welchen vom Lehrplan verlangten Disziplinen Einschränkungen im Sportunterricht?
2. Wer ist dafür verantwortlich, geeignete Anlagen oder, soweit diese nicht in überschaubarer Zeit hergestellt werden können, entsprechende Ersatzlösungen, die gegebenenfalls mit einem weiteren Schultransport verbunden sind, zur Verfügung zu stellen?
3. Ist der Landkreis bezüglich solcher Ersatzlösungen wegen der notwendigen Umorganisation des Schulunterrichts, der Aufsichtspflicht sowie anderer zu klärender Aspekte auf das Staatliche Schulamt zugekommen und wenn ja, welche Ergebnisse wurden dabei erreicht?
4. Ist der Landkreis gehalten, wenn andere Standorte zusätzlich für den Sportunterricht genutzt werden, dies in seiner Schulnetzplanung festzuhalten und wenn ja, wer koordiniert die organisatorischen Aufgaben?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär, Prof. Speitkamp.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Für die Durchführung des lehrplangerechten Sportunterrichts sind für die Schulen in und um Bad Salzungen gute Voraussetzungen geschaffen worden. An allen Schulstandorten befindet sich eine geeignete Sporthalle zur Durchführung der hallenspezifischen Lernbereiche. Für den verbindlichen Lernbereich Leicht
athletik wird eine entsprechende Außensportanlage je nach Schulart benötigt. Die Mehrzahl der Schulen in Bad Salzungen hat eine solche Anlage an der Schule oder sie benutzt dazu das Werra-Energie-Stadion. Die Regelschule Tiefenort besitzt seit Jahren eine moderne Zweifelder-Sporthalle. Zur Durchführung des Lernbereichs Leichtathletik steht der Rasenplatz vor der Sporthalle zur Verfügung. Eine Weitsprung- oder Kugelstoßanlage ist nicht vorhanden. Die Nutzung des Werra-Energie-Stadions ist aufgrund der Entfernung für die tägliche Nutzung im Schulsport ungeeignet.
Zu Frage 2: Das ist Aufgabe des Schulträgers, also die Verantwortung, geeignete Anlagen bereitzustellen.
Zu Frage 3: Das zuständige Schulamt arbeitet in Fragen der Abstimmung zur Durchführung des Sportunterrichts kontinuierlich mit dem Landratsamt zusammen. Mit der Planung und Realisierung von Außensportanlagen stimmen sich die Schulverwaltung und die Verantwortlichen im Schulamt ab, um die Sportstätten schulartbezogen und lehrplangerecht zu bauen. Bei der letzten Aktualisierung des Sportstättenleitplans wurde das Schulamt ebenfalls einbezogen und die Belange des Schulamts, sofern möglich, berücksichtigt. Der Landkreis ist in den letzten Jahren besonders bei der Suche nach Ersatzlösungen bezüglich der Organisation und Durchführung des Anfangsschwimmunterrichts auf das Schulamt zugekommen. Der Schwimmunterricht für die Schüler der 3. Klasse ist verbindlich. Hat ein Schwimmbad wegen technischer oder baulicher Maßnahmen geschlossen, dann muss der Unterricht in anderen Bädern durchgeführt werden. Als Beispiel ist die zweijährige Baumaßnahme im Schwimmbad der Bundeswehrkaserne in Bad Salzungen aufzuführen. Die Kinder wurden in dieser Zeit im Schwimmbad in Brotterode beschult. Ein weiteres Beispiel ist die Sanierung des Schwimmbads in Dorndorf 2014 gewesen. Der Schwimmunterricht musste auf andere Bäder verteilt werden. Weitere Absprachen mit dem Landkreis, um notwendige Ersatzlösungen für die Durchführung des lehrplangerechten Sportunterrichts zu organisieren, gab es bisher nicht. Notwendige Absprachen wurden zwischen der Schulverwaltung und den Schulleitungen getätigt.
Zu Frage 4: In Absprache mit der Schulverwaltung wird zum Beispiel der Schwimmunterricht an anderen Standorten bzw. in anderen Schwimmhallen durchgeführt. Dazu findet jährlich eine enge Abstimmung mit den Verantwortlichen der Schulverwaltung statt. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulverwaltung ist in einer solchen Situation zwingend notwendig.
Vielen Dank für die Auskünfte, Herr Staatssekretär. In Tiefenort, das war auch öffentlich in den Medien zu verfolgen, hatte eine Elterninitiative Unterschriften gesammelt – ich glaube, über 2.000 wurden auch überreicht –, weil halt an dem Regelschulstandort, was übrigens auch ein Grundschulstandort ist, es nicht möglich ist – und das haben Sie ja auch bestätigt – Weitsprung und Kugelstoßen einfach zu benoten. Nun gibt es – und das haben Sie ja, wie gesagt, eben auch gesagt – an diesem Standort zwei Schulen. Beide Sportarten sind jetzt nicht möglich. Da ist meine Frage: Würden Sie mir da zustimmen, dass diese Sportarten aber notwendig sind zur Benotung der Schülerinnen und Schüler und dass die Schulsporthalle, die in Tiefenort vorhanden ist, keine dieser Schulsportarten zulässt, also weder Kugelstoßen noch Weitsprung, dass da keine Hallenanlage drin ist?
Das entspricht auch meinem Wissensstand. Ich bin aber gern bereit, noch mal nachzuhaken in der Frage und Ihnen diese Informationen noch präzise zu geben.
Danke schön, Herr Staatssekretär. Die zweite Nachfrage: Habe ich das eben richtig verstanden, dass das Ministerium uns sagt – weil auch das ist öffentlich – geworden, dass, wenn die Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Tiefenort ins Werratal-Stadion nach Bad Salzungen gefahren werden würden, Sie das auch als unangemessen betrachten?
Das ist richtig. Für die tägliche Nutzung im Schulsport ist das in dieser Konstellation nicht geeignet.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt noch eine weitere Frage aus der Mitte des Hauses. Bitte, Herr Kollege Wolf.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, noch mal zur Klarstellung: Wer hat an den weiterführenden Schulen, wenn so etwas passiert, die Aufsichtspflicht? Wer übt die Aufsichtspflicht für den Schülertransport aus? Das ist quasi wie Lernen an einem anderen Ort oder Unterricht an einem anderen Ort. Wer übt die Aufsichtspflicht dort aus?
Wenn es um die konkrete Aufsichtspflicht im Rahmen des Schulunterrichts und um den Verkehr im Rahmen des Schulunterrichts zu einem Sportstandort geht, dann hat die Aufsichtspflicht meines Erachtens die Schule.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Wir kommen zur vierten Anfrage von
Mit der Übersendung des durch die Landesregierung gebilligten ersten Entwurfs zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen an den Landtag ist das Parlament zur Stellungnahme aufgerufen. In der Zwischenzeit erfolgte zudem die fachliche Anhörung. Die gewonnenen Erkenntnisse werden derzeit in einem überarbeiteten zweiten Entwurf gebündelt.
1. Welche Änderungen bezüglich der Einordnung von Ober- und Mittelzentren gibt es zwischen dem ersten und dem zweiten Entwurf und wie werden diese Änderungen begründet?
3. Wie wirkt sich die raumordnerische Einordung der Städte Schmalkalden und Meiningen auf die Realisierung von Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans unter anderem auf die Ortsumgehung der Stadt Meiningen aus?
Vielen Dank, Herr Liebscher. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Frau Professorin, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Merz beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der Zweite Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in den Abschnitten 1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien, 2.2 Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen, 2.3 Mittelzentrale Funktionsräume und 5.2 Energie liegt noch nicht vor. Insofern kann kein Änderungsvergleich vorgenommen werden. Nach derzeitigen Planungen ist die Kabinettsbefassung für den 9. Januar 2024 vorgesehen.
Zu Frage 3: Neubauvorhaben im Netz der Bundesstraßen werden seitens des Bundes im Hinblick auf verschiedene Bewertungskriterien einer umfassenden Betrachtung zugeführt. Neben der Kosten-Nutzen-Analyse, der Beurteilung der Umwelt und naturschutzfachlichen Wirkungen und den Untersuchungen zur städtebaulichen Bedeutung ist die Ermittlung von projektspezifischen, raumordnerischen Nutzen maßgebender Baustein für eine Gesamtbewertung von Bundesvorhaben. Im Rahmen der raumordnerischen Beurteilung wird untersucht, in welcher Art und welchem Umfang ein straßenseitiges Infrastrukturvorhaben sich positiv auf Relationen mit defizitären Anbindungs- und Verbindungsqualitäten auswirkt. Ebenfalls wird die Verbesserung von Erreichbarkeitsdefiziten im ländlich geprägten Raum zur Bewertung herangezogen. Grundlage für die Bewertung sind die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung – kurz RIN – der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. In Abhängigkeit der Verbindung zentraler Orte gleicher Funktionen oder unterschiedlicher Funktionen werden sogenannte Austausch- oder Versorgungsbeziehungen für bestehende Nachbarschaftsbeziehungen definiert. Auf Basis dieser raumordnerischen Betrachtungen ergeben sich im Hinblick auf die bauliche Ausbildung von Strecken- und Knotenpunkten feste Anforderungen an Verkehrsnetze.
Die Frage von Um-, Ausbau oder Neubau in Verkehrsnetzen ist somit unmittelbar oder unmittelbar an die zentralörtliche Funktion der zu verbindenden Orte geknüpft. Welche Auswirkungen nun die zentralörtliche Einstufung auf die Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen hat, kann derzeit nicht eingeschätzt werden, da seitens des Bundes eine Weiterentwicklung der Methodik beabsichtigt ist.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich finde noch hier eine Nachfrage vor, die aber jetzt in Teilen schon beantwortet wurde. Ich will sie aber trotzdem noch stellen: Inwieweit kann die Landesregierung ausschließen, dass bislang geplante Vorhaben entlang der B 19 aus dem Bundesverkehrswegeplan herausfallen, wenn durch das Landesentwicklungsprogramm neue Oberzentren abseitig der B 19 ausgewiesen werden?
Dazu verweise ich auf die Antwort zu Frage 3. Weil sich die Methodik in Überarbeitung befindet, kann das noch nicht abschließend beurteilt werden.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen sehe ich keine. Doch – Entschuldigung. Frau Abgeordnete Hoffmann.
Frau Staatssekretärin, gestern bei der Debatte zum Landesentwicklungsprogramm wurde ja aus Reihen der regierungstragenden Fraktionen geäußert, dass dieser zweite Entwurf schon vorliegen würde. Jetzt muss ich mal konkret nachfragen: Sie sagten, der liegt noch nicht vor. Es wurde auch nichts weitergeleitet an Abgeordnete.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen sehe jetzt wirklich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage. Das ist die Anfrage des Abgeordneten Dr. Lauerwald in der Drucksache 7/9158. Bitte schön, Herr Dr. Lauerwald.
Bisheriger Sachstand zur Schließung einer Klinik in Bad Colberg. Wie einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks Thüringen zu entnehmen ist, hat die Geschäftsführung einer Rehaklinik in Bad Colberg beschlossen, diese aus wirtschaftlichen Gründen zu schließen. Alle Mitarbeiter sollen entlassen werden. Die Schließung hätte große Auswirkungen auf die Region.