Protokoll der Sitzung vom 20.12.2023

Ja, was machen wir nun mit dem Überschuss? Das ist Thema dieser Debatte. Und wenn man auf den Verlauf der Entwicklung geht, haben wir festzustellen, dass bei der ersten Beschlussfassung klar vorgesehen war, dass das Sondervermögen Corona – so war der Beschluss aus dem Jahre 2020 – bei Nichtinanspruch

(Abg. Maurer)

nahme am Ende in die Tilgung der Verbindlichkeiten fließt. Das hat die Mehrheit dieses Hauses beschlossen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Als wir die Umwidmung vorgenommen haben, um es um Energie zu erweitern, da kam schon ein erster Änderungsschritt, dass wir gesagt haben, okay, es soll dann in den allgemeinen Haushalt geführt werden. Damals fand das schon nicht unsere Zustimmung, wie auch heute das nicht der Fall ist. Wir halten es nach wie vor für wenig verantwortlich, für unverantwortlich, eben genau diese 250 Millionen Euro, die circa übrigbleiben werden, eben nicht der Tilgung zuzuführen, sondern der weiteren Verwendung zuzuführen.

Wenn wir es der Tilgung zuführen würden – und meine Kollegen oben von der Linken-Fraktion ich mache mal wieder eine Hochrechnung –, unterstellen wir einen Zinssatz von 4 Prozent – ich glaube, dafür brauchen wir keinen Taschenrechner, Herr Schubert, bleiben Sie ganz entspannt –, 4 Prozent aus 250 Millionen sind 10 Millionen im Jahr.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Bei Sondervermögen kennt sich die FDP zum Glück ja aus!)

Die 10 Millionen Euro entziehen Sie ja auch dem Thüringer Steuerzahler, alleine, weil Sie auch hier jetzt nicht klarkommen, nämlich dieses Versprechen einzulösen, dass zum Ende des Haushaltsjahres 2024 700 Millionen zur Verfügung stehen, bedient man sich jetzt hier eines Sondervermögens, was jenem Zweck vielleicht gedient hat zur Bewältigung der Corona- oder der Energiekrise, aber nicht dem Zweck gedient hat, hier einen brüchigen Kompromiss zu finanzieren.

(Beifall Gruppe der FDP)

Insofern bleiben wir dabei: Stellt das Geld in die Tilgung! Das ist vernünftige, zukunftsfähige Haushaltspolitik und nicht die Bewältigung von einem sicherlich schwer zu findenden Kompromiss. Aber es geht auch ein Kompromiss zugunsten der Thüringer Steuerzahler, nämlich Konsolidierungsbedarf – darüber werden wir ja gleich noch sehr ausführlich sprechen –, einen Konsolidierungsbedarf im Thüringer Haushalt wirklich aufzunehmen und dem nachzukommen, indem man dieses Sondervermögen nicht falsch verwendet,

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Haben Sie das auch mal Herrn Lindner gesagt?)

sondern richtig verwendet. Und richtig ist, es dem zurückzugeben, der es uns geliehen hat – den Banken –, und damit der Zukunft etwas Last zu nehmen. Herzlichen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Das Wort erhält für die Landesregierung Herr Staatssekretär Dr. Schubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte mich nur kurz noch mal zu dem Thema zu Wort melden. Wir begrüßen die Auflösung des Sondervermögens, auch, dass man den Zeitraum jetzt auf das Ende des Jahres 2024 gelegt hat und die Auflösung nicht unterjährig erfolgt – das lässt sich dann auch besser abwickeln – und dass wir jetzt noch ein Jahr Zeit haben, bestimmte Dinge endzufinanzieren, die noch im Sondervermögen mit enthalten sind, und das dann in den regulären Haushalt 2025 zu überführen, wenn das notwendig ist.

(Abg. Kemmerich)

An dieser Stelle möchte ich noch mal an Ihre Adresse, Herr Kemmerich, sagen: Es ist nicht so, dass wir Kredite, die wir für das Corona-Sondervermögen damals aufgenommen haben, dann weiterverwendet hätten für den nächsten Zweck, für die Energiekrise, sondern es lässt sich nachweisen, dass die 670 Millionen Euro, die uns damals als Kreditaufnahmen zugeführt worden sind, eins zu eins auch für diesen Zweck verwendet worden sind.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Wie wollen Sie das machen?)

Deshalb haben wir eben nicht das Problem wie der Bund und viele andere Länder,

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Keine Unterscheidung!)

die nämlich jetzt Nachtragshaushalte mit Feststellungen von Notlagen machen müssen, um die Sondervermögen weiter finanzieren zu können. Das Problem haben wir nicht, wir können das ganz entspannt angehen.

Trotzdem ist es so, dass Sondervermögen immer eine Ausnahmesituation darstellen müssen. Die läuft im nächsten Jahr aus unserer Sicht dann relativ entspannt aus. Deshalb ist es auch wichtig, das Sondervermögen aufzulösen. Wie die Mittel, die dann überbleiben – wir werden sehen, wie viel das dann noch ist, 250 Millionen Euro, haben wir mal als Landesregierung zugesagt, sehen wir auf jeden Fall – dann verwendet werden, das ist eine Entscheidung Anfang 2025, wenn dann der Jahresabschluss 2024 festgestellt wird, erst mal in der Form einer Rücklage. Wie man das verwendet, verwendet man das zur Aufstellung des Haushalts 2025 oder macht man eine Tilgung, das ist dann eine Entscheidung, die viel später zu treffen ist. Das ist nicht heute, jetzt geht es erst mal darum, das Sondervermögen am Jahresende 2024 auflösen zu lassen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Die CDU-Fraktion hat einen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/9127 „Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz“ eingereicht. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Bühl, bitte, Sie haben das Wort.

Sehr verehrte Damen und Herren, es wird gerade ein Entschließungsantrag verteilt zum Thema „Bäder und kommunale Daseinsvorsorge“. Das Thema „Bäder“ beschäftigt uns ja sowohl im Bereich der Kurbäder als auch der Hallen- und Freibäder. Es verwundert keinen von uns hier im Raum – und wir sind ja auch von Bürgermeistern angeschrieben worden –, dass die Kostensteigerungen dort erheblich sind. Wofür haben wir das Energiesondervermögen? Wir haben es dafür, um eben gerade solche Härten durch Energiepreissteigerungen ausgleichen zu können. Damit der Betrieb dieser Einrichtungen auch zukünftig gesichert wird und wir das zumindest für das nächste Jahr sicherstellen können, ist aus unserer Sicht hier noch mal ein Bekenntnis notwendig – das ist ja zum Schluss ein Entschließungsantrag –, ein Bekenntnis dazu, dass wir die Landesregierung bitten, einen entsprechenden Entwurf für die Änderung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens vorzustellen, damit eine Anpassung erfolgen kann und wir dann dem Zweck des Sondervermögens entsprechend eine Auszahlung dafür machen können. Uns ist wichtig, insbesondere auch

(Staatssekretär Dr. Schubert)

noch mal die Betriebsgesellschaften solcher Bäder mit unterstützen zu können. Deswegen gibt es hier den entsprechenden Antrag, für den ich noch mal um Zustimmung werben möchte. Danke.

(Beifall CDU)

Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Ich vernehme die Worte wohl vom Kollegen Bühl, aber ich würde es gern schriftlich auf dem Tisch liegen haben. Demzufolge bitte ich, die Entscheidung bis dahin zu vertagen, hinauszuschieben, wie auch immer.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Sehr gut!)

Es ist gerade in Arbeit und wird jeden Moment verteilt. Ich würde also an der Stelle zumindest zum Gesetzentwurf die Abstimmung durchführen und dann die Entschließungsanträge – da nehme ich auch beide –, wenn sie fertig sind, zur Abstimmung bringen, wenn Sie einverstanden sind, wenn es keinen Widerspruch gibt.

Gut, dann kommen wir zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf, zunächst über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9259. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Niemand. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

(Zwischenrufe aus dem Hause: Abgelehnt!)

Abgelehnt. – Sie sind noch bei mir, das ist großartig. – Also abgelehnt ist der Änderungsantrag.

Gut, dann sind wir bei zweitens, Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/9222 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag, der nicht angenommen wurde. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9127 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beschlussempfehlung ab. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition und der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Beschlussfassung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Es stehen die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Vielen Dank. Wer ist dagegen in der Schlussabstimmung? Das ist die Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung abgestimmt.

(Abg. Bühl)

Damit unterbreche ich an dieser Stelle für die folgenden zwei Entschließungsanträge, die noch vorliegen, die wir nachholen. Wenn Sie einverstanden sind, können wir Tagesordnungspunkt

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Nein!)

nein, den können wir also nicht aufrufen. Ich würde an der Stelle für 5 Minuten zur Lesung des Entschließungsantrags der CDU-Fraktion unterbrechen, damit den jeder und jede Abgeordnete auch vor sich liegen hat, zur Abstimmung. Danke.

Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer, zu signalisieren, wenn sie so weit sind.

Konnten sich jetzt alle informieren? Ja, ich sehe nichts Gegenteiliges. Damit rufe ich auf zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Zunächst Entschließungsantrag Energiehilfen an Kommunen fortführen, Schwimmbäder als kommunale Daseinsvorsorge unterstützen, der Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9289. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition und aus der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Sehe ich nicht. Ach, Entschuldigung. Herr Abgeordneter Schütze enthält sich der Stimme. Wer ist gegen den Antrag? Habe ich jetzt mal verkehrtherum gesagt, Entschuldigung. Ja, das ist die AfD-Fraktion

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wir auch!)

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Wir auch!)

und die Gruppe der FDP. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen. Ich rufe nun auf den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Energiekrise und Corona-Pandemie-Hilfefond, Energiehilfen an Kommunen fortführen, Schwimmbäder als kommunale Daseinsvorsorge unterstützen. Ist Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Entschließungsantrag ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen

aus der Koalition und aus der CDU-Fraktion. Wer ist gegen den Antrag? Das ist die Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Schütze. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe nun auf in der geänderten Tagesordnung den Tagesordnungspunkt 3 a

a) Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9081 - ERSTE BERATUNG

Dazu: Planungssicherheit für freie Schulen garantieren, Elternbeiträge begrenzen, Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, in Drucksache 7/9239.