Protokoll der Sitzung vom 08.12.2023

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Zusammenhang erhebt der Freistaat Thüringen in welcher Höhe für angehende und beschäftigte Lehrkräfte – sowohl regulär als auch im Seiteneinstieg – und weiteres schulisches Personal im Rahmen der rechtlich notwendigen Vorgänge, zum Beispiel bei Anerkennungsverfahren, Verwaltungs-gebühren – bitte nach Gebührenhöhe, dem jeweiligen Gebührentatbestand und Rechtsgrundlage für die Verwaltungsgebühren aufschlüsseln?

2. Bestehen Ausnahmen von der Entrichtung von Verwaltungsgebühren bzw. welche Ermessensspielräume haben die zuständigen Stellen für die in Frage 1 genannten Fälle?

3. Wie viele Einnahmen, die wie haushaltsrechtlich etatisiert werden, wurden im Rahmen der in Frage 1 erhobenen Verwaltungsgebühren in den Haushaltsjahren seit dem Jahr 2019 generiert – bitte mit entsprechenden Haushaltsstellen aufschlüsseln pro Haushaltsjahr –?

Vielen Dank.

Herr Prof. Speitkamp ist schon unterwegs.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage der Abgeordneten Baum, vorgetragen vom

Abgeordneten Montag, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Frage 1: Jeder Antrag auf Anerkennung seiteneinsteigerinnen-/seiteneinsteiger- und lehramtsbezogener Abschlüsse, die im In- und Ausland erworben wurden, wird gebührenpflichtig bearbeitet, unabhängig davon, ob der Antragssteller oder die Antragstellerin dann in den Thüringer Schuldienst eingestellt wird oder schon beschäftigt ist. Die Berechnung und Erhebung der Verwaltungskosten, Gebühren und Auslagen erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und der einschlägigen Verordnung für die Ersten Staatsprüfungen der einzelnen Lehrämter in Verbindung mit dem Thüringer Verwaltungskostengesetz und der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Die Höhe der im Einzelfall zu ermittelnden und erhebenden Verwaltungskosten bewegt sich in einer Spanne von 27 Euro für die Anerkennung einer Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt, die in einem anderen Bundesland abgelegt wurde, bis hin zu 250 Euro für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen.

Frage 2: Es gibt Ausnahmen bei Antragstellenden mit Bezug von Bürgergeld oder BAföG. Die Bewilligung muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen. Wird nach § 16 Abs. 1 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes von einer Gebührenerhebung abgesehen, wenn von dem Antragsteller/der Antragstellerin eine Bescheinigung über die Bewilligung von Leistung nach dem SGB II, jetzt Bürgergeld, oder eine Bescheini

gung über die Bewilligung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Anerkennung von einer im Ausland erworbenen Lehramtsqualifikation nachgewiesen wird, dass Leistungen nach dem SGB II oder de SGB XII oder Analogleistungen zum Beispiel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in dem für die Kostenerhebung maßgeblichen Zeitraum bezogen wurden. Daneben ist eine Stundung der Verwaltungskosten in Form von Ratenzahlungen möglich.

Frage 3, wie viele Einnahmen also etatisiert werden: Buchungen von Einnahmen im Rahmen von den in Rede stehenden Anerkennungen erfolgen im Kapitel 04 01 Titel 111 11. Eine Auswertung des Titels zum Stichtag 05.12.2023 ergab die folgenden Einnahmen in den letzten fünf Jahren: 2019 47.130,23 Euro, 2020 55.356,33 Euro, 2021 47.150,84 Euro, 2022 54.029,47 Euro, 2023 50.534,50 Euro. Die Einnahmen für das Jahr 2023 müssen noch unter Vorbehalt betrachtet werden, da das laufende Haushaltsjahr noch nicht abgeschlossen ist. Danke schön.

Vielen Dank Herr Staatssekretär. Es gibt, wenn ich das richtig deute, eine Nachfrage des Fragestellers.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Werden auch für die Laufbahnprüfungen Gebühren erhoben und wenn ja, wohin fließen die?

Meines Wissens ja, aber ich müsste Ihnen das noch mal konkret nachliefern.

Vielen Dank. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit ist das Zeitvolumen für die Fragestunde auch erschöpft. Ich höre das große Bedauern, aber es ist einfach so. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der

Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 32, 36, 38 a, 39 und 40 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.

Tagesordnung 32

Wahl einer Vizepräsidentin des

Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9161 -

Abgegebene Stimmzettel 70, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel demzufolge 70. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 43 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 36

(Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp)

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9162 -

Abgegebene Stimmzettel 70, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 70. Auf den Wahlvorschlag entfallen 23 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 38 a

Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9163 -

Abgegebene Stimmzettel 70, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 70. Auf den Wahlvorschlag entfallen 32 Jastimmen, 37 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 39

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9164 -

Abgegebene Stimmzettel 70, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 69. Auf den Wahlbewerber entfallen 30 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats: Ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 70. Auf den Wahlbewerber entfallen 34 Jastimmen, 35 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 40

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9165 -

Abgegebene Stimmzettel 70, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 70. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 37 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

(Vizepräsident Bergner)

Nachdem sämtliche Wahlvorschläge auch in einer jeweiligen ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht haben, sind weitere Wahlwiederholungen nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich kriege gerade das Signal, dass wir die Geburtstagsglückwünsche von heute Morgen jetzt nachholen können. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, Herr Staatssekretär.

(Beifall im Hause)

Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 45 auf

Thüringer Krebsregistergesetz Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8066 Neufassung - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/9194 -

dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9199 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Eger aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/8066 wurde am 7. September eingereicht. Im Gesetzentwurf geht es darum, das Thüringer Krebsregistergesetz neu zu fassen, um die rechtliche Sicherheit und das Sicherstellen der Finanzierung des Landeskrebsregisters zu schaffen. Die erste Befassung bzw. die erste Lesung im Landtag erfolgte in der Sitzung am 15. September. Hier wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

Der Ausschuss beschloss in seiner Sitzung am 26. Oktober, eine schriftliche Anhörung durchzuführen und wertete diese in der Sitzung am 30.11. aus. Im Rahmen der Anhörung sind insgesamt 14 Zuschriften eingegangen. Auch aufgrund der Stellungnahmen brachten die Parlamentarische Gruppe der FDP und die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen umfangreichen Änderungsantrag unter der Vorlage 7/5966 ein.

In seiner Sondersitzung am 6. Dezember hat der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der vorliegenden Beschlussempfehlung in Drucksache 7/9194 empfohlen, den Gesetzentwurf mit den eingebrachten Änderungen anzunehmen. Vielen Dank.

(Vizepräsident Bergner)

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Kollegin, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.