Erstens ist es so, es gibt ein Dashboard vom Bundesinnenministerium, da kann man reingucken, dashboard.ozg-Umsetzung heißt das, da können Sie mal im Internet gucken. Dort steht Thüringen auf Platz 3 der Flächenländer. Da sind nur Bayern und Hessen noch besser. Allerdings muss man sagen, insgesamt gesehen sind alle schlecht, also Deutschland ist insgesamt schlecht. Das hat verschiedene Ursachen. Das kann man hier an dieser Stelle auch nicht ausführen. Dazu können wir gern noch mal im Ausschuss reden, wir haben ja verschiedene Anträge dazu gerade auch da.
Was die weitere Umsetzung angeht, sind wir, glaube ich, jetzt auf einem guten Weg, weil wir alle Dinge kostenfrei zur Verfügung stellen und sich jetzt auch wirklich alle – zumindest die größeren Verwaltungen – mittlerweile damit beschäftigen. Ich hatte vorhin gerade eine Beratung mit den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte und der kreisangehörigen Städte, die haben sich alle auf den Weg gemacht. Da passiert eine ganze Menge, Stück für Stück. Es gibt aber eben dieses komplexe Problem, es gibt unzählig verschiedene Fachverfahren und die EfA-Leistungen kommen wieder aus irgendwelchen anderen Bundesländern. Da müssen Transportstandorte gewährleistet sein, da müssen Schnittstellen gebaut werden, da muss die Verwaltung in der Lage sein, auch diese Dinge dann in der Verwaltung umzusetzen, das muss an das HKR angebunden werden, die Mitarbeiter müssen geschult werden und, und, und. Ich würde jetzt nicht hergehen und sagen, dass die Kommunen nur immer selber allein daran schuld sind, sondern das ist ein Prozess, der dauert halt. Da muss man einfach sagen. Deswegen wird in dem neuen OZG auch kein Datum mehr stehen, sondern die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Daueraufgabe.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen sehe ich jetzt keine. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage, das ist die des Abgeordneten Schubert in der Drucksache 7/9442. Bitte schön.
Das Finanzministerium informierte am 22. Januar 2024 darüber, dass die Richtlinie für das Mitarbeiterfinanzierungsprogramm, welches Garantien für den Fall übernimmt, dass Unternehmen insolvent werden und
die Beteiligung an die Arbeitnehmenden nicht zurückzahlen können, überarbeitet und um fünf weitere Jahre verlängert werde.
1. Wie hat sich vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2023 die Inanspruchnahme der Garantien des Freistaats für die Abschirmung von Mitarbeiterbeteiligungen/Darlehen nach diesem Programm entwickelt – bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln –?
2. Gehören Genossenschaften beispielsweise aus den Bereichen Wohnungsbau, Banken, Handel, Energie und Mobilität zu den in Punkt 2 der Richtlinie beschriebenen förderfähigen Unternehmen, wenn nein, warum nicht?
3. Kann grundsätzlich auch eine Genossenschaft den Zweck einer Arbeitnehmergesellschaft nach Punkt 4 der Richtlinie erfüllen, wenn sie der Zusammenschluss von förderfähigen Arbeitnehmern ist, wenn nein, warum nicht?
4. Wer sind aktuell die Mitglieder des Garantieausschusses und in welchem zeitlichen Rhythmus wechselt dieses?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet erneut das Finanzministerium, Staatssekretär Dr. Schubert.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Schubert wie folgt:
Zu Frage 1: Wir verstehen die Frage so, dass Sie wissen möchten, in welchem Umfang der Freistaat Thüringen Garantien nach dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm gewährt hat. Der Freistaat Thüringen hat im Jahr 2014 eine Garantie in Höhe von 184.000 Euro übernommen, in den Jahren 2015 bis 23 wurden keine Garantien übernommen.
Zu Frage 2: Bei der Frage, welche Unternehmen im Rahmen dieser Richtlinie als förderfähige Unternehmen angesehen werden, geht es nicht um die Rechtsform dieser Unternehmen, sondern entsprechend Ziffer 2 der Richtlinie darum, ob das Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder freien Berufe tätig ist. Insofern sind Genossenschaften, die der gewerblichen Wirtschaft zuzurechnen sind, nach dem Mitarbeiterfinanzierungsprogramm förderfähig.
Zu Frage 3: Eine Genossenschaft erfüllt nicht die Anforderungen an die Arbeitnehmergesellschaft – also nicht verwechseln, jetzt geht es nicht um die Rechtsform des Unternehmens, sondern um die der Interessenvertretung, das heißt, den gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss der förderfähigen Arbeitnehmer. Eine solche Arbeitnehmergesellschaft ist nach der Richtlinie in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu führen. Die Begründung liegt darin, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts für die Organisation der Arbeitnehmergesellschaft vollkommen ausreichend ist und die Anforderungen an diese Gesellschaftsform, also keine Eintragung in Register usw., sehr gering ausfallen. Unterschiedliche Rechtsformen verkomplizieren das ohnehin aufwendige Verfahren hinsichtlich der Verwaltung der Mitarbeiterfinanzierungsgesellschaft. Diese unterschiedlichen Rechtsformen bringen aber keinen Vorteil im Hinblick auf die zu fördernden Beteiligungen an dem Unternehmen.
Zu Frage 4: Dem Garantieausschuss gehören gemäß Ziffer 7.4 der Richtlinie ein Vertreter aus den Bereichen der Kammern oder der Geschäftsbanken sowie je ein Vertreter des für Wirtschaft und des für Finanzen zuständigen Ministeriums an. Der Vertreter aus dem Bereich der Kammern oder der Geschäftsbanken wird aus dem Bewilligungsausschuss der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH, die mit der Durchführung dieses Förderprogramms beauftragt ist, ausgewählt. Die Besetzung des Bewilligungsausschusses der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH wird grundsätzlich immer für drei Jahre festgelegt. Bei den namentlich nicht benannten Vertretern der Ministerien handelt es sich grundsätzlich um die Referatsleiter der jeweilig für Garantien zuständigen Referate bzw. deren Vertreter.
Ja, vielen Dank, Herr Staatssekretär. Also ich hätte zwei Nachfragen: Wenn jetzt seit 2014 kein einziger Antrag mehr bewilligt wurde, vermute ich, dass wahrscheinlich auch keiner gestellt wurde. Haben Sie denn bei der Novellierung der Richtlinie, die Sie vorletzte Woche pressewirksam angekündigt haben, diese Fragen untersucht und welche Konsequenzen daraus gezogen, warum es offensichtlich mit der Richtlinie da keinen Bedarf gibt und ob vielleicht auch mit Anpassung der Richtlinie da eventuell reagiert werden könnte, um diesen Bedarf vielleicht dann doch wieder materialisieren zu lassen? Es wäre die erste Frage.
Und die zweite war noch mal nach dem Garantieausschuss: Ist es denn so, dass es dort zu einem regelmäßigen Wechsel der Mitglieder im Garantieausschuss kommt, oder ist es durchaus Realität, dass über Jahre oder gar Jahrzehnte die gleichen Menschen in dem Garantieausschuss dort die Entscheidungen treffen?
Zu dem Punkt 1: Da gab es eine Änderung des entsprechenden EU‑Beihilferechts dazu, dass sozusagen die Beteiligungshöhe von 1 Million Euro auf 250.000 Euro abgesenkt werden musste. Und da vermuten wir, dass das ein Grund sein könnte. Daran kann man aber jetzt auch nichts ändern, weil das nach dem Beihilferecht so ist, wie es ist. Andere Gründe kann ich jetzt an der Stelle nicht nennen, darüber müsste man vielleicht im Ausschuss noch mal mit unserem Beteiligungsreferat reden, denn das lässt sich auch schlecht jetzt schriftlich beantworten, weil das etwas ist, wo man mal in die Diskussion kommen müsste.
Zu der Frage der Besetzung glaube ich jetzt nicht unbedingt, weil alleine bei uns im Haus das Bürgschaftsreferat, sagen wir mal, in der Zeit, seitdem ich Staatssekretär bin, auch immer mal andere Referatsleiter hatte. Aber zu den anderen kann ich jetzt nichts sagen. Auch da müssten wir vielleicht noch mal drüber reden. Aber Sie können es auch gern mal im Ausschuss anmelden – oder wie auch immer –, also da sind wir gern bereit, aber ich sehe jetzt, dass es nicht viel bringen würde, das schriftlich zu beantworten. Oder?
Meine Damen und Herren, die Stunde ist reichlich rum. Das bedeutet, es sind zwei Anfragen übriggeblieben. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 29 und 34 a bis 37 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.
Abgegebene Stimmzettel 69, ungültig 0, demzufolge gültig 69. Auf den Wahlvorschlag entfallen 22 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.
a) Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9456 -
Abgegebene Stimmzettel 69, ungültig 0, gültig demzufolge 69. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 41 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.
b) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9457 -
Abgegebene Stimmzettel 69, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 69. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 41 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.
a) Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9462 -
Abgegebene Stimmzettel 69, ungültig 0, gültig demzufolge 69. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 39 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.
Abgegebene Stimmzettel 69, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 69. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 41 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.
Abgegebene Stimmzettel 69, ungültig 0, damit gültig 69. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.