Vielen Dank, Frau Kollegin, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Jetzt habe ich Sie etwas im Gespräch gestört. Nicht? Sie zieht zurück. Damit ist dann schon wieder der Kollege Montag für die Gruppe der FDP dran.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, Thüringer Krebsregistergesetz. Ein wesentlicher Teil des aktuellen Krebsregistergesetzes bezieht sich auf eine nicht mehr aktuelle Rechtslage und die epidemiologische Krebsregistrierung generell mit dem Verweis auf den Staatsvertrag über das gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen. Wir wissen, der wurde bereits zum 31. Dezember 2022 gekündigt. Darüber hat auch die Landesregierung am 13. April 2021 dem Landtag berichtet. Allerdings, was fehlt, war, dass die Landesregierung entsprechend dann auch ein neues Gesetz einbringt, um Rechtssicherheit herzustellen und die Finanzierung zu sichern.
Aber dafür haben Sie ja die Freien Demokraten hier im Landtag, dass wir solche Dinge ausbessern für Sie und dass Sie dann unsere Lösung zur Debatte stellen. Es ist zentral, dass dieses Gesetz heute in geänderter Fassung auch verabschiedet wird. Denn das Krebsregister hat die Förderkriterien der Krankenkassen, welche durch sogenannte fallbezogene Krebsregisterpauschalen die Krebsregistrierung eben finanzieren, für das Jahr 2022 bereits schon nicht bestanden und eine Übergangsfrist – Nachbesserungs- und Bewährungszeit – bis Ende Dezember 2023 bekommen. Insofern ist heute allerhöchste Eisenbahn, dass wir das heilen.
Denn unter anderem geht es darum, dass die Krebsregistrierung eben auch ergänzt wird auf den Stand, den das Bundesgesetz beispielsweise vorgibt, beispielsweise mit ICD-10 C 44- und D 04-Regelungen, die wir auch entsprechend in den §§ 5 und 10 ergänzt haben.
Dass wir das heute geschafft haben – und ich sage, das war ein Ritt auf der Rasierklinge, komme ich vielleicht noch mal dazu –, rettet im Prinzip die Krebsregistrierung, das Thüringer Krebsregister vor der Pleite oder aber das Land vor einem Schaden. Nämlich allein für 2023 wäre der Schaden von 2,6 bzw. 2,8 Millionen Euro entweder vom Land zu tragen gewesen und der Schaden hätte sich auch auf das Jahr 2024 in selbiger Höhe erstreckt, sodass wir insgesamt von einem potenziellen Schaden von 5,6 Millionen Euro für die Landeskasse sprechen. Da wundere ich mich schon, dass es die FDP ist, die hier einen solchen Gesetzentwurf einbringen musste. Wir schließen also nun die aktuellen Regelungslücken, unter anderem Berücksichtigung und Reformermöglichung der Thüringer Strukturen, die die teuersten sind, durch fünf Strukturstellen, Umsetzung der Digitalisierung der elektronischen Meldung, wir stellen nicht Datenschutz sicher, regeln die epidemiologische Krebsregistrierung und integrieren die Meldungen von prognostisch ungünstigen nicht melanotischen Hautkrebsarten und ihrer Frühstadien. Auf gut Deutsch: Wir tun endlich das, was wir schon längst hätten tun sollen. Dass wir das heute beraten, ist, wie gesagt, keine Selbstverständlichkeit, aber eben von einem breiten Konsens getragen, weil die Konsequenzen die gewesen wären, dass wir am Ende des Tages keine funktionierende Krebsregistrierung hier im Land Thüringen gehabt hätten.
Ich schaue einmal ins Rund und da fällt mir auf, dass das Ministerium fehlt. Das ist nicht nur bei dieser Frage ein Problem, nicht nur, dass so etwas im Ministerium selber nicht auffällt – jetzt wird mich gleich wieder Herr Dittes zur Ordnung rufen, dass ich doch das Ministerium nicht kritisieren möge –,
aber auch in der Beratung war das Ministerium nicht ansprechbar. Auch die haben keine Position dazu abgegeben, sondern es war sehr mühsam, nachrangig tatsächlich die Änderungen so zu formulieren, dass sie am Ende auch das Problem lösen helfen. Beim letzten Mal war die Frauenbeauftragte in der Sondersitzung.
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Ich vertrete das Ministerium!)
Mag sein, dass andere Termine heute auf der Agenda stehen, aber ich hätte mir schon gewünscht, dass wenigstens die Staatssekretärin hier am Verfahren teilnimmt – nicht nur sitzend, sondern vielleicht auch heute hier, wo es beschlossen wird –, denn – das will ich sagen – wir haben mit unserer proaktiven Einbringung dieses Gesetzes Ihnen wieder mal ein Problem vom Tableau geschafft. Insofern ist es heute mal, kräftig Danke an uns selbst zu sagen.
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Die nächste Wortmeldung habe ich vom Abgeordneten Plötner für die Fraktion Die Linke.
Herzlichen Dank an das Präsidium. Werte Anwesende, sehr geehrte Damen und Herren, es ist jetzt ein bisschen bedauerlich, dass Kollege Montag das jetzt wieder hier im Plenum so genutzt hat, um noch mal mit allen hart ins Gericht zu gehen. Für mich und, ich glaube, die vielen Beteiligten ist das hier durchaus ein positives Beispiel für gelungenen Parlamentarismus, die Zusammenarbeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei wichtigen Anliegen. Es wird wirklich auch dem Thema gerecht, wenn wir uns dann dem so nähern.
Wir haben ca. 15.000 neue Krebserkrankungen jedes Jahr in Thüringen, eine Situation, bei der es wichtig ist, dass wir mit einer hohen Wissenschaft und natürlich auch mit einer hohen Rechtssicherheit das Krebsregister absichern und stärken. Auch, was die Sterbefälle angeht, in Thüringen ist es so, dass im Grunde genommen fast jeder fünfte Mensch, der verstirbt, das leider an Krebs tut. Dementsprechend müssen wir mit dem Thema auch würdig umgehen und eben auch mit dem heute zu beschließenden Gesetz.
Es wurde angesprochen, dass der Staatsvertrag ausgelaufen ist. Das ist tatsächlich auch ein sehr langes Konstrukt gewesen, dass schon 1952 die DDR ein ordentliches Krebsregister aufgelegt hat, dessen Fortführung dann über die Jahrzehnte hinweg und auch über Staatsverträge abgesichert worden ist. Nun braucht es aber auch eine neue Grundlage, um diese angesprochene Rechtslücke zu schließen und vor allen Dingen auch Finanzierungssicherheit und eine gute Forschung und Bekämpfung gegen den Krebs hier abzusichern. Es ist angestrebt, klinische und epidemiologische Krebsregistrierung durch eine fortlaufende und flächendeckende Datensammlung und -erhebung der Krebserkrankungen hier in Thüringen sicherzustellen. Es geht um die Absicherung davon und auch um die Absicherung von regionalen Registrierungsstellen in Thüringen.
Die Anhörung im Gesundheitsschuss hatte es gezeigt, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf noch einige Lücken enthielt bzw. einigen Überarbeitungsbedarf aufwies. Dem haben wir uns als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen mit der einbringenden Gruppe der FDP gewidmet und auch unter Einbeziehung des Gesundheitsministeriums, das mit seiner Fachexpertise sehr gern hier bereitgestanden hat. Wenn man so ein Gesetz anfasst, dann ist – das muss, denke ich, auch zur Wahrheit und Vollständigkeit dazugehören – Rechtssicherheit eben ein Punkt, der durchaus manchmal etwas Zeit braucht. Dass dieser Gesetzentwurf am 7. September eingebracht worden ist und heute am 8. Dezember zur Beschlussfassung vorliegt, das zeigt, glaube ich, dass dieses Argument, dass es hier irgendwie Verzögerung gab, ins Leere läuft und wir uns alle dem wichtigen Thema hier widmen.
Patientenauflistung haben wir noch vervollständigt, deren Daten dann ins Krebsregister eingespeist werden sollen, durchaus auch noch mal redaktionelle Änderungen vorgenommen. Und ich kann jetzt gleich ankündigen, dass auch der Änderungsantrag noch mit letzten redaktionellen Änderungen heute noch anzunehmen ist, um dann das Gesetz zu beschließen. Die Spezifizierung der Zuständigkeit bei der Beleihungsregel war noch ein Thema, die Regelung für die Fach- und Rechtsaufsicht und – auch immer sehr wichtig, das hat mit Gesetzesinterpretation und dann auch ‑umsetzung zu tun – die Vereinheitlichung von Begrifflichkeiten wurde herbeigeführt. Dementsprechend bitte ich darum, diesem Gesetz heute zu folgen, es zu beschließen. Die evidenzbasierte Medizin ist zu stärken, die rechtliche Absicherung muss funktionieren, die finanzielle Absicherung muss funktionieren und das wird damit gelingen. Ich bitte um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten König, Fraktion der CDU, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream und auf der Besuchertribüne! Meine Vorredner haben, glaube ich, schon die Bedeutung dieses Gesetzentwurfs der FDP herausgestrichen. Wenn man auf die Historie schaut, dann ist das so, dass seit 2003 bundesweit die Pflicht zur Registrierung bösartiger Tumorkrankheiten für Ärzte und Zahnärzte besteht. Mit diesem bevölkerungsweiten Register konnten erstmals Erkenntnisse über das Auftreten und die Häufigkeit verschiedener Krebserkrankungen gesammelt werden. Das ist besonders wichtig, da Krebsfrüherkennungsprogramme durch die Zahlen bewertet und gezielt verbessert werden können.
Alles in allem ist das Krebsregister ein ganz enorm wichtiger Bestandteil zur Bekämpfung der heimtückischen Krebskrankheit, also wirklich eine sehr gute Sache. Aber es ist zu nennen, das hat auch mein Vorredner, Herr Montag, schon gesagt, dass diese Pflicht, dieses Krebsregister zu führen, seit 342 Tagen auf keiner stabilen Rechtsgrundlage mehr steht. Denn mit der Aufkündigung des Staatsvertrags am 31. Dezember 2022 ist die rechtliche Grundlage hierfür weggebrochen. Seither steht Thüringen – übrigens als einziges Land deutschlandweit – ohne klare Regelung und Gesetzesgrundlage da. Leider haben wir diese Problematik auch bei anderen Themen. Es ist also höchste Zeit, dass ein neues Gesetz beschlossen wird. Und das sage ich auch ganz deutlich, deswegen haben wir uns diesen Ausschussberatungen auch nie verschlossen und gerade in den letzten ein, zwei Wochen, was die Geschwindigkeit anging, diesen
Gesetzentwurf noch rechtssicher durchzubringen, auch immer ein offenes Ohr gehabt. Denn, das weiß auch der eine oder andere, wir haben am Dienstag eine Sonderausschusssitzung gehabt, da wurde noch mal ein umfangreicher Änderungsantrag eingebracht mit dem Hinweis, dass wir auch noch mal die kommunalen Spitzenverbände anhören müssen. Die sollten sich, glaube ich, bis gestern melden, sodass wir heute das Gesetz beschließen können. Da sieht man schon, welche Geschwindigkeit wir hier an den Tag gelegt haben. Und das haben wir als Opposition mitgetragen, weil uns dieses Thema wirklich enorm wichtig ist. In dem Zusammenhang ist, glaube ich, zu sagen – inhaltlich haben meine Vorredner schon relativ viel gesagt, was jetzt verändert wurde, dass eine neue stabile rechtliche Grundlage geschaffen wird. Aber wichtig ist für uns auch noch mal die Kostenkomponente herauszustreichen, und was passiert wäre. Wenn wir uns jetzt auch als Opposition dem Thema verweigert hätten, hätten wir das Gesetz nicht beschließen können und die Kosten – das hat Herr Montag schon gesagt – mit 5,6 Millionen Euro.
In dem Zusammenhang stellt sich doch die Frage: Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir hier einen Staatsvertrag aufgekündigt haben. Wir haben bei einem so wichtigen Thema wie dem Krebsregister keine Rechtsgrundlage mehr. Dann passiert das vielleicht einmal. Wenn wir jetzt an die letzten Ausschüsse zurückdenken: Normalerweise ist auch das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst ein Thema, das die Landesregierung zu behandeln hat. Da muss nicht die FDP kommen und als die kleinste Oppositionspartei einen Gesetzentwurf hier einbringen. Das ist Sache der Landesregierung, wir hatten Sie auch dazu aufgefordert, das muss mal wieder eine Fraktion übernehmen, Rot-Rot-Grün hängt sich dran. Krebsregister – hat die FDP dankenswerterweise wieder übernommen. Dann haben wir das Chancengleichheitsförderungsgesetz, wieder mit verfassungsrechtlichen Bedenken, auch von der Minderheitskoalition eingebracht.
Verfassungsrechtliche Bedenken, Frau Wahl, raten Sie mal, warum Sie fünf, sechs Seiten Änderungsantrag gemacht haben, das kommt doch nicht von ungefähr.
Für mich stellt sich dann schon die Frage – lassen Sie mich doch bitte mal ausreden –, welche Prioritäten hier im Sozialministerium gesetzt werden, wenn solche wichtigen Themen nicht behandelt werden, sondern an die Fraktionen hier im Landtag abgegeben werden müssen, wenn eine kleine Oppositionspartei so wichtige Gesetzentwürfe einbringen muss – darum geht es doch hier.
Und, wie gesagt, wir heilen das jetzt. Normalerweise ist das Sache der Landesregierung. Das ist hier nicht passiert. Wir verweigern uns dem Thema nicht. Wir sind froh, dass es jetzt hier eine Einigung zum Gesetzentwurf der FDP gibt, dass wir im nächsten Jahr das Krebsregister rechtssicher durchführen können, weil ich keinem auf der Straße irgendwo hätte erklären können, dass wegen Nichttätigkeit der Landesregierung oder halt jemand anderem dieses Krebsregister eingestellt wird. Dafür ist das Thema zu wichtig. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Mir liegen jetzt keine weiteren Redewünsche – doch, bitte, Herr Dr. Lauerwald.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, das Krebsregister ist ein medizinisch und epidemiologisch wichtiges Instrument, um Kenntnisse zu erlangen, wie Tumorerkrankungen erfolgreich begegnet werden kann. Krebserkrankungen stellen in Deutschland nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache dar. Es gibt Handlungsbedarf, weil das bisherige Thüringer Krebsregistergesetz vom Dezember 2017 seine Gültigkeit verloren hat, wie schon meine Vorredner feststellen konnten.
Die bisherigen Regelungen waren veraltet, fehlerhaft und unvollständig. Seit dem 1. Januar dieses Jahres besteht keine rechtliche Sicherheit mehr und auch die Vergütung ist nicht vollumfänglich geregelt. Was sich mir auch nicht erschließt, ist die Tatsache, warum das Gesundheitsministerium in Kenntnis des notwendigen Handlungsbedarfs nicht rechtzeitig tätig geworden ist, aber der Herr König hat es ja gerade erläutert.
Wenn ein bisheriges Gesetz zum Jahresende ausläuft, dann wäre die logische Konsequenz für ein gut funktionierendes Ministerium, ein aktuelles Gesetz zu erarbeiten und nahtlos bereitzustellen. Nichts passiert.
Nun hat die Gruppe der FDP einen Gesetzentwurf zum Thüringer Krebsregistergesetz bereitgestellt. Zu begrüßen ist, dass in § 31 vorgeschlagen wird, dies rückwirkend zum 1. Januar 2023 gelten zu lassen, dadurch können nämlich Nachteile für Leistungsberechtigte ausgeschlossen werden.
Zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP wurde außerdem vor wenigen Tagen ein gemeinsamer Änderungsantrag von der Gruppe selbst und von Rot-Rot-Grün vorgelegt, in den viele Änderungsbedarfe eingearbeitet wurden, die sich aus der zwischenzeitlich durchgeführten Anhörung ergeben haben.
Mir ist es wichtig, auf einen Punkt hinzuweisen – den Datenschutz: Bereits in der Anhörung hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf erforderliche Änderungen hingewiesen, die zum Teil im vorliegenden Änderungsantrag auch umgesetzt wurden. Es muss absolut sichergestellt und auch regelmäßig kontrolliert werden, dass keine nicht unmittelbar benötigten Daten erhoben und gespeichert werden und mit diesen sensiblen Gesundheitsdaten sorgfältig umgegangen wird. Ein Datenleck oder gar Missbrauch dieser Daten würde das Vertrauen der Patienten in die medizinischen Bereiche grundlegend und dauerhaft erschüttern.
Aus meiner Sicht wäre daher eine erneute Begutachtung des Änderungsantrags durch den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erforderlich, bevor über diesen Gesetzentwurf abgestimmt werden kann. Aber da die Zeit ja drängt, wird es sicher nicht noch mal zu einer Ausschussüberweisung kommen, der wir zugestimmt hätten. In der jetzigen Form können wir uns mit unseren Stimmen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Für die Landesregierung, bitte, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nach der freundlichen Einführung durch den Abgeordneten Montag könnte man über eine angemessene Reaktion nachdenken, aber das Thema