Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wurde schon gesagt, dass wir vor fast genau einem Jahr den Antrag der FDP das erste Mal hier im Landtag beraten haben. Es gibt nun eine Beschlussempfehlung, in die auch noch drei Änderungen zum Ursprungsantrag aufgenommen wurden, was ich sehr begrüße, insbesondere die Fragen der Fehldiagnosen oder die hohe Zeitspanne bis zum Erhalt der Diagnose, das ist etwas, das sehr wichtig ist, geklärt zu werden und sich deswegen natürlich auch widerspiegeln sollte in entsprechenden Weiterbildungen.
Ich möchte jetzt gar nicht so sehr viel mehr zu dem Antrag sagen. Aber weil wir die Gelegenheit haben und auch eher im Antrag formuliert ist, dass es um Aufklärungsarbeit geht und mehr Öffentlichkeit auch für die Dinge, wie wir an dieser Stelle auch unterstützen können, möchte ich auf einen Selbsttest hinweisen, den es gibt, EndoAI heißt der, welcher Betroffenen bereits jetzt dabei helfen kann, nach Auswertung der Ergebnisse mit einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt die Erkrankung Endometriose zumindest auszuschließen. Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese App und es ist keine Zulassung notwendig. Dazu können sich die Betroffenen diese App beispielsweise auf Rezept verschreiben lassen oder wenn sie die Diagnose Endometriose bereits erhalten haben, einen Freischaltcode bei ihrer Krankenkasse beantragen. Ich denke, das ist ein wichtiges Mittel, um hier niedrigschwellig Angebote zu unterbreiten.
Ich finde es sehr gut, dass sich im Rahmen der Diskussion weitere Fachfragen ergeben haben und dass im Ausschuss das Thema der Debatte über die Gendermedizin eröffnet wurde und entsprechend auch ein Antrag von Rot‑Rot‑Grün eingebracht wurde. Denn – und es wurde jetzt auch schon ausführlich dargelegt – es gibt verschiedene weitere Erkrankungen, eine Vielzahl von geschlechtsspezifischen Erkrankungen, Symptomen und Beschwerden, denen mehr Beachtung geschenkt werden muss. Das heißt, es braucht einen gesamtheitlichen Blick und dazu gehört eine geschlechtersensible Medizin.
Ich will auch noch mal unterstreichen, dass inzwischen zumindest auf Bundesebene eine Vielzahl von Daten vorliegt, dass aber auf Thüringer Ebene solche Berichterstattung noch aussteht. Ich finde es gut, wenn es
hier an der Stelle weitergeht, so sieht der Antrag ja auch die Errichtung einer Landesfachstelle sowie einen Aktionsplan und eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne vor. Auch das möchte ich unterstreichen, denn es kann zum einen der Stärkung der Gesundheit von Frauen und Trans-, inter und nicht binären Personen dienen, aber eben auch zur Verbesserung der Informationsweitergabe, wenn es beispielsweise um Früherkennungsangebote geht. Ich will nur an dieser Stelle noch unterstreichen, dass die Aufgaben solch einer Fachstelle genau definiert werden müssen. Sie müssen natürlich auch entsprechend finanziert werden. Bisher sind solche Haushaltsmittel noch nicht angemeldet. Es wäre also wichtig, das für den zukünftigen Haushalt mit im Blick zu haben.
Insofern bedanke ich mich für die Diskussion über den Antrag. Das ist nicht nur als Gesundheits-, sondern auch als Sozial- und Frauenministerin ein wichtiger Antrag gewesen. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen gibt es keine. Damit kommen wir zu den Abstimmungen.
Wir stimmen zu dem Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/8954 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir stimmen zweitens über den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5311 – Neufassung – unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dafür ist, den bitte ich wiederum um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen?
Wir stimmen über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab. Wird Ausschussüberweisung beantragt?
Okay, das habe ich nicht gehört. Zu dem Zeitpunkt war ich noch nicht hier vorn, Herr Kollege. Also durch die CDU-Fraktion ist Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Gruppe der FDP. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8923 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? CDU-Fraktion und AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Uhr eröffne ich die Mittagspause, mache darauf aufmerksam, dass sich 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause der Innenausschuss im Raum F 101 trifft. Wir treffen uns hier wieder um 13.45 Uhr.
Meine Damen und Herren, auch wenn sich das Rund noch nicht sehr wieder gefüllt hat und die Innenausschusssitzung etwas länger gedauert hatte als vermutet, ist es gleichwohl Zeit, weiterzumachen.
Die Wahl wird nach den Vorgaben der Landesverfassung und der Geschäftsordnung ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Torsten Czuppon vorgeschlagen.
a) Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9456 -
Die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses werden mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Jens Cotta vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall.
b) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9457 -
Auch die Vertreterin bzw. der Vertreter eines Mitglieds des Richterwahlausschusses, das dem Landtag angehört, wird mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Corinna Herold vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Auch das ist nicht der Fall.
Gewählt ist nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Jens Cotta vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist ebenfalls nicht der Fall.
b) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9463 -
Auch bei dieser Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Corinna Herold vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Auch nicht der Fall.
a) Wahl eines Mitglieds des Landessportbeirats Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9458 -
Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Jörg Henke vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall.
b) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9459 -
Hier ist ebenfalls gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten René Aust vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall.
Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf acht Stimmzettel. Sie haben pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels.