Protokoll der Sitzung vom 02.02.2024

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Antifa-Demos haben Sie vergessen!)

Meine Damen und Herren, damit schaffen Sie natürlich keinen preiswerten Wohnraum für die Masse der Bevölkerung. Das ist eine ganz einfache Rechnung.

(Beifall AfD)

Die Lösung der Linken, der Grünen und der SPD, die haben wir jetzt hier gehört, die ist Zwang und Verbot. Sie wollen, dass Menschen, die, was weiß ich, eine Einliegerwohnung haben, in der früher vielleicht die Eltern gewohnt haben, die das Haus mitfinanziert haben, sonst hätten sie es sich nicht leisten können, dass das weitervermietet werden kann beispielsweise an Touristen, um damit auch die schlechte Rente aufzubessern, für die Sie ebenfalls verantwortlich sind, meine Damen und Herren. Das wollen Sie verbieten.

(Beifall AfD)

Okay, kann man machen, ist ein typisch linker Ansatz. Wo Sie aber vollends den Weg des Rechts verlieren, wo Sie nach meiner Überzeugung verfassungswidrig agieren, das ist Ihre Rückwirkung, die Ihre Regelung einbaut. Sie sehen nämlich auch vor eine intensive Meldepflicht für alle Bestandsimmobilien, und da, wo nach der Rechtslage, die Sie jetzt erst schaffen wollen, Wohnraum nicht mehr genehmigungsfähig wäre, da wollen Sie sogar die Leute zwingen, die andere Nutzung zurückzubauen. Das kann natürlich in einen Gewerbebetrieb sehr stark eingreifen, das kann aber auch beispielsweise die Einkommenssituation, die soziale Existenz eines Menschen völlig zerschießen. Das ist Ihnen aber alles letztlich egal. Ich prognostiziere Ihnen aber, wenn Sie diese Regelung drin lassen in Ihrem Gesetzentwurf, wird er eine erstklassige Beerdigung vor dem Verfassungsgericht bekommen.

Ansonsten kann ich nur sagen, wir werden den Antrag sicherlich an den Ausschuss mit überweisen, aber zustimmungsfähig erscheint er uns vor dem jetzigen Hintergrund überhaupt nicht. Danke schön.

(Beifall AfD)

Für die SPD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Liebscher das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Herr Möller, ich bedauere ein bisschen, dass Sie nicht zum wesentlichen Inhalt dieses Gesetzesvorschlags gesprochen haben, denn es geht nämlich ausdrücklich nicht um Zwang und Verbot und all das, was Sie schwadroniert haben, sondern es geht darum, einem Wunsch, der aus den Kommunen kommt, Rechnung zu tragen, nämlich denen als Land hier eine Handhabe zu geben, wenn sie vor Ort den Eindruck haben, diese Anwendung dieses Gesetzes beanspruchen zu wollen, ihnen dann die Möglichkeit zu geben, um dann eine Satzung entsprechend hinzubringen.

(Abg. Möller)

Herr Liebscher, gestatten Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Möller?

Gern.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Nein!)

Bitte.

Anscheinend doch nicht, aber jetzt habe ich schon Ja gesagt.

Herr Liebscher, Sie sagen, Ihr Gesetzentwurf sieht keinen Zwang vor. Dann erklären Sie mir bitte, wie folgender Absatz in § 3 Abs. 2 zu verstehen ist: „Die Gemeinde kann anordnen, dass eine nichtgenehmigungsfähige wohnzweckfremde Wohnraumnutzung beendet und der Wohnraum wieder Wohnzwecken zugeführt wird.“

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Abg. Dr. Lukin, Abg. Beier, DIE LINKE: Kann!)

Was ist das anderes als Zwang?

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist ja von den Kollegen jetzt schon reingerufen worden, das ist eine Kann-Formulierung.

Gut, jetzt hat Herr Abgeordneter Liebscher wieder das Wort.

Wir geben genau eben den Kommunen damit die Möglichkeit, das selbst zu entscheiden. Deswegen ist das vielleicht etwas, was in den Städten Erfurt, Jena, Weimar und Gera zur Anwendung kommen wird, wenn die Kommunen das entscheiden und nicht anderen Regionen in Thüringen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn am Ende geht es doch um die Frage, die sich jeder von uns hier im Haus auch selbst stellen kann, nämlich wie man sich zuletzt für den Kurzurlaub selbst eine Unterkunft gesucht hat. Das ist ja genau das Thema, über das wir heute sprechen. Allein ein großes Unternehmen, das so ein Portal betreibt, weist über 1.000 private Unterkünfte in Thüringen auf. Gerade rund um beliebte Ziele in Thüringen finden sich zahlreiche dieser Angebote, die in klassischen Wohngebieten liegen und eine Zweckentfremdung von dauerhaftem Mietwohnraum für eine Vermietung an Feriengäste vermuten lassen.

Doch was ist schlecht daran, wenn Gäste in privaten Wohnungen nach Erholung suchen? In Jena oder Erfurt ist der Wohnungsmarkt de facto leergefegt und gerade bezahlbare Wohnungen in zentraler Lage sind ein rares Gut. Hier fällt die Zweckentfremdung von regulären Wohnungen für die Kurzzeitvermietung eben ins Gewicht. Konkrete Zahlen liegen jedoch weder für Thüringen noch für die Bundesebene vor. Das macht es ein bisschen schwierig, das einzuschätzen. Aber dass es hier zu Problemen in Ballungsräumen wie eben auch Jena, Weimar, Erfurt und auch Gera kommen kann, das war schon 1971 bekannt. Seitdem war es nämlich möglich, durch den Erlass einer Verordnung diese Zweckentfremdung von Wohnraum zu unterbinden, was wir quasi mit dem Gesetz wieder ermöglichen wollen. Das hatte bis 2013 schon Bestand und es gab genau solche Satzungen eben in Erfurt, Gera, Jena und Weimar.

In der Zwischenzeit sind aber die Länder in der Verantwortung, aus einem wahrgenommenen Handlungsbe

darf eine Regelungsnotwendigkeit abzuleiten. Beispielsweise ist in Berlin diese Notwendigkeit erkannt worden und es wurde gehandelt. 2014 ist eben dort genau ein vergleichbares Gesetz eingeführt worden. Dort wurden 40.000 Verfahren überprüft und 20.000 Angebote waren demnach zweckentfremdet und wurden dank dieses Gesetzes dem regulären Mietwohnungsmarkt wieder zur Verfügung gestellt. Das muss man sich mal vorstellen. Das sind enorme Zahlen, die da nämlich auch für Familien und andere, die Wohnraum suchen, zur Verfügung stehen.

Und in Thüringen? Na ja, wenn wir nach Erfurt schauen, bringt eine Zweiraumwohnung einem Vermietenden im Schnitt 600 Euro Kaltmiete pro Monat ein. Demgegenüber steht die Möglichkeit, mit derselben Wohnung als Ferienwohnung durchschnittlich 1.200 Euro Einnahmen zu erzielen. In Toplagen ist sogar ein Vielfaches davon möglich. Bisher ist es für die Kommunen eben kaum möglich, diesem dauerhaften Entzug von Wohnraum aus der Langzeitvermietung in die Kurzzeitvermietung entgegenzusteuern. Dies entzieht dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt besonders in den großen Städten Wohnraum und treibt die Preise der anderen Wohnungen dann auch noch weiter nach oben. Zugleich liegt der Eindruck nahe, dass einige Kurzzeitmietangebote nicht registriert sind und dass die entsprechende Abführung von Steuern und Gebühren zum Teil auch umgegangen wird. Das können und wollen wir nicht weiter zulassen. Daher freuen wir uns, Ihnen heute das Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen vorlegen zu können. Damit reagieren wir auf den vielfach geäußerten Regelungswunsch aus den Thüringer Kommunen, einen klaren Rechtsrahmen als Land zu setzen, mit dem vor Ort gehandelt werden kann. Gern unterstützen wir dieses Anliegen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das Wort erhält die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ja, wir haben in den Großstädten, vor allem Erfurt, Jena und Weimar, einen eklatanten Mangel vor allem an bezahlbarem Wohnraum und das ist nichts Neues. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen widmet sich diesem Mangel und schlägt als Rezept dagegen Verbotsmöglichkeiten vor. Dies allerdings ist zentraler Wesenskern sozialistischer Politik.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh Gott!)

Alles unter dem Deckmantel, etwas für sozial Schwache zu tun, geht es – nicht verwunderlich – mit dem Eingriff von Eigentumsrechten einher. Auch das ist typische sozialistische Machtausübung.

(Abg. Liebscher)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Es stellt sich die Frage der Grundgesetzkonformität dieses Gesetzes. Aber wenn es doch dazu dient, soziale Härten abzumildern, dann kann doch niemand was dagegen haben.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Eigentum verpflichtet und soll auch der Allgemeinheit dienen, das ist das Grundgesetz!)

Es will doch niemand unsozial sein, oder?

Die Ursachen für hohe Mieten liegen in der Politik dieses Landes. Wohn- und Gewerberaum wird vorrangig nur auf profitorientierte Konzerne und Immobilienfonds zugeschustert, die dann die Mietpreise bestimmen und auch in die Höhe treiben. Der wirkliche Mittelständler geht oft leer aus. Und wenn dieser moderate Mieten verlangt, bekommt er vom Finanzamt Drohbriefe, wo denn die Gewinnerzielungsabsicht bei ihm sei.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ist ein Beispiel aus München und nicht aus Thüringen!)

Was ist denn eigentlich schlimm daran, dass Wohnraum in freier Entscheidung umgewidmet werden kann?

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, wie wichtig es zum Beispiel auch für Existenzgründer und hier zum Beispiel insbesondere für Existenzgründerinnen mit Kindern überlebenswichtig sein kann, Wohnraum vorrübergehend als Büroräume zu nutzen. Als meine Firma anfing, zu wachsen, und mein Wohn- und Geschäftshaus nicht mehr ausreichte, habe ich in der Nachbarschaft Wohnungen angemietet, um das Firmenwachstum nicht zu behindern. Als Mutter von drei kleinen Kindern, die auch oft krank waren, konnte ich keine Distanzen bis in ein Gewerbegebiet schultern, abgesehen von den damals unbezahlbaren Gewerbemieten. In der Doppelrolle als Mutter und Unternehmerin musste ich alles fußläufig erreichen können. Dies wäre auch nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr möglich. Was aber ein entscheidender Meilenstein in meiner erfolgreichen Firmenentwicklung war: Mein Unternehmen hat im Laufe der Jahre dann 500 Mitarbeitern Lohn und Brot gegeben und führt enorme Beiträge an Steuern in die Kassen dieses Landes ab.

Ich verstehe nicht, dass die Nutzung von Ferienwohnungen untersagt werden soll. Auch Touristen beleben eine Stadt. Ferienwohnungen dienen auch als Unterkünfte für Praktikanten in Unternehmen, im internationalen Austausch von Mitarbeitern über mehrere Wochen hinweg. Für mich erschließt sich nicht, wie ein solches Verbot vereinbar ist, vor allem mit dem Slogan „weltoffenes Thüringen“.

Es gebe andere Lösungen, zum Beispiel eine bessere Nahverkehrsinfrastruktur. Im ländlichen Raum ist so viel preisgünstiger Wohnraum verfügbar, der zwangsläufig verfällt und mit einer guten Verkehrsinfrastruktur exzellent nutzbar wäre.

(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Das widerspricht Ihrer Aussage als Mutter mit drei Kindern! Hallo? Ich weiß gar nicht, was Sie erzählen!)

Und die Entfernungen in Thüringen zwischen den oben genannten Großstädten und den benachbarten Dörfern sind nur ein Bruchteil der Entfernung innerhalb der Großstädte von Berlin, Hamburg oder München. Verbote demotivieren. Ihr Gesetz schafft noch mehr Möglichkeiten, um Bürokratie aufzubauen und bringt nicht wirklich Lösungen.

Seien Sie kreativ, motivieren Sie die Menschen, Lösungen zu gestalten, bauen Sie richtige Rahmenbedingungen, anstatt immer neue Drohkulissen zu erarbeiten. Dieses Gesetz ist für mich keine Lösung und die Diskussion im Ausschuss aus meiner Sicht eine Zeitverschwendung. Danke für ihre Aufmerksamkeit.

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, es wird Sie wenig überraschen, aber wir Freie Demokraten haben mehr als nur oberflächliche Bedenken hinsichtlich Ihres Gesetzentwurfs.

(Beifall Gruppe der FDP)