Sie haben 200.000 Euro gesagt, habe ich gerade gehört. Gesamtkosten – da sieht man ja, welches Klientel Sie vertreten, wenn der Einbau 200.000 Euro kostet. Das sind Paläste, über die Sie da reden.
Aber gut, uns geht es um die Menschen, uns geht es darum, jedem Menschen die Möglichkeit zu geben, mit einer finanzierbaren und auch solidarischen Leistung die Wärme sicherzustellen. Darum geht es auch in dem Bundeswärmeplanungsgesetz. Hier geht es jetzt insbesondere darum, das auf der Landesebene umzusetzen. Der Gemeinde- und Städtebund hat gefordert, dass wir schnellstmöglich für eine verlässliche Rechtsgrundlage und vollständige Finanzierung dieser neuen Aufgabe sorgen sollen. Genau darum geht es
in diesem Gesetzesentwurf. Ich brauche nicht noch mal zu wiederholen, was bei der Einbringung schon gesagt wurde. Man kann aber schon mal positiv erwähnen, dass wir in Thüringen oder gerade in Ostdeutschland bei der Fernwärme natürlich einen Vorteil haben. Die Fernwärme jetzt auf grüne Energien umzustellen, das ist die Herausforderung. Da geht es darum, technologieoffen zu arbeiten – das ist was, was die FDP immer als Monstranz vor sich herträgt –, quasi Tiefengeothermie zu beobachten.
Das wird in Thüringen im Fall von Erfurt gemacht und auch im Fall von Jena gibt es da ganz interessante Entwicklungen. Da bin ich sicher, dass die Technologen – und das machen sie auch deutlich – eine Lösung finden werden. Darum brauchen wir uns vielleicht gar nicht so viele Gedanken zu machen. Die größte Herausforderung ist – und das stimmt –, dass die Städte und Gemeinden unter 100.000 Einwohner bis 2028 entsprechende Wärmeplanungen vorlegen können. Dass das gemeinsam gemacht werden kann, dass das nicht jede Kleinstgemeinde einzeln machen muss, sondern dass sich Gemeinden zusammenfügen können und diese Wärmeplanung gemeinsam durchführen können, darum geht es auch in dem vorliegenden Gesetzentwurf. Weiterhin geht es darum, dass Städte und Gemeinden, die weniger als 10.000 Einwohner haben – davon haben wir in Thüringen eine ganze Menge –, ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen
müssen, damit die ganze Bürokratie etwas reduziert und das Ganze einfacher wird. Ich glaube, das ist auch sehr sinnvoll und deswegen auch eine Werbung für diesen Gesetzentwurf.
Dann muss man sagen: Wir haben schon gute Beispiele in Thüringen, in denen auch mehrere Gemeinden gemeinsam das Heft des Handels in die Hand genommen und sich schon vor Jahren auf den Weg gemacht haben, entsprechende Wärmekonzepte durchzuführen. Ein gutes Beispiel ist immer der Ort Schlöben aus meinem Landkreis, der das quasi mit Bioenergie realisiert. Dann gibt es in Jena das Projekt Smartes Quartier nahe des Klinikums, wo man einen ehemaligen DDR-Block umrüstet, da auf Effizienz schaut und auch schaut, wie man dort die Wärmeversorgung am besten und am effizientesten regeln kann. Das wird auch auf ein Quartiersprojekt in Stadtroda übertragen. Da sind wir auch auf die entsprechende Umsetzung sehr gespannt.
Um das auch noch mal deutlich zu machen: Bei dem Gesetz, über was wir hier reden, geht es um Planung, um die Kommunen in die Lage zu versetzen, die bestmögliche Planung zu realisieren. Es geht noch nicht um die entsprechende Umsetzung am Ende. Da ist noch sehr viel mehr notwendig als das, was jetzt hier im Gesetz steht.
Wir als Linke sehen unseren Fokus auch darin, noch mal deutlich zu machen, dass gerade diese kalten Nahwärmenetze in den Kommunen, in den kleineren Gemeinden eine wirklich reelle Umsetzungschance
erhalten, auch wenn sie am Anfang wahrscheinlich größeren Aufwand bedeuten. Am liebsten hätten wir das natürlich in Bürgerhand, mit Bürgerenergiegenossenschaften oder bei den Stadtwerken oder Kreiswerken verortet. Das wäre die Wunschvorstellung, wie wir in dem Bereich der Wärmewende vorankommen und auch schnell vorankommen.
Wichtig ist, dass die planungsverantwortlichen Stellen den vollständigen Ausgleich der angemessenen Kosten erhalten. So steht es auch im Gesetzentwurf. Das sollten wir auch als Maxime vor uns hertragen.
Der Bund stellt entsprechende Gelder zur Verfügung. In diesem Gesetz geht es darum, diese rund 12 Millionen Euro, die für Thüringen kommen, dann auch nutzen zu können. Wie und in welchem Umfang, an welcher Stelle genau – das sind alles Dinge, die natürlich noch beraten werden müssen. Trotzdem bitten wir als Linke, dass wir da vorankommen, dass wir heute den entsprechenden Entwurf an den AfUEN überweisen, sodass wir jetzt in einer raschen, strukturierten Diskussion auch mit einer Anhörung vorangehen können, um in dieser Legislatur – und das ist ganz wichtig für die Kommunen, darum haben sie auch gebeten – noch den Beschluss fassen zu können. Darum werben wir. Wir werben letztendlich, diesen Einstieg in die Zukunft durchzuführen, nicht immer rückwärtsgewandte Debatten zu führen, wie das jetzt die AfD schon wieder versucht hat. Ich erinnere mich auch noch an mindestens vier Aktuelle Stunden hier zum Thema „Heizungsgesetz im Bund“, obwohl wir damit gar nichts zu tun hatten. Das konnten wir nicht beeinflussen. Mit diesem Wärmeplanungsgesetz können wir wirklich etwas in Thüringen machen, da können wir den Gemeinden und Städten und Landkreisen helfen. Das sollten wir auch tun. Insofern Werbung, dem zuzustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Zuschauer, das ist hier mal wieder so ein Last-MinuteGesetz. Kollege Möller hat auf den Zeitdruck hingewiesen. Ich glaube, er hat eher den Zeitdruck in Bezug auf die Wärmewende gemeint. Dieser Zeitdruck wird natürlich in erster Linie durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen verursacht, die auf Bundesebene stattgefunden haben. Aber wir haben natürlich auch einen Zeitdruck bei der Frage der Beratung dieses Gesetzes hier. Das ist nicht dienlich für eine gute inhaltliche Diskussion.
Vom Grundprinzip her ist die CDU-Fraktion ganz klar in der Sache, dass natürlich die Transformation auch im Wärmebereich, die Abkehr von fossilen Energieträgern, die Hinwendung zu neuen, modernen Technologien Sinn ergibt und selbstverständlich ist es so, dass der Staat auch diese Bereiche fördern sollte, sowohl bei den Eigentümern von Gebäuden als auch natürlich bei der Unterstützung der Gemeinden. Aber in beiden Bereichen sind wir eben der Auffassung, dass eine Verpflichtung insbesondere dann, wenn sie praktische Probleme mit sich bringt, wenn sie überhaupt nicht lösbar ist, wenn die Finanzmittel nicht zur Verfügung stehen, dass das nicht der richtige Weg ist, um in diese Transformation einzusteigen. Das, was wir brauchen, sind eigentlich gute Ideen, gute Konzepte, dann natürlich eine Förderung, Anreize setzen, um die zu unterstützen, die tatsächlich bewusst sagen, sie wollen sich auf den Weg machen.
Das, was wir jetzt bei der Vorgabe der Bundesregierung sehen, ist, dass es einen unglaublichen Unmut gibt, dass es große Sorgen gibt in der Frage, wie das überhaupt alles machbar sein kann – natürlich bei
den Bürgern genauso wie bei den Gemeinden. Und das, was hier in dem Gesetz geregelt wird, nämlich die kommunale Wärmeplanung, das ist ja nur der erste Schritt. Der zweite Schritt, nämlich die eigentliche Investition vorzunehmen, das ist ja das, was schier nicht leistbar ist,
wenn man sich dort mal anguckt, welche Investitionssummen dahinter stehen, um die Dinge wirklich zu realisieren. Wir haben bei dem vorliegenden Gesetzentwurf deswegen natürlich auch einige Fragezeichen. Wir sind sofort dabei zu sagen, wir unterstützen diejenigen Gemeinden, die das gern machen wollen, wir
unterstützen die Gemeinden, die sagen wollen, wir gehen da voran, wir haben eine gute Idee, wir haben eine Biogasanlage bei uns im Dorf, wir wollen die Bürger darüber versorgen oder wir machen ein kaltes Nahwärmenetz oder andere, die sagen, wir machen Tiefengeothermie. Diese ganzen Ideen und Konzepte sollen natürlich machbar und leistbar sein und deswegen sollten wir auch die Grundlagen dafür schaffen, dass die Gemeinden genau diesen Weg auch gehen können.
Wo wir ein Problem sehen, ist die Frage, sollten wir es tatsächlich sein, die die Gemeinden dazu verpflichten? Macht das Sinn, hier eine solche Pflicht auszusprechen und ist es überhaupt notwendig seitens der Bundesgesetzgebung? Der Bundesgesetzgeber sagt im Wärmeplanungsgesetz: Die Länder sollen sicherstellen, dass in den Gemeindegebieten zu bestimmten Fristen eine Wärmeplanung vorliegt. Ist denn dieses Sicherstellen gleichbedeutend mit der Notwendigkeit einer Verpflichtung oder könnte man nicht auch über Anreize oder ähnliche Dinge arbeiten? Das sind Fragen, die wir in der Diskussion im Ausschuss klären müssen.
Man könnte genauso gut sagen, wir legen erst mal nur fest, dass die Gemeinden die planungsverantwortliche Stelle sind, denn das ist ja eigentlich der Trick, den die Bundesregierung sagt. Sie sagt zwar, in den Gemeindegebieten sollen zu bestimmten Zeitpunkten diese Planungen vorliegen, aber sie lässt eben offen, wer als planungsverantwortliche Stelle diese Überplanung der entsprechenden Gebiete macht. Das könnten die Gemeinden sein, das könnten genauso gut die Kreise sein oder es könnte auch das Land selber
sein. Das würde natürlich wenig Sinn ergeben, von oben herab Dinge da zu bestimmen. Aber ist es denn tatsächlich notwendig, dass wir diese Pflicht aussprechen? Ich bin mir da nicht sicher.
Und eine zweite Frage, die nicht unerheblich ist, ist hier die Festlegung, dass die Gemeinden diese Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen. Das ist eigentlich nicht ganz schlüssig, denn der eigene Wirkungskreis der Gemeinden umfasst eben nicht nur die Bauleitplanung, sondern auch die Energieversorgung. Und das heißt, von dem Fachlichen her spricht eigentlich viel dafür, dass die Gemeinden das tatsächlich im eigenen Wirkungskreis machen können und damit auch im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst die Dinge gestalten. Diese Zuordnung ist nicht trivial, denn die Aufgabe in den übertragenen Wirkungskreis zu nehmen, wie Sie es vorschlagen, bedeutet, dass die Gemeinderäte und die Stadträte raus sind. Ich kenne das landauf, landab, dass sehr viele Kommunalverwaltungen das sehr ernst nehmen. Es gibt Städte, die den Stadtratsmitgliedern untersagen, überhaupt Fragen zu stellen über Dinge, die den übertragenden Wirkungskreis anbelangen, geschweige denn, dass man sich tatsächlich dort auch inhaltlich in die Diskussion einbringen könnte.
Das ist die Konsequenz aus dieser Regelung. Die Gemeinderäte, die Stadträte sind raus aus der Diskussion. Und nicht nur das, sondern im ländlichen Raum, dort, wo die kleinen Gemeinden durch die Verwaltungsge
meinschaften verwaltet werden, heißt das nicht nur, dass die Gemeinderäte, sondern auch die Bürgermeister raus sind. In den Verwaltungsgemeinschaften wird in der Kommunalordnung geregelt, dass für den übertragenen Wirkungskreis die Verwaltungsgemeinschaften zuständig sind. Und dann weiß ich doch genau, wo die Diskussion endet: Vor Ort erwarten die Leute natürlich, dass es zentrale Lösungen gibt, weil sie genau wissen, wieviel Geld dahintersteht, wenn sie die Aufgabe in Bestandsgebäuden, großen Höfen, alten Gebäuden, die nicht wärmegedämmt sind, allein lösen müssen. Selbstverständlich wollen die gern ein Wärmenetz haben. Und dann haben wir Dörfer, wo weder der Gemeinderat noch der Bürgermeister irgendeinen Einfluss darauf haben, ob diese Lösungen zentral organisiert werden oder nicht, sondern wo nur die Verwaltungsgemeinschaft ein Planungsbüro beauftragt, das dann diese Entscheidung trifft.
Wir sind da tatsächlich sehr skeptisch, weil wir gerade aus dem Bereich „Wasser/Abwasser“ wissen, dass
diese Diskussion stattfindet. Im Wassergesetz ist geregelt, dass bei Gemeinden unter 200 Einwohnern eben die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden muss, um eine zentrale Lösung zu machen. Wir haben landauf landab die Diskussion in kleinen Gemeinden, die sich abgehängt fühlen, weil sie diese Kleinkläranlagen als Einzellösungen für die einzelnen Gebäude bauen müssen. Da ist viel Emotionalität dahinter, obwohl es dort, sage ich mal, um einen Bereich geht, wo der Einzelne vielleicht 5.000, vielleicht 10.000 Euro Investitionen hat. Hier sprechen wir von Investitionssummen von 50.000, 75.000, 100.000 Euro, je nachdem, wie groß das Gebäude ist. Wir sind da wirklich skeptisch, ob wir in einem Handstreich hier diese Dinge so festlegen sollten.
Und Herr Möller, da ist der Zeitdruck, den Sie hier erwähnt haben, nicht unerheblich, denn wir müssen uns ja auch mal überlegen: Das geht jetzt zurück in den Ausschuss. Im Ausschuss gibt es dann den Beschluss über eine Anhörung. Dann kommen die Ergebnisse der Anhörung zurück.
Dann stelle ich mir die Frage: Haben wir dann tatsächlich die Zeit noch mal, Dinge zu ändern, eine erneute Anhörung zu machen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es bei der Einbringung schon gesagt und Herr Gottweiss von der CDU hat gerade ein Stichwort aufgegriffen, nämlich das Stichwort „Zeitdruck“. Ich will noch mal darauf eingehen.
Zunächst noch ein paar Fakten: 605 Städte und Gemeinden haben nun die Pflicht, eine Wärmeplanung aufzustellen. Und die Frage, ob oder ob nicht, stellt sich nicht, sondern sie ist da. Ich hoffe schon sehr, dass wir irgendwie in dem letzten halben Jahr dieser Legislatur auch bei der CDU noch mal die Einsicht bekommen, dass wir zuerst die Verpflichtung für das Land hier zu klären haben, und wie unser Land sozusagen voranzubringen ist, und uns dann gern über mögliche ideologische Grundstreitpunkte austauschen können, oder nicht.
Aber die Fragestellung, die doch jetzt hier steht, ist nicht mehr, ob das Wärmeplanungsgesetz des Bundes gilt oder nicht, sondern es gilt. Und bei der Aufgabe, die insbesondere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister jetzt vor der Brust haben, mit der sie sich konfrontiert sehen, ist Ihnen nicht klar, wer ist für was verantwortlich und wer zahlt. Das ist die Fragestellung, die wir gerade im Moment zu lösen haben, auch dahin gehend, was es in den nächsten Wochen und Monaten für Antworten auf die Fragen der Bürgerinnen und Bürger geben wird, die natürlich fragen, wie es denn weitergeht?
Also: 605 Städte und Gemeinden haben diese Pflicht. Wärme macht 50 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus. Seit Beginn des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine sind die warmen Nebenkosten um 40 Prozent gestiegen. Allein diese drei Fakten machen noch mal deutlich, warum die Wärmeversorgung eben auch eine soziale Frage ist und alle betrifft und das auch ganz konkret, denn Wärme muss für alle bezahlbar sein und stets funktionieren.