Protokoll der Sitzung vom 14.05.2020

Nein, den haben Sie nicht. Es gibt einen zentralen Unterschied, aber auf den gehe ich noch ein. Die Fraktion der FDP hat einen kurzen und knappen Gesetzentwurf vorgelegt, womit sie meint, den zentralen Regelungsbedarf erfasst zu haben, aber glauben Sie mir, mit der Regelung zur Möglichkeit vom Prüfer in elektronischer Form und darüber hinaus noch der Rechtsverordnung für das Ministerium ist eben nicht alles getan, was getan werden muss. Wenn Sie den Blick ins Mantelgesetz werfen – wenn Sie sagen, Sie haben es kopiert –, dann haben Sie einen Halbsatz überlesen, der zentral ist. Wir sagen nämlich nicht nur, dass wir die Rechtssicherheit schaffen wollen, was diese Prüfungsformate angeht, sondern wir sagen auch, dass eine Verantwortung seitens der Hochschule notwendig ist, tatsächlich auch zu sagen, wenn es Prüfungen in elektronischer Form insbesondere dann aber beispielsweise per Videokonferenz online geben soll, dann muss die Hochschule auch gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Denn noch allzu oft kommen von Studieren

den auch immer wieder Rückmeldungen, dass, so gut an der einen oder anderen Stelle die Umstellung auch funktioniert, eben nicht überall die Internetverbindung reicht oder die notwendige Soft- und Hardware da ist, um tatsächlich im vollen Umfang der digitalen Lehre, so wie sie vorgesehen ist, auch zu folgen. Ich glaube, das Problem wird dann spätestens bei den Prüfungen auftreten. Weiterhin will die FDP in Artikel 1 Nr. 2 ihres Gesetzentwurfs, dass das für den Bereich Wissenschaft zuständige Ministerium per Rechtsverordnung abweichende Regelungen zum Thüringer Hochschulgesetz trifft. Das verwundert mich doch ein Stück weit. Gerade Sie, die doch immer vor staatlichem Dirigismus warnen und die Hochschulautonomie betonen, wollen auf einmal, dass die Exekutive ohne ausreichende Mitwirkung des Gesetzgebers über die Köpfe der Hochschulen hinweg eben mal so eine Rechtsverordnung schreiben kann. Das ist für uns kein gangbarer Weg, und das steht übrigens auch nicht im Mantelgesetz.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Eine Ver- ordnung, die Freiheit ermöglicht!)

Wir schlagen mit unserer Variante, die wir im Mantelgesetz haben, mehrere Fliegen mit einer Klappe. Wir schaffen nämlich einerseits mit einer Rahmensatzung, die sich die Hochschule geben kann, die Voraussetzung, dass alle zehn Thüringer Hochschulen, die durchweg auch unterschiedlich in ihrer Struktur sind, die Rahmenbedingungen für sich wählen können. Zudem garantieren wir durch die Regelung im Mantelgesetz mit der Rahmensatzung, die eben durch die zentralen Organe und Hochschulgremien dann erlassen wird, dass die Hochschulgremien und damit alle Statusgruppen beteiligt werden und dass dann die Hochschulen vor Ort flexibel auf die Rahmenbedingungen reagieren können. Das ist ernst gemeinte Hochschulautonomie im Gegensatz zu Ihrem Vorschlag.

(Beifall DIE LINKE)

Dann stelle ich mal die Fragen: Das soll es jetzt schon gewesen sein? Mit den beiden Punkten sollen die Hochschulen in Thüringen sicher durch die Krise kommen? Ich glaube, nein. Da gehe ich gern noch mal auf die anderen Punkte ein, die wir letzte Woche im Mantelgesetz eingebracht haben, die da aber nicht diskutiert wurden. Insofern bedanke ich mich für die Möglichkeit, das hier noch mal aufgrund des Gesetzentwurfs vorzustellen.

(Beifall DIE LINKE)

Wir gehen nämlich bei den genannten Punkten – einerseits, was die Rahmensatzung angeht und

was die Prüfungsform angeht – noch weiter. Wir sichern auch, dass Studierende, die beispielsweise kurz vor ihrem Abschluss stehen und durch die Einschränkungen der Pandemie Prüfungsleistungen, Studienleistungen nicht im Sommersemester erbringen können, sich noch mal um bis zu drei Monate unkompliziert und gebührenfrei immatrikulieren können, um da beispielsweise Prüfungsformen nachzuholen. Wir geben auch Empfängerinnen von Graduiertenstipendien die Möglichkeit, sechs Monate länger Förderung für ihr Promotionsvorhaben zu erhalten, wenn sie jetzt in diesem Sommersemester pandemiebedingte Einschränkungen hinnehmen mussten und beispielsweise ihr Vorhaben unterbrechen mussten. Wir regeln, dass das Sommersemester 2020 nicht auf die Berechnungsgrundlage für die Regelstudienzeit bei den Langzeitstudiengebühren angerechnet wird und somit die Gebührenberechnung hinausgeschoben wird, und geben auch die Möglichkeit, Studierenden, die jetzt schon Langzeitstudiengebühren zahlen, Gebühren zu erlassen. Das ist tatsächlich das, wenn man sagt, wir machen es gerecht und wollen die entlasten, die von der Krise getroffen werden, damit sie sicher durch dieses Sommersemester kommen. Wie viele andere Bereiche ist so eine Herausforderung natürlich auch mit Kosten verbunden. Auch hier noch mal der Dank an die Landesregierung, dass hier auch mit der gemeinsamen Erklärung von Anfang April verkündet wurde, dass die Hochschulen den Sonderfonds zur Digitalisierung bekommen – 2,2 Millionen Euro, die das Land zur Verfügung stellt, um die notwendigen Umstellungen auf digitale Online-Formate oder Lehrformate zur Verfügung zu stellen. Das ist mit Geld und Aufwand verbunden. Das unterstützen wir zusätzlich, und ich freue mich auch – das ist auch noch ein wichtiger Punkt –, dass die Landesstudierendenvertretung jetzt beispielsweise mit den Hochschulleitungen am Tisch sitzt, wenn es darum geht, gemeinsam an einem Strang zu ziehen, um hier sicher und solidarisch durch die Krise zu kommen. Denn – ich bleibe dabei – nur wenn alle Statusgruppen ausreichend mitgenommen werden, dann können wir die Krise an den Hochschulen auch solidarisch bewältigen. Deswegen möchte ich auch an dieser Stelle noch mal an alle Beteiligten appellieren, nicht nur auf dem Papier, wie es richtigerweise in der gemeinsamen Erklärung von Anfang April steht, ein hohes Maß an Entgegenkommen und Verständnis zu zeigen, sondern auch in der Realität. Genauso wie die Umstellung von Präsenzlehrveranstaltungen einen erheblichen Mehraufwand für Lehrende bedeutet, der aber auch mit einer großen Motivation gestemmt wird, so bedeuten das Wegbrechen von Einnahmen und der eingeschränkte Zugang zu Einrichtungen an den Hochschulen eine deutliche Be

lastung für die Studierenden. Deshalb bedarf es der gegenseitigen Rücksichtnahme aller Beteiligten und deshalb finde ich es auch beispielsweise – das sei an der Stelle auch noch mal gesagt – falsch, wenn Forderungen nach der Anerkennung des Sommersemesters als Ausnahmesemester von der einen oder anderen Hochschulleitung mit wenig Verständnis begegnet wird. Denn dieses Semester wird nicht nur einige wenige Härtefälle mit sich bringen: Eine Vielzahl von Studierenden in finanzieller Not, Studierende mit chronischen Erkrankungen, Studierende, die Kinder betreuen müssen, internationale Studierende und viele andere stehen vor großen Herausforderungen, und das wird viele Härtefälle mit sich bringen. Da hätte ich es an dieser Stelle – das sei dann auch noch mal erwähnt – notwendig gefunden, wenn beispielsweise auch der Bund hier mehr unterstützt hätte. Die letzte Woche beschlossene Darlehenslösung mit den Notfallhilfen der KfW-Kredite bleibt aus meiner Sicht unzureichend, und ich hoffe, dass wir hier zumindest – auch da ist Thüringen Anfang April schon einen Schritt vorangegangen – vielleicht doch noch eine Möglichkeit finden, dass Teile des Notfalldarlehens in einen Zuschuss umgewandelt werden könnten. Alles in allem zeigt das, glaube ich, ganz deutlich: Der Gesetzentwurf der FDP vergisst viele zentrale Bereiche der Herausforderungen, die an den Hochschulen tatsächlich jetzt zutage treten, die Studierende, Beschäftigte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in der Lehre und Verwaltung treffen. Deswegen, glaube ich, ist das, was wir im Mantelgesetz vorgelegt haben, der richtige Weg und der Gesetzentwurf der FDP an dieser Stelle obsolet. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein kurzer Appell an die Fraktionen: Für den Tagesordnungspunkt 9 a liegen die Rednerlisten noch nicht vor. Vielleicht können Sie das nachholen.

Ich gebe Herrn Abgeordneten Liebscher, SPDFraktion, das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream! Herr Montag, als Sie gestern zur Beratung der Tagesordnung Ihren Gesetzentwurf zu TOP 22 zurückgezogen haben, hatte ich die vage Hoffnung, dass Sie diesen Tagesordnungspunkt auch gleich mit zurückziehen. Einen guten Grund hätte es gegeben, das ist gerade schon gesagt worden. Denn genau wie bei Ih

rem Antrag zur Handlungsfähigkeit von Hochschulen liegt mit dem Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie der regierungstragenden Fraktionen seit letztem Freitag ein Gesetzespaket auf den Tischen der Ausschüsse, das die von Ihnen hier benannten Fragen bereits beantwortet und darüber hinaus weiter gehende Regelungen zum gesamten Komplex Studium und Hochschule vorsieht.

Sie sprechen in Ihrem Gesetzentwurf zwei Punkte an. Der erste zielt darauf, Online-Prüfungen zu ermöglichen. Hier stellt unser Gesetzentwurf in § 12 Abs. 6 bereits fest, dass die Hochschulen befugt sind, Hochschulprüfungen in elektronischer Form oder in elektronischer Kommunikation abzunehmen, sofern die technischen Voraussetzungen gewährleistet sind, und dass die Hochschulen diese auch außerhalb ihres Standorts durchführen können, bei Bedarf auch unter Inanspruchnahme der Hilfe Dritter, auch im Wege der Amtshilfe. Um diese Frage zu regeln, hätte es Ihren Gesetzentwurf also nicht mehr gebraucht und Sie hätten ihn mit der gleichen Begründung ebenfalls zurückziehen können.

Aber nun ist der Entwurf auf der Tagesordnung und es gibt mir Gelegenheit, über den eigentlichen Knaller dieser Vorlage zu sprechen. Das ist der zweite Punkt Ihres Entwurfs. Hier wollen Sie das Wirtschaftsministerium ermächtigen, auf dem Weg einer Rechtsverordnung Regelungen zu erlassen, die die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die Regelstudienzeit und vieles mehr betreffen. In welche Richtung diese Regelungen aber gehen sollen, das heißt, in welchen Leitplanken diese Verordnung Festlegungen treffen soll, dazu sagen Sie nichts. Genau das müssen wir aber hier im Landtag diskutieren und per Gesetz regeln, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Dass Sie hier als Oppositionsfraktion ernsthaft vorschlagen, weite Teile eines Gesetzes unter Verordnungsvorbehalt der Landesregierung zu stellen, kommt einem parlamentarischen Offenbarungseid gleich.

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Danke schön! Was ist das für ein Niveau?)

Ist das, Herr Montag, die oppositionelle Entsprechung des Mantras „lieber nicht regieren, als falsch regieren“? Ich weiß es nicht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Fast hätte ich gesagt, dass mir das recht sein soll, denn wir haben ja als regierungstragende Fraktio

(Abg. Schaft)

nen nach wie vor keine Mehrheit hier im Parlament. Aber ich habe nicht vergessen, was sich hier vor 99 Tagen in diesem Hohen Haus abgespielt hat – die Menschen im Freistaat auch nicht. Denn Sie schaffen es ja sogar, wenn Sie spazieren gehen, quasi im Vorbeigehen, alle daran zu erinnern, womit man bei Ihnen rechnen muss.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe FDP-Fraktion, bitte entscheiden Sie sich. Sie können nicht das Ausbooten des Parlaments in der Corona-Krise kritisieren und im nächsten Moment der Regierung einen Blankoscheck ausstellen wollen, alles auf dem Wege einer Rechtsverordnung zu klären. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Prof. Kaufmann für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste am Livestream, wenn ich mit meinen Kollegen Professoren an Fakultäten und Fachbereichsräten der Hochschulen an diesen Tagen rede

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind noch an den Fakultäten? Erstaunlich!)

ja, selbstverständlich, ich halte auch Vorlesungen dort –,

(Beifall AfD)

dann höre ich vor allem einen dringenden Wunsch: Um Gottes Willen verschont uns mit einer Vorschriften- und Regelungsflut aus Erfurt,

(Beifall AfD)

lasst uns eigenverantwortlich Lösungen für die Corona-Krise organisieren. Diese Angst vor unqualifizierten Eingriffen der Landesregierung ist verständlich,

(Beifall AfD)

hat doch erst das rot-rot-grüne Thüringer Hochschulgesetz von 2018 zu nicht zitierfähigen Flüchen und Haareraufen an den Hochschulen geführt. Das Thüringer Hochschulgesetz hat tiefe Eingriffe der Politik in die Selbstverwaltung der Hochschulen verursacht. Die im Grundgesetz verankerte Freiheit

von Forschung und Lehre wurde mutmaßlich unzulässig eingeschränkt.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist Ihnen wichtig, ja, ja!)

Genau deshalb haben 32 Thüringer Hochschullehrer mit Unterstützung des Deutschen Hochschulverbands 2019 eine Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Hochschulgesetzes vorgebracht.

(Beifall AfD)

Schon vor Inkrafttreten des rot-rot-grünen Hochschulgesetzes waren die Hochschulen durch die Bologna-Reform belastet. Seitdem müssen personelle und finanzielle Ressourcen, die dringend für die Lehre gebraucht werden, für die ständigen Wiederholungsschleifen der Akkreditierung von Studiengängen vorgehalten werden. Sachzwänge wie die Reformen und Gesetzesvorgaben aus Brüssel und Erfurt, knappe personelle und finanzielle Ressourcen, widersprüchliche Planvorgaben aus dem Wissenschaftsministerium, aber auch das sinkende Kompetenzniveau der Studienanfänger bergen die Gefahr einer Abwärtsspirale.

(Beifall AfD)

Nicht in allen, aber in einigen Studiengängen können diese Zwänge zu einer Qualitätsanpassung nach unten führen, nicht weil die Hochschullehrer weniger Wert auf Qualität legen, sondern weil sie sich manchmal nicht anders zu helfen wissen, insbesondere dann, wenn aus dem Ministerium die Zielvorgabe kommt, möglichst vielen Studenten zu einem Abschluss zu verhelfen, mit welchem Ergebnis auch immer.

Unbestreitbar ist, die genannten Zwänge führen zu einer immer weitergehenden Fesselung und Gängelung der akademischen Selbstverwaltung. Die Corona-Krise darf nicht als Vorwand genutzt werden, diese Abwärtsspirale weiterzudrehen.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Worüber reden Sie eigent- lich gerade?)

Meine Damen und Herren, für die AfD als bürgerliche Kraft sind zwei Dinge nicht verhandelbar:

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt kommt’s!)

die Qualitätsstandards der Lehrer an unseren Hochschulen – diese garantieren unseren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg – und die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Forschung