Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich darf Sie ganz herzlich zur heutigen Sitzung begrüßen, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.
Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Urbach und Frau Abgeordnete Maurer betraut.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Frosch, Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Walk, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Herr Minister Holter, Frau Ministerin Karawanskij und Herr Minister Maier.
Bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch wurden für die heutige Plenarsitzung folgende Übereinkünfte erzielt: Als erster Punkt soll der Tagesordnungspunkt 28 aufgerufen werden. Danach soll der Tagesordnungspunkt 3 aufgerufen werden. Als dritter Punkt soll der Tagesordnungspunkt 1 a und b aufgerufen werden.
Der Tagesordnungspunkt 21 soll heute nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu den Tagesordnungspunkten 29 und 34 a bis 37 aufgerufen werden.
Zu Tagesordnungspunkt 14 wird eine zweite Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/7155 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.
Gestatten Sie mir bitte noch folgende Vorbemerkungen, die Sie aus der vorangegangenen Plenarsitzung natürlich bereits auch kennen. Der bisherige Stand der Abarbeitung der Tagesordnung lässt erneut nicht völlig ausgeschlossen erscheinen, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle Punkte aufgerufen werden können, die zum Aufruf hätten kommen sollen. Um diesen Zielkonflikt vorsorglich zu lösen, gehe ich also auch heute davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen und Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden sollen, heute aber eben nicht mehr aufgerufen werden können. Ich schaue in das Plenum. Das wird nicht moniert. Dann darf ich davon ausgehen, dass wir so verfahren.
Wird der Ihnen so vorliegenden Tagesordnung mit den getätigten Hinweisen widersprochen? Gibt es Bemerkungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall.
Wahl der beziehungsweise des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und SPD - Drucksache 7/9467 -
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes wählt der Landtag die Landesbeauftragte bzw. den Landesbeauftragten für Datenschutz mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Anzahl seiner Mitglieder. Gewählt ist danach, wer mindestens 46 Stimmen erhält. § 3 Abs. 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes verlangt, dass die bzw. der Landesbeauftragte über die für die Erfüllung ihrer bzw. seiner Aufgaben und Ausübungen ihrer bzw. seiner Befugnisse erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde, insbesondere im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten verfügt.
Die Amtszeit der bzw. des Landesbeauftragten beginnt gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Thüringer Datenschutzgesetzes mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde und beträgt gemäß § 3 Abs. 4 des Thüringer Datenschutzgesetzes damit sechs Jahre.
Nachdem sich der jetzige Amtsinhaber noch bis zum Ablauf des 29. Februar 2024 im Amt befindet, wird im Fall der Wahl die Amtsnachfolgerin bzw. der Amtsnachfolger für Freitag, den 1. März 2024 zur Aushändigung der Ernennungsurkunde eingeladen. Im Anschluss an die Aushändigung wird die Vereidigung vorgenommen. Die Verpflichtung der Amtsnachfolgerin bzw. des Amtsnachfolgers im Sinne des § 3 Abs. 5 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes soll in den Plenarsitzungen am 13., 14. und 15. März erfolgen. Die bzw. der Landesbeauftragte für Datenschutz nimmt gemäß § 18 Abs. 6 Satz 1 des Thüringer Transparenzgesetzes die Aufgabe der bzw. des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahr.
Anknüpfend an meine Schreiben vom 8. Januar 2024 und vom 11. Januar 2024, die Ihnen und nachrichtlich dem derzeitigen Amtsinhaber zugegangen sind, werbe ich dafür, in der Aussprache unter Wahrung der Grenzen, die durch das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung gezogen sind, den Wahlvorschlag zu begründen und dabei auf die Mindestanforderung, die das Thüringer Datenschutzgesetz an die Eignung und Qualifikation der vorgeschlagenen Person stellt, einzugehen.
Der Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/9467 vor. Vorgeschlagen ist Herr Tino Melzer. Dem Wahlvorschlag können Sie Ausführungen der vorschlagenden Fraktionen zum Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen entnehmen. Diese Ausführungen wurden durch ein Motivationsschreiben und den Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten ergänzt, die mit dessen Einwilligung den Mitgliedern des Landtags auch zugänglich gemacht wurden.
Wird hiermit die Aussprache gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit können wir zur Wahl schreiten.
Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führt zur Ungültigkeit des Stimm
zettels. Für die Wahlhilfe sind eingesetzt: Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Henkel und Herr Abgeordneter Denny Möller.
Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön, es kann losgehen.
Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik;
Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das scheint offensichtlich der Fall. Ich stelle also fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen.
Ich gebe das Wahlergebnis bekannt. Abgegebene Stimmzettel 79, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 78. Auf den Wahlvorschlag entfallen 49 Jastimmen, 25 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Landtags erreicht.
Wie bereits ausgeführt, werden die Ernennung und die Vereidigung am 1. März 2024 vorgenommen und die Verpflichtung wird in den Plenarsitzungen am 13., 14. und 15. März 2024 erfolgen. Jetzt besteht die Möglichkeit der Gratulation, und ich beginne damit.
Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleis- tungsgesetz – ThürWoGeG) Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9214 - ERSTE BERATUNG
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Maurer, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben heute einen wirklich spannenden, wirklich guten Gesetzentwurf vor uns liegen, über den ich mich auch als Erfurter Stadträtin, die ich bin, besonders freue. Es geht also um die Gewährleistung von Wohnraum. Jetzt fragen Sie sich wahrscheinlich – wir sind ja hier in einem sehr ländlich geprägten Landtag –: Haben wir denn überhaupt ein Problem mit Wohnraum? In der Presse hören wir ja viel häufiger, dass es im ländlichen Raum zu Leerstand kommt. Im ländlichen Raum gibt es durchaus auch Probleme in Wohnungsfragen, weil Sanierungs- und Baukosten enorm gestiegen sind. Aber in diesem Antrag geht es um Kommunen, die Teile ihres Wohnraums unter Druck gesetzt sehen, und zwar von einer touristischen Verdrängung. Das kennen wir vor allem in Erfurt, ich habe es gerade schon gesagt, als Erfurter Stadträtin. Aber auch aus Jena, Weimar und Gera kennen wir das Phänomen, das touristische Verdrängung zu immer höheren Mietpreisen für alle anderen führt, dass es zu einer Wohnungsnot führt, weil die Wohnungen einfach belegt sind, und vor allen Dingen auch zu einem veränderten Stadtbild. Was für touristische Städte natürlich auch wichtig ist, ist, dass die Städte von den Menschen leben, die dort tatsächlich leben und arbeiten.
Ja und so ist es geworden mit der Zeit, dass schöne Plattformen wie Airbnb, die mal die Idee hatten, dass ich meine Wohnung teile, wenn ich mal im Urlaub bin für ein, zwei Wochen, zu einem wirklich lukrativen Geschäftsmodell geworden sind, das heißt, dass plötzlich Wohnungen dauerhaft vermietet werden auf diesen Plattformen. Und das heißt auch, dass sie für die Bewohner eben nicht mehr zur Verfügung stehen. Das heißt, in Erfurt führt das dazu, dass das ursprünglich mal schöne Geräusch von klappernden Rollkoffern zu Fluch und Segen geworden ist.
Touristinnen sind natürlich herzlich willkommen und sie dürfen auch sehr gern in unseren wunderschönen Hotels sich beheimatet fühlen. Diese sind für sie sehr gern vorbereitet. Aber die Wohnungen, die natürlich aus einem bestimmten Grund für die Bewohner zur Verfügung gestellt worden sind, die brauchen wir, damit Studierende, Schülerinnen, Auszubildende, Menschen, die sich vergrößern wollen, also eine Familie gründen wollen, diese auch nutzen können, dort leben können.
Dieses Gesetz, das jetzt also vor uns liegt, ist ein Werkzeug, das wir den Kommunen zur Verfügung geben, damit sie wieder für mehr Balance in ihren Kommunen, zumindest in bestimmten Teilen, sorgen können. Also können sie jetzt in bestimmten Gebieten wie zum Beispiel in Erfurt in dem städtischen Innenraum Genehmigungspflichten einführen, zum Beispiel für Ferienwohnungen, indem sie sagen, Ferienwohnungen können zum Beispiel nur für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Aber ein viel längerer Zeitraum muss dafür zur Verfügung gestellt werden, damit Menschen dort tatsächlich wohnen können.
Hier hat Rot-Rot-Grün also ganz konkret auf die Kommunen gehört. In Erfurt gab es nämlich so einen Stadtratsantrag, wo Grüne, Mehrwertstadt und Linke gemeinsam einen Antrag eingebracht haben, dass es zu einer Registrierungspflicht von Ferienwohnungen kommen soll, und die Verwaltung hat gesagt, das können wir gar nicht realisieren, da braucht es noch mal eine gesetzliche Änderung im Land. Dann haben wir natürlich sofort reagiert. Die Linke hat dazu den Anstoß gemacht und die Koalition hat gesagt, das ist eine sehr, sehr gute Idee. Jetzt liegt dieses Gesetz hier vor und ich freue mich als Landtagsabgeordnete und auch als Stadträtin, dass wir uns jetzt mit diesem Antrag hier beschäftigen,
weil das in der Konsequenz bedeutet, wenn wir heute diesen Antrag überweisen, positiv abstimmen, dass zum Beispiel in Erfurt endlich gehandelt werden kann, die Erfurter Innenstadt den Menschen gehört, die dort leben und arbeiten. Ich glaube, für Touristinnen ist es viel authentischer und viel schöner, zu sehen, wie eine Innenstadt davon leben oder sich dadurch entwickeln kann, dass die Menschen dort sind, die die Wohnungen sehr dringend brauchen. Ich freue mich auf die Debatte und hoffe auf ein positives Ergebnis für dieses wertvolle Gesetz. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Maurer, es wird Sie nicht überraschen, dass wir die Idee nicht ganz so gut finden wie Sie.
Ich denke mal, das Ganze könnte eine verzwickte Sache werden mit Ihrem Anti-Airbnb- oder Anti-Ferienwohnungsgesetz. Das Gesetz soll ja die Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten ermächtigen, eine Genehmigungspflicht der wohnzweckfremden Verwendung von Wohnraum durch kommunale Satzung zu regeln. Im Klartext: Unter bestimmten Voraussetzungen oder Bedingungen soll Wohnraum nicht mehr ohne Weiteres in Ferienwohnungen umgewandelt oder für gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen. Das Gesetz soll damit auch der Sorge Rechnung tragen, dass die wohnzweckfremde Verwendung von Wohnraum voranschreitet und sich die Lage auf den betroffenen Wohnungsmärkten weiter verschärft. Bei dem ganzen Thema geht es ja hier insbesondere um die Städte Erfurt, Gera, Jena und Weimar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einführung einer Genehmigungspflicht für wohnzweckfremde Verwendungen von Wohnraum seitens der betroffenen Gemeinden könnte durchaus ein wirksames Instrument sein, um den bestehenden Wohnraum zu sichern. Entschieden wird per Satzung in den Kommunen selbst. Die Landesregelung schafft lediglich die Ermächtigung hierfür. Wir sprechen also nicht von einem generellen Verbot. Das ist schon mal gut so.
Aber warum „verzwickt“ aus unserer Sicht? Weil hierdurch zu stark in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht eingegriffen wird, muss eine Anhörung von Eigentümer- und Wohnungsverbänden der kommunalen Spitzen sowie der mutmaßlich betroffenen Kommune zeigen, ob das Ganze wirklich so passt. Die Problematik selbst ist jedenfalls eine nicht zu unterschätzende Gefahr für innerstädtischen Wohnraum in den touristisch attraktiven Städten. Das zeigten genug Beispiele aus vielen anderen europäischen Metropolen.