Protokoll der Sitzung vom 15.03.2024

Wie ich in meinem Vortrag dargelegt habe, bin ich absolut für Forschung zu ME/CFS und dass die entsprechenden Gelder bereitgestellt werden, was zurzeit im Bund erfolgt. Ich bin auch der Meinung, dass das eher Sache des Bundes ist, wie auch Herr Zippel schon gesagt hat. Was allerdings sehr kritikwürdig ist, ist, dass die vielen Impfgeschädigten alleingelassen werden. Prof. Stallmach hat mir gesagt, in der COVID-Ambulanz hat er keine Kapazitäten, sich um Impfgeschädigte zu kümmern. Die einzige Spezialambulanz für Post-VACPatienten ist Marburg. Die kriegen täglich über 400 Mails, wo die Patienten um Hilfe rufen und Termine haben wollen, weil die Zahl der Geschädigten viel höher ist, als Frau Werner jetzt hier behauptet hat. Ich finde, dass es ethisch nicht hinnehmbar ist, dass diese vielen Patienten, die letztlich primär zur Impfung überredet worden sind, wenn sie Probleme haben, völlig alleingelassen werden, keinen Ansprechpartner haben. Die Kassen zahlen oftmals die Behandlungen nicht. Deswegen habe ich dagegengestimmt, weil der FDP-Antrag in meinen Augen unvollständig ist. Danke.

(Beifall AfD)

(Ministerin Werner)

Herr Abgeordneter Montag, Sie würden auch gern Ihr Abstimmverhalten begründen?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Auch ich möchte gern noch mal mein Abstimmungsverhalten erklären. Es ist ein guter Antrag. Es ist ein innovativer Antrag, er ist ein weitreichender Antrag. Herr Dr. Lauerwald, weil ich mich mit dem Antrag beschäftigt habe, wie sich auch in Jena Strukturen weiterentwickeln, dass man nämlich von einer Long-COVID-Ambulanz kommend erkannt hat, dass es mehr gibt – das ist auch ein Erkenntnisprozess – und jetzt dabei ist, diese Long-COVID-Ambulanz in eine Ambulanz für postinfektiöse Erkrankungen zu wandeln, bedeutet, dass viel mehr Krankheitsbilder nunmehr dort behandelt werden können sollen und dafür die Strukturen geschaffen werden sollen. Genau das, was Sie fordern, wird hier umgesetzt. Leider haben Sie es nicht verstanden, der Rest schon. Deswegen habe ich dem eigenen Antrag zugestimmt. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Bevor wir in der Tagesordnung weiterverfahren, würde ich trotzdem jetzt noch mal kurz die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen zu mir bitten.

Alles klar, vielen Dank.

Dann rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 14 als letzten Tagesordnungspunkt für heute auf

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9609 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9721 -

Herr Blechschmidt hat für die Fraktion Die Linke das Wort zur Begründung, vermutlich diesmal tatsächlich zum allerletzten Mal in dieser Legislatur zur Änderung der Geschäftsordnung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu der Aussage würde ich mich nicht hinreißen lassen – nicht mehr.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ohne noch einmal den Tagesordnungspunkt 25 zu Überlebenschancen bei Herzinfarkt überzustrapazieren, möchte ich meine Einbringung zur Änderung der Geschäftsordnung wie folgt beginnen: Geschäftsordnungsdebatten und Geschäftsordnungsthemen lassen von Abgeordneten im Allgemeinen und von PGFs im Besonderen die Herzen höher und schneller schlagen.

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und noch ein kleines Wortspiel: Eine gute, praktikable und handhabbare Geschäftsordnung sichert die Überlebenschance der parlamentarischen Arbeit in unserem Haus.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, alle Fraktionen haben sich vor Monaten gemeinsam auf eine AG „Geschäftsordnung“ verständigt, sie mit dem Gedanken eingerichtet – lassen Sie es mich so formulieren –, eine Generalsanierung unserer Geschäftsordnung vorzunehmen. Die erste Sitzung dieser AG war am 22. November 2022. Das Ergebnis allerdings ist, um es vornehm auszudrücken, überschaubar. Dennoch haben sich die Koalitionsfraktionen zu dem vorliegenden Antrag auf der Grundlage der Diskussion der Arbeitsgruppe ver

ständigt und diesen Antrag hier vorgelegt.

Folgende Schwerpunkte möchte ich, meine Damen und Herren, im Rahmen der Einbringung hervorheben:

1. Redezeitregelung: Seit Monaten beginnt die Präsidentin die Plenarsitzung mit dem Satz: „Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort.“ Unser Antrag möchte diese Ausnahmeregelung nun als Normalität in die Geschäftsordnung einbringen und fixieren. Der Antragsteller ist sich sicher, dass dadurch einerseits der Gleichheit der Abgeordneten mit Blick auf die Redezeit Rechnung getragen wird und andererseits die Stärkeverhältnisse der Fraktionen wie in der Vergangenheit Berücksichtigung finden.

2. Bonuszeit bei Zwischenfragen – 1 Minute: Im Rahmen der schon angesprochenen Diskussion in der AG „Geschäftsordnung“ wurde sich auch über die Attraktivität und Flexibilität, über Verbesserung der Debattenkultur verständigt. Letztlich konnte man sich nur auf diese Bonuszeit bei Zwischenfragen einigen. Hiermit sollen die Redner ermutigt werden, Zwischenfragen zuzulassen und diese nicht auf Kosten seiner eigenen Redezeit abzulehnen. Ich weiß, manchen Rednern hier im Haus reicht diese Redezeit grundsätzlich nicht aus. Ich gucke jetzt in keine Richtung.

(Beifall Gruppe der FDP)

3. Mit dem sperrigen Titel „Unterrichtungen in Angelegenheiten der Europäischen Union, die nicht Unterrichtungen über Vorgänge im Sinne des Artikels 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen sind“ wird ein weiterer Antragspunkt beschrieben. Artikel 67 Abs. 4 ist bekanntermaßen die Unterrichtung durch und über die Landesregierung an den Thüringer Landtag. Zunehmend gehen Informationen und Unterrichtungen der EU direkt an die Landtagspräsidentin. Um hier eine entsprechende Beratung in den zuständigen Ausschüssen des Thüringer Landtags zu ermöglichen, wird über die Geschäftsordnung der Präsidentin eine entsprechende Unterrichtung und damit verbundene Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen ermöglicht.

4. § 65 Abs. 2 Satz 4 – Stichwort „Zeitpunkt zur Abstimmung von Entschließungsanträgen“: Die Antragssteller vertreten die Auffassung, dass Entschließungsanträge nicht unabhängig von Gegenständen wie Gesetzen, Anträgen, Regierungserklärungen, Berichten oder Unterrichtungen möglich sind.

(Beifall SPD)

Daher ist es für uns eine Klarstellung des § 65 der Geschäftsordnung. Ich erinnere nur an die jüngste Diskussion hier am Pult in der Januar- und Februarsitzung.

Meine Damen und Herren, ich werbe im Namen der Koalitionsfraktionen Die Linke, der SPD und der Grünen für die Zustimmung zur Änderung der Geschäftsordnung und wünsche natürlich eine herzschonende und erfolgreiche Debatte.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wunderbar, Herr Blechschmidt. Und Sie haben damit auch gezeigt, wie viel man in 5 Minuten sagen kann. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Bühl für die CDU-Fraktion das Wort.

Ja, sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, es geht so herzschonend weiter kurz vor Ende der heutigen Sitzung. Ich will gar nicht viel dazu sagen, die Geschäftsordnungsdiskussionen waren in der Regel ja immer relativ kurz, zumindest wenn es um diese Änderungen ging. Wir hätten sicherlich in der AG noch deutlich mehr Punkte machen können. Zum Beispiel haben wir auch die Fragen von digitalen Abstimmsystemen mehrfach diskutiert.

(Beifall CDU)

Allerdings war das Ergebnis zum Schluss so, dass sich keine Mehrheit zu einer Änderung in dieser Legislatur zeigt und wir das sicherlich noch weiter diskutieren müssen. Das, was hier vorliegt, will ich für uns sagen, dem können wir in den Punkten 1 bis 3 zustimmen. Wir haben zu der Frage der zusätzlichen Redezeit für Zwischenfragen eine Ergänzung, für die ich noch um Zustimmung werben möchte. Nämlich, dass für die Dauer der Zwischenfrage die Redezeit des Redners unberücksichtigt bleibt. Ganz einfach aus dem Grund, dass wir auch hier schon aus unserer breiten Erfahrung wissen, dass Zwischenfragen natürlich oft auch bis es nun zur Frage kommt dauern und die Frage selbst ziemlich lang sein kann, weil ja manchmal auch umfänglichere Zwischenfragen gestellt werden. Das geht ja dann auch dem Redner verloren. In dem Sinne werben wir für diese Konkretisierung, können uns dann auch diesem Vorschlag annähern.

Allerdings würde ich trotzdem die Abstimmung des Punkts 4 einzeln beantragen, sofern das der Einreicher des Vorschlags zulässt. Wir haben ja in der letzten Sitzung über die Worte „in der Regel“ diskutiert, haben hier vorn gestanden und hatten dazu als CDU-Fraktion eine andere Auffassung. Die behalten wir auch bei. Wir würden diese Worte hier drin behalten wollen. Unter diesem Gesichtspunkt, um den drei Punkten vorher

zustimmen zu können, würde ich sehr darum bitten, dass wir über Punkt 4 dann einzeln abstimmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP das Wort.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ich ziehe zurück!)

Sie ziehen zurück. Sehr gut. Dann liegen uns keine weiteren Wortmeldungen vor. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag und zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9721. Wer ist dafür, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Abgeordneten im Hause. Trotzdem nochmal kurz: Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Änderungsantrag schon mal angenommen.

Und dann gab es den Wunsch nach Abstimmung zu den einzelnen, quasi einzelnen Punkten des Antrags.

(Abg. Blechschmidt)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zu Punkt 4!)

Ja, genau. Aber ich würde dann trotzdem 1 bis 3 abstimmen, damit wir die auch abgestimmt haben.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Und Punkt 5!)

Vielen Dank für den Hinweis, Herr Blechschmidt. Dann würde ich zunächst die Punkte 1 bis 3 und 5 gemeinsam abstimmen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Abgeordneten im Hause, wenn ich das richtig sehe. Zur Probe dennoch noch mal: Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann sind die Punkte 1 bis 3 und 5 des Antrags angenommen.

Und wir kommen zum Punkt 4 des Antrags. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aus den Fraktionen Die Linke Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion. Enthaltungen – dann der Form halber noch –? Gibt es keine. Damit haben wir unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag die Änderung der Geschäftsordnung angenommen.

Bevor ich die Sitzung schließen kann, trotzdem noch ein kurzer Hinweis: Ich gehe davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen bzw. Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die hätten aufgerufen werden sollen, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können.

Gestatten Sie mir noch den Hinweis auf unsere nächsten planmäßigen Plenarsitzungen vom 24. bis 26. April. Ich schließe die heutige Sitzung.

Ende: 17.46 Uhr