Damals haben wir in der Aktuellen Stunde vordergründig über die Verfassungsmäßigkeit und die möglichen Bedenken, die es da eventuell gäbe, gesprochen. Auch dazu haben wir Einiges gehört. Wir haben damals schon gesagt – und das wurde heute auch wieder angedeutet –, dass auch die anderen Modelle oder das andere Modell nicht unbedingt – sagen wir mal – jedem Zweifel erhaben sind. Ich nenne da nur die mangelnde Bestimmtheit in den verschiedenen Bescheiden oder auch die Lagedifferenzierung, wie es in Bayern bemängelt wird.
Also: Momentan ist keine – mir ist zumindest nichts bekannt – Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Wir werden sehen, was dann daraus wird. Wir haben auch schon gehört – vom Kollegen Müller war das –, dass, wenn es denn tatsächlich dazu käme, dass eine Verfassungswidrigkeit festgestellt werden würde, wir doch sicherlich – genauso wie es 2018 auch war – davon ausgehen können, dass eine Fortgeltung der Bescheide weiterhin so ausgesprochen werden würde.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Aber welcher Bescheid? Die von früher oder die, die jetzt rechtskräftig sind?)
Herr Kemmerich, es ist doch so: Sie suggerieren, dass Sie, nur, wenn Sie Widerspruch einlegen können und dazu sozusagen das Einspruchsverfahren starten, Sie im Prinzip eine Chance haben irgendwann, wenn eine Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes festgestellt werden würde, dass Sie Ihre Grundsteuer, die Sie vielleicht gezahlt hätten, wiederbekämen. Dem ist aber in der Praxis – und das sehen wir an diesem verfassungsmäßig beanstandeten Gesetz aus dem Jahr 2018 – eben nicht so.
Herr Hande, Sie kennen doch sicherlich das Prinzip einer einheitlich zu erfassenden Steuerbelastung aller Betroffenen. Wir haben eben gehört in dem Sofortbericht, 860.000 Bescheide sind erst erteilt worden. 126.000 sind noch nicht beschieden, landen im Einspruchsverfahren und 400.000 ungefähr fehlen. Jetzt stelle ich Ihnen die Frage: Was suggerieren Sie denn? Dass diejenigen, die jetzt ihre Bescheide abgegeben haben, mit einer neuen Steuer belastet werden? Womit werden die alten belastet? Womit werden die belastet, die noch keinen Bescheid abgegeben haben? Das Verfahren ist nicht nur von mir herbeigeredet, das ist einfach ein pures Chaos. Das ist keine Suggestionsfrage, sondern einfach eine nüchterne Feststellung der Tatsachen. Wie bewerten Sie das?
Herr Kemmerich, ich suggeriere, dass dieses Verfahren genauso laufen wird wie 2018, als das Verfassungsgericht die Nachbesserungen angemahnt hat, und dass demnach alle bereits erteilten Bescheide, wo auch kein Widerspruch eingelegt wurde, fortgelten und dass diese Korrektur, sollte es eventuell zur Bemängelung der Verfassungsmäßigkeit kommen, sich auf die Zukunft richtet und nicht auf bereits ergangene Bescheide. Das ist der Punkt, den ich sage. Aber, und diesen Punkt hätten Sie gegebenenfalls auch vielleicht nicht von mir, sondern zum Beispiel auch vom Staatssekretär Herrn Schubert erklärt bekommen, dass wir nach Ihrem Selbstverfassungsantrag im HuFA
nämlich genau diese Thematik bereits aufgerufen haben und dort auch nachzulesen im Protokoll, wo der Staatssekretär Schubert – die 76. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses war es – das entsprechend erklärt hat. Allerdings ist mir bei der Durchsicht des Protokolls eben auch noch mal klargeworden und aufgefallen, dass Sie, werter Herr Kollege Kemmerich, zu dieser Sitzung gar nicht da waren.
Also nehme ich es Ihnen nicht übel, dass Sie diese Frage hier noch mal stellen. Ein Kollege oder eine Kollegin aus der FDP-Gruppe war ebenfalls nicht anwesend.
Also, wenn Sie tatsächlich keine Panikmache machen wollen – und es tut mir leid, so sehe ich Ihre ganzen Initiativen, die Sie hier im Parlament bisher gestartet haben. Sie wollen Panik machen. Sie wollen eine Verunsicherung bei den Bürgern hervorrufen, und das zugunsten eines kurzfristigen politischen Punktes. Sie machen das zudem außerdem noch auf den Schultern der Finanzverwaltung und natürlich auch auf den Schultern der Kommunen, denn am Ende sind die Kommunen die Leidtragenden,
wenn nämlich eine Verfassungsmäßigkeit bemängelt wird und ein Fortgelten eben nicht mehr bestehen würde. Es wurde ja gesagt, eventuell abschaffen, 250 Millionen würden den Kommunen fehlen. Wo sollen die denn herkommen? Aber das ist eine andere Baustelle, die vielleicht auch nicht an der Stelle diskutiert werden müsste.
Ich möchte nur noch eins sagen: Wenn Sie die Bürgerinnen und Bürger davor schützen wollen, nicht in ein Klageverfahren gezwungen zu werden – allein schon dieser Wortlaut ist; na ja, egal –, dann hätten Sie doch vielleicht eher auf den § 363 in der Abgabenordnung abgezielt, nämlich die Landesregierung zu
bitten, die Verfahren erst einmal ruhend zu stellen, und nicht gleich auf den § 165 Abgabenordnung in der Vorläufigkeit. Welche Probleme damit verbunden sind, hat die Ministerin eingangs ausgeführt. Es gäbe also sicherlich auch noch andere Möglichkeiten, wenn Sie es denn ernst meinen würden und nicht nur zugunsten eines kurzweiligen politischen Punktes – ich sage Wahlkampf dazu – nicht hier eine Initiative starten würden, die sehr fragwürdig wäre. Ich hatte es schon gesagt: Eigentlich müsste man das von der Tagesordnung nehmen. Eigentlich müsste man Ihren Antrag ablehnen. Das ist die einzig logische Konsequenz. Wir werden demzufolge einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen. Vielen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann hat Frau Ministerin Taubert für die Landesregierung das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin! Zunächst mal, die Frist, Herr Kießling, ist vom Bundesverfassungsgericht gegeben worden. Das können wir nicht ändern. Wir hätten uns gewünscht – dafür haben wir plädiert, auch in unseren Begründungen –, dass es zehn Jahre sind, die wir dafür haben, weil wir dann natürlich viel gründlicher, langsamer und dann letztlich alle gehabt hätten. Aber wir haben eine hinreichend große Menge, um den Hebesatz in der Gemeinde zu bestimmen. Und das ist doch das Ziel, einen so korrekt wie möglichen Hebesatz zu bestimmen, der am Ende auch für Thüringen die Aufkommensneutralität sichert. Das ist das Ziel. Natürlich kann man auch darüber nachdenken, ob man die Gewerbesteuer erhöht und dafür bei der Grundsteuer nicht so viel zieht. Das sind ja alles Entscheidungen, die eine Kommune vor Ort machen kann. Aber wenn man die Grundsteuer ganz abschafft, dann sind die nächsten Fragen: Will man das bei der Umsatzsteuer machen? Trifft man die wirklichen armen Leute, weil die prozentual zum Einkommen den höchsten Umsatzsteueranteil bringen? Will man die Einkommensteuer verändern oder was will man tun?
Die Aushilfskräfte – gut, dass Sie sie erwähnt haben –: Natürlich haben wir die im Finanzministerium weiter, wir müssen ja weiterarbeiten und wir haben viele gute Leute, die wir natürlich auch mit Schulung und Fortbildung auch gern in der Finanzverwaltung behalten wollen, soweit das irgendwie möglich ist. Meinen ganz herzlichen Dank an der Stelle nicht nur an die, sondern auch an die langjährig Erfahrenen in den Bewertungsstellen, die sich wirklich von Anfang an alle Mühe gegeben haben. Und auch einen Dank an den Gemeinde- und Städtebund, vor allen Dingen aber auch an viele andere Institutionen für die gute Zusammenarbeit, weil dort jedes Problem offen dargelegt wurde,
wir versucht haben, es zu klären. Wir haben auch erst letztens wieder zwei Veranstaltungen gemacht, um genau das, was Sie, Herr Kemmerich, angesprochen haben, auch gut hinzubekommen, nämlich, dass die Daten, die abgerufen werden können, dann letztendlich auch mit den geeigneten Schnittstellen vor allen Dingen in den HKR-Verfahren und dann auch für die Bescheiderteilung in der Kommune genutzt werden können. Das noch mal dazu. Wie gesagt, wir sind dabei, auch die Fragen zu beantworten, die jetzt gestellt worden sind, das würden wir dann beim nächsten Mal machen. Danke.
Vielen Dank. Damit beende ich die Aussprache. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Kein Widerspruch. Dann stelle ich die Erfüllung des Berichtsersuchens fest und damit ist das Berichtsersuchen erfüllt.
Wird die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im Finanzausschuss gewünscht? Das ist der Fall. Dann wird das beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die Linke, die Grünen, die SPD-Fraktion, die AfD. Gibt es Enthaltungen? Einige Abgeordnete der AfD und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist das abgelehnt und die Beratung wird nicht im Ausschuss fortgesetzt.
Und wir kommen zur Abstimmung zu Nummer II des Antrags. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Nummer II des Antrags, ist da Ausschussüberweisung beantragt? Ja. Also an den Haushalts- und Finanzausschuss nehme ich an? Dann kommen wir auch hier zur Abstimmung. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Teile der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Enthaltungen? Eine Stimme aus der AfD-Fraktion und der fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag nicht überwiesen.
Und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/7631 in der korrigierten Neufassung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Wer enthält sich? Das ist die AfD-Fraktion und damit ist der Antrag abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt ist geschlossen.
Mir wurde von den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen signalisiert, dass wir heute keinen weiteren Tagesordnungspunkt beraten. Wir sehen uns dann zu den nächsten Plenarsitzungen am 13., 14. und 15. März.