Also: 605 Städte und Gemeinden haben diese Pflicht. Wärme macht 50 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus. Seit Beginn des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine sind die warmen Nebenkosten um 40 Prozent gestiegen. Allein diese drei Fakten machen noch mal deutlich, warum die Wärmeversorgung eben auch eine soziale Frage ist und alle betrifft und das auch ganz konkret, denn Wärme muss für alle bezahlbar sein und stets funktionieren.
Lange wurde die Wärmeversorgung etwas stiefmütterlich betrachtet, da, um diese effizienter und damit günstiger zu gestalten, meist deutlich höhere Investitionen in das Gebäude notwendig wären und jetzt plötzlich seit letztem Jahr im Fokus stehen. Thüringen – und das ist ein weiterer Fakt – ist eines der Bundesländer mit dem dichtesten Wärmenetz. Da sind enorme Potenziale zu heben. 4.000 Gigawattstunden an Abwärme sind derzeit ungenutzt und könnten bis zu 500.000 Haushalte mit Wärme versorgen. Wärmeplanung ist also kein Papiertiger, sondern schafft für die Einwohnerinnen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen Planungssicherheit über die Wärmeversorgung von morgen. Dabei geht es nicht um Gänge
lung und Verpflichtungen. Vielmehr soll da, wo möglich, eine Lösung der Wärmeversorgung bereitgestellt, zusammengeführt und optimiert werden, eben da, wo es möglich und sinnvoll ist.
Herr Gottweiss, ich kann einige Fragestellungen, die Sie aufgeworfen haben, durchaus verstehen und denke, dass wir die auch zu einem gewissen guten Grad in der Ausschussbehandlung jetzt noch lösen können. Aber was ich nicht verstehen kann, ist, dass mit dem, was ich gerade noch mal deutlich gemacht habe, hier eine Aufgabe für die öffentliche Hand vorliegt, insbesondere sozusagen auch faktisch. Wer soll die denn am besten leisten? Natürlich die Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die die Gegebenheiten am besten kennen und die sozusagen auch die Möglichkeiten am besten einschätzen können. Dass wir in den letzten Jahren insgesamt unseren Gemeinden in dieser Frage nicht verbindlicher das Aufgabenspektrum
erweitert haben, erweist sich jetzt eher als Problem, aber doch nicht als etwas, was wir wieder wegschieben können. Natürlich ist die Frage nach Energieversorgung, nach Wärmeversorgung eine zentrale Frage der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wer, wenn nicht die Gemeinden, sollte dies sozusagen in die Hand nehmen und auch in ihrer Planungshoheit tatsächlich vorgeben? Das bringt Klarheit für alle und bringt auf lange Sicht sozusagen genau den gewünschten Effekt, dass es eben keine individuelle Entscheidung ist, sondern eine Entscheidung der Gemeinschaft vor Ort.
Die Wärmeplanung in aller Tiefe soll aber auch nur da erfolgen, wo es auch einen Mehrwert bringt. Wärmenetze über Berge und Täler zu legen, um einzelne Abnehmer zu versorgen, wird in den seltensten Fällen darunterfallen. Das ist auch ein bisschen die Analogie, die sie gerade zum Abwasser getroffen haben – genau das wollen wir ja verhindern. Wir sind jetzt in der Frage: Stellen wir denn gute Konzepte, langfristige Lösungen auf, die dann auch eine sinnvolle Investitionsplanung ermöglichen? Das ist jetzt die Aufgabe und die steht eben jetzt und nicht erst in zwei Jahren. Die Fragestellungen sind jetzt offen für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die wollen wir jetzt auch lösen.
Der Bundesgesetzgeber hat diese Aufgabe den Ländern übertragen. Da die Wärmeversorgung vor Ort die besten Lösungen findet, unterstützen wir die Gemeinden in Thüringen bei der Erstellung der Wärmeplanung im übertragenen Wirkungskreis.
Wir dürfen keine Zeit verlieren, denn viele, die heute eine neue fossile Heizung – ob Gas oder Öl – einbauen, bekommen den Kostenbumerang früher oder später zu spüren. Dieser Kostenbumerang ist auch keine Frage von Ideologie oder von SPD versus CDU oder Linke oder Grüne, Herr Gottweiss. Insbesondere Ihre Partei verfolgt die CO2-Regelung über die Marktregelung eines CO2-Preises. Und dieser CO2-Preis ist
der Kostenbumerang, der früher oder später kommt. Das ist auch gewollt so, weil es sozusagen steuert, raus aus den Fossilen. Das wollen wir alle. Dafür haben wir Verträge unterschrieben.
Nein, das will dieser Staat, das hat auch das Bundesverfassungsgericht deutlich gesagt. Die AfD kann das leugnen oder nicht, aber das sind Tatsachen. Dementsprechend brauchen wir nicht mehr über die Frage des Ob zu diskutieren, sondern wie wir die Bevölkerung, den Menschen vor Ort ermöglichen umzusteigen und auch im besten Fall Infrastruktur vorausgeben, dass sie umsteigen können. Anreize, wie ein Heizungstauschprogramm oder ein Transformationsfonds, sind von einer Umstellung der Wärmeversorgung und der notwendigen Abkehr von fossilen Energieimporten keine aufschiebbaren Aufgaben. Das sehe ich auch so. Lassen Sie uns die Grundlage dafür mit der Wärmeplanung schaffen. Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Energie. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr das Wärmeplanungsgesetz in den Bundestag eingebracht und dieser hat es entsprechend verabschiedet. Konkret werden also die Bundesländer verpflichtet, auf ihrem Gebiet eine Wärmeplanung durchzuführen. Bis 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Den
Betreibern bestehender Wärmenetze wird vorgegeben, die Wärmenetze bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme zu speisen, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde.
Ergebnis der Wärmeplanung sind Wärmepläne, die in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2026 und in kleineren Städten und Gemeinden bis Ende Juni 2028 erstellt werden müssen. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren – dazu kommen wir noch – vorsehen. Auch können mehrere Gemeinden eine gemeinsame Wärmeplanung vornehmen. Mehr als die Hälfte der in Deutschland verbrauchten Endenergie wird für die Bereitstellung von Wärme eingesetzt. Für die Erzeugung von Raumwärme kommen nach wie vor zu einem weit überwiegenden Anteil derzeit Erdgas sowie Heizöl zum Einsatz. Der Anteil erneuerbarer Energien beträgt in der Erzeugung von Raumwärme von privaten Haushalten aktuell lediglich ca. 18 Prozent. Etwa 14 Prozent der Haushalte werden derzeit über Fernwärme versorgt. Auch hier beträgt der Anteil erneuerbarer Energien nur etwa 20 Prozent. Die Bereitstellung von Prozesswärme erfolgt zum Großteil über Erdgas und Kohle. Der Anteil erneuerbarer Energien liegt lediglich bei rund 6 Prozent. So weit erst einmal die Fakten zum Status quo – es gibt also was zu tun.
Der hier vorliegende Gesetzentwurf der Koalition soll nun die Länderkomponente ergänzen. Das ist richtig und wichtig, um der kommunalen Familie Rechtssicherheit für diese Herkulesaufgabe zu verschaffen. Da gibt es zurzeit noch sehr viel Unklarheit, wie das hier bei der sehr ambitionierten Zeitschiene weiterzugehen hat.
Nun sind wir in Thüringen wie in vielen Gebieten der neuen Bundesländer zwar mit einer vergleichsweise gut ausgebauten Fernwärmenetzabdeckung gesegnet. Die Erstellung der Wärmeplanung ist dennoch insbesondere für kleinere Kommunen, die nicht auf eigene Stadtwerke zurückgreifen können, nicht Zugriff auf irgendwelche Energiefirmen haben wie beispielsweise Jena oder Erfurt, eine deutliche Herausforderung. Die Verwaltung in den kleinen Kommunen ist nicht auf diese Aufgabe vorbereitet, auch wenn ich in keiner Weise die Qualifikation der Mitarbeiter in den Rathäusern in Zweifel stellen möchte. Aber eine solche Leitplanung erfordert Kenntnisse, die nicht überall vorliegen und bislang auch nicht vorliegen mussten. Hinzu
kommt, dass der Markt für Ingenieur- und Planungsbüros, die solche Leistungen anbieten, überschaubar ist. Entsprechend werden sich auch die Preise entwickeln, wenn jetzt plötzlich ein sehr hoher Bedarf kommt. In meinen Augen ist dabei noch nicht hinreichend geklärt, in welcher Planungstiefe und in welchem Leistungsumfang die Planungen zu erbringen sind. Das heißt, die Angebotsanforderungen müssen so verfasst sein, dass sie jeder Bieter gleichermaßen auch verstehen kann, schon damit es an der Stelle keine Wettbewerbsverzerrungen gibt. Ich sehe bei den Kosten für die Wärmeplanung, dass wir uns da sicherlich werden noch intensiv über das Thema „Geld“ unterhalten müssen. Die Zahlen, die drinstehen, wirken auf mich von der Ziellinie her zu tief angesetzt.
In § 9 sind vereinfachte Regelungen für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern vorgesehen. Wir regen an, das nicht einer Verordnung zu überlassen, sondern tatsächlich auch noch mal darüber nachzudenken, ob man im Gesetz eine verbindliche Formulierung findet. Einer Überweisung an den Ausschuss werden wir selbstverständlich zustimmen, weil die Kommunen natürlich dringend Klarheit brauchen, wie es weitergehen kann und muss. Wir haben da auch schon einiges aus Richtung des Gemeinde- und Städtebundes gehört, der allerdings auch die Startfinanzierung entsprechend kritisch ebenso sieht.
Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Redezeit fasse ich mich jetzt an der Stelle kurz. Wir werden im Ausschuss noch einige Zeit haben, um dort intensiver miteinander zu diskutieren. Fakt ist, wir brauchen Klar
heit. Fakt ist, wir brauchen aber auch eine Ausfinanzierung und wir müssen natürlich auch daran denken, dass auch die Planung Folgekosten mit sich zieht, was die Netze anbelangt – das wird in dem Fall dann noch mehr die großen Städte betreffen. Auf jeden Fall ist hier noch sehr, sehr viel zu klären, wofür meine Redezeit leider nicht reicht. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörende, liebe Schülerinnen und Schüler! Mit
dem Entwurf für ein Thüringer Wärmeplanungsgesetz machen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen und bezahlbaren Wärmeversorgung für die Menschen in Thüringen. Der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung liegt derzeit erst bei 18 Prozent. Gemäß Bundesklimaschutzgesetz soll die Wärmeversorgung bis 2045 fossilfrei sein. Vor uns liegt also ein anspruchsvoller und herausfordernder Weg.
Leider hat in Sachen Wärmewende viel zu lange in Deutschland ein faktischer Stillstand geherrscht. Der fatale Glaube an eine dauerhafte Versorgung mit billigem Erdgas aus Russland hat uns alle, vor allem auch im Wärmesektor, in einer fossilen Abhängigkeit gehalten. Die Explosion der Energiepreise für uns alle war davon eine direkte Folge. Die kommunale Wärmeplanung nun ist ein wichtiger Baustein zur praktischen Umsetzung dieser Wärmewende. Mit einer kommunalen Wärmeplanung kann jeder Bürger und jede Bürgerin erfahren, ob sie künftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden. Das ist wichtig, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, ob sich zum Beispiel der Einbau einer neuen Heizung lohnt oder man doch besser repariert, weil man bald eine Wärmeleitung in der eigenen Straße bekommt.
Es ist gut, dass die Bundesregierung mit dem Wärmeplanungsgesetz einen bundeseinheitlichen Rahmen für die kommunale Wärmeplanung abgesteckt hat. In Thüringen sind wir sogar schon einen Schritt weiter. So waren die Stadtwerke über das von Rot-Rot-Grün eingeführte Thüringer Klimagesetz verpflichtet, bis Ende 2022 Konzepte zur Dekarbonisierung ihrer Wärmenetze vorzulegen. Darauf können wir nun aufbauen, und diese bilden eine gute Grundlage für die Wärmeplanung.
Die landesrechtliche Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes gibt uns nun die Gelegenheit, allen Thüringer Kommunen einen rechtssicheren und finanziellen Rahmen zur Erstellung von Wärmeplänen zur Verfügung zu stellen. Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs entsprechen wir auch einer Bitte des Gemeinde- und Städtebunds. Dieser hat in einer Pressemitteilung das Land aufgefordert, schnellstmöglich eine verlässliche Rechts- und Finanzierungsgrundlage zu schaffen, denn je länger das Landesgesetz auf sich warten lässt, desto stressiger wird es für die Kommunen und desto länger bleiben auch private Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Unklaren darüber, ob sie an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden. Im Interesse des Freistaats und seiner Bürgerinnen und Bürger sind wir daher als Landtag gut beraten, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen.
Wir hoffen, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nun zügig zu beraten und möglichst auch bald abzuschließen – natürlich bei aller gebotenen Sorgfalt. Die angesprochenen Punkte und Aspekte von
Herrn Bergner und Herrn Gottweiss werden wir sicherlich gut beraten können. Daran haben wir ein großes Interesse. Nichtsdestotrotz sollte neben der Beratung auch ein inhaltliches Abschließen dieser Beratung definitiv noch in dieser Legislaturperiode ein Ziel unsererseits sein. Man muss ganz deutlich sagen: Allzu große politische Brisanz steckt ja auch gar nicht mehr in der Materie. Grundsätzlich haben die Regelungen des Bundesgesetzes abschließenden Charakter, das heißt, die Pflicht zur Wärmeplanung besteht – egal, was wir hier als Landtag machen. Wir haben aus diesem Grund den Gesetzentwurf ganz bewusst möglichst schlank gehalten und weitgehend auch darauf verzichtet, die Länderöffnungsklausel des Bundesgesetzes zu nutzen. Die Aufgabe für uns als Landesgesetzgeber besteht nun im Wesentlichen darin, in zwei Punkten klare Festlegungen zu treffen: Erstens muss die planungsverantwortliche Stelle bestimmt werden und zweitens müssen die finanziellen Rahmenbedingungen zur Erstellung der Wärmepläne geklärt werden. Indem wir im Gesetzentwurf die Kommunen als planungsverantwortliche Stelle im übertragenen Wirkungskreis festgelegt haben, ist somit auch gleichzeitig die Finanzierung gesichert. Darüber hinaus ermöglicht der Gesetzentwurf die Option, dass die Gemeinden auch diese Aufgabe gemeinsam erledigen. Für das Jahr 2024 stehen Gelder in Höhe von 7 Millionen Euro über das Sondervermögen zur Verfügung. Für die Jahre ab 2025 haben wir im Gesetzentwurf festgelegt, dass die Mittel aus dem Einzelplan des Energieministeriums abgedeckt werden. Der Bund wiederum wird das Land über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer unterstützen. Von Landesseite aus wollen wir die Kommunen darüber hinaus auch durch eine Erweiterung des Beratungsangebots der ThEGA unterstützen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass wir mit diesem schlanken Gesetzentwurf vor allem den Kommunen die finanzielle und die Planungssicherheit geben wollen. Wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Umweltausschuss und bitten jetzt schon um den Beschluss einer Anhörung in der Sitzung des Umweltausschusses in der heutigen Mittagspause, damit wir das anschließende Anhörungsverfahren hiermit auch zügig auf den Weg bringen können. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin. Herr Gleichmann, es ist ganz einfach, wenn Sie mich falsch zitieren, komme ich noch mal nach vorn und erzähle Ihnen noch mal, was ich tatsächlich gesagt habe. Also aufgepasst: Auf Hauseigentümer kommen mit dem Sanierungszwang erhebliche Kosten zu.
Eine neue Wärmepumpe kann da schon mal 15.000 Euro kosten. Die Wärmepumpenwende verursacht so pro Wohneinheit gewaltige Gesamtkosten. Die Kosten für eine volle energetische Sanierung eines Eigenheims können bis zu 200.000 Euro betragen. Ich sehe schon, Frau Wahl, dass da eine gewisse Brisanz ist, wenn die Bürger diese Kosten aufbringen sollen. Von daher verstehe ich nicht, wie Sie sagen, das ist alles schon geklärt. Die Bürger müssen zukünftig diese Kosten aufbringen. Von daher sehen wir auch nicht, dass wir in der Vergangenheit stehen, sondern wir schauen in die Zukunft, denn diese Kosten kommen zukünftig auf die Bürger zu. Vielen Dank.
Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Minister Stengele zu Wort gemeldet, bitte schön.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Robert Brückmann, Leiter des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmeplanung – das ist ein Teil der Deutschen Energie-Agentur (dena) – hat vorgestern zur Kommunalen Wärmeplanung Folgendes gesagt: „Es ist wichtig, dass die Landespolitik versteht, dass der Staffelstab in gewisser Weise an sie übergeben wurde.“ Die Regierungen in den Bundesländern könnten den Kommunen Richtung weisen und Klarheit schaffen, sagte er. Da hat Herr Brückmann recht, das wissen wir seit Ende November und haben uns deshalb hoch konzentriert an die Arbeit gemacht. Deshalb jetzt die Formulierungshilfe zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes.
Herr Gottweiss, das stimmt: Der Zeitplan ist ambitioniert. Ihre Fraktion nimmt gemeinhin in Anspruch, schnell, präzise und hochkonzentriert arbeiten zu können. Ich denke, deshalb können wir da zuversichtlich sein. Wir wollen gern mit größtmöglicher Leistungsfähigkeit uns daranmachen. Danke an alle, die daran mitgewirkt haben, dass wir uns heute schon damit befassen: Danke an den Gemeine- und Städtebund, an den Landkreistag, an die vielen kommunalen Politiker, mit denen wir sonst gesprochen haben. Danke an alle Fraktionen, die sich bereits jetzt konstruktiv an dem Prozess beteiligt haben und – an der Stelle sei es mal gesagt – Danke an die vielen Mitarbeiterinnen in meinem Haus, die sich weit über Gebühr dafür eingesetzt haben.
Wir alle wollen ein umsetzbares und wir wollen ein einfaches Gesetz schaffen. Worum geht es? Um die vernünftige Umsetzung des Bundesgesetzes, das die Wärmeplanung vorschreibt. Das ist ganz wichtig. Herr Möller hat es vorhin deutlich gesagt: Das kann man finden, wie man will, wir finden es gut, aber selbst wenn wir es nicht gut finden würden, haben wir diese Verpflichtung, es zu machen. Wir können die Wärmeplanung jetzt auf strategische Füße stellen. Wir können die Kommunen dabei unterstützen, die Bürgerinnen zu unterstützen, indem wir die Wärmewende planbar, finanzierbar und rechtssicher machen – ganz so wie es der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag gefordert haben, und zwar für alle.
Wie machen wir das? Wir bringen die Gemeinden in die Chefposition für die Kommunale Wärmeplanung, denn sie kennen sich am besten vor Ort aus und können die Dinge mit den Bürgerinnen vor Ort regeln: Welches Gebiet eignet sich für ein Wärmenetz? Wo ist ein Gasnetz? Kann das demnächst mit grünem
Wasserstoff beliefert werden? Wo geht es nur dezentral und nicht leitungsgebunden? Wir können also strategisch planen und für Bürger dann punktgenau sagen, was kommt auf dich zu, was kommt auf dich nicht zu, wo kannst du welche Unterstützung bekommen. Dafür werden wir über die ThEGA noch im Sommer oder vor dem Sommer sogar entsprechende Metadaten liefern, die auch diese punktgenauen Auswertungen zulassen. Die ThEGA spielt das übrigens jetzt einmal schon in Zeulenroda durch, sodass die eine Erfahrung mit der kommunalen Wärmeplanung haben und deshalb ihre Beratungsleistung noch verbessern können. Die Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme durch das Land müssen wir jetzt schaffen. In diesem Haushalt ist es uns gelungen, gemeinsam 7 Millionen Euro einzustellen. Details werden wir dann ab dem Jahr 2025 über eine Rechtsverordnung regeln. Dabei wollen wir die schematischen Jahresscheiben vom Bund so
flexibilisieren, dass das Geld dann ausgezahlt werden kann, wenn es anfällt, denn es fällt ja nicht jedes Jahr gleich an.
Ganz wichtig – und das ist nicht trivial –, wenn wir dieses Gesetz nicht machen, dann entfällt die Kostenerstattung in Gänze, denn es ist ein Gesetz, wir können es dann auch nicht durch Förderung ersetzen. Wir haben dann also keine Möglichkeit mehr, dieses Geld zu heben. Das wäre natürlich eine Katastrophe für die Kommunen, denn sie müssen es ja nun mal machen.