Protokoll der Sitzung vom 02.02.2024

ny Möller eingesetzt.

Ich öffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Dann stelle ich die Frage, ob alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Es erhebt sich kein Widerspruch. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen.

Vereinbarungsgemäß, meine Damen und Herren, rufe ich währenddessen erneut Tagesordnungspunkt 38

Fragestunde

(Vizepräsident Bergner)

auf. Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden.

In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Die erste Anfrage ist – Herr Kollege Montag? – die Anfrage des Abgeordneten Kemmerich in der Drucksache 7/9429, vorgetragen vom Abgeordneten Montag. Bitte schön.

Nachwuchssorgen im Landesdienst

Am 18. Dezember 2023 wurde in der „Thüringer Allgemeinen“ über Nachwuchssorgen im Landesdienst berichtet. In diesem Bericht äußerte sich auch der Landesvorsitzende des Thüringer Beamtenbunds (tbb). Der tbb monierte, dass keine zentrale Einstellungsbehörde für den Thüringer Landesdienst existiere. Der tbb kritisierte ferner die fehlenden Entwicklungsperspektiven innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie das Fehlen eines Personalentwicklungskonzepts.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für welche der nach § 9 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz (ThürLaufbG) eingerichteten Fachrichtungen existieren dezidierte Aufstiegsausbildungsangebote im Zusammenhang etablierter Aufstiegsverfahren gemäß den §§ 39 und 42 Thüringer Laufbahngesetz, damit sich Bewerber aus dem mittleren und gehobenen Dienst in die nächsthöhere Laufbahngruppe entwickeln können – bitte je Fachrichtung ausführen, ob Aufstiegsausbildungsangebote sowohl für die Entwicklung in den gehobenen Dienst als auch den höheren Dienst existieren –?

2. Wie viele Bewerber aus dem mittleren und gehobenen Dienst haben in den letzten fünf Jahren an einem Ausbildungsaufstieg gemäß § 39 Thüringer Laufbahngesetz in den jeweiligen Fachrichtungen teilnehmen können – bitte je Fachrichtung ausführen, wie viele Bedienstete an Aufstiegsausbildungsangeboten für den gehobenen Dienst als auch für den höheren Dienst teilgenommen haben –?

3. Wie viele Bewerber aus dem mittleren und gehobenen Dienst konnten in den letzten fünf Jahren an einem Praxisaufstieg gemäß § 43 Thüringer Laufbahngesetz in den jeweiligen Fachrichtungen teilnehmen – bitte je Fachrichtung ausführen, wie viele Bedienstete an einem Praxisaufstieg für den gehobenen Dienst als auch für den höheren Dienst teilgenommen haben –?

4. Welche Personalentwicklungsstrategie verfolgt die Landesregierung, um Bestandspersonal weiterzuqualifizieren, um dadurch beispielsweise zum einen die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen und zum anderen die zunehmende Bürokratie für Bürger und Unternehmen abzubauen?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Frau Staatssekretärin Schenk, bitte schön.

(Vizepräsident Bergner)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich, vorgetragen vom Abgeordneten Montag, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Möglichkeit, Beamtinnen und Beamte aller Fachrichtungen zum Aufstieg in den gehobenen und höheren Dienst der jeweiligen Fachrichtungen zuzulassen und ein entsprechendes Aufstiegsverfahren durchzuführen, ist bereits durch die Festlegungen in den §§ 38 bis 43 des Thüringer Laufbahngesetzes gewährleistet. Entsprechende Verfahren wurden und werden unter Berücksichtigung der konkreten dienstlichen Bedürfnisse durchgeführt. Die Entscheidung, ob und welche Aufstiegsverfahren durchgeführt werden, obliegt den jeweiligen Dienststellen. Speziell für den Ausbildungsaufstieg können etwa landeseigene Ausbildungsstätten wie etwa die Verwaltungsfachhochschule genutzt werden.

Zu Frage 2: Grundsätzlich wird zu der Thematik keine Statistik geführt, sodass es auch nicht möglich war, in der Kürze der Zeit die erbetenen Angaben zu ermitteln. Jedoch wurde im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe, die sich gegenwärtig mit den Fragen der Modernisierung des Dienstrechts beschäftigt, im Jahr 2023 eine zahlenmäßige Abfrage zu Aufstiegsverfahren durchgeführt, die den Zeitraum von 2020 bis 2023 umfasste. Diese wird der Beantwortung der Fragen zugrunde gelegt. Sie hatte für den Bereich der Landesverwaltung ergeben, dass von den Aufstiegsmöglichkeiten im Vergleich zu Einstellungen nur in einem vergleichsweise geringen Umfang Gebrauch gemacht wurde und sich die Aufstiegsverfahren, das heißt Ausbildungs- und Praxisaufstiege, im Wesentlichen auf die Fachrichtungen des Polizeivollzugsdiensts, des Steuerverwaltungsdiensts und den nichttechnischen Verwaltungsbereich beschränken; der kommunale Bereich war nicht in diese Abfrage einbezogen. Ausgehend von den Rückmeldungen wurden in dem vorgenannten Zeitraum insgesamt 171 Aufstiegsverfahren durchgeführt. 154 Aufstiege erfolgten vom mittleren in den gehobenen und 17 vom gehobenen in den höheren Dienst. Davon entfielen 143 Aufstiegsverfahren vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst, sechs Aufstiegsverfahren vom mittleren in den gehobenen Steuerverwaltungsdienst, zwei Aufstiegsverfahren vom mittleren in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, 13 Aufstiegsverfahren vom gehobenen in den höheren Polizeivollzugsdienst und ein Aufstiegsverfahren vom gehobenen in den höheren Steuerverwaltungsdienst. Ausbildungsaufstiege vom gehobenen in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst fanden im Zeitraum nicht statt. Die verbleibenden Aufstiege verteilten sich auf andere Fachrichtungen.

Zu Frage 3: Hinsichtlich der erläuternden Ausführungen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Insgesamt haben nach den Rückmeldungen aus der durchgeführten Abfrage 32 Beamtinnen und Beamte einen Praxisaufstieg absolviert, davon sieben Beamtinnen und Beamte vom mittleren in den gehobenen Dienst und 25 Beamtinnen und Beamte vom gehobenen in den höheren Dienst. Diese Aufstiegsverfahren verteilen sich wie folgt: fünf Praxisaufstiege mittleren in den gehobenen Steuerverwaltungsdienst, zwei Praxisaufstiege vom mittleren in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, sieben Praxisaufstiege vom gehobenen in den höheren Steuerverwaltungsdienst, drei Praxisaufstiege von dem gehobenen in den höheren Polizeivollzugsdienst und 13 Praxisaufstiege vom gehobenen in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst. Wenn Sie mitgerechnet haben, fällt Ihnen auf, dass noch zwei fehlen. Die verbliebenen zwei fanden in anderen Fachrichtungen statt.

Zu Frage 4: Die Landesregierung nutzt vielfältige Möglichkeiten der Aus- und Fortbildung, damit die Beschäftigten nicht nur die fachlichen, sondern auch die mit der Digitalisierung im Zusammenhang stehenden Anforderungen bewältigen können. Die Frage des Bürokratieabbaus muss ganzheitlich betrachtet werden. Sie

beginnt bei europarechtlichen Vorschriften, zudem sind die Länder oft durch entsprechende bundesrechtliche Vorgaben gebunden. Gleichwohl wird landesrechtlich angestrebt, den Aufwand so gering wie möglich zu halten. Insofern ist dieses Thema nicht vordergründig eine Frage der Personalentwicklung, sondern der Rechtssetzung bei den jeweils zuständigen Stellen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Das sieht nach einer Nachfrage des Fragestellers aus.

Ja, vielen Dank, Frau Staatssekretärin, auch für die gute Antwort. Vielleicht aber noch die Bitte: Können Sie angeben – vielleicht dann auch später, Sie könne es gern nachreichen –, wie viel Prozent, und zwar bezogen auf alle Stellen aus dem mittleren und gehobenen Dienst, aus den jeweiligen Fachrichtungen an einem Ausbildungsaufstieg in dem Zeitraum teilnehmen konnten, zu dem Ihnen Zahlen vorliegen? Das war, meine ich, seit 2020.

2020 bis 2023. Ich meine, dass es unter 1 Prozent war. Aber wir würden das noch einmal schriftlich nachreichen.

Vielen Dank.

Vielen Dank. Die zweite Anfrage heute ist die der Abgeordneten Wahl in der Drucksache 7/9430. Bitte schön, Frau Kollegin.

Danke, Herr Präsident.

Tarifintegration der Intercity-Züge auf der Saalbahn

Auf der Saalbahn fahren seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 etwa ein Drittel weniger Regionalzüge zwischen Saalfeld über Jena hinaus nach Halle als bisher. Das Angebot verschlechtert sich ab Anfang April 2024 zusätzlich durch Baustellen zwischen Großheringen und Naumburg sowie Leipzig-Leutzsch-Markranstädt – Saale. Beides ist mindestens seit Anfang des Jahres 2023 bekannt.

Im April 2023, in der Aktuellen Stunde zur Saalbahn, wurde die Tarifintegration gefordert, das heißt, dass Regionalverkehrstickets von Fahrgästen zumindest zwischen Saalfeld und Naumburg auch in InterCity-Zügen der Deutschen Bahn AG – Fernverkehr – anerkannt werden. Auch bei der Petition zur Saalbahn, zu der im August 2023 öffentlich angehört wurde, war die Tarifintegration Teil der Forderungen.

Mit dem Haushalt 2024 hat die rot-rot-grüne Koalition daher zusätzliche 1,5 Millionen Euro für die Tarifintegration bereitgestellt.

Ich frage die Landesregierung:

(Staatssekretärin Schenk)

1. Wird die Tarifintegration zwischen Saalfeld und Jena rechtzeitig zur Baustellenphase kommen? Wenn nein: Warum nicht?

2. Welche Fahrplananpassungen im Gegensatz zum aktuell gültigen Fahrplan resultieren für die einzelnen Regionalbahn- und Regionalexpresslinien aus den Baumaßnahmen für die Verbindung Saalfeld-Halle bzw. Saalfeld-Leipzig insbesondere bezüglich Fahrzeit und Taktung?

3. Welcher konkrete Zeitraum ist für die Baumaßnahmen, die in welchem Umfang auch die IC-Linie 61 beispielsweise durch verlängerte Fahrtzeiten betreffen, geplant?

4. Welche konkreten Maßnahmen sieht das Schienenersatzverkehrskonzept für den Zeitraum der Baustellenphase vor?

Danke.

Vielen Dank, Frau Kollegin. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Bitte schön, Herr Staatssekretär Weil.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das in den Fahrplanjahren 2024 und 2025 vorgesehene Baugeschehen findet im Wesentlichen nördlich der Landesgrenze Thüringens statt. Da eine gemeinsame Tarifanerkennung mit den benachbarten Aufgabenträgern nicht umzusetzen war, da dort die Bereitschaft nicht gegeben ist, wird die Landesregierung ein Interessenbekundungsverfahren für eine Tarifanerkennung im Abschnitt Jena–Saalfeld durchführen. Damit können die Reisemöglichkeiten von Fahrgästen mit Nahverkehrsfahrausweisen im Saaletal deutlich erweitert werden. Die Vorankündigung im Amtsblatt der EU erfolgt in der kommenden Woche, die öffentliche Bekanntmachung dann in diesem Monat. Danach schließen sich folgende Verfahrensschritte an:

Es muss zunächst eine Interessenbekundung durch Eisenbahnverkehrsunternehmen erfolgen. Zweitens müssen dann die eingegangenen Anträge durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr ausgewertet werden. Sodann erfolgt die Erstellung und Abgabe der indikativen Angebote. Dem schließt sich eine Verhandlungsphase an. Es werden dann die finalen Angebote erstellt und abgegeben, und schließlich wird eine Angebotsprüfung vorgenommen und der Zuschlag erteilt.

Bedingt durch die mit dem Verfahrensablauf einhergehenden Zeitbedarfe ist der Abschluss dieses Verfahren voraussichtlich im Juli 2024 zu erwarten. Damit kann eine Tarifanerkennung im Laufe des III. Quartals 2024 fahrgastwirksam werden. Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass ein erfolgreicher Abschluss des Verfahrens von der Landesregierung nicht zugesichert werden kann. Falls sich kein Eisenbahnverkehrsunternehmen am Verfahren beteiligt oder nur Angebote abgegeben werden, die vor dem Hintergrund eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes nicht bezuschlagt werden können, kann natürlich die Tarifintegration nicht erfolgen. Aber das ist nicht unsere Absicht, sondern wir gehen davon aus, dass sich durchaus Eisenbahnverkehrsunternehmen dann auch an einem solchen Interessenbekundungsverfahren beteiligen.

Zu erwähnen ist zudem, dass der Infrastrukturbetreiber kurzfristig Änderungen am geplanten Baukonzept vorgenommen hat. Demnach wird der baubedingte Teilausfall des Regionalexpresses 15 Leipzig-Jena-Saalfeld voraussichtlich erst ab 9. Juni 2024 statt bereits ab 8. April 2024 umgesetzt. Das konkrete Fahrplan

(Abg. Wahl)