Langfristig sind Zukunftsinvestitionen essenziell, weil sie langfristig positiv wirken. Langfristig belastende Ausgaben, wie beispielsweise bei der Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs, sind dabei kontraproduktiv. Schon jetzt deutet sich hier ein dauerhaftes Millionengrab an, das zukünftige Haushalte belasten wird. Nun sind im Haushaltsentwurf 2024 allein 22 Stellen im Thüringer Zentrum für forensische Psychiatrie,
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Woher haben Sie die Zahlen?)
das eine Art Verwaltungskopf des staatlichen Maßregelvollzugs ist, vorgesehen. Und diese 22 Verwaltungsstellen – das müssen Sie sich mal vorstellen, aktuell sind es ein paar weniger, weil nicht alle Stellen besetzt sind – verwalten den Maßregelvollzug in Mühlhausen, nächstes Jahr kommt eventuell Hildburghausen dazu. Dafür 22 Stellen, das zeigt, dass die Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs der falsche Weg ist und uns auch langfristig belasten wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, uns als CDU-Fraktion ist der langfristige Erhalt der Gesundheitspflege und der sozialen Infrastruktur besonders wichtig. Deshalb hätten wir uns, wie ich eben schon ausgeführt
habe, mehr Investitionen in die soziale Infrastruktur gewünscht. Und genau an dieser Stelle hatten wir auch unsere Schwerpunkte in den Änderungsanträgen zum Haushaltgesetz. Leider hat Rot-Rot-Grün genau diese Zukunftsinvestition verhindert. Ich möchte vier Beispiele nennen: Mehr Geld für barrierefreies Bauen in Thüringen, also die Aufstockung des Titels zur Schaffung von Barrierefreiheit, und der sollte von 2 Millionen um 1,5 Millionen auf 3,5 Millionen Euro aufgestockt werden. Rot-Rot-Grün wollte hier 800.000 Euro kürzen. Das ist zum Glück verhindert worden, aber es bleibt bei den 2 Millionen Euro, die dort zur Verfügung stehen.
Wir hatten 40 Millionen Euro – das war uns auch besonders wichtig – Investitionsförderung in Pflegeeinrichtungen vorgesehen, und das vor dem Hintergrund, dass wir teilweise Eigenanteile in den Pflegeeinrichtungen von über 3.000 Euro haben und mit der Entlastung bei den Investitionskosten, die teilweise bis
zu 17 Prozent dieser Eigenbeiträge betragen, hätten wir dort zu einer Entlastung für Pflegende beitragen können. Das hat leider keine Mehrheit gefunden, ist für uns aber perspektivisch ein enorm wichtiger Punkt.
Des Weiteren wollten wir perspektivisch 42,5 Millionen Euro für Investitionen in die Krankenhäuser bei der Umsetzung des neuen Landeskrankenhausplans einstellen. Leider gibt es auch hier keine Umsetzung. Und wir wollten eine bessere Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei knapper werdenden Haushaltsmitteln gilt es, Schwerpunkte zu setzen. Umso enttäuschender sind wir über das, was die Zustimmung erhielt: Das reine Verwalten des Bestehens, aber keine innovativen Ansätze für die Zukunftsfähigkeit des Landes. Trotzdem werden wir dem
Haushalt zu einer Mehrheit verhelfen. Warum machen wir das? Für mich sind dabei drei wesentliche Punkte entscheidend. Wir sorgen mit dem Haushaltsbeschluss dafür, dass gerade die vielen Vereine, Verbände und Unternehmen im Land auch im Jahr 2024 planen können. Damit schaffen wir Sicherheit, damit sorgen wir vielfach auch für Jobsicherheit, sodass in Projekten weitergearbeitet werden kann. Das ist unsere Verantwortung. Wir sagen ganz deutlich, es ist nicht unser Haushalt. Aber vor dieser Verantwortung werden wir uns nicht drücken und deswegen werden wir den Haushalt passieren lassen.
An zweiter Stelle: Auf unsere Initiative hin konnte eine auskömmliche Finanzierung der Krebsprävention in Thüringen in den Haushalt hineingeschrieben werden. Es ist nicht viel Geld, es sind 50.000 Euro, aber für diesen enorm wichtigen Punkt ist das essenziell.
Und dritter Punkt: Wir wissen, das ist der letzte rot-rot-grüne Haushalt und mit dem kommenden Haushalt können wir die Zukunftsfähigkeit des Landes angehen und da wird es für uns auch ganz wichtig sein, dass wir wieder Schwerpunkte auch bei den Gesetzen legen. Das habe ich schon in der letzten Debatte hier im Hohen Haus gesagt, dass wir einzelnen Gesetze, die jetzt über die Minderheitskoalition eingebracht werden, eigentlich eher im Ministerium sehen. Ich will da nur das Krebsregistergesetz nennen, das kurz vor knapp von der FDP eingereicht wurde, wir im letzten Plenum beschließen konnten.
Das ÖGD-Gesetz, was für mich eine ganz klassische Aufgabe ist, für die die Erarbeitung im Ministerium liegt, damit nichts passiert. Und beim Chancengleichheitsfördergesetz haben wir in der Debatte und in der Anhörung gesehen, welche rechtlichen, verfassungsrechtlichen Mängel der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün auch hatte. Deswegen wäre hier vielleicht auch die Expertise der Landesregierung wichtig gewesen, damit gerade auf der gesetzlichen Ebene solide Grundlagen bestehen.
Wie ich schon gesagt habe, es ist nicht unser Haushalt, aber für die Planungssicherheit der Zukunft werden wir ihn passieren lassen.
Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. König, lassen sich mich gleich zwei Dinge Replik nehmen. Ihr Pflegeinvestprogramm aller Ehren wert. Sie hätten aber sagen müssen, wie Sie es finanzieren wollen. Im Ergebnis ist es Ihnen wichtiger, Geld auf die hohe Kante zu legen, als tatsächlich in Thüringen zu investieren.
Deswegen gibt es das Programm auch nicht. Genauso finde ich es ein bisschen makaber, wie Sie versuchen, einzelnen soziale Aspekte gegeneinander auszuspielen. Wer 2,5 Millionen Euro bei der Istanbul-Konvention kürzen will oder 3 Millionen Euro bei dem Landesprogramm solidarisches Zusammenleben der Generationen und dann sagt, wir hätten hier Dinge eingekürzt, der muss mir wirklich mal erklären, wie er den sozialen Zusammenhalt in diesem Land organisieren will.
Was aber im Ergebnis dieses Haushalts positiv sichtbar ist, sind die Krankenhausinvestitionen, dass die im nächsten Jahr um 7,5 Millionen Euro nach oben gehen und auch im Haushaltsverfahren die zusätzlichen 80 Millionen Euro an VEs in diesem Bereich ausgebracht werden. Für den Ausbau der Frauenhausfinanzierung nach dem geplanten Chancengleichheitsförderungsgesetz von Rot-Rot-Grün wurden die entsprechenden Mittel gegenüber dem Vorjahr um rund 2,5 Millionen Euro erhöht. Jetzt ist es an diesem Landtag, in der Folge auch dieses Gesetz zu verabschieden, um endlich tatsächlich in der Frauenhausfinanzierung voranzukommen. Da haben wir alle Anfang nächsten Jahres noch eine Aufgabe vor uns.
Insbesondere auf Initiative der SPD stellt der Freistaat rund 17 Millionen Euro bereit, damit die Zahlung der Bundesstiftung Härtefallfonds für Tausende von besonderen Härten betroffenen Rentnerinnen in Thüringen von 2.500 Euro auf 5.000 Euro aufgestockt wird. Auch das ist eine Maßnahme, die nicht von ungefähr kommt. Auf Initiative der SPD sind Ausgaben in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen für eine Erhebung
der Situation pflegender Angehöriger in Thüringen und der Lebensqualität sowie der Nutzung von Pflegeberatung, Pflegeleistungen und entlastenden Angeboten für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Thüringen. Zudem stellen wir Mittel für den Zweiten Sozialwirtschaftsbericht bereit. Die Mittel für das Landesprogramm solidarisches Zusammenleben der Generationen steigen um mehr als 3 Millionen Euro. Das Landesprogramm AGATHE bleibt bestehen. Dennoch bringt auch hier die Globale Minderausgabe, Herr Dr. König, die große Unsicherheit.
Ich will hier noch mal vor Augen halten, was diese Unsicherheiten bedeuten. Die Kommunen wissen nicht, wie viel Gelder tatsächlich zur Verfügung stehen und können keine Bescheide ausstellen und schon sind Hunderte von Projekten der Familien- und Seniorenarbeit vor Ort in Gefahr.
Deswegen, meine Damen und Herren, ist es wichtig, dass wir das Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in Drucksache 7/6576 baldmöglichst hier im Plenum beschließen, um mögliche negative Auswirkungen dieser Globalen Minderausgabe zu verhindern. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein passender Zufall, dass ich jetzt noch mal rumkommen darf, und das zu einem Thema, bei dem man die Vorwürfe von Herrn Minister Tiefensee doch noch mal ein bisschen aufklären kann. Hier wurde nämlich gerade behauptet, dass die Streichung der Zuschüsse an Unternehmen für die sprachliche Vorbereitung von Auszubildenden aus dem Ausland, so das Zitat, in Höhe von 500.000 Euro bedeuten würde, dass wir zum Beispiel jegliche Fachkräfte aus dem Ausland ablehnen würden. Ich möchte noch mal ausdrücken, dass das ausdrücklich falsch ist. Wir heißen die vielen Fachkräfte zum Beispiel im Pflegebereich herzlich willkommen, die unser System auch am Laufen halten.
Das, worum es uns geht, ist, dass wir nicht wollen, dass aus dem Landeshauhalt Zuschüsse in Höhe von 500.000 Euro für Auszubildende aus dem Ausland an Unternehmen gezahlt werden, während wir gleichzeitig – und ich zitiere hier mal die IG Metall Suhl-Sonneberg – im Jahr 2023 noch immer 8.820 unversorgte Jugendliche in Thüringen haben, die sich um einen Ausbildungsplatz beworben haben, aber keinen bekommen haben. Wir wollen uns im Rahmen einer Vorrangprüfung erst um unsere eigenen Leute kümmern, so, wie es bis 2020 in der Bundesrepublik geübte Praxis gewesen ist.
Und nur mal zur Information, wer damals diese Vorrangprüfung eingeführt hat: Das war 1975 die SPD unter Helmut Schmidt. Damals gab es eben noch durchaus gute Migrationspolitik.
Nun noch ein anderer Aspekt: Genau deshalb wollen wir eben auch aus dem Landesprogramm Arbeit für Thüringen die Landesmittel umwidmen, sodass es nicht mehr der Integration von geflüchteten Menschen dient, sondern wir wollen diese Mittel dafür einsetzen, genau diese 8.820 jungen Leute in Thüringen weiterzubilden, ihnen Aufstiegsqualifikationen, Nachqualifikationen zur Verfügung zu stellen. Das ist eben unser Weg und das ist unser Angebot an die Thüringer Jugendlichen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Den Rest der Zeit stelle ich jetzt meiner Kollegin Nadine Hoffmann zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, dass wir am Ende dieses Jahres diesen wichtigen Haushalt beraten, begrüße ich ausdrücklich. So schwer die Verhandlungen auch waren, so viele Einschränkungen und Begrenzungen der hier vorgelegte Haushalt mit sich bringen mag, wenn wir am Ende dieses Tages ein Ergebnis haben, bringen wir in Thüringen ein Stück Sicherheit voran.
Wir haben viel gerungen und viel verhandelt und an der einen oder anderen Stelle mussten wir zurückstecken, an anderen Stellen wurden dafür Streichungen zurückgenommen. Und sie sind hier, die vorliegenden Kompromisse liegen da, obwohl ich mir an der einen oder anderen Stelle was anderes gewünscht hätte.
Trägt der Einzelplan 08 eine hohe rot-rot-grüne Handschrift? Ich kann das bejahen. So freue ich mich besonders, dass die von der CDU beabsichtigte Streichung der Mittel für die Arbeit der Beratungsstelle für Sexarbeitende zurückgenommen wurde und damit die unabhängige Beratungsstelle für Prostitution weiter auskömmlich finanziert arbeiten kann. Auch für die Umsetzung der Istanbul-Konvention werden wir im kommenden Jahr Mittel zur Verfügung stellen. Damit steht dieser Landtag dafür ein, dass die Kosten zur Novellierung des Chancengleichheitsfördergesetzes bereitgehalten werden. Das Land Thüringen soll mit dieser noch zu beschließenden Novellierung dafür in eigener Verantwortung Einrichtungen zu dem Schutz und der Hilfe für den von geschlechtsspezifischer sexualisierter und häuslicher Gewalt betroffenen Menschen und die in ihrer Obhut befindlichen Kinder in ausreichendem Umfang vorhalten. Der Staat ist verpflichtet, Betroffene häuslicher Gewalt zu schützen. Mit den nun im Haushalt bereitgestellten Summen kann Thüringen wichtige Schritte dafür finanzieren.
Weiter stoppen wir mit diesem Haushalt die Weiterführung und den Ausbau des erfolgreichen DrugcheckingProjekts auf. Damit können mehr Konsumentinnen und Konsumenten mit Analyse und gezielter Beratung zum Konsum von oft illegalen Drogen erreicht werden.
Was mich besonders freut, der tierärztliche Notfalldienst in Thüringen kann mit etwas mehr finanzieller Unterstützung des Landes rechnen. Damit erfährt das Engagement der praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte und der Landestierärztekammer Thüringen eine weitere Würdigung.
Schmerzlich sind die Kürzungen bei den Investitionen bei den Tierheimen, da waren wir mal mit 1 Million dabei. Nun sollten diese Mittel aus Sparzwängen halbiert werden. Wenigstens 70.000 Euro mehr und damit 570.000 Euro sollen jetzt im kommenden Jahr für Baukosten, notwendige energetische Investitionskosten und Raumerweiterungen den Einrichtungen zur Verfügung stehen.
Mich freut, dass an der ordentlichen institutionellen Förderung der Geburtshäuser in Thüringen und zur Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung und Sicherstellung der Geburtshäuser nicht gerüttelt wurde. Ich hoffe, dass die zur Verfügung stehenden Mittel im kommenden Jahr sehr bald an die Initiativen und Einrichtungen ausgezahlt werden können.
Ganz ausdrücklich bedanke ich mich an dieser Stelle für die Zusammenarbeit bei den Kolleginnen und Kollegen sowie bei den vielen Initiativen, Vereinen und Organisationen für das Engagement und die Solidarität in Thüringen, die die Gesellschaft zusammenhalten. Vielen herzlichen Dank.