Protokoll der Sitzung vom 08.12.2023

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann hat die Landesregierung wie von der geplanten Schließung erfahren?

(Staatssekretärin Prof. Dr. Schönig)

2. Gab es vor dem Bericht vom 21. November 2023 die Schließung beinhaltende Gespräche der Landesregierung mit Vertretern der Klinik?

3. Gab es seit der Kenntnisnahme durch die Landesregierung diesbezügliche Gespräche mit Vertretern der Klinik und/oder Vertretern der Stadtverwaltung von Bad Colberg-Heldburg, wenn ja, wann?

4. Gab es seit der Kenntnisnahme durch die Landesregierung diesbezügliche Gespräche mit der Industrieund Handelskammer Südthüringen, die ihrerseits für den Weiterbetrieb plädiert?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Herr Staatssekretär Prof. Speitkamp antwortet für die Landesregierung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lauerwald beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Die Landesregierung hat erst durch die Presseberichterstattung im November 2023 von der Schließung der Rehaklinik in Bad Colberg erfahren. Eine Einbindung der Landesregierung hat weder im Vorfeld dieser Entscheidung noch danach stattgefunden. Dies ist aber auch nicht zu beanstanden, da für den Betrieb oder den Bereich der Rehakliniken nur eine sehr eingeschränkte Zuständigkeit des Thüringer Gesundheitsministeriums besteht. Rehabilitationsträger sind beispielsweise die GKV, die Rentenversicherer und die gesetzliche Unfallversicherung. Es ist ihre Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die fachlichen und regional erforderlichen Rehabilitationsdienste und -einrichtungen in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung stehen. Abstimmungen in diesem Bereich erfolgen unmittelbar zwischen den Trägern sowie den Reha-Einrichtungen selbst.

Jetzt zur Beantwortung der konkreten Fragen.

Frage 1: Die Landesregierung hat durch die Presseberichterstattung am 21. und 22. November 2023 von der geplanten Schließung erfahren.

Frage 2: Die Antwort ist Nein.

Frage 3: Die Antwort ist Nein.

Frage 4: Die Antwort ist Nein.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es eine Nachfrage? Herr Staatssekretär, eine Nachfrage aus der Mitte des Hauses. Herr Abgeordneter Montag.

Vielen Dank, Herr Präsident. Eine kurze Nachfrage: Die Freisetzung des Personals ist wahrscheinlich mit Arbeitsplatzverlust verbunden, sehen Sie Möglichkeiten, dass diese medizinischen Fachkräfte aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels anderweitige Beschäftigung in der Region finden?

(Abg. Dr. Lauerwald)

Selbstverständlich haben wir die Hoffnung darauf, dass dies so passiert und werden dies auch selbstverständlich unterstützen, soweit es in unseren Möglichkeiten ist.

Vielen Dank. Wir haben noch eine zweite Nachfrage aus der Mitte des Hauses. Bitte, Frau Kollegin.

Vielen Dank. Sollte die Schließung so kommen, sieht die Landesregierung den Kurortstatus der Stadt Heldburg mit dem Stadtteil Bad Colberg gefährdet?

Die nächste Frage zielt genau darauf, deswegen würde ich vorschlagen, dass die nächste Mündliche Anfrage dieses Thema mit behandelt.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit kommen wir auch zur nächsten Mündlichen Anfrage. Das ist die Anfrage der Frau Abgeordneten Herold in der Drucksache 7/9159. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Auswirkungen der Schließung einer Rehaklinik in Bad Colberg und Unterstützungsmöglichkeiten der Landesregierung

Wie einem Bericht des „Mitteldeutschen Rundfunks Thüringen“ zu entnehmen ist, hat die Geschäftsführung einer Rehaklinik in Bad Colberg beschlossen, diese aus wirtschaftlichen Gründen zu schließen. Alle Mitarbeiter sollen entlassen werden. Die Schließung hätte große Auswirkungen auf die Region.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Landes für den Erhalt der Klinik, insbesondere des Klinikbetriebs und der Gebäude bzw. Einrichtungen und für den Erhalt der Arbeitsplätze in der Region sieht die Landesregierung – bitte begründen –?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Suche nach neuen Investoren bzw. neuen Klinikbetreibern zu unterstützen – bitte begründen –?

3. Welche Auswirkungen durch die Schließung sieht die Landesregierung – bitte begründen –?

Vielen Dank.

Vielen Dank. Und wieder Herr Prof. Speitkamp für die Landesregierung. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herold beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Frage 1 – zu den Unterstützungsmöglichkeiten: Vonseiten der Landesregierung bestehen keine Unterstützungsmöglichkeiten für den Erhalt der Klinik oder des Klinikbetriebs. Die Zuständigkeit für Reha-Einrichtungen liegt bei den Kostenträgern. Welche Abstimmungen zwischen diesen Protagonisten im Vorfeld der Schließungsentscheidung stattgefunden haben, ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Landesregierung wurde nicht in den Prozess einbezogen.

Frage 2: Wie bereits dargelegt, wurde die Landesregierung in die Schließungserwägung durch den Betreiber der Einrichtung nicht mit einbezogen. Es kann keine Aussage dazu getroffen werden, wie weit eigene Bemühungen des Betreibers fortgeschritten sind, gegebenenfalls einen neuen Klinikbetreiber oder Investor zu gewinnen. Das Land wurde bislang nicht um Unterstützung gebeten.

Frage 3 – zu den Auswirkungen der Schließung: Nach Kenntnis der Landesregierung wird der Betrieb der Reha-Klinik Bad Colberg aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt. Hauptgrund sei ein Überangebot an Reha-Einrichtungen in Thüringen. Die Reha-Klinik für Orthopädie und Onkologie sei nur selten zu mehr als 50 Prozent ausgelastet gewesen. Da sich auch die Kostenträger hier nicht anderweitig positioniert haben, kann davon ausgegangen werden, dass die Versorgung der Thüringer Patientinnen und Patienten durch die Schließung der Reha-Einrichtung nicht beeinträchtig ist.

Die Schließung der Rehabilitationseinrichtung könnte jedoch – das zielt auf die eben gestellte Nachfrage – Auswirkungen auf die künftige Anerkennung des Ortsteils Bad Colberg der Stadt Heldburg als staatlich anerkannter Kurort haben. Sollten nach einer Schließung die nach dem Thüringer Kurortegesetz und der dazu erlassenen Rechtsverordnung notwendige Anerkennungsvoraussetzung dauerhaft entfallen, ist durch die Landesregierung der Widerruf der Anerkennung zu prüfen. Die Landesregierung wird hierzu das Gespräch mit der Stadt Heldburg suchen. Ziel ist es, die Zukunft des Ortsteils Bad Colberg als Kurort sicherzustellen. Dazu ist nach derzeitigem Stand eine weitere Nutzung des Heilmittels, aus dem sich der Kurortstatus ergibt, notwendig. Das kann auch außerhalb eines Klinikbetriebs sichergestellt werden oder stattfinden, soweit eine angemessene ärztliche Betreuung sichergestellt ist. Die derzeit gültige staatliche Anerkennung als Kurort mit Heilquellenbetrieb ist noch bis zum Jahr 2027 in Kraft.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfrage sehe ich jetzt eine. Bitte schön, Frau Hoffmann.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie sagten, dass es Gespräche zwischen der Landesregierung und der Stadt Heldburg gibt. Gibt es dafür schon einen Termin?

Das kann ich Ihnen leider nicht sagen.

Jetzt sehe ich keine weiteren Nachfragen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Und wir kommen zur nächsten Anfrage. Das ist die des Abgeordneten Korschewsky in der Drucksache 7/9167. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Präsident.

(Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp)

Trekking in Thüringen

Das Wildnisflair der Übernachtung auf sogenannten Trekkingplätzen überrascht und begeistert immer mehr Draußen-Sein-Freundinnen und -Freunde hierzulande. In anderen Bundesländern, unter anderem durch den Frankenwald Tourismus an der Grenze zu Thüringen beworben, sind Plätze buchbar. Vor mehr als zehn Jahren machte die Pfalz den Auftakt mit zunächst sieben solcher Trekkingplätze. Inzwischen haben zahlreiche Regionen das denkbar einfache Konzept übernommen. In der Regel gibt es eine Feuerstelle mit rustikalen Sitzgelegenheiten, Platz für bis zu vier Zelte, dazu ein Klohäuschen – fertig. Trinkwasser muss man ebenso wie Proviant selbst mitbringen. Die Plätze liegen alle in der Nähe von Wanderwegen und sind untereinander vernetzt, sodass einem naturnahen Trekkingaufenthalt nichts im Wege steht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Verfügt die Landesregierung über Informationen, ob es für die Regionen in Thüringen ähnliche Initiativen mit Thüringer Akteuren gibt wie im Frankenwald durch die Bayerische Staatsforsten in Kooperation mit den Kommunen?

2. Welchen Regelungen und etwaigen Einschränkungen unterliegt die Übernachtung im Wald oder auf Wiesenflächen im Sinne der für das Trekking geeigneten Weise der naturnahen einmaligen Übernachtung?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Verfahrensfreiheit zur Errichtung von Zeltplattformen und Komposttoiletten nach § 60 Abs. 1 Nr. 10c der Thüringer Bauordnung im Allgemeinen und in Verbindung mit § 25 Abs. 4 des Thüringer Waldgesetzes für Flächen im Staatswald?

4. Welche Fördermöglichkeiten sieht die Landesregierung für die Etablierung eines Netzes von naturnahen Trekkingplätzen entlang oder in räumlicher Nähe zu bestehenden Wanderwegen bzw. paddelbaren Gewässern als legale Tourenoption für die Zielgruppe des sanften und nachhaltigen Tourismus?

Danke.

Vielen Dank, Herr Kollege. Und für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Weil, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky beantwortet ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: