Protokoll der Sitzung vom 20.12.2023

Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Jetzt habe ich eine Wortmeldung von Herrn Abgeordnetem Kemmerich gesehen für die Gruppe der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere hier auf der Tribüne, ein vorweihnachtlicher Gruß und alles Gute für die Weihnachtstage stellvertretend für die weitere Bevölkerung im Freistaat Thüringen! Sie erleben wieder eine Diskussion, die hat ihren Ursprung genommen mit einem Beschluss des Thüringer Landtags, mehrheitlich getroffen, um Eigenerwerb für Familien zu stärken, überhaupt vielleicht möglich zu machen. Es ist so, dass wir im Baugewerbe stark steigende Preise verzeichnen können, die Zinsen sind auch sehr stark gestiegen, auch wenn sie im historischen Vergleich immer noch ein moderates Niveau haben. Aber wir können beobachten, dass es für Familien zusehends schwierig geworden ist, eben mit ihrem sauer verdienten Geld, insbesondere gegen den Steuergesetzgeber verteidigten Geld, Eigentum zu begründen. Die Begründung von Eigentum ist immer noch der beste Schutz, Selbstschutz vor drohender Altersarmut, Vermögensaufbau, all diese Dinge sind das, was der Gesetzentwurf im Auge hatte, als wir gesagt haben, der Ersterwerb einer Immobilie, die eigengenutzt wird bis zu einem Wert von einer halben Million Euro, 500.000 Euro, soll von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Nun mag man da vielerlei Haare in der Suppe finden und auch juristische Bedenken äußern können. Aber eins sollte uns doch wichtig sein: Nämlich genau diese Zielgruppe im Auge zu behalten, dass sie hier in Thüringen genau dieses machen kann, nämlich ihren Lebensmittelpunkt nachhaltig wählen. Und nichts ist nachhaltiger, als sich Eigentum anzuschaffen. Das ist das berühmte „Oma ihr klein Häuschen“, es ist der Wunsch jeder jungen Familie, zu sagen, ich begründe hier meinen Lebenssachverhalt und damit bleibe ich auch hier im Freistaat Thüringen.

Wir haben die Situation gehabt, dass die Grunderwerbsteuerregelungen in den umliegenden Bundesländern deutlich günstiger waren. Wir haben die Beobachtung, dass die Preise stark gestiegen sind. Insofern verstehe ich nicht – und gerade die Vertreterin der Sozialdemokratie, deren großes Anliegen immer war, genau diesen Menschen auch beiseite zu stehen, diesen Menschen zu ermöglichen, dass sie am Ende ihres Arbeitslebens auf das zurückschauen können und sagen, das habe ich mir selber geschaffen –, dass man dieses so konterkariert und sagt, wir gehen davon aus, dass es nur Umgehungstatbestände gibt. Das kann man alles regeln.

Ich glaube, da sind gerade die Finanzämter, Herr Staatssekretär Schubert, auch geübt und wissen, was ist Eigennutz, was ist Fremdnutz, wie lange ist die Haltedauer. Also es gibt ja Erfahrungswerte, wie man genau das überprüfen kann und das geht auch relativ lückenlos, da sind der deutsche Staat und auch der Freistaat natürlich vernünftig organisiert.

(Abg. Merz)

Das also jetzt in den Vordergrund zu stellen, um es denen zu neiden, die es wirklich verdienen, kann ich nicht nachvollziehen. Zugegebenermaßen, der heute vorgelegte Entwurf der CDU, den kann man noch etwas nachbessern, der ist an einigen Stellen ausreichend unkonkret. Aber er ist ja getragen von dem Geist der Vereinbarung, die wir hier im Landtag getroffen haben, nämlich: eine halbe Million für den Ersterwerb eigengenutzten Immobilienvermögens grunderwerbsteuerfrei zu stellen. Dem sollten wir weiter folgen, insofern wird dieser Gesetzentwurf unsere Zustimmung finden. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Bitte schön, Herr Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, ich habe heute in den Nachrichten des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen mal ein bisschen geschmökert, das lag gerade in der Poststelle. Da stand unter anderem drin, dass die Erteilung von Baugenehmigungen, die Beantragung von Baugenehmigungen in diesem Jahr um ca. 30 Prozent eingebrochen ist, was dramatisch ist, weil wir sowieso schon immer in den Bauvorhaben hinter den Erwartungen zurückbleiben, die eigentlich erforderlich wären, um Wohnungsnot zu vermeiden.

Ich sage mal so: Mit diesem Thüringer Familieneigentumsförderungsgesetz wird man das Ziel nicht erreichen. Dabei wäre das eigentlich notwendig. Sie wissen alle, dass die ursprüngliche Idee, die Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb auf null zu senken, von der AfD-Fraktion kam: 2018 im Gesetzentwurf und dann 2022 noch mal mit einem entsprechenden Entschließungsantrag. Ganz deutlich klargemacht damals, leider nicht mehrheitsfähig auch wegen des Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion. Aber – ich sage es mal so – wir haben ja nichts dagegen, wenn die Kollegen lernen und dann einen eigenen Gesetzentwurf bringen. Aber das, was Sie hier gemacht haben, was Sie bezeichnet haben mit, Sie wollen Klarheit schaffen, Sie wollen Interpretationsspielräume schließen – das gelingt Ihnen natürlich mit diesem Gesetzentwurf nicht, Herr Bühl. Was haben Sie denn geregelt? Sie haben geregelt: Liebe Landesregierung, macht mal eine Richtlinie. Macht mal eine Richtlinie und was ihr da reinschreibt, das konkretisieren wir nicht weiter.

Da hat Frau Merz durchaus recht, das ist kein Gesetzentwurf, das ist ein Blankoscheck.

(Beifall AfD)

Ich weiß nicht, warum man sowas macht bei einem politischen Wettbewerber, dass man sozusagen versucht, einen politischen Wettbewerber so zu binden, der schon ganz klar gesagt hat, dass er sogar gegen

eine entsprechende Entlastung klagen möchte, der also Gegner dieser Entlastung ist. Und dem geben Sie jetzt den Blankoscheck und sagen: Macht mal eine Richtlinie, wir regeln auch nicht, was ihr regeln sollt, wir regeln weder die Höhe der Entlastung noch den Weg der Entlastung – ihr habt die volle freie Hand. Ich meine, es ist doch klar, was dabei am Ende rauskommt: Es kommt nichts dabei raus.

Diese Landesregierung wird natürlich diesen Blankoscheck nutzen, um am Ende nichts zu tun oder eben eine Ersatzlösung zu finden. Es wäre ja auch eine Entlastung von 2,50 Euro zulässig nach diesem Gesetzentwurf, denn Sie haben ja nichts konkret geregelt.

Was soll man also zu so einem Gesetzentwurf sagen, der eigentlich grundsätzlich erforderlich ist, der aber inhaltlich derart mangelbehaftet ist? Na ja, eigentlich müsste man jetzt hier beantragen, diesen Ge

(Abg. Kemmerich)

setzentwurf in den Ausschuss zu überweisen, in den zuständigen Ausschuss zu überweisen, um ihn dort entsprechend nachzubessern und ihn wenigstens nach den verfassungsrechtlichen Grundsätzen, also, dass das Wesentliche im Gesetzentwurf geregelt werden muss, auf ein ordentliches Fundament zu stellen. Das werde ich jetzt hier nicht beantragen, weil ich ganz genau weiß, wie Sie damit umgehen werden. Ich rege es bei Ihnen nur noch mal an, dass Sie von diesem Verfahren Abstand nehmen, diesem Eilverfahren, indem man zwei Lesungen kurz hintereinander durchführt und dann was verabschiedet, was das Ziel ganz offensichtlich nicht erreichen kann, was wahrscheinlich auch nur ein einziges Ziel hatte, nämlich hier so eine Art Spiegelfechterei zu betreiben, um dem Publikum draußen irgendwas erzählen zu können, man hätte sich für Familienförderung beim Ersterwerb eingesetzt, und dann am Ende auf die Landesregierung zeigen zu können, wenn sie es nicht umsetzt, zu sagen: Da sitzt der Schwarze Peter, die haben es nicht umgesetzt. Ja, aber Sie haben gar nicht gesagt, dass sie umsetzen sollen. Und das werden wir dann entsprechend draußen ergänzen, meine Damen und Herren von der CDU.

(Beifall AfD)

Sollten Sie das hier heute nicht in den Ausschuss überweisen, wovon ich ausgehe, sondern im Schweinsgalopp sozusagen durchstimmen, dann werden wir in der zweiten Lesung auf jeden Fall zustimmen, weil vom Grundsatz her braucht es natürlich einen Gesetzentwurf. Aber letztlich dient dieser Gesetzentwurf dann tatsächlich nur dem Verteilen der Schwarzen-Peter-Karte an die Landesregierung. Ein Stück weit bleibt der Schwarze Peter aber auch bei Ihnen, denn Sie haben diesen Gesetzentwurf letztlich ja zu verantworten. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Möller. Gibt es jetzt noch weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Bitte schön, Herr Kollege Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, der hier von der CDU vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet zwei grundsätzlich voneinander zu trennende Regelungen. Auf diese will ich kurz eingehen. Zum einen wird in Artikel 1 der bisherige, wohl verfassungswidrige § 2 geändert. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Schöner wäre es aus unserer Sicht aber gewesen, wenn es eine generelle Streichung gegeben hätte, um jegliche Zweifel hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit zu beseitigen. Zum anderen soll in einem Gesetz zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien das umgesetzt werden, was die CDU ursprünglich mit § 2 im Grunderwerbsteuergesetz erreichen wollte. Wir unterstützen die Förderung von Familien beim Erwerb von Wohneigentum grundsätzlich. Leider lässt die hier vorliegende Regelung wesentliche Punkte einer künftigen Wohneigentumsförderung offen. Definiert werden weder die konkreten Voraussetzungen für eine Förderung noch die Höhe dieser Förderung. Aus meiner ganz persönlichen Sicht bestehen hier erhebliche Zweifel daran, dass diese Regelung hinreichend bestimmt ist, denn – und so steht es in § 2 Abs. 1 des Gesetzes – das Nähere zur Umsetzung der Förderung soll das für den Wohnungsbau zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem Haushalts- und Finanzausschuss in einer Richtlinie festlegen. Kann man machen. Die Abgeordneten sind dann also bei den wesentlichen Fragen nicht mehr beteiligt. Da aber das Ziel der Regelung von uns geteilt wird, werden wir uns bei der Abstimmung vermutlich so verhalten, dass wir dem nicht zustimmen werden, aber vermutlich auch nicht ablehnen.

(Abg. Möller)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Müller. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue noch kurz in Richtung der Landesregierung, da auch nicht. Also kommen wir zu den Abstimmungen im Tagesordnungspunkt 3 b. Es ist, soweit ich vernommen habe, keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Ist das richtig? Gut. Da eine Ausschussüberweisung nicht beantragt wurde, beende ich die erste Beratung.

Wir kommen unmittelbar zur zweiten Beratung. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen zur zweiten Beratung? Das ist wiederum nicht der Fall. Damit schließe ich auch die zweite Beratung und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9236 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der Gruppe der FDP, der AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Wiederum die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Meine Damen und Herren, wir haben aufgrund der vielen jetzt noch verteilten Anträge gerade noch eine kurze Abstimmung gehabt. Um beim nächsten Tagesordnungspunkt keinen Fehler zu machen – auch beim Aufrufen des Tagesordnungspunkts sind wir übereingekommen, dass wir jetzt in die Mittagspause gehen. Der Wirtschaftsausschuss hat sich für die Mittagspause zu einer Sitzung verabredet. Wir fahren dann um 12.30 Uhr fort. Danke schön.

Meine Damen und Herren, auch wenn sich der Raum sehr zögerlich füllt: Wir hatten gesagt, um 12.30 Uhr wollen wir weitermachen. Ich stelle fest, es ist 12.34 Uhr. Die Präsidentin des Landkreistags pflegte zu sagen: Man soll die Pünktlichen nicht damit bestrafen, indem man auf die Unpünktlichen wartet. Also machen wir weiter.

(Beifall DIE LINKE)

Bevor wir in den nächsten Tagesordnungspunkt einsteigen, möchte ich der Korrektheit halber noch vier Entschuldigungen benennen, die heute Morgen noch nicht vorgelegen haben: Das sind Abgeordneter Dittes, Abgeordnete König-Preuss, Abgeordnete Güngör und Abgeordnete Frau Dr. Wagler, die sich heute ebenfalls entschuldigt haben. Damit ist dann dort auch Klarheit, wenn es im Protokoll um Abstimmungsverhältnisse bzw. Zahlen geht.

Meine Damen und Herren, ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 in den Teilen

a) Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024

(Abg. Müller)

(Thüringer Haushaltsgesetz 2024 – ThürHhG 2024 –) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8591 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/9226 -

dazu: Änderungsanträge der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksachen 7/9260 bis 7/9270 und 7/9286 -

dazu: Änderungsanträge der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9272 und 7/9274 bis 7/9285 -

dazu: Einführung eines Kinderbegrüßungsgeldes für Arbeitnehmer und Selbstständige Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9129 -

dazu: Wiederbewaldung auskömmlich finanzieren – Kalamitätsflächen aktiv aufforsten, Saatgutbestände erhöhen, Forstpersonal gewinnen, das Grüne Herz Deutschlands erhalten Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9130 -

dazu: Schluss mit Migrationskrise

Entschließungsantrag der Fraktion der AfD

- Drucksache /9131 dazu: Die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes muss beendet werden Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9132 -

(Vizepräsident Bergner)

dazu: Tierschutz in Existenznot – Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen unterstützen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9237 -

dazu: Landesmittel transparent und sparsam einsetzen, Fördermittelvergabe in überschaubare und personaleffektive Strukturen bringen, Vollzugs- und Verfahrensdefizite abstellen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9238 -

dazu: Ordnung in der Migrationspolitik herstellen, Kommunen entlasten, Fehlanreize beseitigen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9240 -

dazu: Ehrenamtliches Engagement unterstützen – GEMA-Gebühren für Vereine durch Land übernehmen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9241 -

dazu: Landwirte entlasten – Beteiligung des Landes an den Tierkörperbeseitigungskosten wiedereinführen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9242 -

dazu: Dem Willen des Gesetzgebers folgen – das volle Potential der Niederlassungsförderung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ausschöpfen

(Vizepräsident Bergner)