immerhin, ja – werden an die zukünftigen Besetzungen des Stiftungsrats bestimmte Bedingungen geknüpft. Hier stellt sich erstens die Frage, ob diese Form der Überprüfung der Stiftungsratsmitglieder überhaupt erforderlich ist, denn es wird davon auszugehen sein, dass sämtliche Organe, Gebietskörperschaften und Organisationen, die Stiftungsratsmitglieder zu benennen haben, eine solche Eignungsprüfung der von Ihnen Entsandten entweder bereits unterzogen haben, denken Sie da auch an die in der Gesetzesbegründung erwähnte besondere Dienst- und Treuepflicht, oder aber diese Personen sind durch öffentliche Wahlen
bestimmt. Aber auch da gab es schon einige Hinweise, dass das Volk ja droht, falsch zu wählen und deshalb eine Anpassung erforderlich sei.
Zweitens operiert das Gesetz – auch darauf hat Kollege Montag zutreffend hingewiesen – nach den Bestrebungen und Wunsch der Landesregierung in diesem Gesetz zukünftig mit einer ganzen Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe und verlangt den Stiftungsratsmitgliedern eine Art Bekenntnis, einen Bekenntniszwang ab, der aus unserer Überzeugung einer freiheitlichen Rechtsordnung grundsätzlich fremd sein sollte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, da es sich hier um doch zentrale Aspekte dieses Gesetzes handelt, kann es unsererseits trotz der Plausibilität anderer hier vorgeschlagener Änderungen – ich hatte es erwähnt – keine Zustimmung geben. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Braga. Jetzt hat sich Abgeordneter Dr. Hartung für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der Umfang der Änderungen ist auf der einen Seite relativ überschaubar, es geht um juristische redaktionelle Anpassungen, bei denen beispielsweise die Liegenschaften, die die Stiftung derzeit schon in Besitz hat, auch in das Stiftungsvermögen integriert werden. Es geht dabei darum, Anpassungen, die nach 20 Jahren fällig sind, vorzunehmen. Aber es geht auch darum, dass wir in dieser Gesetzesänderung festschreiben, dass uns die Stiftung dabei unterstützt, die Nazidiktatur und die rechtsextremistischen Bestrebungen in unserem Zeitgeist, in unserer heutigen Zeit darzustellen und auch in Bezug zu unserer Zeit zu setzen. Das bedeutet, dass wir die Parallelen aufgezeigt bekommen, wie es dazu kommen konnte, Parallelen zur heutigen Zeit, dass wir aufgezeigt bekommen, welche Folgen es sind, dass wir immer weiter aufgearbeitet bekommen, was die Nazidiktatur in Deutschland angerichtet hat.
Diejenigen, die bei der Feierstunde anlässlich des Holocaustgedenktags hier waren, haben gehört, dass es gerade beispielsweise beim Thema der Zwangsarbeit noch ganz viele Dunkelflecken gibt, ganz viele nicht aufgearbeitete Dinge, und dafür sollte die Stiftung aufgestellt sein. Sie soll uns auch helfen, mit Situationen umzugehen, mit denen wir vor 20 Jahren nicht gerechnet hätten. Wer hätte denn damit gerechnet, dass in einer öffentlichen Veranstaltung der Führer einer rechtsextremistischen Partei darüber schwadroniert, 20 bis 30 Prozent der Deutschen loswerden zu wollen? Wer hätte denn damit gerechnet? Damit uns die Stiftung Handreichungen gibt, wie mit solchen Dingen umzugehen ist, aus der Geschichte lernend, dafür müssen wir sie aufstellen. Dafür müssen wir sie aber auch schützen. Wir müssen sie davor schützen, so wie wir andere demokratische Institutionen schützen müssen, damit wir nicht erleben müssen, dass Demokratieverächter, dass Rassisten und Ähnliche in einer Stiftung sitzen, die genau daran erinnert, dass es in diesem Land einmal eine Diktatur gab, die aus völkisch-rassistischen Gründen Menschen ausgegrenzt, eingesperrt und ermordet hat. Dafür ist die Stiftung wichtig und dafür müssen wir sie schützen.
Als letzten Schwerpunkt möchte ich die Berufung eines Vertreters der Sinti und Roma herausgreifen. Das ist vernünftig, denn es ist die zweitgrößte Gruppe, die sich rassistischer Verfolgung im Dritten Reich ausgesetzt gesehen/gefühlt hat. 500.000 Menschen sind ermordet worden. Und es ist auch deswegen wichtig – und da gucke ich wieder zur AfD, weil sich ein Herr Möller hier vor nicht allzu langer Zeit hingestellt hat und gesagt hat, er wird Sinti und Roma weiter „Zigeuner“ nennen, wird man ja wohl noch sagen dürfen. Und er weiß sehr genau, dass es ein abwertender Begriff ist, dass es eine rassistische Konnotation hat, die im Dritten Reich genau zu dieser Abwertung benutzt worden ist und die wir tunlichst vermeiden sollten, so wie wir rassistische, abwertende, ausgrenzende Sprache vermeiden sollten. Jemand, der das nicht kann, der dazu nicht in der Lage ist, sollte auch nicht in einem Stiftungsrat sitzen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Hartung. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten wirklich keine Wortmeldung mehr. Es wurde Ausschussüberweisung, und zwar an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Gibt es weitere Ausschussbeantragungen? Das ist erkennbar nicht der Fall.
Dann bitte ich jetzt diejenigen, die der Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zustimmen, um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und von der gesamten Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und Linke. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Damit eröffne ich die zweite Beratung dieses Gesetzentwurfs und dazu die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Gemeldet sind mit keine. Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9186 – korrigierte Fassung – in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der Linken, der SPD, einige, jetzt alle Stimmen aus der CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion und aus der Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den
bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Ich schaue noch mal in Richtung der CDU-Fraktion, ob sich jetzt alle dazu durchringen. Jawohl, das ist der Fall. Damit stelle ich fest: CDU-Fraktion, Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Dementsprechend kann es keine Enthaltungen geben. Das ist so. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Mit Blick auf die linke Uhr, die 18.01 Uhr zeigt, jetzt die rechte auch, schließe ich auch das heutige Plenum, möchte auf den parlamentarischen Abend noch einmal aufmerksam machen zum Thema „Katastrophenschutz“ und freue mich auf eine morgige, hoffentlich in allen Teilen konstruktive Beratung. Danke schön, einen schönen Abend!