Protokoll der Sitzung vom 20.12.2023

Dazu: Planungssicherheit für freie Schulen garantieren, Elternbeiträge begrenzen, Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, in Drucksache 7/9239.

Wird das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags gewünscht? Das ist ebenso nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion.

(Präsidentin Pommer)

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Nein!)

Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion im Tagesordnungspunkt 3 a, Schulen in freier Trägerschaft. Gut. Dann hat das Wort Frau Abgeordnete Marx, für die SPD-Fraktion. Hier war Frau Merz gemeldet.

Sorry, das tut uns leid. Ja, wir sind jetzt bei den Schulen in freier Trägerschaft. Zunächst das Positive: Sie nehmen mit ihrem Gesetzentwurf eine bekannte Problematik auf, nämlich die vom Bildungsministerium veränderte Rechtspraxis bei der Anerkennung sogenannter Overheadkosten der freien Schulträger. Von diesem Positionswechsel des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wurden seinerzeit nicht nur die freien Schulen selbst, sondern auch die Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker des Landtags durchaus überrascht und nachher wurde sich im Ausschuss schon mehrfach mit dieser Thematik befasst. Dabei haben auch die Ausschussmitglieder der demokratischen Seite des Hauses stets deutlich gemacht, dass sie hier an einer konsensualen Lösung orientiert sind. Das ist glücklicherweise auch die Haltung des Bildungsministeriums, das an dieser Stelle keinen Konflikt um des Konfliktes Willen austragen möchte. Mit der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger hat das Ministerium daher bereits vereinbart, im Rahmen der gesetzlich ohnehin vorgesehenen Evaluierung ein Vollkostengutachten zu den staatlichen Schülerkosten von Land und Kommunen zu erarbeiten und auf dessen Basis dann die Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft neu zu bewerten, sowie für die Dauer des Erarbeitungsprozesses keine Bescheide an die freien Schulträger zu erlassen, sofern in deren Verwendungsnachweisen Overheadkosten geltend gemacht worden sind. Die Lösungsfindung läuft also bereits, und in diesem Prozess da kommen sie nun und grätschen so bisschen – das Wort kann man durchaus benutzen – in diesen Gesetzgebungsprozess hinein. Das hätte man also auch noch etwas aufsparen können. Aber nicht nur das ist ein Negativpunkt der Novelle, da sind auch die konkreten Formulierungen nicht wirklich zielführend. Förderfähig sollen laut Ihrem Gesetzentwurf nämlich künftig, ich zitiere: sämtliche, dem freien Schulträger durch die Schulträgerverwaltung entstehenden Kosten, Gemein- und Overheadkosten und die Abschreibungskosten sein. Was bedeutet das denn aber in der Umsetzung? Fördert das Land dann künftig auch Weihnachtsfeiern des freien Schulträgers für sein Personal – auch das sind ja Kosten – oder den Dienstwagen oder das Diensthandy des beim Schulträger angestellten Geschäftsführers? Diese Fragen mögen Ihnen jetzt hier pingelig oder merkwürdig erscheinen, aber die zitierten schwammigen Formulierungen Ihrer Novelle würden so etwas ja durchaus hergeben.

In dieser Form muss der Gesetzentwurf also noch mal überarbeitet werden und ist jetzt so noch nicht zustimmungsfähig. Das gilt umso mehr, als er nicht nur die infrage stehenden Overheadkosten förderfähig machen will, sondern auch Abschreibungen für Schulgebäude, das wäre etwas Neues. Hier gibt es allerdings bisher keinen einzigen Förderbescheid des Landes, in dem diese Abschreibungen bisher berücksichtigt worden wären. Sie machen also dann ein völlig neues Thema auf und Sie öffnen damit, wie ich fürchte, gleich auch noch ein bisschen die Büchse der Pandora. Die kommunalen Schulträger praktizieren nämlich durch die Bank eine kameralistische Haushaltsführung. In dieser kameralistischen Haushaltsführung ist nun einmal eine Veranschlagung von Abschreibungen gar nicht vorgesehen.

(Beifall DIE LINKE)

Daher macht die kommunale Seite Abschreibungen für Schulgebäude gegenüber dem Land auch nicht geltend. Wenn wir das aber nun mit Ihrem Gesetzentwurf den freien Trägern ermöglichen würden, werden die kommunalen Schulträger verständlicherweise auf einer Gleichbehandlung bestehen.

(Präsidentin Pommer)

(Beifall DIE LINKE)

Was das dann finanziell bedeuten würde, ist ebenfalls klar: Wir würden dem Land Zusatzkosten in zigfacher Millionenhöhe aufbürden.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Absehbar!)

Wir sollten also zwingend eine Anhörung zu diesem bislang fachlich nicht wirklich durchdachten und juristisch deshalb auch unzulänglichen Gesetzentwurf durchführen. Daher sprechen wir uns für eine Überweisung an den zuständigen Fachausschuss aus. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Tischner das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Werneburg, als Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulen! Mit der im Jahr 2020 erfolgten Änderung des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft haben wir als CDU-Landtagsfraktion die große Hoffnung verbunden, dass die freien Schulen in Thüringen nicht zum Dauerbittsteller und zum Dauerspielball der Landespolitik werden.

(Unruhe DIE LINKE)

Mit einer Dynamisierung der Kostensätze, die insbesondere von der CDU-Fraktion damals eingefordert und durchgesetzt wurde,

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir haben es errechnet!)

war die Hoffnung verbunden, wenigstens mittelfristig Finanz- und Planungssicherheit den freien Schulträgern zu geben. Außerdem hat der Landtag sich im Gesetz darauf verständigt, in einem externen Gutachten die tatsächlichen Schülerkostensätze zu ermitteln. Aber schon mit den durch die Landesregierung vorgenommenen Haushaltsansätzen für das Jahr 2022 wurde deutlich, dass dieser parlamentarische Kompromiss durch die Landesregierung nicht mitgetragen wurde. Vielmehr hat das Ministerium begonnen, eine jahrzehntelang geltende Rechtspraxis anders auszulegen und teilweise aufzukündigen. Das vorliegende Gesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, zielt darauf ab, die Finanzierung von Schulen in freien Trägerschaft zu verbessern und damit eine gleichberechtigte und faire Bildungslandschaft in Thüringen zu gewährleisten und die Elternbeiträge nicht ins Uferlose zu erhöhen. Nachdem im letzten Plenum mehrfach versucht wurde, das Gesetz im zuständigen Ausschuss zu beraten, aber dies insbesondere an Linken und SPD gescheitert ist, wurde im Rahmen der Gespräche zum Haushalt nun der Weg für das Gesetzgebungsverfahren endlich eröffnet.

Durch die vorgeschlagene Änderung in § 18 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft soll klargestellt werden, dass neben den direkten Aufwendungen auch sämtliche durch die Schulträgerverwaltung entstehende Kosten inklusive Gemein- und Overheadkosten sowie Abschreibungskosten – übrigens, Frau Kollegin Marx, es gibt Landkreise, also kommunale Schulträger, wo das so läuft – im Rahmen der staatlichen Finanzhilfe berücksichtigt werden können. Bis 2020 wurden diese Kosten durch das

(Abg. Marx)

Ministerium vielfach als legitim anerkannt und die Praxis entsprach dem verfassungsgemäßen Anspruch und spiegelt den

(Zwischenruf Holter, Minister für Bildung, Jugend und Sport: Eben nicht!)

Respekt vor der Arbeit und dem finanziellen Aufwand der freien Schulträger wider.

Im Sommer 2022 änderte jedoch, Herr Minister, Ihr Ministerium seine Rechtsauffassung, wodurch die Anerkennung dieser Kosten infrage gestellt wurde. Die neue Interpretation des Bildungsministeriums könnte bedeuten, dass das aktuelle Gesetz in Konflikt mit verfassungsrechtlichen Vorgaben steht. Nach Aussagen des Ministeriums gegenüber den freien Schulträgern ist eine Rückkehr zur alten Praxis nur durch eine Änderung des Gesetzes möglich, da Minister Holter sonst mit seiner Verwaltungspraxis gegen das geltende Recht verstoßen würde.

Hier sehen wir die Notwendigkeit, durch eine Gesetzesänderung endlich Rechtsklarheit zu schaffen. Eigentlich, Herr Minister, wäre es aber Ihre Aufgabe gewesen.

Die vorgeschlagene Lösung besteht darin, das Thüringer Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft so zu konkretisieren, dass die bisherige Praxis, die Abschreibungs- und Overheadkosten anerkennend, nun auch gesetzlich verankert wird. Für meine Fraktion ist klar, zum Schulaufwand gehören nicht nur die Lehrer, sondern eben auch die Kosten der Schulträger in einem angemessenen Maß. Diese Änderung soll sicherstellen, dass die gesetzliche Grundlage mit den Vorgaben der Verfassung dann auch im Einklang steht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wichtig zu betonen, dass durch diese Gesetzesänderung keine Mehrkosten für das Land Thüringen entstehen. Die Höhe der staatlichen Finanzhilfe wird von den Schülerkosten bestimmt, nicht von der Verwendungsnachweisprüfung. Die Ist-Kosten der freien Träger übersteigen regelmäßig die Finanzhilfe, was zeigt, dass die Schulen in freier Trägerschaft bereits in hohem Maße an Eigenverantwortung und finanzieller Belastung diese auch tragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorgeschlagene Gesetzentwurf ist ein Ausdruck unseres Engagements für eine faire und gleichberechtigte Bildungslandschaft in unserem Freistaat. Sie stellt sicher, dass Schulen in freier Trägerschaft die notwendige Unterstützung erhalten, um ihren wertvollen Beitrag für unser Bildungssystem auch leisten zu können. Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetzentwurf in den zuständigen Ausschuss für eine zügige Beratung zu überweisen.

Zudem haben wir einen Entschließungsantrag vorgelegt, den wir, Frau Präsidentin, heute auch gleich abstimmen möchten, weil dieser gerade für die Übergangszeit der Beratungen im Bildungsausschuss eine wichtige Orientierung bieten soll. Darin wird die Landesregierung unter Punkt II aufgefordert, ich möchte es noch mal vortragen: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, […] für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des § 18 Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft keine Bescheide über die Verwendungsnachweise ab dem Jahr 2021 [zu] erlassen […], soweit in diesen sogenannte Overheadkosten in Ansatz gebracht wurden“. Zweitens bittet der Landtag die Landesregierung in diesem Entschließungsantrag, der hoffentlich gleich seine Zustimmung finden wird, „in Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluation der Angemessenheit der Finanzhilfe gemäß § 18 Abs. 6 […] unter Beteiligung des Thüringer Rechnungshofes ein Vollkostengutachten zu den staatlichen Schülerkosten von Land und Kommunen unverzüglich [auszuschreiben] und [zu beauftragen] und die Ergebnisse dem Thüringer Landtag bis spätestens zum 30. August 2024 [vorzulegen].“ Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Tischner. Ich rufe für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich auf.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, wir reden heute über ein wichtiges Gesetz. Die Frage ist allerdings, ob es heute dringlich auf die Tagesordnung musste. Ich sage das ganz offen als jemand, die sich immer dafür starkgemacht hat, dass uns jedes Kind gleich viel wert sein muss, egal, welche Schule es besucht, und die ebenfalls im Jahr 2020 sehr froh über die Einigung war, die wir gefunden hatten, für die Finanzierung der freien Schulen.

Die freien Schulen bereichern ohne Frage unsere Schullandschaft. Sie sind wie gesagt Teil der öffentlichen Schullandschaft für uns gleichermaßen wie die staatlichen Schulen. Und sie müssen natürlich auch angemessen und rechtssicher finanziert werden. Trotzdem will ich auch sagen, es ist ein bisschen schwierig, dieses Gesetz ist jetzt auf der Tagesordnung, wenn man immer wieder begründet, das muss mit dem Haushalt verhandelt werden, weil das dann eigentlich für fast alle Gesetzesvorhaben gilt, die Geld kosten. Insofern bedauere ich, dass das Gesetz jetzt ein wenig zum Spielball der Verhandlungen rund um den Haushalt geworden ist, weil ich mir eine Diskussion in der Sache gewünscht hätte. Zunächst gilt unser Dank selbstverständlich allen, die – auch an den freien Schulen – eine wirklich gute Arbeit leisten. Fast zehn Prozent der Thüringer Schülerinnen und Schüler besuchen Schulen in freier Trägerschaft. Und wir haben da auch viel getan, wenn ich mir die Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer anschaue und auch die Finanzierung insgesamt. Wir wissen aber auch – und dazu gab es durchaus auch schon heftige Diskussionen –, dass es eine rückwirkende Änderung, ich nenne es mal so, der Rechtsauffassung des Ministeriums mit Blick auf die Overheadkosten und Abschreibungskosten gegeben hat. Wir haben das hier schon häufiger und auch im Ausschuss intensiv diskutiert. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich auch hier immer wieder klar positioniert und sich Verhandlungen aller Beteiligten in dieser Frage gewünscht. Auch die Frage der Vollkostenanalyse haben wir immer wieder diskutiert. Wir meinen, dass es richtig ist, einmal genau hinzuschauen, was kosten uns Schulen eigentlich, und zwar Schulen in staatlicher Trägerschaft ganz genauso wie Schulen in freier Trägerschaft. Und wir lesen auch den § 18 Abs. 6 des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft so. Das Bildungsministerium – das muss man ganz klar anerkennen – hat sich nach intensiven Beratungen auch bewegt und in Abstimmung mit den freien Schulen eine externe Evaluation auf den Weg gebracht. Es wurde ein Weg gefunden – darüber bin ich sehr froh –, Rückforderungen des Ministeriums aufgrund der geänderten Abrechnung der Schulkosten zu verhindern. Damit ist der Entschließungsantrag der CDU eigentlich obsolet. Wir werden ihm aber zustimmen, weil wir ihn für durchaus richtig und ja auch schon die gefundene Praxis halten. Grundsätzlich, wie gesagt, geht es uns um eine konstruktive Diskussion im Sinne der Sache, anstatt freie Schulen einmal mehr zum Spielball von Haushaltsverhandlungen zu machen. Deshalb will ich jetzt auch ein Stück weit zum Gesetzentwurf selbst und zu den Inhalten kommen, die darin enthalten sind. Denn der Gesetzentwurf steht ja auf der Tagesordnung. Die Klarstellung der gesetzlichen Regelung halten auch wir als grüne Fraktion für wichtig, weil Schulen in freier Trägerschaft – ich sagte es – natürlich auch Rechts- und Planungssicherheit benötigen. Dennoch hat das Gesetz – und darauf ist meine Kollegin Dorothea Marx auch schon eingegangen – durchaus – ich nenne es mal vorsichtig – noch handwerkliche Mängel. Das ist zum Beispiel die Frage, wie werden Schulen eigentlich finanziert, wie ist es mit den unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten von Schulen in staatlicher Trägerschaft auf der einen Seite und in freier Trägerschaft auf der anderen Seite? Dafür brauchen wir unbedingt eine Klarstellung

und auch Verständigung. Dazu wird sicherlich auch die Anhörung im Ausschuss dienen. Und damit sagte ich es schon, wir stimmen selbstverständlich der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss zu. Dort gehört er hin. Dort müssen wir ihn diskutieren, dort werden wir ihn anhören, dort werden wir auch mit den freien Schulträgern ins Gespräch kommen. Und zum Entschließungsantrag noch einmal: Wenn er der Klarstellung dient, werden wir uns diesem natürlich nicht verwehren. Wir hätten ihn von der Sachlogik her auch mit an den Ausschuss verwiesen mit dem Gesetz, aber wenn Sie ihn abstimmen wollen, dann stimmen wir ihn auch hier heute ab, denn wir stehen selbstverständlich – das haben wir auch immer wieder gesagt, zumindest in großen Teilen dieses Hauses, was die demokratischen Fraktionen anbelangt – zu unseren freien Schulen hier in Thüringen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Und für die Fraktion Die Linke rufe ich Herrn Abgeordneten Wolf auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, natürlich auch die Gäste auf der Tribüne und an den zugeschalteten Geräten, die ja heute wahrscheinlich auch ganz gespannt dieser Diskussion lauschen! Die freien Schulen – es wurde jetzt mehrfach betont – sind im Freistaat viel wert. Ich möchte auf die Situation von vor 2014 erinnern. Dort sind auf Grundlage des Drucks aus dem CDU-geführten Finanzministeriums den freien Schulen auf wirklich unerträgliche Art und Weise die Finanzzuweisungen gekürzt worden, sodass wir als rot-rot-grüne Landesregierung das revidiert haben, und zwar gerne revidiert haben, weil wir – Kollegin Rothe-Beinlich hat es schon gesagt – die freien Schulen als unverzichtbaren und wertvollen Teil der Thüringer Schullandschaft sehen. Sie sind aber eben ein Teil. In 2014, dem letzten Haushalt der CDU, konnten die freien Schulen für sich 130 Millionen Euro beanspruchen. Das klingt erst mal viel. Wenn man sich aber ansieht, wie die Entwicklung ist: Wir haben im jetzigen Gesetzvorschlag zum Landeshaushalt 2024, den wir nachher noch beraten werden, einen Betrag von 236,3 Millionen Euro, das sind 75 Prozent mehr. Wir haben alles, was wir den staatlichen Schulen ermöglicht haben – zum Beispiel die A13 für die Regelschullehrer und Grundschullehrer –, auch den freien Schulen ermöglicht.

Wir haben 2020 eine neue Finanzierungsregelung gefunden, und zwar auf Vorschlag – Herr Tischner, hören Sie genau zu! – von Rot-Rot-Grün und nicht der CDU. Die beinhaltet, dass sich 80 Prozent der Schülerkostenjahresbeiträge am TV‑L in der Entwicklung orientieren. Jeder, der derzeit die Tarifdiskussion verfolgt, weiß, was das bedeutet. Wir haben das erste Mal – und nach meiner Kenntnis als einziges Bundesland – die

freien Schulen nicht abgehangen von der Tarifentwicklung. Das ist auch ein grundgesetzlicher Anspruch, der uns aufgegeben worden ist.

(Beifall DIE LINKE)

Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen zu sein, ist unterschiedslos zwischen staatlichen und freien Schulen. Die Kolleginnen und Kollegen dort können und konnten sich immer auf Rot-Rot-Grün verlassen, dass sie, wenn sie für ordentliche Tarife kämpfen mit ihren Gewerkschaften, auch ordentlich bezahlt werden.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Rothe-Beinlich)

Das Zweite, 20 Prozent – da haben wir gesagt, was koppeln wir an die Inflationsentwicklung –, sind die sogenannten Sachkosten, also insgesamt in den Schülerkostenjahressätzen.

Sehen wir uns die Inflationsentwicklung der letzten zwei Jahre an, dann sehen wir, da kriegen aber die freien Schulen auch noch mal deutlich mehr. Also offensichtlich hat der Gesetzgeber – Rot-Rot-Grün zusammen mit der CDU – vieles richtiggemacht. Richtig ist eben auch, dass man nach Recht und Gesetz handeln muss. Wenn man – wie es die freien Schulen, einige freie Schulträger gemacht haben, nicht alle – für die Sachkosten tatsächlich beim sogenannten Schulaufwand nach § 8 etwas in Anschlag bringt, was gesetzlich nicht normiert ist, das würde sich dann nämlich wiederfinden nach Schulen in freier Trägerschaft, § 8 Abs. 1, im Verweis auf die staatlichen Schulen – Schulaufwand, § 3. Dort ist es gesetzlich nicht normiert. Dann ergibt sich die Situation, dass in der Verwendungsnachweisprüfung das Ministerium sagt, hier macht ihr etwas geltend, was so nicht deutlich wird im Gesetz.

Die freien Schulträger haben ein Rechtsgutachten erstellen lassen, und zwar von Frau Prof. Brosius-Gersdorf. Die demokratischen Fraktionen waren anwesend, als das Gutachten der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist. Dort lese ich aber, was die Overheadkosten anbetrifft, insbesondere Formulierungen wie: Könnte sein, Overheadkosten gehören weitgehend zum Schulaufwand etc. pp. Also auch in dem Gutachten der freien Schulen selbst ist es nicht vollständig klar, wie die Veranlagung tatsächlich erfolgt. Deswegen haben wir als demokratische Fraktionen, insbesondere Rot-Rot-Grün, das Ministerium immer gebeten: Schaut bitte, wie das gehen kann, dass wir eine rechtssichere Berechnung haben.

Die CDU hat jetzt mit ihrem Antrag und natürlich auch mit dem Gesetzentwurf etwas ins Plenum gebracht, was – Kollegin Rothe-Beinlich hat es schon gesagt – derzeit gerade in der Abstimmung ist. Ich will es nur mal vorsichtig antippen – Kollegin Marx hat auch schon darauf hingewiesen: Es ist keine banale Frage. Kollegin Marx hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass das, was wir dem einen gewähren, nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes dem anderen nicht verschließen können. Das heißt, wenn wir – etwa 10 Prozent nehmen die freien Schulen ein am Gesamtkuchen – das dort gewähren, müssen wir es natürlich den staatlichen Schulträgern auch gewähren. Bedenke das Ende, liebe CDU! Lasst uns darüber bitte im Ausschuss ordentlich diskutieren.

Zweitens: Die staatlichen Schulträger setzen ihre Kosten höchst unterschiedlich an. Da gehen wir in das Finanzausgleichsgesetz rein, unter anderem. Die einen machen es kameralistisch, die anderen nach der Doppik. Das wird eine interessante Diskussion, ich sage das nur mal. Und eine Vollkostenerhebung sehe ich, ehrlich gesagt, äußerst schwierig in dem Umfeld – äußerst schwierig. Denn wir können es auch immer nur wieder hochrechnen, wir können immer nur sagen, das wäre eine Maßzahl. Da würde ich mich jetzt schon mal festlegen. Und ob das in der gegebenen Zeit tatsächlich möglich ist und dann in Abstimmung, dass wir da auch Rechtsfrieden finden – schwierig.